Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Zitat von: Dienstbeflissen am 20.09.2020 08:38
Erster Oberamtsanwalt in der Sonderlaufbahn der Amtsanwälte des gehobenen Justizdienstes in Berlin z.B.
Unglaublich! Denen ist auch gar nichts mehr heilig...


Bastel

Die Ost-West Angleichung wird wohl kommen. Schätze man einigt sich auf 2022 oder 2023.

AndreasG

Zitat von: Bastel am 20.09.2020 12:58
Die Ost-West Angleichung wird wohl kommen. Schätze man einigt sich auf 2022 oder 2023.

Denke ich auch. Zumal die Arbeitgeberseite ja schon Angleichung bis 2025 angeboten hat.

Alitalia

Das das Thema Lohnangleichung nach über 30 Jahren Wiedervereinigung überhaupt noch ein offen ist finde ich einfach nur traurig.

23.10.2021? Haha der ist gut, das wird bei den Verhandlungen nächstes Jahr bei den Ländern aber auf jeden Fall eine Rolle spielen.


Spid

Was sei daran "traurig"? Und was wäre die Begründung für eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet?

Joe kommunal

Traurigkeit ist eine Emotion, welche von empathielosen Zeitgenossen gerne mal hinterfragt wird.

@Spid: Wo läge denn die proportionale Erhöhung der Entgelte für 2021, 2022 usw?

VG

Spid

Eine Steigerung im gleichen Maße wie außerhalb des Beitrittsgebiets.

öfföff

Was für Posten werden im TVÖD denn beispielsweise mit EG 13 oder EG 14 besetzt?

AndreasG

Naja wenn man das Ziel verfolgt den Einwohnerschwund der östlichen Bundesländer zu verringern macht es durchaus Sinn das Lohngefälle abzubauen.

Denn bis auf die Wohnungskosten unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten nicht wirklich.

Mal davon abgesehen dass in einigen Städten selbst der Unterschied bei den Wohnungskosten nicht mehr existiert.

Spid

Und strukturpolitische Ziele - so man sie denn hätte - haben in Tarifverträgen nun was zu suchen?

AndreasG

Wenn wir schon die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Grundgesetz haben dann sollte das auch umgesetzt werden.

Niedrigere Löhne führen bei annähernd gleichen Lebenshaltungskosten eben zu unterschiedlichen Lebensverhältnissen.

Da eine nach regionalen Lebenshaltungskosten gestaffelte Bezahlung nicht in Sicht ist kommt man nicht um die Angleichung herum wenn man dem Grundgesetz gerecht werden will.

xirot

Zitat von: Spid am 20.09.2020 14:48
Was sei daran "traurig"? Und was wäre die Begründung für eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet?

Die Erhöhung ist nötig um bei der nächsten Runde eine gemeinsame Basis zu haben um dann Menschen die in strukturschwachen Regionen leben fair mit Entgeltkürzungen abzustrafen.  8) voll cool

Btw. Warum suchst du wieder Streit? Berlin Ost gehört auch zum Beitrittsgebiet. Sag einfach Tarifgebiet Ost - so wie normale Menschen.

Spid

Zitat von: AndreasG am 20.09.2020 15:34
Wenn wir schon die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Grundgesetz haben dann sollte das auch umgesetzt werden.

Niedrigere Löhne führen bei annähernd gleichen Lebenshaltungskosten eben zu unterschiedlichen Lebensverhältnissen.

Da eine nach regionalen Lebenshaltungskosten gestaffelte Bezahlung nicht in Sicht ist kommt man nicht um die Angleichung herum wenn man dem Grundgesetz gerecht werden will.

Und was hat das in Tarifverhandlungen verloren?

Spid

Zitat von: xirot am 20.09.2020 15:34
Zitat von: Spid am 20.09.2020 14:48
Was sei daran "traurig"? Und was wäre die Begründung für eine überproportionale Erhöhung der Entgelte im Beitrittsgebiet?

Die Erhöhung ist nötig um bei der nächsten Runde eine gemeinsame Basis zu haben um dann Menschen die in strukturschwachen Regionen leben fair mit Entgeltkürzungen abzustrafen.  8) voll cool

Btw. Warum suchst du wieder Streit? Berlin Ost gehört auch zum Beitrittsgebiet. Sag einfach Tarifgebiet Ost - so wie normale Menschen.

Fairness ist unbeachtlich. Berlin gehört - weder ganz noch teilweise - zum Beitrittsgebiet.

Welche Begründung sollte es für eine überproportionale Erhöhung des Entgelte im Beitrittsgebiet geben?