Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Gruenhorn

Zitat von: netzguru in Gestern um 21:58Hallo zusammen,

was mir irgendwie hier auffeld ist folgendes:

Es dreht hier alles nur noch A13+, es kommt mir sovor ob der mD nicht mehr Zählt.

Vom DH sind wir auch oft nur als Waste behandelt worden, angefangen mit Kinderlandverschickung bis 3 Monate nach M, FM und usw.

Dienstposten Abwertung von A9 auf A7, verDie hat bei einigen Sche... auch gut mitgespielt bzw. Vorlagen geliefert.


Es geht nicht darum, dass der mD nichts oder weniger zählt. Es stellt sich nur so dar, als ob es dort mit der Betrachtung in der Vorabprüfung bereits mehr oder weniger getan ist, da diese eine unmittelbare Verletzung des Abstands Tür Prekaritätsschwelle offenbart.

Damit ist im Prinzip alle Betrachtung erledigt. Beim hD liegt keine unmittelbare Verletzung vor, was weitere Betrachtungen erforderlich macht.

Peter2025

Das Land Hessen hat bereits einige Zahlen veröffentlicht. Der Beitrag ist ganz Aktuell. Mal schauen ob der Bund was ähnliches auf die Beine stellt.

https://vs-hessen.de/Post?slug=gehaltshoehung-beamte-hessen-2026

Alrik

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 18:10Nicht nur würden in diesem Fall zwischen den Besoldungsgruppen A 7 und A 13 fünf Besoldungsgruppen liegen, die ob ihrer Anzahl eine erheblich größer abgeschwächte Ausstrahlungswirkung mit sich bringen, als wenn nur zwei Besoldungsgruppen dazwischen lägen, sondern es liegen zugleich zwischen den Besoldungsgruppen A 7 und A 13 Teile der Laufbahngruppe des mittleren und die Laufbahngruppe des gehobenen Diensts, was zwangsläufig eine erheblich stärkere Abschwächung der Ausstrahlung mit sich bringen muss, als wenn nicht einmal eine gesamte Laufbahngruppe zwischen den jeweils heranzuziehenden Besoldungsgruppen liegen würde [...]

Wenn du das, was ich in diesem letzten Zitat formuliert habe, anders siehst, solltest du das begründen. Darüber hinaus hat die Nennung des mittleren und höheren Diensts von Beginn an auf das Laufbahnprinzips abgezielt, was augenscheinlich offensichtlich ist.


Ich würde anhand des Beispiels Berlin nochmal gerne diesbezüglich einen Hinweis geben. Mit dem Laufbahngesetz aus dem Jahre 2011 hat man die "klassischen" vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) in lediglich noch zwei Laufbahngruppen mit den sprechenden Namen Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2 übergeleitet. Insofern müsste der Argumentation folgend doch neben der reinen Anzahl der Besoldungsgruppen dann auch die zum jeweiligen Zeitpunkt beim jeweiligen Dienstherren gültige Laufbahngruppenstruktur mit berücksichtigt werden. Dies empfände ich als eine der vermeintlich angestrebten Verfahrensvereinfachung gegenläufige Entwicklung. Ich habe die abschmelzende Wirkung bisher so interpretiert, dass sich diese rein an der Anzahl der dazwischen liegenden Besoldungsgruppen bis zu der höchsten Besoldungsgruppe, bei der die Mindestbesoldung unterschritten ist, orientiert.

1000Baht

#4203
Zitat von: Peter2025 in Heute um 03:24Das Land Hessen hat bereits einige Zahlen veröffentlicht. Der Beitrag ist ganz Aktuell. Mal schauen ob der Bund was ähnliches auf die Beine stellt.

https://vs-hessen.de/Post?slug=gehaltshoehung-beamte-hessen-2026

ZitatAuszug daraus: Besonders bemerkenswert ist die Differenzierung nach Besoldungsgruppen, die erstmals in dieser Form umgesetzt werden soll. Beamtinnen und Beamte in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) können mit einem zusätzlichen Inflationsausgleich von 1,2 Prozent rechnen, was ihre Gesamterhöhung auf knapp 5 Prozent anhebt.
Werden bestimmte Besoldungsgruppen durch Zuschläge überproportional angehoben, ohne dass die höheren Gruppen entsprechend mitwachsen, schrumpfen die Abstände im Besoldungsgefüge. Da kann sich Jeder in Sachen Abstandsgebot, als Ausdruck des Leistungs- und Laufbahnprinzips, seine eigene Meinung bilden  8)

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:37Wird beklagt. Und wird genauso kassiert werden, wie in allen anderen Ländern, die eine solche Reglungslage haben. Ich habe den Eindruck, dass der BVerfG-Beschluss in seinen Auswirkungen für Vergangenheit und Zukunft in diesem Forum noch immer nicht richtig durchdrungen wird.

