Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 291541 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2520 am: 08.12.2025 20:11 »
Ich denke, dass es genau so war. Ich würde genau so rechnen. Urlaubsgeld wurde erst 2003 abgeschafft und war bis dahin ein Festbetrag.

Übrigens Danke, dass Du mir auch mal Recht gibst  ;D

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2521 am: 08.12.2025 22:23 »
Hallo,

ich versuche mal in alten Unterlagen von der Postgewerkschaft die Aufstellung der Besoldung zufinden.
Ich sollte auch noch tief im Keller von A5-A8 Bezügeabrechnungen haben.
A5 war mein erstes Amt im mD.
Soll ich den Papierkram suchen, könnte es euch helfen?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2522 am: 08.12.2025 22:47 »
Ich verstehe nicht, warum hier keiner den Dreisatz bemüht und stattdessen ewig recherchiert wird um die Zahlen für 1996 zu bestimmen. Wenn man davon ausgeht, dass das BVerfG die Besoldung im Jahr 1996 korrekt bestimmt hat, kann man den implizierten  Basiswert von 1996 anhand des Indexwertes eines Vergleichsjahres aus Berlin bspw 2020 per Dreisatz explizit ausrechnen. Man benötigt nur den Bezügerechner bspw für 2020 (oder ein anderes Jahr aus den Jahren aus dem Beschluss, wo die Besoldung klar nachvollziehbar ist) für das Land Berlin. Die Besoldung damals war noch bundeseinheitlich und genau das kann man nutzen. Ein Rechenbeispiel ist im Beitrag 43 unter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127191.30.html

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2523 am: 08.12.2025 23:05 »
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

In Berlin wurde komplett gestrichen und nicht als Besoldungsbestandteil integriert, das war eine Bundessonderlösung.

Allerdings sehe ich das Weihnachtsgeld und die Rechnungen darüber aufgrund der Sonderlösung nur als Nebenschauplatz an. Es wäre einfacher für den Besoldungsgesetzgeber, dies wieder wie ein 13tes Monatsgehalt zu behandeln und das Urlaubsgeld als 14tes. 14 Auszahlungen wiegen schwerer als 12 :) Oder einfach komplett zu streichen, mit den jeweiligen Erhöhungen im Monat in der Grundalimentation.
« Last Edit: 08.12.2025 23:16 von AltStrG »

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2524 am: 08.12.2025 23:21 »
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Lieber @Renkenonkel,
Nein! Sie mag vielleicht rechtlich realistisch sein. Aber faktisch ist sie utopisch. Es wird niemals zur Auszahlung solcher Summen kommen. Und das schlimme ist ja, dass wissen wir auch alle. Und Dan kann ich hier noch 200x irgendwelche Staatssekretäre von Abgeordnetenwatch verlinken.

Man muss sich ja nur mal vor Augen halten wie viele Beamte mit in der Zeit zwischen 2021 und wahrscheinlich 2026 in Pension gegangen sind. Diese müssen was Nachzahlungen angeht immer mit berechnet werden.

Das Rundschreiben vom 20.06.2021 war der taktische Supergau. Seitdem ziehen sich alle Besoldungsstellen auf das Rundschreiben zurück. Jeder Widerspruch wird sofort ruhend gestellt mit dem Hinweis auf das Rundschreiben. Es klagt also niemand.

Das BVerfG hat lediglich Fakten geschaffen für einige Länder. Zuletzt konkret für Berlin. Die haben so gar ne Frist bekommen. Aber was hat der Bund? Nichts. Der optimistische Kollege hier sagt ganz offenherzig das der DH an Recht und Gesetz gebunden ist und die Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigen muss. Aha?! Das ist ja irgendwie nicht neu.

Aber wie der DH die Rechtsprechung erstmal auslegt und wann sagt er nicht. Das heißt, er kann erstmal ganz in Ruhe ein Besoldungsreparaturgesetz auf den Markt schmeißen dessen Verfassungsmäßigkeit zumindest fraglich ist. Und danach obliegt den Beamten erstmal die Beweislast, dass die Rechtsprechung nicht korrekt umgesetzt wurde. Und sowas kann wie wir alle wissen Jahre dauern. Jahrzehnt trau ich mich garnicht zu sagen.

Realistisch ist der DH garnicht mehr fiskalisch in der Lage die aufgelaufenen Ansprüche für die Vergangenheit abzugelten! So ehrlich müssten wir hier mal sein.

Realistisch kann er dies auch nicht in der Zukunft, wenn er alle Gebote und Prinzipien umsetzt.

   Mindestbesoldung
+ Einverdienermodell ?
+ Ämterwertigkeit ?
+ Fortschreibung ?
+ Abstandsgebot ?

Nein, glaubt das wirklich jemand dran? Also, wie würde eine Reparatur aussehen? Ich greife mit Gruppen raus. Beamte mit Familien. Niedrige Besoldungsgruppen. Da bastelt er dann und repariert etwas. Das löst nicht die Probleme. Es verschafft Zeit. Siehe NRW. Ich scheisse Beamte mit 3K+ so zu mit Geld dass alle betroffenen Familien jetzt Abos in der Trampolinhalle haben.

