[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Juppiter

Liebe Forenteilnehmer, ich habe den Moderator um Löschung meiner Posts mit den Presseartikeln gebeten (wie ich einen Post selber löschen kann, habe ich nicht gefunden). Beim genaueren Lesen der AGB ist mir aufgefallen, dass ich diese Artikel hier in diesem Rahmen nicht veröffentlichen darf.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung!

Ich werde künftig Erkenntnisse aus Artikeln paraphrasiert hier kundtun.

Ich bitte euch nicht weiter die verlinkte Datei zu downloaden, bis der Moderator die Löschung vollzogen hat.

Vielen Dank und nochmals sorry!

LehrerBW

Zitat von: Juppiter in 21.10.2025 09:48
Liebe Forenteilnehmer, ich habe den Moderator um Löschung meiner Posts mit den Presseartikeln gebeten (wie ich einen Post selber löschen kann, habe ich nicht gefunden). Beim genaueren Lesen der AGB ist mir aufgefallen, dass ich diese Artikel hier in diesem Rahmen nicht veröffentlichen darf.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung!

Ich werde künftig Erkenntnisse aus Artikeln paraphrasiert hier kundtun.

Ich bitte euch nicht weiter die verlinkte Datei zu downloaden, bis der Moderator die Löschung vollzogen hat.

Vielen Dank und nochmals sorry!

Gibt hier oft quotes und archive.ph links auf aktuelle Artikel hinter Bezahlschranken...muss man nicht katholischer sein als der Papst.

Logio

Wird jetzt hier etwas OT, aber da würde ich zwischen archive-Seiten und PMG doch unterscheiden. Mit den Details aus dem Pressespiegel-PDF würde man vermutlich die Herkunft nachvollziehen können.

Insofern ist der Wunsch nach Löschung aus meiner Sicht nachvollziehbar.

DrBone

Noch mal kurz zum Verständnis. Ich hatte irgendwo hier gelesen, dass der Beamte bei einem Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung nicht die exakte rechtlich korrekte Formulierung verfassen muss, sondern dass es ausreicht, wenn er dem DH zu verstehen gibt, dass er mit der Höhe nicht einverstanden ist., damit dieser reagieren kann bzw. weiß, was auf ihn zukommt.
Wenn in den ersten Jahren der Widerspruch mit Hinblick auf die Altersdiskriminierung begründet wurde, ist er dann trotzdem irgendwie für die aA noch einschlägig oder verfallen dann diese Jahre vermutlich?
Vielen Dank!

Olli

Rentenonkel

Hier eine Antwort von Swen in einem anderen Zusammenhang dazu:

Von Widersprüchen allein gegen einzelne Besoldungsbestandteilen kann man nur dringend abraten; Widersprüche sollten sich offensichtlich grundsätzlich immer gegen die gewährte Alimentation als Ganze richten. Denn Feststellungsklage, die darauf gerichtet sind, allein einzelne Teile des Besoldung wie die Altersdiskriminierung, Sonderzahlungen und damit auch das "Weihnachtsgeld" und nicht die Alimentation als Ganze anzugreifen, betrachtet das Bundesverfassungsgericht als unzulässig und nimmt es entsprechend nicht zur Entscheidung an, weshalb von einem Widerspruch gegen allein die Nicht-Gewährung einer Sonderzahlung unbedingt abzuraten wäre: Ein am Ende erfolgreicher Widerspruch muss sich gegen die Alimentation als Ganze zur Wehr setzen.

Entsprechend hat sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 BvL 13/08 -, Rn. 16 der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, "wonach die Verletzung der Alimentationspflicht des Gesetzgebers nicht die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer bestimmten Regelung nach sich ziehen kann, die eine Leistung kürzt oder streicht, die – wie Beihilfen oder die jährliche Sonderzuwendung – für sich genommen verfassungsrechtlich nicht gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 – 2 C 49.07 –, BVerwGE 131, 20 = NVwZ 2008, S. 1129 <1131>; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 – 2 C 127.07 –, NVwZ 2009, S. 1037 <1038>)".

