Nun, meine Aussagen bedürfen nunmal keiner größeren Variation. Das liegt in ihrer immensen Qualität begründet. So kann ich auch hier wieder Teile verwenden: Was von Deinen Ansichten zu halten ist, ist ja nun hinreichend bekannt. Ich schreibe nur „Standesbeamter“.
Das von einem Personaler, der sich ja der Gottvater der Verwaltung sieht, kein Respekt vor den Verwaltungsteilen zu erwarten ist, die tatsächlich Arbeiten und einen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen ist nicht anders zu erwarten.
Ich habe noch keine Verwaltung erlebt, in der die Personaler sich nicht für die einzigen Arbeitenden und fachlich Qualifizierten und damit immer und grundsätzlich falsch verstandenen und unterbezahlten Mitarbeiter gehalten haben.
Wenn du so gut bist erkläre mir doch mal fachlich sauber und ohne persönliche Wertung folgendes.
Welche Umstände rechtfertigen im Personalbereich den Beamtenstatus eines Sachbearbeiters. Welche hoheitlichen Tätigkeiten die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Beamtenstatus stehen mussten werden ausgeführt. Welche Tätigkeitsmerkmale rechtfertigen eine im Falle eines Angestelltenverhältnisses eine Eingruppierung > EG 9b. Es steht doch alles in den Gesetzten. Ist doch nur Tatbestandsprüfung und vorgegeben Rechtsfolge. War entscheidet ein Personaler in eigener Zuständigkeit, wo unterschiedliche Ergebnisse entstehen können.
Was ist der fachliche Unterschied zum Standesbeamten, dass dessen Arbeit nicht die Wertigkeit der Arbeit eines Personalers hat?
Deine eigenen Aussagen bestätigen doch, dass alles in den Rechtsgrundlagen und in Gerichtsurteilen geregelt bzw. ausgeurteilt ist und daher alles auf -in deinen Augen- Rechtsmeinungen der Vertragsparteien- basiert, die alle -im Gegensatz zu dir - zu unqualifiziert sind, die Rechtsgrundlagen so zu verstehen und Anzuwenden, dass jeder z.B. die Vergütung bekommt, in der er laut tarifrechtlicher Regelung automatisch durch die auszuübende Tätig eingruppiert ist.
Damit wäre doch nur logisch, das Personaler, genauso wie Standesbeamte max. in der EG 6 eingruppiert sind.
Dann wäre bei dir wohl eine Herabgruppierung zwingend.