Oh doch wird durchdrungen. Mal so mal so. Ich bin nicht gegenläufiger Ansicht. Ich klage selbst dagegen. Aber aktuell hat das leider Bestand und wurde noch nicht abgeräumt und so könnte der Bund ebenfalls zunächst in diese kerbe schlagen

SwenTanortsch

Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Gestern um 21:04Swen, ich bin froh dass du dich inhaltlich wieder neuen Themen widmest und deine fundierten Kenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung stellst.

Andererseits kannst du es jedoch nicht ganz auf sich beruhen lassen. Ganz nach dem Motto ,,getroffene Hunde bellen" lässt du den Believer deinen Frust der letzten Tage spüren.

Wie wäre es denn, wenn du diese Seitenhiebe sein lässt? Der Believer und alle anderen haben schließlich auch aufgehört dich auf den mathematischen Fehler hinzuweisen. Fair ist fair.

Die Nachfragen von Believer zum neuen Thema empfand ich grundsätzlich als interessant und keineswegs als Angriff gegen dich. Also lass es hinter dir und wir sagen Schwamm drüber, denn zugeben wirst du es sowieso nicht - soviel wissen wir jetzt.

Zur Sache: Ich würde dringend dazu raten, in der Betrachtung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwischen den Maßstäben und deren Subsumtion zu unterscheiden, was auch in dieser Diskussion (und in anderen recht regelmäßig nicht minder) in Teilen nur bedingt geschehen ist. Auf die Unterscheidung würde ich insbesondere spätestens dann achten, wenn es darum geht, eine Klage zu begründen. Denn spätestens dann wird das wiederkehrend wichtig, nämlich konkret.

Darüber hinaus enthält Dein Beitrag Setzungen und Bewertungen, die ich so nicht in Gänze teile.

Böswilliger Dienstherr II

Swen auf Deutsch:

,,Kurz zur Einordnung: Bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hilft es, zwischen Maßstäben und ihrer Anwendung im konkreten Fall zu unterscheiden. In Diskussionen rutscht das manchmal etwas zusammen. Spätestens wenn es Richtung Klagebegründung geht, ist diese Trennung aber Gold wert – weil man dann immer wieder ganz konkret damit arbeiten muss."

Gold wert ist allerdings Swen auf Igno. Das entspannt ungemein, denn der Hinweis auf die Trennung der Maßstäbe und Ihrer Anwendung im Konkreten fall ist nichts anderes als Swens Begründung sich hier wieder nischige Fehlberechnungen einfallen zu lassen und Leute dazu zu bringen, darüber zu Diskutieren und damit die Klickzahlen auf seinen Beitrag zu erhöhen (wer schreibt der Bleibt). Da die Methodik-Kritik nun mit als Fehlberechnung entlarvt wurde, wird natürlich nichts eingestanden sondern das nächste Faß (Ausstrahlwirkung) aufgemacht. Das ist schon etwas besser als glatte Fehlberechnungen aus dem akademischen Wolkenkuckucksheim, aber erneut die Einbringung eines Zankapfels, der wiederum keinerlei Zielrichtung hat, außer Streit-Diskussion mit Dampfplauderei. Meiner Ansicht nach ist das für das Forum wenig Hilfreich.

clarion

Ich finde diesen aggressiven Tonfall für wenig hilfreich.

Knecht

Hilfreich wäre mehr Geld auf dem Konto.
Wer sich dann dafür mit welcher Berechnung auf die Schulter klopft und für den Größten hält ist mir einerlei.

Dafür, dass ständiges blumiges Gequatsche und gespielte Empörung einen nicht weiter bringen, ist dieses Land aber ein guter Beleg.

DeltaR95

Zitat von: Knecht in Heute um 09:18Hilfreich wäre mehr Geld auf dem Konto.
Wer sich dann dafür mit welcher Berechnung auf die Schulter klopft und für den Größten hält ist mir einerlei.