Damit hat es zunächst indirekt festgestellt, dass nicht einzelne Besoldungsbestandteile, sondern nur die Alimentation als Ganze zulässig angegriffen werden können, was es in seiner Entscheidung 03.05.2012 - 2 BvL 17/08 -, Rn. 37 (Hervorhebungen durch mich) dann noch einmal explizit hervorgehoben hat:

"Mehrere Passagen des Vorlagebeschlusses deuten in eine Richtung, wonach das Gericht keine echte Gesamtbetrachtung der Besoldungshöhe und Besoldungsentwicklung vornimmt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGK 12, 253 <263 f.>), sondern die Neuregelung des Sonderzahlungsrechts als den eigentlichen Bezugspunkt für die Annahme einer Unteralimentation ansieht. So führt das Gericht aus, dass der vorgelegte Normenkomplex verfassungswidrig sei, weil das Landesrecht im Jahr 2005 die im Vorjahr gezahlten Sonderzahlungsbeträge nicht mehr vorsehe und das Bundesbesoldungsgesetz keinen finanziellen Ausgleich für diesen Einschnitt vornehme. Dieses Verständnis deckt sich mit der Prozessgeschichte im Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens, der von Anfang an auf die Kürzung der Sonderzahlung 'zugeschnitten' war. Vorlagen, die sich allein auf die Neuregelung des Sonderzahlungsrechts beziehen, hat das Bundesverfassungsgericht aber schon mehrfach als unzulässig beschieden (vgl. BVerfGK 12, 234 <237 ff.>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 – 2 BvL 3/08 u.a. –, ZBR 2010, S. 165; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 – 2 BvL 13/08 u.a. –, juris)."

Ergo: Es ist offensichtlich nicht nötig und auch nicht sinnvoll, weil entsprechend nicht zweckdienlich, Widerspruch gegen die Nicht- oder die Gewährung einer vermeintlichen Altersdiskriminierung zu erheben. Denn ob diese nun vorliegen würde, wäre gleichfalls für sich allein betrachtet unerheblich. Entscheiden ist der Widerspruch gegen die im aktuellen Haushaltsjahr gewährte Alimentation, da ein solcher Widerspruch offensichtlich statthaft und entsprechend als zulässig von den Gerichten zu betrachten ist.


Aus eigener Erfahrung kann ich Dir berichten, dass ein Widerspruch gegen die Verletzung der Alimentation kinderreicher Beamter auch nicht als Widerspruch gegen die aA betrachtet wird. Vor dem Hintergrund kann ich Dir tatsächlich wenig Hoffnung machen.

DrBone

Alles klar, vielen Dank! Damit hatte ich schon gerechnet.

Ich glaube, es wird langsam mal Zeit, Einsicht in die Personalakte zu nehmen, ob und ab welchem Jahr da die entsprechenden Widersprüche auch tatsächlich dokumentiert sind.
Olli

Wilkinson13

Ich habe vor mehr als einem Jahr beim NLBV angefragt, ob man mir eine Zusammenstellung
oder andere Auskunfte/Unterlagen zukopmmen lassen könne.
Ich wurde von Monat zu Monat vertröstet.
.... und habe bis heute nichts bekommen.

Jetzt habe ich aber endlich einen Termin zur Einsichtnahme bekommen.

AltStrG

https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlin-lohnt-sich-fleiss-nicht-mehr-senat-streicht-leistungspramien-fur-beamte-und-tarifbeschaftigte-14635778.html

Zitat:
Die Finanzverwaltung verteidigte den Schritt, die Leistungsprämien zu streichen. Angesichts der kritischen Haushaltslage des Landes hätte dadurch ,,andere Konsolidierungsmaßnahmen zu Lasten des Personals vermieden werden" können, sagte der Sprecher.
,,Pauschale Stellen- oder Besoldungskürzungen wurden so beispielsweise bewusst nicht vorgenommen." Stattdessen gebe es nun finanziellen Spielraum, der die Übernahme und Perspektive für alle Auszubildenden des Landes – insbesondere bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und in den Finanzämtern – gesichert habe.

n manche Beamte im höheren Dienst flossen mehr als 5000 Euro extra pro Jahr. Ähnliche Beträge erhielten auf diesem Weg auch einzelne Beamte im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und dem Landesamt für Einwanderung (LEA) zusätzlich zum Grundsold. Beides sind der Innenverwaltung unterstellte Behörden."


