Wer auf ein Portal verlinkt, auf dem Laien über Inhalte abstimmen, zeigt nur seine eigene Unzulänglichkeiten - erst recht dann, wenn sein Intellekt nicht einmal dazu ausreicht, die dort verbreiteten und hier eingeführten Inhalte zu begreifen, wie hier den Begriff „Mindestlaufzeit“, der eben nur festlegt, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Vertragsbestandteile, auf die er sich bezieht, gekündigt werden können.