Autor Thema: [BY] Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 46351 times)

Muenchner82

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Hattest Du auch um Ruhendstellung gebeten?

Anwender

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Ja, ich hatte die Ruhendstellung beantragt.

Muenchner82

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Dann bin ich mal gespannt was bei mir kommt. Für mich ist auch das VG München zuständig.

magnesior

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Gibt es denn da eine dahinterliegende Systematik, wann ein Verfahren ruhend gestellt wird und wann nicht?

derSchorsch

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Gibt es denn da eine dahinterliegende Systematik, wann ein Verfahren ruhend gestellt wird und wann nicht?

1. wenn Kläger es beantragt und
2. Beklagter zustimmt und
3. es sinnvoll ist

magnesior

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schon klar, aber ich habe es jetzt so verstanden, dass die Verwaltungsgerichte mal so, mal so entschieden haben, auch wenn alle drei Punkte zugetroffen haben.

MedOR

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Guten Morgen zusammen, jetzt noch einmal die Frage ins Forum, ob bereits jemand eine Klagebegründung eingereicht hat und gegebenenfalls ein Muster zur Verfügung stellen kann? Laut telefonischer Auskunft beim Verwaltungsgericht München wurde mir mitgeteilt, dass bisher keine neueren Verfahren ruhend gestellt wurden. Weiterhin teilte mir die Rechtspflegerin mit, dass das Ruhendstellen des Verfahrens vermutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die eingeräumte Frist zur Klagebegründung von 4 Wochen. Dies liegt daran, dass die Gegenseite sprich das LfF zustimmen muss und sich hierbei Zeit lässt.
Eine Fristverlängerung Zur Klagebegründung von vier Wochen wird wohl üblicherweise zugestanden. Die Zustimmung für das Ruhen des Verfahrens dauert aber wohl längeres die Frist zur Klagebegründung.
Mich würde interessieren, wie andere Beteiligte ohne Rechtschutzversicherung hier vorgehen? In der ersten Instanz wollte ich eigentlich nur ungerne einen Anwalt involvieren.

Mit freundlichen Grüßen

MedOR


derSchorsch

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Guten Morgen zusammen, jetzt noch einmal die Frage ins Forum, ob bereits jemand eine Klagebegründung eingereicht hat und gegebenenfalls ein Muster zur Verfügung stellen kann? Laut telefonischer Auskunft beim Verwaltungsgericht München wurde mir mitgeteilt, dass bisher keine neueren Verfahren ruhend gestellt wurden. Weiterhin teilte mir die Rechtspflegerin mit, dass das Ruhendstellen des Verfahrens vermutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die eingeräumte Frist zur Klagebegründung von 4 Wochen. Dies liegt daran, dass die Gegenseite sprich das LfF zustimmen muss und sich hierbei Zeit lässt.
Eine Fristverlängerung Zur Klagebegründung von vier Wochen wird wohl üblicherweise zugestanden. Die Zustimmung für das Ruhen des Verfahrens dauert aber wohl längeres die Frist zur Klagebegründung.
Mich würde interessieren, wie andere Beteiligte ohne Rechtschutzversicherung hier vorgehen? In der ersten Instanz wollte ich eigentlich nur ungerne einen Anwalt involvieren.

Mit freundlichen Grüßen

MedOR

Finde ich merkwürdig. Warum sollte die Frist zur Klagebegründung denn schon loslaufen, wenn sich der Beklagte noch nicht geäußert hat?
Üblich sollte es sein, wenn nachdem der Beklagte dem Ruhen nicht zustimmt, erst noch eine Akteneinsicht beantragt wird und durch den Kläger erfolgt. Anschließend läuft die Frist zur Klagebegründung los, welche aber auch noch durch Antrag verlängert werden kann.

