Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089364 times)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11295 am: 20.03.2024 07:55 »
Wenn ein Elternteil nicht arbeitet, fallen keine Kinderbetreuungskosten an.


Die Arbeitsalltage von zwei arbeitenden Elternteilen und Kindern unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Aber was hat das nun mit der amtsangemessen Alimentation zu tun? Zwei Verdiener sind deutlich über Bürgergeldempfängerniveau. Aber ja, Arbeit muss sich lohnen, Mindestlohn und Löhne rauf, dann auch die Besoldung anpassen. Wäre ich dafür.


Ich sprach ja davon, dass man jetzt das zweite Elternteil noch unberücksichtigt lassen kann. Aber eine berechtigte Überlegung es nicht zu tun, gäbe es auch. Es kann aber nicht beides geben. Ein arbeitsloses Elternteil und eine fremde Kinderbetreuung.

Bist du der Ansicht, wenn ein Elternteil nicht Arbeit sich demzufolge um die Betreuung des/der Kinder zu kümmern hat und diese keine Kita besuchen dürfen?

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11296 am: 20.03.2024 07:59 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.

Ist das nicht gerade bei Bundesbeamten etwas schwieriger das beide Elternteile arbeiten gehen können?
Eine Besonderheit gibt ja auch noch zum Beispiel bei Soldaten, die entweder auf Lehrgängen sind oder eine Übung abhalten.
Da ist es meistens gar nicht möglich, dass auch der Partner oder Partnerin ob Teilzeit oder Vollzeit arbeiten kann, da es auch noch Kitas gibt oder eine Krippe die nur von 9-15 Uhr auf haben.

Mich betrifft es jetzt nicht, aber kenne einige wo das so ist.


Das ist doch lebensfremd, dass eine Kita nur von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet haben soll. Wenn ich einen Anspruch auf 10 std habe… selbst wenn das Personal fehlt, wird die Kita mindestens 8 Stunden geöffnet haben. Andernfalls wird diese bald keine Kinder mehr zum betreuen bekommen.
Auch soll es durchaus Frauen von Soldaten geben, die arbeiten oder gar selbstständig sind. Wo ist denn das Problem? Ich habe selbst lange gedient bevor ich das Ministerium wechselte. Aber, dass eine Frau nicht arbeiten geht weil wir unterwegs waren… nee

Doch leider gerade in Schleswig-Holstein kommt das in der Krippe vor, klar man muss was aus seinem Leben machen und man ist selber dafür verantwortlich.
Ab dem 3. Lebensjahr steht einem ja erst ein Ganztagesplatz zu und auch hier müssen sich einige erst einklagen, weil kein Platz.

Wie gesagt mich betrifft das nicht, wir arbeiten beide  und haben Ganztagesplätze....

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11297 am: 20.03.2024 07:59 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

Dann frage ich Dich doch mal einfach, warum ein Bürgergeldempänger in München leben muss?

Warum ein Beamter dort leben können sollte ist aus meiner Sicht ja, dass er z. B. an der Arbeitsstellen nahe wohnen möchte, um nicht jeden Tag mehrere Std. pendeln zu müssen. Aber das ist aus meiner Sicht nur ein Aspekt der zutreffen kann.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11298 am: 20.03.2024 08:00 »
1. Selbstverständlich gehören Kinder in eine Kita, weil Sie dort Dinge lernen, die Ihnen in einem häuslichen Umfeld oft entgehen, unabhängig vom Bildungsstand der Eltern....

2. Es muss nicht Stufe 1 bei dem Beamten sein, selbst mit der A11 Stufe 4 komme ich nicht über 4 k nach Abzug der KV.

3. Es möge Leute in diesem Land geben, sogar die große Mehrzahl, die nicht im Hippen Berlin wohnt und für 29 Euro zur Dienststelle und wieder zurück kommt. Auch auf dem Land sind mittlerweile Mieten von 10- 12 Euro keine Seltenheit. Viele müssen dann noch 30 km auf die Dienststelle fahren. (Trifft bei uns z.B. die gesamte Dienststelle) Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gleich null. Also hast du Fahrtkosten von 0,30x5x2x4= 360 Euro. Nur mal so als Denkanstoß und nein es kann nicht jeder an die Dienststelle oder den nächsten Ort ziehen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11299 am: 20.03.2024 08:01 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.
3. Stimmt, die 500 EUR Kindergeld fehlen, damit sind Bürgergeld und Bezüge in vergleichbarer Höhe. Nur entspricht das nicht im Ansatz einer Ämterwertigkeit., da für die A11 in dem Fall ein Bachelor-Abschluss einer Hochschule notwendig ist.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11300 am: 20.03.2024 08:01 »
Wenn ein Elternteil nicht arbeitet, fallen keine Kinderbetreuungskosten an.


