[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Arwen

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Ozymandias

BVerfG, 16.07.2025 - 2 BvR 1719/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum saarländischen Besoldungsgesetz (RIS: BesG SL 2022) - Subsidiarität gegenüber einer Feststellungsklage bzgl der fehlenden Amtsangemessenheit der Alimentation

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=16.07.2025&Aktenzeichen=2%20BvR%201719%2F23


VGH Baden-Württemberg, 16.07.2025 - 2 S 530/25
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden%2DW%C3%BCrttemberg&Datum=16.07.2025&Aktenzeichen=2%20S%20530%2F25

Die in der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation entwickelten prozeduralen Begründungspflichten des Gesetzgebers gelten nicht für die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 geregelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 04.05.2021 - 2 S 2103/20 - juris Rn. 96 ff.).

NordWest

Zitat von: Arwen in 06.08.2025 14:39
Gemäß eines Berichts der NOZ vom 30.07.2025 hat Dr. Maidowski bereits 500 Seiten zu Papier gebracht.

Na, dann hoffen wir mal,d ass die Klarheit nicht am Ende darunter leidet. Die vergangegen Urteile hatten nie ein Problem mit der Anzahl der Seiten, sondern tendentiell mit eben dieser Klarheit. Im Vertrauen auf wohlwollendes Handeln der Besoldungsgeber hat das BVerfG ihnen sehr weite Spielräume überlassen. Die Besoldungsgeber reagierten darauf aber nicht wie erhofft, vielmehr verstießen sie sogar gegen ausdrückliche prozeduale Anforderungen (bspw. bei der Bestimmung von Heiz- und Wohnkosten) des BVerfG als gäbe es auch da einen Spielraum, wo schon keiner mehr existierte.

Darum braucht das anstehende Urteil nicht möglichst viele Seiten, sondern Klarheit und Durchsetzungskraft.

EinMecklenburger

Mein Verfahren wurde gestern unter Verweis auf
6 A 1088/19 hgw ausgesetzt.

Alle bis zur A9 aus MV gehen nach Karlsruhe.

Ozymandias

Zitat von: NordWest in 08.08.2025 00:44
Zitat von: Arwen in 06.08.2025 14:39
Gemäß eines Berichts der NOZ vom 30.07.2025 hat Dr. Maidowski bereits 500 Seiten zu Papier gebracht.

Na, dann hoffen wir mal,d ass die Klarheit nicht am Ende darunter leidet. Die vergangegen Urteile hatten nie ein Problem mit der Anzahl der Seiten, sondern tendentiell mit eben dieser Klarheit. Im Vertrauen auf wohlwollendes Handeln der Besoldungsgeber hat das BVerfG ihnen sehr weite Spielräume überlassen. Die Besoldungsgeber reagierten darauf aber nicht wie erhofft, vielmehr verstießen sie sogar gegen ausdrückliche prozeduale Anforderungen (bspw. bei der Bestimmung von Heiz- und Wohnkosten) des BVerfG als gäbe es auch da einen Spielraum, wo schon keiner mehr existierte.

Darum braucht das anstehende Urteil nicht möglichst viele Seiten, sondern Klarheit und Durchsetzungskraft.

Das BVerfG ist da aber auch teilweise im akademischen Elfenbeinturm und nicht in der Praxis.
Viele Werte u.a. Wohnkosten in den Gesetzesbegründungen sind geschätzt, da der Gesetzgeber z.B. im November das Gesetz fürs nächste Jahr macht.
Gleichzeitig hält der Gesetzgeber es aber auch für unnötig, nachzujustieren falls mal etwas nicht zutrifft.
z.B. wenn plötzlich mal 20% Inflation kommen oder andere Abweichungen.

Wohnkosten/Heizkosten, Inflation und Co. haben halt generell den Nachteil, dass die tatsächlichen Werte durch die offiziellen Statistiken erst im Nachhinein bekannt sind, oftmals erst ein Jahr später. Dafür wird es auch in Zukunft keine Lösung geben.

Außer man verpflichtet die Besolder zur Nachberechnung, wenn die offizielen Daten vorliegen. Ist aber bislang nicht der Fall.

NordWest

Zitat von: Ozymandias in 08.08.2025 15:31
Das BVerfG ist da aber auch teilweise im akademischen Elfenbeinturm und nicht in der Praxis.
Viele Werte u.a. Wohnkosten in den Gesetzesbegründungen sind geschätzt, da der Gesetzgeber z.B. im November das Gesetz fürs nächste Jahr macht.

Solche Fälle meine ich gar nicht, niemand kann etwas erwarten, was objektiv nicht geht.

Aber auch bei tatsächlich vorliegenden Daten wurden die klaren Berechnungsvorgaben nicht verwendet. Da werden bspw. in Hamburg Wohnkosten niedriger angesetzt als in der Statistik, weil dem Besoldungsgeber in der Statistik zu viele teure Flüchtlingswohnungen enthalten sind. Und man behauptet pauschal, dass ein gewisser Prozentsatz der Beamten günstig in Schleswig-Holstein lebt und so die Wohnkosten kleinrechnet.

Das ist dann schon perfide, zumal die dann kleingerechnete Besoldung Beamte geradzu dazu zwingt, tatsächlich nach SH zu ziehen, obwohl sie Hamburger Beamte sind.

Wilkinson13

Zitat von: Ozymandias in 08.08.2025 15:31

Wohnkosten/Heizkosten, Inflation und Co. haben halt generell den Nachteil, dass die tatsächlichen Werte durch die offiziellen Statistiken erst im Nachhinein bekannt sind, oftmals erst ein Jahr später. Dafür wird es auch in Zukunft keine Lösung geben.

