Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Spid

Zitat von: cdkid am 01.09.2020 16:31
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:15
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Pakart

Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19
Zitat von: cdkid am 01.09.2020 16:31
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

Dean

Bitte mehr Qualität und weniger Fußstampferl. Der Forenbereich ist langsam unlesbar

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:22
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19
Zitat von: cdkid am 01.09.2020 16:31
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Pakart

Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:21
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:15
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Pakart


Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:22
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19


Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:26
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:21
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:15
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Zitat von: Spid am 01.09.2020 13:33
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:30

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:22
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19


Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Hast Du es jetzt schon nötig, falsch zu zitieren, um Deine ,,Argumentation" zu stützen? Oder wo hätte ich das gefragt?

Otto1

Es gibt Neuigkeiten von Verdi und der DBB: Alles wie immer.

Pakart

Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:33
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:26
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:21
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:15
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Zitat von: Spid am 01.09.2020 13:33
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Pakart

Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19
Zitat von: cdkid am 01.09.2020 16:31
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Hast du da nicht die Frage gestellt?

Oder was soll ich Falsch zitiert haben?

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:51
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:33
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:26
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:21
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:15
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet. Staatsrechtlich gibt es da keine andere Meinung.

OK, bevor wir hier unnötig in die Tiefe gehe: Was konstituiert denn eine staatsrechtliche Meinung?

Wobei ich zugebe und mich bei den anderen Forenmitgliedern entschuldige, da das hier eigentlich wirklich nichts mit den Tarifverhandlungen zu tun hat, da das Beitrittsgebiet für den Tarifbereich Ost vollkommen unerheblich ist.

Naheliegenderweise das Staatsrecht. Ginge es um eine medizintechnische Meinung, wäre es wohl Medizintechnik.

Das Staatsrecht konstituiert keine Meinung, das Staatsrecht konstituiert... das Staatsrecht.
Die entsprechenden Staatsrechtler haben Meinungen und Theorien, in der Regel staatsrechtliche. Wie verschiedene Gerichte oder Juristen eben auch, das ist das schöne an Jura, verschiedene Meinungen.

Du hast übrigens auch eine juristische Meinung und deine ist zum Thema Beitrittsgebiet, dass dies nur die 5 im Jahre 1990 gegründeten Länder auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR umfasst.

Staatsrecht konstituiert eigentlich Staaten - und selbstverständlich staatsrechtliche Meinungen.

Und sie ist fundiert, findet sich ebenso in staatsrechtlichen wie politikwissenschaftlichen Grundlagenwerken, wie auch in renommierten Nachschlagewerken - und wird eigentlich zwingend, wenn man folgende Frage nicht hinreichend beantworten kann:
Zitat von: Spid am 01.09.2020 13:33
Warum sollte der Begriff selbstverständlich Gebiete umfassen, die expressis verbis nicht beigetreten sind?

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

Spid

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:52
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19
Zitat von: cdkid am 01.09.2020 16:31
Zitat von: Spid am 01.09.2020 15:58
aber weder Ostberlin noch Berlin sind dem Geltungsbereich des GG beigetreten. Mithin gehören sie auch nicht zum Beitrittsgebiet.
"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag)
Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg,......sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist."

Und wo steht da was von Beitritt?

Hast du da nicht die Frage gestellt?

Oder was soll ich Falsch zitiert haben?

Das:
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:30

Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:22
Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:19


Wo steht denn in Art. 1 was von Beitritt?

In Abs. 1 das 5. Wort.

Ok, in die Falle getappt... übrigens genau an der selben Stelle wie in Art. 3.

Pakart

Zitat von: Spid am 01.09.2020 17:57
Zitat von: Pakart am 01.09.2020 17:51

Staatsrecht konstruiert keine Staaten, aber es gestaltet Sie aus... Völkerrecht mag Staaten konstruieren und gestalten. Aber das führt alles noch weiter vom Thema weg.

Und gerade Streiten wir uns doch darum, ob Ostberlin expressis verbis beigetreten ist oder nicht.

Nein, darüber wurde an keiner Stelle gestritten. Hier wurde lediglich abstrus behauptet, Ostberlin würde zum Beitrittsgebiet gehören. Die dafür wesentliche Frage hat aber bislang keiner beantwortet.

OK also ich sage:

Der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 02.10.1990 nicht galt, ist Teil des Beitrittsgebietes(Nicht des Tarifgebietes Ost). Der Beitritt ergibt sich aus Art. 3 des Einigungsvertrages.