Na wenn du es behalten darfst
Mir wurde vor 20 Jahren mal die Wohnungsbauprämie von 100 Mark zurückgefordert, da das (zu versteuernde) Einkommen aufgrund des einjährigen AII - Lehrganges stark schwankte; zwei Jahre später das gleiche Spiel, da war aber wohl der Finanzbeamte nicht in der Laune nochmals wieder zurück zu fordern.
Ich mache meine Steuererklärung immer direkt im Februar/März, dann gibt es den Bescheid bis zum Sommer normalerweise; die Wohnungsbaupämie beantrage ich erst dann, wenn ich sehe, ob es reicht. Bei der Arbeitnehmersparzulage ist das mit der Steuererklärung direkt in einem Abwasch ja.
Beides kam bis vor kurzem ja eh nicht in Frage, da die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 17.900/35.800 Euro (Arbeitnehmersparzulage) bzw. 20.000/40.000 Euro (Wohnungsbauprämie lag).
Die Grenze für die Wohnungsbauprämie wurde vor 2 Jahren oder so angehoben?! Seitdem warte ich eben den Steuerbescheid ab und beantrage es dann noch. Bei den vl ist dieses Mal das erste Jahr mit den neuen Grenzen. Wenn ich das Einkommen soweit gedrückt bekomme, ist schön; falls nicht, sind zumindest die 470 Euro darin gelandet. Muss den Bausparer eh voll kriegen, da er einen Niedrigzins sichert, den ich für die Anschlussfinanzierung in knapp 10 Jahren brauche.
Von daher alles gut, wenn es die Kohle vom Staat dann noch gibt, weil es reicht, ist gut. Ansonsten ist zumindest die Sparleistung da. Für die WoP könnte es dieses Kalenderjahr auch knapp werden, für die VL müsste ich es noch hinbekommen (also unter 40.000 Euro drücken; unter 35.000 Euro könnte knapp werden).