Klassische juristische Antwort: Es kommt darauf an.
In der Regel ist es schon so, dass es in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur einen Verhandlungstag gibt und nach anschließender Beratung (in der Regel am späten Nachmittag) eine Entscheidung verkündet wird.
Mir ist über den konkreten Verfahrensstand (sind noch Ermittlungen zu führen?) nichts bekannt, so dass keine verlässliche Aussage getroffen werden kann.