Das Problem mit der über- und außertariflichen Zahlung lässt sich ja nicht durch einen Tarifvertrag ändern. Hier sind einfach die Länder (und der Bund) in ihrer Gesetzgebung gefordert. Auf Thüringen z.B. bezogen verhindert § 33 Abs. 3 ThürKO eine übertarifliche Bezahlung bei tarifgebundenen Verwaltungen. Natürlich gibt es hier die Hintertür, sich über das Innenministerium eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu holen - in der Praxis massiv umständlich und schlicht nicht tauglich.
Erst wenn dieser Passus im spezifischen Landesrecht geändert wird, kann es hier mehr Freiheiten nach oben für die Kommunen geben. Wie eingangs erwähnt kann dies aber nicht über einen Tarifvertrag geregelt werden.