Nu, also jedenfalls innerhalb des TV-L ist es ja auch nicht nachvollziehbar, warum die AG-Seite für Tätigkeiten, wo man gar nicht in Konkurrenz zum TVöD steht, mehr bieten sollte — jedenfalls nicht, wenn das das Argument der AN-Seite war.
Die Lebenshaltungskosten der Beschäftigten sollten aber die AG-Seite nicht interessieren — sonst heißt es irgendwann, dass dir dein AG vorschreibt, wofür du Geld ausgeben darfst, und wofür nicht. Die relevante Frage ist eher, ob der AG im Vergleich zur möglichen Konkurrenz in der Privatwirtschaft attraktiv bleibt und so seine offenen Stellen besetzt bekommt. Aber das ist kein Stadtstaaten-spezifisches sondern ein allgemeines Problem.
Im Grundsatz stimmt das natürlich. die TV-L als Ganzes hat daran kein Interesse und sollte auch keines entwickeln. Es ist ein Problem des betreffenden AG, der für sich überlegen muss, wie er in einem für ihn billigen Tarif, mit tarifkonformen Extrazulagen, die Wettbewerbsfähigkeit herstellen kann.
Von AN-Seite gab es höchstens aus den betroffenen Spektrum die egoistische Forderung der "Angleichungs"-Zulage an den TVöD. In den Tarifverhandlungen wurde allerdings hauptsächlich über den Grundsatz der Stadtstaatenzulage gesprochen, wo wir dann wieder beim obigen Absatz und bei der aktuellen Forderung wären. Im Endeffekt ist dies aber nicht in die Verschriftlichung des Tarifvertrages gekommen, wie ich bedauerlicherweise feststellen musste, was dazu führt, dass der AG sich nun für die günstigere "Angleichungs"-Zulage stark macht.
Die Herleitung, dass die Berücksichtigung der Lebenserhaltungskosten des AN, zu einer Diktatur des AG führen würde, ist doch sehr phantasievoll. Die private Wirtschaft nutzt bereits solche Maßstäbe, sonst hätte Hamburg nicht einen der höchsten Mediangehälter in Deutschland. Der AG des öD sollte sich an solche Maßstäbe richten und entsprechend aus dem TVL austreten um wettbewerbsfähig, nicht nur im Bezug auf TVL und TVöD, sondern auch im Bezug auf die Privatwirtschaft, zu sein.