Oha, Berlin weiß, was kommt.

Keating

Zitat von: AltStrG in 23.10.2025 06:54]
Oha, Berlin weiß, was kommt.

Das andere Berlin will die aA für die Bundesbeamten noch in diesem Jahr umsetzen. Wird dies Auswirkungen auf die Landesregierungen haben?

Rentenonkel

Die Landesregierungen werden sich voraussichtlich erst nach Abschluss der nächsten Tarifrunde mit der Beamtenbesoldung der Länder beschäftigen.

Dabei dürften sowohl das noch kommende Tarifergebnis, das bis dahin hoffentlich ergangene Urteil zu den Verfahren vor dem BVerfG als auch die Lösungsansätze, mit denen der Bund versucht, eine aA wiederherzustellen, eine Rolle spielen.

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in 23.10.2025 09:13
Die Landesregierungen werden sich voraussichtlich erst nach Abschluss der nächsten Tarifrunde mit der Beamtenbesoldung der Länder beschäftigen.

Dabei dürften sowohl das noch kommende Tarifergebnis, das bis dahin hoffentlich ergangene Urteil zu den Verfahren vor dem BVerfG als auch die Lösungsansätze, mit denen der Bund versucht, eine aA wiederherzustellen, eine Rolle spielen.

Denke ich auch.

Wer wird sich schon gegen klare Vorgaben des BVerfG widersetzen und damit eine Klatsche bei einer Klage einhandeln. Umgehungen werden evtl. versucht.

Knarfe1000

Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Finanzer

Zitat von: Knarfe1000 in 23.10.2025 09:29
Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Naja, das führt im Zweifel nur dazu, das sich die TVL knausrig gibt, weil sie ja das Geld für die Beamten brauchen... Ohne das garantiert ist, das zeitnah etwas substanzielles für die Beamten verbessert wird.

LehrerBW

Zitat von: AltStrG in 23.10.2025 06:54
https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlin-lohnt-sich-fleiss-nicht-mehr-senat-streicht-leistungspramien-fur-beamte-und-tarifbeschaftigte-14635778.html

Zitat:
Die Finanzverwaltung verteidigte den Schritt, die Leistungsprämien zu streichen. Angesichts der kritischen Haushaltslage des Landes hätte dadurch ,,andere Konsolidierungsmaßnahmen zu Lasten des Personals vermieden werden" können, sagte der Sprecher.
,,Pauschale Stellen- oder Besoldungskürzungen wurden so beispielsweise bewusst nicht vorgenommen." Stattdessen gebe es nun finanziellen Spielraum, der die Übernahme und Perspektive für alle Auszubildenden des Landes – insbesondere bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und in den Finanzämtern – gesichert habe.

n manche Beamte im höheren Dienst flossen mehr als 5000 Euro extra pro Jahr. Ähnliche Beträge erhielten auf diesem Weg auch einzelne Beamte im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und dem Landesamt für Einwanderung (LEA) zusätzlich zum Grundsold. Beides sind der Innenverwaltung unterstellte Behörden."


Oha, Berlin weiß, was kommt.

Damit den link jeder lesen kann...
https://archive.ph/gdPrH

xap

Zitat von: Rheini in 23.10.2025 09:18
Zitat von: Rentenonkel in 23.10.2025 09:13
Die Landesregierungen werden sich voraussichtlich erst nach Abschluss der nächsten Tarifrunde mit der Beamtenbesoldung der Länder beschäftigen.

Dabei dürften sowohl das noch kommende Tarifergebnis, das bis dahin hoffentlich ergangene Urteil zu den Verfahren vor dem BVerfG als auch die Lösungsansätze, mit denen der Bund versucht, eine aA wiederherzustellen, eine Rolle spielen.

Denke ich auch.

Wer wird sich schon gegen klare Vorgaben des BVerfG widersetzen und damit eine Klatsche bei einer Klage einhandeln. Umgehungen werden evtl. versucht.

Die Frage ist hoffentlich rhetorischer Natur. Mir fallen da so viele DH ein, da reichen meine 2 Hände nicht.