Das muss in Wirklichkeit kein Problem sein.
Unser Besoldungs-Gesetzgeber hat es sich zu Passion gemacht, die niedrigste gerade eben noch so zulässige Besoldung für Beamte zu berechnen....mit allen Tricks und Zulagen und ausgedachten Ehegattengehältern, so dass man einen Cent über der Grenze liegt, die das BVerfG als gerade eben für noch nicht UNzulässig erachtet. Der Ritt auf der Rasierklinge.
Dann kann jede Abweichung bei den geplanten Kosten zur Unteralimentierung führen.

Mit der Besoldungsbrechnung, wie sie aktuell ausgelegt ist, verfolgt man gar nicht das Ziel eine AMTSANGEMSSENE Alimentation herzustellen (wo auch immer die läge). Aktuell wird versucht immer knapp oberhalb der Grenze einer verfassungswidrigen Unteralimentierung zu bleiben.
Deshalb bekommt der A6 Beamte auch nur 2-3 Euro pro Stunde "Lohn" für seinen Dienst, im Vergleich zu einem der morgens lieber ausschläft.

Würde unser Besoldungsgesetzgeber nicht so scharf kalkulieren, würden spätere Änderungen in den statistischen Werten auch nicht gleich eine Klagewelle auf den Plan rufen.

NWB

Zumal das BVerfG im Beschluss auch explizit geurteilt hat, dass diese Mindestalimentation keine Spitzausrechnung sei und daher keinesfalls zu Grunde gelegt werden dürfe.
Aber das haben sämtliche Besoldungsgesetzgeber geflissentlich ignoriert, weil dieser Weg der bequemste und günstigste ist und man damit hervorragend Zeit schinden kann.

Wilkinson13

Zitat von: NWB in 11.08.2025 07:42
Zumal das BVerfG im Beschluss auch explizit geurteilt hat, dass diese Mindestalimentation keine Spitzausrechnung sei und daher keinesfalls zu Grunde gelegt werden dürfe.
Aber das haben sämtliche Besoldungsgesetzgeber geflissentlich ignoriert, weil dieser Weg der bequemste und günstigste ist und man damit hervorragend Zeit schinden kann.

Isso.
Das Schlimme ist, dass ich den Gedanken nachvollziehen kann:
Wenn der Haushalt aufgestellt wird ist Geld immer knapp. Bei den Beamten spart es sich am leichtesten...
Außer ein paar Briefe machtloser Gewerkschaften kommt keine Gegenwehr.
In der Bevölkerung kommt das sogar gut an ...
und wenn es sich später (viel viel später) herausstellt, dass die Berechnung falsch war, dann weiß schon keiner mehr wer damals Finanzminister war.
Die Suppe muss dann die nach-(nach nach nach nach-)folgende Regierung auslöffeln... vielleicht.

BuBea

Zitat von: Wilkinson13 in 11.08.2025 07:40

Das muss in Wirklichkeit kein Problem sein.
Unser Besoldungs-Gesetzgeber hat es sich zu Passion gemacht, die niedrigste gerade eben noch so zulässige Besoldung für Beamte zu berechnen....mit allen Tricks und Zulagen und ausgedachten Ehegattengehältern, so dass man einen Cent über der Grenze liegt, die das BVerfG als gerade eben für noch nicht UNzulässig erachtet. Der Ritt auf der Rasierklinge.
Dann kann jede Abweichung bei den geplanten Kosten zur Unteralimentierung führen.


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Paterlexx



Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.
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Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.

Zugroaster

Zitat von: Paterlexx in 12.08.2025 12:34Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.

Paterlexx

Zitat von: Zugroaster in 12.08.2025 13:11
Zitat von: Paterlexx in 12.08.2025 12:34Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße

Zugroaster

#7828
Zitat von: Paterlexx in 12.08.2025 13:27
Zitat von: Zugroaster in 12.08.2025 13:11
Zitat von: Paterlexx in 12.08.2025 12:34Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße


Selten so einen Blödsinn gelesen....jedes Milchmädchen wäre stolz auf deine Rechnungen.
Und damit meine ich nicht, dass aus ursprünglich 70-80% selbst in deiner komplett sinnfreien Rechnung plötzlich nur noch 63,8% wurden.

Wenn der Single-Arbeitnehmer statt 4.000 brutto plötzlich 4.440 Euro (11% mehr) bekommt, dann bleiben ihm von den 440 Euro am Ende jeden Monat 236 Euro mehr, die er nach Belieben ausgeben kann. 25% gehen ans Finanzamt, der Rest sind Sozialabgaben. Da gibts kein wenn-und-aber und auch kein "die Arbeitnehmer merken nichts".

Was du anschließend machst - den Konsum und daraus entstehende Folgesteuern mit einzuberechnen - ist nichts anderes, als ein Plädoyer für die Abschaffung der Mehrwertsteuer. Und damit den Zusammenbruch des Staatshaushalts. Soweit ich weiß ist die Mehrwertsteuer auch in jedem anderen Konsum beinhaltet. Ich hab aber noch nie von jemandem gehört er würde für lau arbeiten und das nicht merken.

Generell ist dir hoffentlich schon klar, dass Gehaltserhöhungen in Tarifverhandlungen keine Boni für gute Leistungen sind, vor allem dazu dienen, der Inflation zu folgen?!

Aber für so Cleverle wie dich hab ich eine tolle Idee: Das Mehr an Geld nicht ausgeben, sondern anlegen. Oder am Besten gar kein Geld ausgeben und dem Staat so ein Schnippchen schlagen!  8)

NWB

Der Treppenwitz dabei ist ja, dass die ganzen Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, wasweißichfür-Steuern auch dazu genutzt werden, die Gehälter im öffentlichen Dienst zu zahlen.
Da beißt sich also die Katze in den Schwanz.