Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Kaffeetassensucher

Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 10:40
Ist ein Mensch der aus der Christlichen Kirche ausgetreten ist noch immer ein Christ?

Die Frage könnte man auch umdrehen: Ist ein Mensch, der in der christlichen Kirche ist in jedem Fall ein Christ?

Also, ich war's schon einige Jahre nicht mehr, bevor ich den Schritt letztlich vollzogen habe und ausgetreten bin.

Insofern hat Spid Recht: Individuelle Glaubensvorstellungen und Kirchenzugehörigkeiten müssen nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben.

Bastel

Zitat von: Organisator am 12.02.2020 14:13
Zitat von: Jake1865 am 12.02.2020 13:30

Das ist damals bei der Umstellung wohl vergessen worden und die AG lachen sich bis heute ins Fäustchen, das sie am höchsten Feiertag der Christen (für die Ungläubigen: An Ostern wurde der Mensch Jesus durch das Wunder der Wiederauferstehung zu Christus) nur die Sonntagszuschläge und nicht die Feiertagszuschläge zahlen müssen.

Natürlich leben wir in einem überwiegend durch Christen beherrschten Land, aber bekommen dann auch die sogenannten Ungläubigen den Feiertagszuschlag? Oder werden diese an deren jeweiligen höchsten Feiertagen mit Zuschlägen motiviert?   

Was ist das für eine Dumme Frage? Natürlich bekommt jeder den Zuschlag...

MrRossi

....sonst fühlt sich noch jemand benachteiligt.

BAT

Auch die Termine der weltlichen Feiertage haben nur am Rande mit christlichen Feiertagen etwas zu tun.

Der Ansatzpunkt sind nicht christliche Feiertage!

Spid

Dann ist das alljährliche Zusammenfallen von Osterfest und Pfingsten mit den sehr ähnlich klingenden gesetzlichen Feiertagen eine bloße Koinzidenz?

BAT

Zitat von: Spid am 13.02.2020 11:36
Dann ist das alljährliche Zusammenfallen von Osterfest und Pfingsten mit den sehr ähnlich klingenden gesetzlichen Feiertagen eine bloße Koinzidenz?

Dafür braucht es überhaupt die Existenz von kirchlichen Hochfesten an diesen Tagen. Pfingst- und Ostermontag sind kein solchen, ebenso wenig wie Heiligabend oder der 2. Weihnachtstag keine mir bekannten katholischen Hochfeste sind. Etc. pp...

Ein genaues Zusammenfallen von weltlichen und damit tariflichen Feiertagen scheidet auch dadurch aus, daß kirchliche Feiertage nicht von 0 bis 24 Uhr zu verorten sind.

Spid

Sind die christlichen Hochfeste nicht zweitägig ausgelegt, weil irgendwann einem Papst die eigentlich achttägige Festdauer zu lang war? Und wer hätte Bezug zum Heiligabend hergestellt?

BAT

Zitat von: Spid am 13.02.2020 11:50
Sind die christlichen Hochfeste nicht zweitägig ausgelegt, weil irgendwann einem Papst die eigentlich achttägige Festdauer zu lang war? Und wer hätte Bezug zum Heiligabend hergestellt?

Die Oktav zu den Hochfesten wurde bereits vor Urzeiten abgeschafft. Den Bezug zu Heiligabend stelle ich hier, weil auch dieser Tag sehr oft fälschlicherweise als christlicher Feiertag angesehen wird.

Es verbleibt dabei, daß christliche Feiertage und deren Umsetzung im Tarif nichts miteinander zu tun haben. Die Orientierung erfolgt vielmehr an gesetzlichen Feiertagen, die den Eindruck erwecken, sich an christlichen Feiertagen zu orientieren.

Spid

Unabhängig davon geht es aber doch um die jeweilen Sonntage, also z.B. Pfingstsonntag. Dieser ist nur in Brandenburg gesetzlicher Feiertag.

BAT

Zitat von: Spid am 13.02.2020 12:09
Unabhängig davon geht es aber doch um die jeweilen Sonntage, also z.B. Pfingstsonntag. Dieser ist nur in Brandenburg gesetzlicher Feiertag.

Ja und auch die sind nicht decklungsgleich. Der christliche Sonntag beginnt am Samstag um 17 Uhr und hat nichts mit weltlichen Kalendertagen zu tun.

Aber das ist ja auch in Ordnung. Hat sich historisch so entwickelt und ist auch nicht das große Thema für den Tarifvertrag. Die Streichung der Vorfesttage im Tarif vielleicht doch, deren Existenz halte ich nun für völligen Unfug. Wäre ebenso wie JSZ und LOB auf das Jahr umzulegen.

Spid

Dem Forderungssteller oder Wunschformulierer gibt es - mit welcher Motivation auch immer - also um die kirchlichen Hochfesttage, die - außer vielleicht in Brandenburg - keine gesetzlichen Feiertage sind und für die er gerne den höheren Zuschlag hätte. Ich denke, seinem Wunsch würde durchaus entsprochen, wenn der Beginn der feiertagszuschlagpflichtigen Zeit jeweils der Samstag um 17:00 wäre.

Kat

Zitat von: Jake1865 am 12.02.2020 13:30
Hallo,
ich habe die 100 Seiten nicht durchgelesen, aber falls noch nicht vorgeschlagen:
Die Gewerkschaft soll bitte fordern das, wie damals im BAT, der Oster- und Pfingstsonntag wie gesetzliche Feiertage behandelt werden.

Das ist damals bei der Umstellung wohl vergessen worden und die AG lachen sich bis heute ins Fäustchen, das sie am höchsten Feiertag der Christen (für die Ungläubigen: An Ostern wurde der Mensch Jesus durch das Wunder der Wiederauferstehung zu Christus) nur die Sonntagszuschläge und nicht die Feiertagszuschläge zahlen müssen.

Oster- und Pfingssonntag sind aber keine Feiertage und im übrigen muß man märchengläubige nicht auch noch monetär für ihre Naivität belohnen.

Mond6


Kaffeetassensucher

Zitat von: Kat am 13.02.2020 13:02
Zitat von: Jake1865 am 12.02.2020 13:30
Hallo,
ich habe die 100 Seiten nicht durchgelesen, aber falls noch nicht vorgeschlagen:
Die Gewerkschaft soll bitte fordern das, wie damals im BAT, der Oster- und Pfingstsonntag wie gesetzliche Feiertage behandelt werden.

Das ist damals bei der Umstellung wohl vergessen worden und die AG lachen sich bis heute ins Fäustchen, das sie am höchsten Feiertag der Christen (für die Ungläubigen: An Ostern wurde der Mensch Jesus durch das Wunder der Wiederauferstehung zu Christus) nur die Sonntagszuschläge und nicht die Feiertagszuschläge zahlen müssen.

Oster- und Pfingssonntag sind aber keine Feiertage und im übrigen muß man märchengläubige nicht auch noch monetär für ihre Naivität belohnen.

Ich halte "weil x der höchste Feiertag der y ist" in einem (naja, zu einem guten Teil jedenfalls) säkularisierten Staat auch nicht für einen überzeugenden Grund, irgendwas mit irgendwas gleichzustellen.

Kat

Zitat von: Kaffeetassensucher am 13.02.2020 10:50
Zitat von: Mond6 am 13.02.2020 10:40
Ist ein Mensch der aus der Christlichen Kirche ausgetreten ist noch immer ein Christ?

Ja ist er. Die Taufe bleibt bestehen. Man ist bloß nicht mehr katholisch bzw. evangelisch.  Die Konfession hat ja nichts mit der Religion an sich zu tun sondern ist einfach nur ein Verein.