Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Spid

Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

ds78

Zitat von: Spid am 23.07.2020 08:10
Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.


Kaiser80

Zitat von: ds78 am 23.07.2020 08:33

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Spid

Zitat von: ds78 am 23.07.2020 08:33
Zitat von: Spid am 23.07.2020 08:10
Mal ganz abgesehen davon, daß es nicht wenige AG gibt, die an unterschiedlichen Standorten unterschiedlich bezahlen, sind es - wie von @LeKai zutreffend ausgeführt - tausende Arbeitgeber und zudem sind zahllose KAV-Mitglieder auch kein öD.

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Wir sind hier aber im Unterforum TVÖD VKA und da für Bund und Kommunen ohnehin unterschiedliche Entgelttabellen und unterschiedliche Regelungen zur JSZ bestehen, sehe ich nicht, daß ich in diesem Unterforum den Bund bei jeder Äußerung berücksichtigen müßte - zumal meine Aussage dennoch zutreffend ist, da er einer der vielen AG im öD ist.

Spid

Zitat von: Kaiser80 am 23.07.2020 08:39
Zitat von: ds78 am 23.07.2020 08:33

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Das tun sie aber nunmal in vielen Fällen.

Schokobon

Es spräche auch nichts dagegen, dass der Bund die Kaufkraft-Regelung ebenfalls anwendet.
Bundesweit - oder sogar weltweit - tätige Industrieunternehmen zahlen auch unterschiedliche Löhne je nach Region. Die ungarischen Bandarbeiter würden sich über die süddeutschen Bandarbeiterlöhne durchaus freuen  ;D

Kaiser80

Zitat von: Spid am 23.07.2020 08:48
Zitat von: Kaiser80 am 23.07.2020 08:39
Zitat von: ds78 am 23.07.2020 08:33

Da aber auch für den Bund verhandelt wird, ist die Aussage es handele sich um tausende Arbeitgeber zumindest an dieser Stelle unzutreffend und die ursprüngliche Frage durchaus berechtigt. Darüber hinaus hielte ich aber eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten durchaus für hinterfragenswert. Zumindest in den Teilen Deutschlands in denen der öD massive Probleme bei der Personalgewinnung hat.

Dass ließe sich ja mit Leichtigkeit durch einmalige oder fortlaufende Prämien regeln, sofern dem keine Landesgesetze entgegenstehen.

Das tun sie aber nunmal in vielen Fällen.

Eine Kaufkraftindizierung könnte ja aber ebenso mit Besserstellungverboten kollidieren oder nicht?

Spid

Nein. Die Zahlung des tariflichen Entgelts ist stets im Einklang mit den landesgesetzlichen Regelungen.

BAT

Zitat von: WasDennNun am 22.07.2020 22:19

Nun, auch eine verdrehte Kausalität,
jetzt könnte man genauso sagen, Leute mit ner hohen Pendlerpauschale haben mehr Netto vom Brutto und drum sind sie öfters im Home Office.

Öh, in der Schule schon mal aufgepasst oder schlicht keine klare Denklogik vorhanden? ;)

BAT

Wie wird die Gefahr einer Aufwärtsspirale bei Anwendung des Instruments Kaufkraft in der Fläche gesehen?

Ich befürchte, gerade marktwirtschaftliche Mechanismen sprechen gegen die Anwendung.


Spid

Eben nicht. Da eine Änderung auf den Gleichgewichtspreis wirkt, ändern sich Angebot und Nachfrage, die dann ihrerseits über die Marktpreise für Arbeit auf die Kaufkraft wirken. Je nach lokaler Ausprägung der Marktvariablen führt die Preiserhöhung eines Marktteilnehmers dergestalt, daß die lokale Kaufkraft steigt, sinkt oder gleich bleibt.

BAT

Das überzeugt mich nicht. Entscheidend wäre u. a., wie hoch der Anteil der AN mit Tarif TVÖD am Gesamtmarkt ist.

Steht mehr Geld  zur Verfügung, werden die Mieten und auch die Baupreise, etc. steigen. Das ist ein natürliches "Gesetz".

Ich wäre auch ein schlechter Kaufmann, würde ich die Kaufkraft der Kunden nicht eingreifen. Durchflussprinzip nennt sich sowas.

Spid

Ob Dich das überzeugt, ist unbeachtlich für die universale Geltung. Du betrachtest nur den Ausschnitt der von der tariflichen Regelung Betroffenen. Das kann man machen, dann sind aber alle Aussagen, die auf dieser Betrachtung beruhen, Unfug - ebenso wie betriebswirtschaftliche Betrachtungen volkswirtschaftlicher Phänomene.

Jockel

Zitat von: BAT am 23.07.2020 09:53
Das überzeugt mich nicht. Entscheidend wäre u. a., wie hoch der Anteil der AN mit Tarif TVÖD am Gesamtmarkt ist.

in Deutschland im Schnitt ca. 11 Prozent. Zukünftig etwas mehr, da mit einer längeren Rezession zu rechnen ist, die die Zahl der versicherungspflichtigen Jobs reduziert, aber nicht die im ÖD.

BAT

Zitat von: Spid am 23.07.2020 10:08
Ob Dich das überzeugt, ist unbeachtlich für die universale Geltung. Du betrachtest nur den Ausschnitt der von der tariflichen Regelung Betroffenen. Das kann man machen, dann sind aber alle Aussagen, die auf dieser Betrachtung beruhen, Unfug - ebenso wie betriebswirtschaftliche Betrachtungen volkswirtschaftlicher Phänomene.

Nein, das wäre Unfug. Wir reden ja beim TVÖD über ein Tarif, der explizit Teilzeit zuspricht. Ich bitte mir so eine enge Haltung nicht zu unterstellen.

Maßgeblicher wäre in Bezug auf Mimimi wegen Kaufkraft eine tarifliche Öffnung bzw. Option der WAZ noch oben hin.