Dann klagen zwar die kinderlosen, aber das dauert erstmal wieder.

In der Zwischenzeit kann man sich wieder dem Lieblingsspiel der Abgeordneten widmen, dem vereinfachten Zuwendungsrecht damit MdB‘s nicht in die Verlegenheit kommen, sie hätten keine Geschenke mehr für Wahlkreise.

Und warum, wenn es anders wäre, und der Aufschrei in den Behörden angeblich soo groß ist, reden Minister nicht mit ihren betroffenen Beamten? Und nochmal, wer hat schon mal aus erster Hand Informationen, eine Stellungnahme, Prognose, Sachstand von Alex, Lars, Friedrich oder was weiß ich wem gehört?

Wir reagieren aber sofort wenn die WirtschaftsWoche mal was ablässt. Selbst die Gewerkschaften zitieren dann Zeitungen. Und die sollten doch immer an der Quelle sitzen.

Oder welches Signal sendet denn ein Vorsitzender des DBB wenn er schreibt dass ein Innenminister ihm erklärt hat das für die Zukunft gilt: „Bundesbesoldung Great again“. Und zum Jahreswechsel ist allgemeine Funkstille.

Mir ist doch auch völlig egal ob ein Referentenentwurf irgendwo in der Ressortabsprache hängen geblieben ist. Das muss man einfach mal kommunizieren. Zumindest mit den Gewerkschaften. Aber der Druck ist auch nicht da. Ich vermisse unsere Personalräte. Das Thema amtsangemessene Besoldung ist kam jemanden ein Begriff. Niemand weiß was sich dahinter verbergen soll und was für wen wirklich realistisch ist.

Ich kann den Ausführungen nicht folgen. Der Beschluss entfaltet Bindungswirkung, der Berechnungsweg ist den beteiligten Akteuren bekannt, die Anwendungsmodalitäten allen hier. Die Summen sind nicht unrealistisch. Und ein paar Milliarden haben schon andere Entscheidungen des BVerfG gekostet, das ist also kein Grund für Pessimismus.

Als Beamter hat man eben Rechte und Pflichten, dass sollte hier jedem klar sein.

Lieber AltStrG,

ich wiederspreche Dir ja nicht. Aber es wurde hier schon einmal gesagt. Deine Ausführungen sind Rechtstheorie. Insbesondere die Entfaltung der Bindungswirkung.
Seit 2019 lege ich und andere Kollegen regelmäßig Widerspruch ein. Zuvor in NRW ab 2014.
Wir schreiben heute das Jahr 2025. Wobei dieses keine vier Wochen mehr andauert.

Die Rechtsbindung besteht zunächst konkret für die Länder, welche direkt von einem Beschluss betroffen sind. In der Bundesverwaltung bleibt es Rechtstheorie. Die aktuellen Beschlüsse sollten aufgrund der Rechtsbindung umgesetzt werden. Bzw. Die richterliche Auslegung sollte umgesetzt werden. Aber auf 150 Seiten diskutieren wir hier selbst schon die Auslegung und die Umsetzung. Nun wird irgendwann Ende 2026 etwas umgesetzt werden. Aber daswird nicht sein was wir unter der Auslegung des BverfG verstehen. Das wird der DH ganz klein halten. Oder er sucht sich einzelne Gruppen raus. Dann habe ich ein neues Besoldungsgesetz. Ich habe auch eine Auslegung des Dienstherren von aA. Ob diese Verfassungsmäßig ist warge ich zu bezeweifeln. Sie wird gündtig sein. Wahrscheinlich auch eine menge Leute sehr enttäuschen. Und dann geht das Spiel erneut los. Es muss von Besoldungsnehmern Fehler dargelegt werden.

Oder anders gesagt, erst wenn eine höchstrichterliche Beschlusslage vorliegt, die exakt die Bundesbesoldung betrifft wird der Bund in Zugzwang kommen. Vorher ist es ein "ja, die Besoldung könnte verfassungswidrig sein". und "ja, wir arbeiten daran".

Und um so länger sie daran arbeiten um so mehr werden sie dazu gezwungen die Ausschüttung klein gehalten

Nun, ich / wir leben alle in einem Rechtsstaat der offensichtlich funktioniert. Das einzelne Verfahren länger dauern, kann akzeptiert werden, wenn die Ergebnisse fundamental neue Erkenntnisse oder Regelungen ergeben, wie in diesem Fall.

Das gilt es zu akzeptieren, gerade und auch als Beamter. Seinem Unmut kann man trotzdem gerne Luft machen.

Wäre jemand 1999 auf die Idee gekommen, auf aA zu klagen, gäbe es diesen jetzigen Beschluss nicht. Oder es hätte keine Föderalismusreform I und II gegeben, oder, oder, oder.