Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis  (Read 342250 times)

Antiker

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #450 am: 16.05.2019 23:14 »
Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel.  :D

Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.

Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.

Stufe 1 + 2 sind Grundstufen  (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)

Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.

Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.

Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.

Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.

[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren.  ;D]

Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:

Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):

Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
      Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)

Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)

Modell 3:   (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4  (normal)
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Glück gehabt)
      Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Pech gehabt)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja.  voll) = kommt nach E9a - Stufe 6  (normal)

Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.

Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer.  :o
« Last Edit: 16.05.2019 23:26 von Antiker »

F1s1

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #451 am: 17.05.2019 06:24 »
Vielen Dank, eine der besten und normalsten Antworten die man hier bekommen hat :)

hannes123

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #452 am: 17.05.2019 06:26 »
also ich bin der Auffassung, dass wenn man in der 9 (klein) zum 01.01.2019 4 Jahre in dieser Stufe 3 verbracht hat, eigentlich in die 9a Stufe 5 kommen muss.
Aus dem einfachen Grund.
Aus EG 9 (3) wird EG 9a (4), egal wie viel Vordienstzeiten ich habe. Die bekommt man auch, wenn man ab 12.2018 in die Stufe 3 gekommen ist.


Und für den Stufenaufstieg von St. 4 nach St. 5 brauche ich 4 Jahre! Demnach Stufe 5.

Hatten Sie das auch so gemeint?! Es wurde immer von 7 Jahren oder 8 Jahren ausgegangen.

Gruß

Steve 69

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #453 am: 17.05.2019 07:49 »
Die Modelle von Antiker haben wohl mehrere kleine Haken ;D. Was würde denn z.B. mit den Leuten passieren, die erst ein oder zwei Jahre in Stufe 3 sind, also noch keine 3 Jahre voll haben? Die neue Stufe 3 in der 9a hat einen geringeren Betrag als die alte Stufe 3. Also müssten diejenigen, die noch keine 3 Jahre voll haben, zumindest nach der noch geltenden 3 bezahlt werden. Was passiert in seinem Beispiel mit den Leuten,die 4,5 oder 6 Jahre in Stufe 3 sind? Da aber, ich glaube es war der DBB, bereits gesagt hat, dass eine Überleitung der Stufe 3,4 und 4+ in die 9a Stufe 4,5 und 6 erfolgt, wird das wohl nicht so kommen. Es weden wohl alle 3er, egal ob 1 oder 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit, in die neue Stufe 4 geschoben. Und jetzt wird es halt interessant wie die Überleitung geregelt wird.  Müssen alle, egal ob 1 Jahr oder bereits 8 Jahre verbrachte Stufenlaufzeit in der Stufe3, nun vier Jahre in der 9a Stufe 4 verweilen um in die 5 zu kommen? Wohl eher nicht  Wie rechnet man also jetzt die Zeiten an? Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten. Ich nehme mal 7 jahre verbrachte Zeit in der alten Stufe3 als Beispiel:
1. Worst Case: Stufe 4, Beginn bei 0
2. Es werden 3 Jahre der Stufe 3 zugerechnet, bleiben 4 Jahre für die neue 4 übrig, also sofort in Stufe 5
3. Man nimmt die kompletten 7 Jahre mit in die 4, kommt in die 5 und nimmt dort die restlichen 3 Jahre mit, ist also nur noch 2 Jahre von der Endstufe entfernt.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #454 am: 17.05.2019 09:14 »
Nehmen wir doch mal die Regelungen aus § 29c TVÜ-VKA und § 27 TVÜ-Bund zu Hand.
Dort heißt es in

- § 29c Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (VKA) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die Stufe 5 Endstufe ist, sind unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."

- § 27 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund:
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht."

Das entspricht dem, was im Einigungspapier TV-L vom 02.03.19 unter IV. 2. dargestellt ist:
Es wird in die Stufe übergeleitet, die vom Betrag her dem Betrag der bisherigen Stufe entspricht.
Das entspricht auch der Aussage des dbb vom 04.03.19, das aus den bisherigen Stufe 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag die Stufen 4, 5 und 6 der neuen EG9a werden.

