War grad nur am Handy. Das ist es doch oder ?
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, ...für die besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem
Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.
Ich bin seit 1.1.2015 in Stufe 3 und verstehe es so das ich am Tag der Überleitung (vermutlich bei mir im TV-H 1.8.2019 ?)
in Stufe 4 komme und da ich da meine 4 Jahre voll habe dann in Stufe 5 komme. Wie vermutet seit Wochen. Bisher nix gegenteiliges zu verstehen oder ?