Die Arbeitsalltage von zwei arbeitenden Elternteilen und Kindern unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Aber was hat das nun mit der amtsangemessen Alimentation zu tun? Zwei Verdiener sind deutlich über Bürgergeldempfängerniveau. Aber ja, Arbeit muss sich lohnen, Mindestlohn und Löhne rauf, dann auch die Besoldung anpassen. Wäre ich dafür.


Ich sprach ja davon, dass man jetzt das zweite Elternteil noch unberücksichtigt lassen kann. Aber eine berechtigte Überlegung es nicht zu tun, gäbe es auch. Es kann aber nicht beides geben. Ein arbeitsloses Elternteil und eine fremde Kinderbetreuung.

Bist du der Ansicht, wenn ein Elternteil nicht Arbeit sich demzufolge um die Betreuung des/der Kinder zu kümmern hat und diese keine Kita besuchen dürfen?

Man hat dann auf jeden Fall die Wahl. Kinder betreuen und Geld sparen oder Kinder in die Kita schicken und bezahlen. Man kann dann auch im letzteren Fall arbeiten gehen. Oder sich ein Bundesland suchen, wo die Kita kostenlos ist.

Es gibt immer Optionen mal mehr oder mal weniger Geld auszugeben bzw. zu haben. Soll man sich dann aber auch nicht beschweren, die Wahl ausgeübt zu haben.

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« Antwort #11301 am: 20.03.2024 08:03 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.


1. aber dann nur für begrenzte Zeit
2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind

Was ist mit dem Kindergeld in deiner Berechnung?

Einigung2023

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« Antwort #11302 am: 20.03.2024 08:05 »
Wenn ein Elternteil nicht arbeitet, fallen keine Kinderbetreuungskosten an.


Die Arbeitsalltage von zwei arbeitenden Elternteilen und Kindern unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Aber was hat das nun mit der amtsangemessen Alimentation zu tun? Zwei Verdiener sind deutlich über Bürgergeldempfängerniveau. Aber ja, Arbeit muss sich lohnen, Mindestlohn und Löhne rauf, dann auch die Besoldung anpassen. Wäre ich dafür.


Ich sprach ja davon, dass man jetzt das zweite Elternteil noch unberücksichtigt lassen kann. Aber eine berechtigte Überlegung es nicht zu tun, gäbe es auch. Es kann aber nicht beides geben. Ein arbeitsloses Elternteil und eine fremde Kinderbetreuung.

Bist du der Ansicht, wenn ein Elternteil nicht Arbeit sich demzufolge um die Betreuung des/der Kinder zu kümmern hat und diese keine Kita besuchen dürfen?

Man hat dann auf jeden Fall die Wahl. Kinder betreuen und Geld sparen oder Kinder in die Kita schicken und bezahlen. Man kann dann auch im letzteren Fall arbeiten gehen. Oder sich ein Bundesland suchen, wo die Kita kostenlos ist.

Es gibt immer Optionen mal mehr oder mal weniger Geld auszugeben bzw. zu haben. Soll man sich dann aber auch nicht beschweren, die Wahl ausgeübt zu haben.

Die Kinder sind bestimmt sehr glücklich, wenn sie tagein tagaus zu Hause von Papa/Mama bespaßt werden, anstatt in die Kita zu den anderen Kids zu können. Man erinnert sich nur mal an die Anfänge von Corona, wo die Kinder nicht in die Kita durften! Tolle Zeit gewesen… Deshalb auch meine Frage an Moabit.

Rheini

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« Antwort #11303 am: 20.03.2024 08:07 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.


1. aber dann nur für begrenzte Zeit
2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind

Was ist mit dem Kindergeld in deiner Berechnung?

Das heißt Du schlägst vor, dass diese Beamten Ihr Geld nicht dafür ausgeben dürfen, wofür Sie es ausgeben wollen und sich eine Dienststelle außerhalb München suchen sollen?

Puhhhh ich finde das wenn Du das so meinst, starken Tobak.

Außerdem finde ich, dass es in diesem Punkt nicht darum geht was der Beamte macht oder nicht macht, sondern ob der durch die Verfassung garantierte Abstand gewahrt ist oder nicht.

PolareuD

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« Antwort #11304 am: 20.03.2024 08:08 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.


1. aber dann nur für begrenzte Zeit
2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind

Was ist mit dem Kindergeld in deiner Berechnung?

Kindergeld wurde unter Punkt 3 ergänzt (s.o.)

An meiner Dienststelle ist es realistisch, wenn man ca. 10 Jahre einplant um von der A11 auf die A12 zu kommen.