Danke, genau das ist doch der eigentliche Punkt des Problems.

Diesen ganzen Zahlenspiele und Debatten darum, wo die untere Grenze der niedrigsten Beamtenbesoldung liegt, um eine Armutsgefährdung zu verhindern, ist doch nur eine "Scheindebatte".

Diese berechnete Grenze ist immer noch keine amtsangemessene Besoldung. Der Auftrag an den Dienstherrn jetzt, wenn er das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes richtig gelesen hätte, wäre das "zerrüttete Besoldungsgefüge" durch eine komplette Neuordnung und Neubewertung der gesamten Beamtenlaufbahnen zu heilen und nicht die absolute Untergrenze "centgenau" zu berechnen.

So eine Neuordnung und Neubewertung ist längst überfällig - auch, damit die gewünschte Bestenauslese mal wieder mehr ist, als eine Floskel.

Aus meiner Sicht sollte man sich eher mal Gedanken machen, welche fachliche Qualifikation das heute niedrigste Amt mit sich bringt und das in Relation zu der gesellschaftlichen Gruppe setzen, der es als "Status" entsprechen soll.

Dafür kann man gern auch 1K rechnen, um es mit der Privatwirtschaft vergleichbar zu machen. Die besonderen Pflichten des Beamten (z.B. Streikverbot) sind dann eben gesondert monetär erhöhend zu bewerten. Kann ja eigentlich nicht so schwer sein ;)

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:35Danke, genau das ist doch der eigentliche Punkt des Problems.

Diesen ganzen Zahlenspiele und Debatten darum, wo die untere Grenze der niedrigsten Beamtenbesoldung liegt, um eine Armutsgefährdung zu verhindern, ist doch nur eine "Scheindebatte".

Diese berechnete Grenze ist immer noch keine amtsangemessene Besoldung. Der Auftrag an den Dienstherrn jetzt, wenn er das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes richtig gelesen hätte, wäre das "zerrüttete Besoldungsgefüge" durch eine komplette Neuordnung und Neubewertung der gesamten Beamtenlaufbahnen zu heilen und nicht die absolute Untergrenze "centgenau" zu berechnen.

So eine Neuordnung und Neubewertung ist längst überfällig - auch, damit die gewünschte Bestenauslese mal wieder mehr ist, als eine Floskel.

Aus meiner Sicht sollte man sich eher mal Gedanken machen, welche fachliche Qualifikation das heute niedrigste Amt mit sich bringt und das in Relation zu der gesellschaftlichen Gruppe setzen, der es als "Status" entsprechen soll.

Dafür kann man gern auch 1K rechnen, um es mit der Privatwirtschaft vergleichbar zu machen. Die besonderen Pflichten des Beamten (z.B. Streikverbot) sind dann eben gesondert monetär erhöhend zu bewerten. Kann ja eigentlich nicht so schwer sein ;)

Es wurde bereits ja alles gerechnet. 1K, 4K, 1K mit Kindern, 2K etc etc. Was nicht gerechnet wurde und nicht gerechnet werden kann und was noch einiges an Kopfschmerzen mit sich bringt wäre, wenn Eine Landesbamtin BaWü in Ulm mit einem Kommunalbeamten in Bayern verheiratet ist und wie dann die Pauschalen Anrechnungen für Partnereinkommen aussehen sollen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Ryan in Gestern um 20:42@Believer, Swen
Eine abnehmende Ausstrahlwirkung kann ich nachvollziehen. Ein mittelbarer Verstoß ist aber selbst bei einem unmittelbaren Verstoß bis A9 noch bis A16 gegeben (7 Stufen in den Jahren 2008 und 2009, siehe Rn 159 i.V.m. Rn 148)
Hallo Ryan, gutes Auge!  :)

Und wie gesagt, aus meiner Sicht gibt es zwei unterschiedliche Fragestellungen:
1.) Unter welchen Bedingungen bekomme ich ein Fähnchen (für die Verletzung des mittelbaren Abstandsgebots)?
2.) Wie "groß" ist dieses Fähnchen? Anders formuliert: Welchen argumentativen Wumms liefert mir mein Abstandsgebots-Fähnchen für die zweite Stufe der Fortschreibungsprüfung?

Rn. 155 adressiert nach meinem Verständnis (zunächst mal) lediglich Frage Nummer 2.