Somit sollten also alle, die bislang in der "kleinen" EG9 in der Stufe 3 waren in die Stufe 4 der neuen EG9a übergeleitet werden, ohne das die Stufenlaufzeit an dieser Stelle eine Rolle spielt.

Was die Stufenlaufzeiten betrifft, so gibt es in den TVÜen von VKA und Bund folgende Regelungen

- § 29c Abs. 3 Satz 3 und 4 TVÜ-VKA:
"Ist bei Beschäftigten, die am  31.  Dezember  2016  der  Stufe  4  zugeordnet  sind,  bei  der  Überleitung  am 1. Januar  2017  in  die  Entgeltgruppe  9a  die  Stufenlaufzeit  zum  Erreichen  der Stufe 5 erfüllt, werden sie der Stufe 5 zugeordnet. Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet."

- § 27 Abs. 3 Satz 2 und 3 TVÜ-Bund:
"Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem. Im Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet."

Hier weichen die Regelungen also voneinander ab, was vor allem der unterschiedlichen Ausgangslage geschuldet ist (im TVöD-Bund gab es bei Aufspaltung der EG9 in EG9a und EG9b noch keine Stufe 6, dementsprechend war die Stufe 4 die gedeckelte Endstufe der "kleinen" EG9, im TVöD-VKA war es hingegen die Stufe 5).

Im TV-L ist die Situation so, das es in der "kleinen" EG9 seit 2018 faktisch auch eine Stufe 5 gibt, die sich aus der Stufe 4 und dem Erhöhungsbetrag zusammensetzt und die dann zusteht, wenn zuvor mindestens 5 Jahre in der Stufe 4 verbracht worden sind. Diese Stufe 5 entspricht vom Betrag her jedoch nicht der Stufe 5 der regulären EG9, so das hier keine 1:1 Vergleichbarkeit mit der Situation im TVöD-VKA vorliegt.

Was hier nun die Redaktionsverhandlungen ergeben, kann wirklich nur abgewartet werden.
Angesichts des bekannten Strebens der TdL, den TV-L im Vergleich mit dem TVöD immer ein Stück kostengünstiger zu gestalten, sollten die Erwartungen allerdings nicht zu hoch geschraubt werden ...

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #455 am: 17.05.2019 10:11 »
Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.

Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.

Steve 69

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #456 am: 17.05.2019 10:18 »
In meinen nunmehr 20 Jahren als Angestellter beim Land ,weiß ich das mit der zu hohen Erwartungshaltung wohl  einzuschätzen.  ;D.  Ich rechne, mit meinen 7 Jahren in Stufe 3, im besten Fall damit, eine Punktlandung zu machen und in Stufe 5 mit neu beginnender Stufenlaufzeit zu landen. Könnte ich sogar mit leben. Was bei mir ziemlichen Unmut erzeugen würde, wäre alle ex 3er in die 4 und dort ohne jegliche Anrechnung der berets zurückgelegten Zeiten neu beginnen.

Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #457 am: 17.05.2019 10:22 »
In meinen nunmehr 20 Jahren als Angestellter beim Land ,weiß ich das mit der zu hohen Erwartungshaltung wohl  einzuschätzen.  ;D.  Ich rechne, mit meinen 7 Jahren in Stufe 3, im besten Fall damit, eine Punktlandung zu machen und in Stufe 5 mit neu beginnender Stufenlaufzeit zu landen. Könnte ich sogar mit leben. Was bei mir ziemlichen Unmut erzeugen würde, wäre alle ex 3er in die 4 und dort ohne jegliche Anrechnung der berets zurückgelegten Zeiten neu beginnen.

Da könnte ich nur mit Leben, wenn dann die Laufzeiten komplett angerechnet werden. Es gibt durchaus Fälle, die unmittelbar nachdem dem 01.01.2019 die 7 Jahre erreicht haben oder diese noch in diesem Jahr erreichen werden.


F1s1

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #458 am: 17.05.2019 10:25 »
Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.

Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.