Moabit

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« Antwort #11305 am: 20.03.2024 08:14 »
@einigung2023 Ich halte es sozialpolitisch für einen Fehler, ja. Es fehlen Plätze, die verfügbaren sollten für die arbeitenden Elternteile reserviert sein. Diese beklagen sich ja bereits. Für Kontakt untereinander gibt es Spielplätze, privat organisierte Kindergruppen etc. Es heißt nicht umsonst Care-Arbeit. Jemand, der Kinder hat, diese wegschickt und nicht arbeiten geht? Tut mir Leid, habe ich keine Empathie.

Einigung2023

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« Antwort #11306 am: 20.03.2024 08:22 »
@einigung2023 Ich halte es sozialpolitisch für einen Fehler, ja. Es fehlen Plätze, die verfügbaren sollten für die arbeitenden Elternteile reserviert sein. Diese beklagen sich ja bereits. Für Kontakt untereinander gibt es Spielplätze, privat organisierte Kindergruppen etc. Es heißt nicht umsonst Care-Arbeit. Jemand, der Kinder hat, diese wegschickt und nicht arbeiten geht? Tut mir Leid, habe ich keine Empathie.

Dass es den Kindern nicht gut tun wird, lässt du außer Acht. Es gibt Spielplätze. Aha, da sind sie auch alleine weil der Großteil in der Kita ist oder eben nicht diesen Spielplatz ansteuert. Ich nehme an, dass du keine Kinder hast.
Nicht jeder Arbeitslose sitzt sinnlos zu Hause rum.. Fort und Weiterbildung, Bewerbungen etc.

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« Antwort #11307 am: 20.03.2024 08:43 »

2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind


Versuchen wir es mal mit Polemik:  ;)

"Das darauf nicht gekommen bin. Ich stelle damit höchstfeierlich den Antrag an den Dienstherrn alle Bundesbehörden in Bayern zu schließen. Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar, dass die Bundesbediensteten in Bayern amtsangemessen alimentiert werden. Es sind zuerst folgende Bundesbehörden im Raum München aufzulösen und zu verlegen: Bundesamt für Strahlenschutz, Deutscher Wetterdiesnt, BND, Bundeswehr (BwDLZ, KarrC Bw, alle Ressortforschungseinrichtungen, SanAk Bw) und um sie nicht auszuschließen die Bundespolzei und der Zoll. Es sind daher vermutlich mehrere tausend Bundesbedienstete in entsprechende Hinterwäldlerregionen der Bundesrepublik zu versetzen, damit eine amtsangemessene Alimentation wieder gewährleistet werden kann."

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« Antwort #11308 am: 20.03.2024 08:51 »

2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind


Versuchen wir es mal mit Polemik:  ;)

"Das darauf nicht gekommen bin. Ich stelle damit höchstfeierlich den Antrag an den Dienstherrn alle Bundesbehörden in Bayern zu schließen. Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar, dass die Bundesbediensteten in Bayern amtsangemessen alimentiert werden. Es sind zuerst folgende Bundesbehörden im Raum München aufzulösen und zu verlegen: Bundesamt für Strahlenschutz, Deutscher Wetterdiesnt, BND, Bundeswehr (BwDLZ, KarrC Bw, alle Ressortforschungseinrichtungen, SanAk Bw) und um sie nicht auszuschließen die Bundespolzei und der Zoll. Es sind daher vermutlich mehrere tausend Bundesbedienstete in entsprechende Hinterwäldlerregionen der Bundesrepublik zu versetzen, damit eine amtsangemessene Alimentation wieder gewährleistet werden kann."

Kann man auch ganz nüchtern sehen - die Rahmenbedingungen sind bekannt. Wenn man gerne in München arbeiten möchte, muss man mit hohen Wohnkosten rechnen. Wenn die dort ansässigen Bundesbehörden keine passenden Mitarbeiter finden, werden sie sich schon was einfallen lassen müssen.

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« Antwort #11309 am: 20.03.2024 08:53 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.


1. aber dann nur für begrenzte Zeit
2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind

Was ist mit dem Kindergeld in deiner Berechnung?

Das heißt Du schlägst vor, dass diese Beamten Ihr Geld nicht dafür ausgeben dürfen, wofür Sie es ausgeben wollen und sich eine Dienststelle außerhalb München suchen sollen?

Puhhhh ich finde das wenn Du das so meinst, starken Tobak.

Außerdem finde ich, dass es in diesem Punkt nicht darum geht was der Beamte macht oder nicht macht, sondern ob der durch die Verfassung garantierte Abstand gewahrt ist oder nicht.

Ich schlage vor, dass sich jeder selber entscheiden kann, wo er leben möchte. Wenns mal mehr oder mal weniger kostet ist es nicht in erster Linie am Steuerzahler, das auszugleichen.