Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090211 times)


Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6931 am: 29.08.2023 11:12 »
Ist natürlich leicht, jemand persönlich anzugehen, statt bei Argumenten zu bleiben.
Gelebte Wirklichkeit ist, wie Paare ihr Leben gestalten. Wer von beiden mehr oder weniger verdient ist eine individuelle Entscheidung. Genau so, wer sich um die Kinderbetreuung kümmert. Dass Frauen tendenziell weniger verdienen mag statistisch so sein, dies beruht jedoch in der Regel auf individuellen Entscheidungen.

Ich erkenne einen Mangel an Selbstreflexion. Beiträge werden gescannt ob auch ja brav dem eigenen Empfinden an Ausgewogenheit und Gleichberechtigung usw. entsprochen wurde und reflexartig wird der Zeigefinger erhoben, dass das Ganze ja nicht geschlechterneutral betrachtet wäre und es ja auch durchaus andersherum sein kann (was ich nie in Abrede stellte und auch so nicht formuliert habe). Toll. Bringt die Diskussion entscheidend weiter. Aber wenigstens hast Du Dein Geltungsbedürfnis befriedigt. Wie schön für Dich.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6933 am: 29.08.2023 11:21 »
@PolareuD

" ... In Summe werden dem Beamten seine Bezüge gekürzt auf Mindestlohnniveau i.H.v. 23.000€ (12€/h, Vollzeit).

Der Familie steht also nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers nicht 120.000€ Brutto zu, sondern nur 83.000€.“ .. "

Das musst Du unter dem Gesichtspunkt "Karriere beim Bund. Wie werbe ich qualifizierte Fachkräfte" sehen.😁

Ich, als ehemals überzeugter Beamter, kann diesen Sa...laden nicht mehr ernst nehmen!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6934 am: 29.08.2023 11:26 »
Lese gerade in der Presse das Buergergeld steigt nicht unerheblich 12 % plus.
Sollte ja Auswirkungen auf die so reichlich von Sven gemachten Berechnungen haben.
Da bin ich ja mal gespannt wie das mit der Alimentation in Einklang gebracht werden soll.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6935 am: 29.08.2023 11:27 »
Lese gerade in der Presse das Buergergeld steigt nicht unerheblich 12 % plus.
Sollte ja Auswirkungen auf die so reichlich von Sven gemachten Berechnungen haben.
Da bin ich ja mal gespannt wie das mit der Alimentation in Einklang gebracht werden soll.

Dürften monatlich ca. 150-170€ sein. Nett.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6936 am: 29.08.2023 11:28 »
@PolareuD

" ... In Summe werden dem Beamten seine Bezüge gekürzt auf Mindestlohnniveau i.H.v. 23.000€ (12€/h, Vollzeit).

Der Familie steht also nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers nicht 120.000€ Brutto zu, sondern nur 83.000€.“ .. "

Das musst Du unter dem Gesichtspunkt "Karriere beim Bund. Wie werbe ich qualifizierte Fachkräfte" sehen.😁

Ich, als ehemals überzeugter Beamter, kann diesen Sa...laden nicht mehr ernst nehmen!

Meines Erachtens kann man keine Kürzung der Grundbesoldung vornehmen, da es dann auch gegen das Leistungsprinzip sprechen würde.
Bei einem Zuschlag wie der geplante AZE sehe ich da schon eher eine Möglichkeit.
Beim AA ist das bereits (bei einer Auslandsverwendung) Praxis, dass der Ehegattenzuschlag gekürzt wird, falls der Partner auch Gehalt bezieht.

Nur mal so ein Gedanke.

boysetsfire

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6937 am: 29.08.2023 11:36 »
Die Umstellung auf dieses Modell ist auch verfassungsrechtlich zulässig. Nichts ist dauerhaft in Stein gemeißelt, schon gar nicht das 4K-Modell...

Verfassungsrehctlich zulässig??? Das sieht der Wisseschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags anders. Auch in S.-H. gibt es neuerdings einen Familienergänzungschzuschlag. Hierzu stellt der Wissenschaftliche Dienst fest:

"Jedoch begegnet der Gesetzentwurf bezogen auf den Familienergänzungszuschlag für die unteren Besoldungsgruppen sowie den Familienergänzungszuschlag ab dem dritten Kind erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Denn hierin liegt eine Verletzung des aus Art. 33 Absatz 5 GG folgenden Mindestabstandsgebots sowie des allgemeinen Abstandsgebots. Zwar beruft sich die Begründung des Gesetzentwurfs darauf, dass es sich bei dem Familienergänzungszuschlag um einen völlig neuen Regelungsansatz handele. Dieser ist jedoch mit den bisher von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht zu vereinbaren. Der Rechtsprechung lassen sich auch keine Anhaltspunkte entnehmen, dass im Hinblick auf den neuen Ansatz des Gesetzentwurfs eine Abkehr von diesen Maßstäben zu erwarten wäre."


BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6938 am: 29.08.2023 11:41 »
Lese gerade in der Presse das Buergergeld steigt nicht unerheblich 12 % plus.
Sollte ja Auswirkungen auf die so reichlich von Sven gemachten Berechnungen haben.
Da bin ich ja mal gespannt wie das mit der Alimentation in Einklang gebracht werden soll.

Dürften monatlich ca. 150-170€ sein. Nett.

Da müssen die Damen und Herren vom BMI aber nochmal ordenlich rechnen und anpassen, um den XX Entwurf zu verschleiern bzw. beschönigen.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6939 am: 29.08.2023 11:45 »
@BRUBeamter #6936

" ... Bei einem Zuschlag wie der geplante AZE sehe ich da schon eher eine Möglichkeit. ... "

Ja, obwohl ich die geplante AEZ auch als Bullshit bezeichne, wäre das eine - naja - akzeptable Möglichkeit.

In meiner Familie  habe ich etliche Hochqualifizierte, die in der Industrie arbeiten. Wenn ich denen erzähle, was bei Beamtens so alles abläuft - die sind erst mal total ungläubig, und dann lachen die sich kringelig!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6940 am: 29.08.2023 11:47 »
Das wird sicher auch Auswirkungen haben.

Zitat:"
Breaking News Bürgergeld steigt auf 563 Euro
29.08.2023, 10:41 Uhr

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So soll der Satz für Alleinstehende Anfang 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat steigen, wie Bundessozialminister Hubertus Heil mitteilt.

Quelle: ntv.de"
Wann wird die Erhöhung der Besoldung aufgrund der Bürgergelderhöhung in ein Gesetz gegossen. Meiner Ansicht nach, müsste dieses zum 1.1.2024 passieren. Bisher habe ich noch nichts gelesen, dass zum 1.1.2024 was passieren soll. Derzeit wird es zum 1.3.24 die Erhöhung geben und irgendwann noch dieses Jahr soll die amtsangemesse Alimentation auf den Weg gebracht werden.

BRUBeamter

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« Antwort #6941 am: 29.08.2023 11:52 »
@BRUBeamter #6936

" ... Bei einem Zuschlag wie der geplante AZE sehe ich da schon eher eine Möglichkeit. ... "

Ja, obwohl ich die geplante AEZ auch als Bullshit bezeichne, wäre das eine - naja - akzeptable Möglichkeit.

In meiner Familie  habe ich etliche Hochqualifizierte, die in der Industrie arbeiten. Wenn ich denen erzähle, was bei Beamtens so alles abläuft - die sind erst mal total ungläubig, und dann lachen die sich kringelig!

Geht mir ähnlich. Nichtsdestotrotz bedarf es einer Erhöhung der Grundbesoldung. BMI will halt keine Geld in die Hand nehmen oder hat keine Zustimmung in der Ampel. Wie auch immer einfacht desolat.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6942 am: 29.08.2023 11:55 »
Zum 01.03.24 erfolgt die Übertragung des Tarifabschlusses, wann die Damen und Herren die verfassungsgemässe Alimentation angehen ist soweit ich es mitbekommen habe noch gar nicht terminiert. Und bei dem derzeitigen Erscheinungsbild der Regierung und der kruden Gedanken und Entwürfen zu einer amtsangemssenen Alimentation sehe ich das noch in weiter Ferne.
« Last Edit: 29.08.2023 12:08 von Bundi »

Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6943 am: 29.08.2023 12:13 »
Genauso sehe ich das auch. Es bleibt wie es ist, da man deutlich über 115% liegt bei Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit (2 Einkommen in der Familie). Bei zu geringen Einkommen und Kindern gibt es den AEZ um die Mindestalimentation sicherzustellen.

Es wird also niemandem etwas weggenommen, die Aufregung ist völlig fehl an Platz. Die Umstellung auf dieses Modell ist auch verfassungsrechtlich zulässig. Nichts ist dauerhaft in Stein gemeißelt, schon gar nicht das 4K-Modell...

Das neue Modell muss nur ordentlich gemacht sein. We will see. Solange in der Übergangszeit erst mal AEZ.

Das ist die Quatsch, da damit bestraft wird, wenn beide arbeiten.