Ja soweit so gut für dich, ich denk es wird Gewinner und Verlierer geben.
Ich allerdings, sehe es wie Steve 69 nicht mit allzuhohen Erwartungen, bin auch seit 2001 an selber Stelle. (Weil mir Stufe 5 z.b. fast 400 mehr bringen würde. Im Leben zahlen die das nicht so aus nur um dem kleinen E9k Fachinformatiker etwas gutes zu tun)

Wenn ich die Jahre gekappt kriege entsteht folgendes
Aktuell: Stufe3 und in 1,5 Jahren in Stufe 4 wenn nix übergeleitet wird (3171 nach 3566)
Dann: Stufe 4 E9a bei 3271 (das sind die 100 Euro mehr vom Abschluss) und dann erst nach weiteren 4 Jahren Stufe 5 (3271 nach 3673).

Tolle Wurst. Klar ist es ne Verbesserung das lange Stufenzeiten wegfallen, aber wenn die Jahre nicht dazuzählen muss ich das nicht gut finden ;)


Mahlzeit

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #459 am: 17.05.2019 11:11 »
Wenn ich die Überleitungen dort so lese, reichten tatsächlich in beiden Varianten 4 Jahre aus um direkt in die Stufe 5 zu gelangen und nicht 7 Jahre. Der einzige Unterschied ist halt, dass es in der einen Variante zu einer Kappung der Laufzeiten kam und in dem anderen fall nicht.

Damit könnte man aber sehr gut leben finde ich.

Ja soweit so gut für dich, ich denk es wird Gewinner und Verlierer geben.
Ich allerdings, sehe es wie Steve 69 nicht mit allzuhohen Erwartungen, bin auch seit 2001 an selber Stelle. (Weil mir Stufe 5 z.b. fast 400 mehr bringen würde. Im Leben zahlen die das nicht so aus nur um dem kleinen E9k Fachinformatiker etwas gutes zu tun)

Wenn ich die Jahre gekappt kriege entsteht folgendes
Aktuell: Stufe3 und in 1,5 Jahren in Stufe 4 wenn nix übergeleitet wird (3171 nach 3566)
Dann: Stufe 4 E9a bei 3271 (das sind die 100 Euro mehr vom Abschluss) und dann erst nach weiteren 4 Jahren Stufe 5 (3271 nach 3673).

Tolle Wurst. Klar ist es ne Verbesserung das lange Stufenzeiten wegfallen, aber wenn die Jahre nicht dazuzählen muss ich das nicht gut finden ;)

Aber nach den Überleitungsregelungen vom TVÖD wärst du ja egal nach welcher Regelung in Stufe 5 der EG 9a TV L. Nur das bei der einen eben Überschüsse gekappt werden und bei der anderen nicht. Klar ist das Glaskugel, aber theoretisch doch die fairste Option. Finde ich zumindest.

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #460 am: 17.05.2019 11:23 »
Warum immer alle nur von E9k Stufe 3 reden ist mir ein Rätsel.  :D

Ich denke, folgende Herangehensweise ist zumindest Bestandteil der Redaktionsverhandlungen. Ob es am Ende so kommt ist eine andere Frage.

Zunächst sollte man die Stufen 1-6 als Ganzes betrachten. Bzw. genau genommen werden diese ja in 2 Gruppen unterteilt.

Stufe 1 + 2 sind Grundstufen  (1 ohne Berufserfahrung, 2 mit Berufserfahrung oder nach Aufstieg aus 1)

Stufen 3 - 6 sind die eigentlichen, sogenannten Entwicklungsstufen.

Also kann man damit rechnen, dass sich innerhalb dieser Stufen und deren Laufzeiten das Laufzeiten-Anerkennungs-Gerangel wohl abspielen wird. (unter Bezugnahme der vorbehaltlichen DBB-Info vom 04.03.19)
Im göttlich-besten Falle wird vielleicht auch die verbrachte Laufzeit in der Stufe 2 anerkannt.

Unabhängig von den Stufenlaufzeiten kann man zu 99,9 % davon ausgehen, dass Niemand betragsmäßig (also jetziges Bruttogehalt) schlechter gestellt werden wird.

