Beamte sind amtsangemessen zu alimentieren, Masstab ist das Netto.
Setzen sechs, nochmal alles durchlesen und wieder posten.
Es ist nur ein Maßstab, wenn es der Maßstab wäre, könnten sie dein Gehalt beim kürzen des Bürgergeldes auch gleich mit reduzieren.
Ich denke, dass die ersten 12.000 Posts hier erstmal reichen.. 😁
Sprechen Sie in ein paar Jahren mit den Niedersachsen, die meinen mit ihrem Widerspruch gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes seit mehr als 15 Jahren alles in trockenen Tüchern zu haben.
Meine Antwort darauf wäre:
1. Sie haben sich nicht gegen die Höhe Alimentation an sich gewandt. Sie bekommen nichts.
oder
2. Gegenstand des Verfahrens ist die Streichung des Weihnachtsgeldes, soweit Sie in dieser Höhe nicht amtsangemessen alimentiert sein sollten, helfe ich gerne ab. Ob Sie darüber hinaus amtsangemessen alimentiert werden, haben Sie nicht geltend gemacht.
Sie haben nicht begriffen, dass ich damit sagen wollte, dass es nicht auf die einzelnen Bestandteile der Besoldung ankommt, sondern das Gesamtnetto. Arbeiten Sie an Ihrer Lesekompetenz anstatt ausfallend zu werden.