Und zu Frage Nummer 1:
- Laut BVerfG-Urteil bekommt ein A16-Beamter ein Fähnchen, wenn die Mindestbesoldung bis einschließlich A9 unterschritten wird (siehe Ryans Hinweis).
- Die Frage, ob ein A16-Beamter auch ein Fähnchen bekommt, wenn die Mindestbesoldung nur bis A8, A7 oder A6 unterschritten wird, ist in meinen Augen hingegen ungeklärt.


Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:41[...]
Deine Anwort an ParagraphenReiter2026 irritiert mich massiv. In Gänze.

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 09:42Hallo Ryan, gutes Auge!  :)

Und wie gesagt, aus meiner Sicht gibt es zwei unterschiedliche Fragestellungen:
1.) Unter welchen Bedingungen bekomme ich ein Fähnchen (für die Verletzung des mittelbaren Abstandsgebots)?
2.) Wie "groß" ist dieses Fähnchen? Anders formuliert: Welchen argumentativen Wumms liefert mir mein Abstandsgebots-Fähnchen für die zweite Stufe der Fortschreibungsprüfung?

Rn. 155 adressiert nach meinem Verständnis (zunächst mal) lediglich Frage Nummer 2.

Und zu Frage Nummer 1:
- Laut BVerfG-Urteil bekommt ein A16-Beamter ein Fähnchen, wenn die Mindestbesoldung bis einschließlich A9 unterschritten wird (siehe Ryans Hinweis).
- Die Frage, ob ein A16-Beamter auch ein Fähnchen bekommt, wenn die Mindestbesoldung nur bis A8, A7 oder A6 unterschritten wird, ist in meinen Augen hingegen ungeklärt.

Deine Anwort an ParagraphenReiter2026 irritiert mich massiv. In Gänze.

Was genau irritiert dich?

DeltaR95

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 09:40Es wurde bereits ja alles gerechnet. 1K, 4K, 1K mit Kindern, 2K etc etc. Was nicht gerechnet wurde und nicht gerechnet werden kann und was noch einiges an Kopfschmerzen mit sich bringt wäre, wenn Eine Landesbamtin BaWü in Ulm mit einem Kommunalbeamten in Bayern verheiratet ist und wie dann die Pauschalen Anrechnungen für Partnereinkommen aussehen sollen.

Eben, diese Rechnung ist nur dann notwendig, wenn die Alimentation nicht "amtsangemessen" ist. Eine amtsangemessene Besoldung ist immer verfassungsrechtlich in Ordnung, aber eine solche, die verfassungsrechtlich nicht "prekär" ist, nicht zwingend amtsangemessen.

Die dem Beamten gewährte Alimentation muss sicherstellen, dass man seinem Amt und Status nach mindestens so viel monetär in der Tasche hat, wie die vergleichbare nicht verbeamtete Gruppe der Gesellschaft.

Da mit dem Beamtenstatus aber auch diverse Nachteile verbunden sind, die für den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates wichtig sind (z.B. Treue zur FDGO, bundesweite bzw. landesweite Versetzbarkeit, 100 % Verfügbarkeit des Beamten, kein Streikrecht usw), muss halt monetär oder durch sonstige Vergütungen etwas oben drauf kommen.

Dies führt dann in vielen Fällen dazu, dass der Beamte vielleicht sogar etwas mehr bekommt, als der vergleichbare Angestellte in der freien Wirtschaft.

Für mich leitet sich z.B. in der heutigen Zeit der Ansatz, dass der Beamte + Ehepartner + Kinder (die 4K Familie) alimentiert wird, dadurch her, dass der Bundesbeamte eben bundesweit versetzbar sein muss. Daraus folgt, dass der Ehepartner eben kein gesichertes Einkommen.

Solange der Dienstherr aber scheinbar gar keinen Plan oder gar keine Lust hat, sich mit dieser abstrakten Bewertung und Abwägung zu beschäftigen, wird niemals eine tragfähige neue Amts- und Besoldungsstruktur entstehen.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:48Was genau irritiert dich?
Unter anderem, dass dein Beitrag keinerlei "Antwort" enthält (im Sinne, dass du dich inhaltlich mit dem auseinandersetzen würdest, was du selbst per Zitierfunktion als "zu beantwortend" ausgewählt hast).

Ungeachtet dessen gilt: Ich habe gestern gesagt, dass ich mich nicht länger im Kreis drehen möchte, also halte ich mich auch daran.