Beispiel: Hat man vorher 3560,- € Brutto in der Stufe 4 verdient, so ist der gleiche Betrag jetzt unter Stufe 5 eingeordnet. Zuzüglich der prozentualen Lohnerhöhung für 2019 bekommt also Jeder erstmal das Gleiche wie vorher. Nur die Stufe ist jetzt halt ne andere Nummer - Zahl - Ziffer.

[PS: Etwaige Einlassungen von SPID zu diesem Thema, der Arbeitgeber könnte theoretisch auch Verschlechterungen bzw. niedrigere Löhne vereinbaren, kann man hier sicher getrost ignorieren.  ;D]

Aber nun zurück zu der allumfassenden universalen Fragestellung der kleinen E9 Fallgruppe 3 - Gemeinde:

Wer bekommt welche Laufzeiten wie anerkannt? Hier gibt es eigentlich gar nicht sooo viele Modelle / Möglichkeiten. Hier mal ohne Stufe 2 nur für die Stufen 3 bis 4+ (5 gibt es ja nicht in der sogenannten kleinen 9):

Modell 1:
Alle Laufzeiten in den Stufen 3 bis 4+ werden komplett anerkannt. Überschüssige Jahre werden mitgenommen.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5
      Beispiel 3: E9 - Stufe 3 (8 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 1 Jahr Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4 (2 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5 (nimmt 4 Jahre Laufzeit mit in die Stufe 5)
      Beispiel 5: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 6 (da ab Stufe 3 = 12 Jahre vergangen sind)

Modell 2:
Wie bei Modell 1 nur ohne Mitnahme überschüssiger Laufzeiten. Unter Berücksichtigung der verbrachten Laufzeiten wird Jeder der entsprechenden Stufe zugeordnet und die Stufenlaufzeiten beginnen dort bei Null.
(Das Überspringen einer Stufe bei entsprechenden Voraussetzungen ist weiterhin möglich)

Modell 3:   (Die schlechteste aller Möglichkeiten)
Jeder bekommt nur die in seiner aktuellen Stufe zum 01.01.2019 verbrachten Laufzeiten anerkannt.
Stufenlaufzeiten beginnen bei Null.
      Beispiel 1: E9 - Stufe 3 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 4  (normal)
      Beispiel 2: E9 - Stufe 3 (7 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Glück gehabt)
      Beispiel 3: E9 - Stufe 4 (3 Jahre voll) = kommt nach E9a - Stufe 5  (Pech gehabt)
      Beispiel 4: E9 - Stufe 4+ (7 Ja.  voll) = kommt nach E9a - Stufe 6  (normal)

Ich hoffe, ich habe für den Einen oder Anderen das ganze Thema, unabhängig vom Ausgang, nochmal etwas verständlicher darstellen können.

Falls Jemand noch bessere oder nachteiligere Überleitungs-Modelle kennt kann er die gerne ergänzen. Ich denke Mal spätestens Ende Juli sind wir Alle schlauer.  :o

und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #461 am: 17.05.2019 11:27 »
und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o
Die entfällt.

Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.
« Last Edit: 17.05.2019 11:36 von TV-Ler »

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #462 am: 17.05.2019 11:29 »
ja aber die müsste bei der Überleitung berücksichtigt werden, oder?

F1s1

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #463 am: 17.05.2019 11:42 »
und was passiert mit der Fallgruppenzulage?  :o
Die entfällt.

Edit: Fehler meinerseits, die entfällt nicht im Rahmen der Überleitung.
Dann, wenn in bestimmten Konstellationen zum 01.01.20 eine Höhergruppierung in die EG9b möglich ist, entfällt die Entgeltgruppenzulage.

Interessant ! Ich weiß meine Fallgruppe nicht, hab aber glaub ich eine Technikerzulage von ca 126 Euro seit paar Jahren. Die würde dann noch on top bleiben ? Wahnsinn :D

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
« Antwort #464 am: 17.05.2019 11:49 »
Inwiefern ließe sich von Aussagen zur Fallgruppenzulage auf die Technikerzulage schließen?