Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:
"Das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke, der im Kern eine der zentralen Streitfragen in der gesamten Debatte trifft. Ihre Überlegung ist absolut logisch, stößt aber auf ein entscheidendes verfassungsrechtliches Problem, das vom Bundesverfassungsgericht selbst geschaffen wurde.Hier sind die Gründe, warum eine einfache Erhöhung der Grundbesoldung aus Sicht des Gerichts keine verfassungskonforme Lösung darstellt:1. Die Zweckbindung des Geldes (Die "Alimentationskette")Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Hierarchie oder "Alimentationskette" aufgestellt, wie das Gehalt eines Beamten zu verwenden ist:•Stufe 1: Grundgehalt: Dient dem amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten selbst. Es soll seine Qualifikation, seine Verantwortung und seine Leistung widerspiegeln (Leistungsprinzip, Abstandsgebot).•Stufe 2: Familienzuschlag Stufe 1 (für Verheiratete): Deckt den Mehrbedarf durch den Ehepartner.•Stufe 3: Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind: Deckt den Unterhaltsbedarf für die ersten beiden Kinder.Das Kernproblem: Das Gericht argumentiert, dass mit diesen drei Komponenten der Lebensunterhalt einer "typischen" vierköpfigen Familie abgedeckt sein muss. Für den Unterhalt des dritten und jedes weiteren Kindes darf nach dieser Logik nicht mehr auf das Grundgehalt zurückgegriffen werden. Das Grundgehalt ist sozusagen schon für den Beamten und seine Kernfamilie "verplant".Eine pauschale Erhöhung der Grundbesoldung würde diesen Zweck nicht erfüllen, da das zusätzliche Geld nicht explizit und ausschließlich für den Unterhalt des dritten (oder vierten, fünften...) Kindes vorgesehen wäre. Es würde allen Beamten zugutekommen, auch kinderlosen, und wäre damit nicht zielgerichtet.2. Das Problem der "verdeckten" AlimentationWürde man die Grundbesoldung so stark anheben, dass auch der Bedarf für ein drittes Kind gedeckt wäre, würde man quasi den Unterhalt für ein drittes Kind im Grundgehalt "verstecken". Das Gericht lehnt dies ab, weil:•Es wäre nicht transparent: Man könnte nicht nachweisen, dass der spezifische Mehrbedarf für das dritte Kind auch wirklich gedeckt wird.•Es würde das Leistungsprinzip verletzen: Ein kinderloser Beamter in einer hohen Position würde ein Gehalt bekommen, das teilweise für den Unterhalt von Kindern kalkuliert ist, die er gar nicht hat. Das würde den Zusammenhang zwischen Amt, Leistung und Gehalt (das Abstandsgebot) tatsächlich untergraben.3. Das Abstandsgebot zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV)Das Gericht fordert einen konkreten, nachweisbaren Abstand der Netto-Alimentation zum Netto-Anspruch einer vergleichbaren Familie im Grundsicherungssystem. Dieser Nachweis lässt sich am einfachsten und transparentesten über einen direkten, kindbezogenen Zuschlag führen.Man kann also ganz klar rechnen:•Bedarf einer Familie mit drei Kindern im Bürgergeld-System = X Euro.•Netto-Alimentation für das dritte Kind (also der Zuschlag) muss mindestens 115 % des zusätzlichen Bedarfs für dieses Kind betragen.Mit einer allgemeinen Erhöhung des Grundgehalts wäre diese spitze Berechnung und der damit verbundene Nachweis kaum sauber zu führen.Fazit: Warum Ihr Vorschlag (leider) nicht funktioniertIhr Vorschlag, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen, wäre aus Sicht der Verwaltung, der meisten Beamten und auch im Hinblick auf das Leistungsprinzip die einfachere und logischere Lösung. Er scheitert jedoch an der sehr spezifischen und dogmatischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Gericht hat sich auf die Idee festgelegt, dass der Unterhaltsbedarf für jedes Kind ab dem dritten isoliert betrachtet und durch einen gesonderten Zuschlag gedeckt werden muss. Diese Vorgabe zwingt den Gesetzgeber zu den komplizierten und teilweise extrem hohen Zuschlägen, die wir heute sehen.Man könnte sagen: Das Problem mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot entsteht hier nicht trotz, sondern wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber befindet sich in einer Zwickmühle: Er muss die Vorgaben des Gerichts erfüllen, auch wenn diese das Besoldungsgefüge an anderer Stelle verzerren."
Was meint ihr dazu?