In Bayern hat es 2022 ein Treffen zwischen dem Bayerischen Richterverein und dem Bayer. Beamtenbund gegeben. Ich denke mir, es hat dort folgende Absprachen gegeben:
Der Bayer. Richterverein wird Musterklagen durchführen. Der Bayer. Beamtenbund wird alles tun um Massenwidersprüche und Massenklagen der Beamtenschaft zu unterbinden. Wahrscheinlich hat der Bay. Beamtenbund die Zusage der Staatsregierung oder des Finanzministers, dass wenn sich bei den Klagen des Bayer. Richtervereins herausstellt, dass die Besoldung verfassungswidrig ist, für alle ein Korrekturgesetz rückwirkend beschlossen wird. Alle sind zufrieden, die Verfassungsmäßigkeit wird geprüft und es gibt keine hohe Belastung durch Widersprüche und Klagen für die Verwaltung und die Verwaltungsgerichte.
Nur, kann man der Staatsregierung oder dem Finanzministerium vertrauen? Wird es ein Korrekturgesetz für alle geben, oder nur für jene die Widerspruch eingelegt haben? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb Widerspruch einlegen für die Jahre 2020 bis 2023. Vom BVerfG werden wir diesbezüglich keine Unterstützung bekommen. Das BVerfG sagt ganz klar, es ist die Pflicht jedes Beamten zu prüfen, ob seine Besoldung den Vorgaben der verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, und es ist ihm zuzumuten, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Nur jene Beamte, die zeitnah Rechtsmittel eingelegt haben, haben Anspruch auf eine Nachzahlung ihrer Besoldung.