Zur Klagebegründung: Auf Seite 1 ist schon ein sehr ausführliches Klagemuster des Deutschen Richterbundes verlinkt. Das sollte schon mal Anhaltspunkte liefern. Der Bayerische Richterverein hat mit seinen Stellungnahmen zum Gesetz zur Neuausrichtung von orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auch wichtigen "bayerischen" Input geliefert. Hier im Forum hat sich Swen außerdem bereiterklärt, Berechnungen zur Besoldung für Klagen durchzuführen.
Grundsätzlich sollten auch die Rechtspfleger bei der Erstellung der Klagebegründung Hilfestellung leisten.

Aber auch ich möchte mich deiner Frage anschließen: gibt es schon jemanden, der eine Klageschrift mit Begründung vorbereitet hat? Ich weiß nicht wie das ist, wenn man hierzu einen Anwalt konsultiert hat. Darf man das dann teilen? Oder gibt es da auch sowas wie ein Urheberrecht?
Wäre es nicht auch denkbar, dass sich mehrere Leute hier zusammentun und sich einen Anwalt teilen? Spricht ja nichts dagegen, dass die Klagebegründungen in großen Teilen identisch
sind. Oder doch?
Größte Angriffspunkte aktuell sind sicher das fiktive Partnereinkommen und die ungerechten Ortszuschläge bzw. die starke Gewichtung von Zuschlägen im Vergleich zur Grundbesoldung.

MedOR

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Hallo derSchorsch, ich kann nur sagen, wie es ist und zwar, dass ich nach Klageerhebung ein Schreiben erhalten habe mit dem Streitwertbeschluss und der Kostenrechnung. Hierin werde ich mit einer Frist von vier Wochen zur Klagebegründung aufgefordert. Ich lese schon geraume Zeit im Forum mit und kenne die von dir genannte Stellungnahme. Letztlich bin ich kein Jurist und denke, dass an dem Punkt der Klagebegründung viele Beteiligte aussteigen werden. Es ist eigentlich ein Armutszeugnis, dass die Verbände hier ihren Mitgliedern nichts zur Verfügung stellen, wie dies ja in anderen Bundesländern lange geübte Praxis zu sein scheint. Ein großes Lob gilt hier im BDK, der seinen Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Eigentlich kann man jeden nur auffordern, die entsprechenden Verbände sofort zu verlassen. Sie wirken mitunter wie die Interessenvertretung des Dienstherren.
Bitte entschuldigt das Abschweifen. Sollte irgendjemand noch sachlichen Input zur Klagebegründung liefern können, so wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

MedOR

Ozymandias

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Die Klagebegründung muss keine Doktorarbeit sein bei einem Laien.
Einfach alle Streitpunkte aufführen. Es reichen 2-4 Seiten. Es müssen nicht unbedingt Berechnungen angestellt werden. Man muss halt versuchen, Zweifel über die Höhe die Alimentation zu streuen.
Die Klagebegründung kann man jederzeit erweitern.

Logisch macht es schon Sinn, dass die Klagebegründung vor einem Ruhendstellen gemacht werden muss.
Bei so vielen Verfahren ist die Chance sehr hoch, dass das Verfahren ruhendgestellt wird.
Dann hat man auch keinen Vorteil, ob man mit Anwalt 100 Seiten Klagebegründung abliefert oder 2 Seiten Laienbegründung. Die Gerichte suchen sich eine handvoll professionelle Pilotverfahren raus. (höchstwahrscheinlich).

derSchorsch

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Die Klagebegründung muss keine Doktorarbeit sein bei einem Laien.
Einfach alle Streitpunkte aufführen. Es reichen 2-4 Seiten. Es müssen nicht unbedingt Berechnungen angestellt werden. Man muss halt versuchen, Zweifel über die Höhe die Alimentation zu streuen.
Die Klagebegründung kann man jederzeit erweitern.

Logisch macht es schon Sinn, dass die Klagebegründung vor einem Ruhendstellen gemacht werden muss.
Bei so vielen Verfahren ist die Chance sehr hoch, dass das Verfahren ruhendgestellt wird.
Dann hat man auch keinen Vorteil, ob man mit Anwalt 100 Seiten Klagebegründung abliefert oder 2 Seiten Laienbegründung. Die Gerichte suchen sich eine handvoll professionelle Pilotverfahren raus. (höchstwahrscheinlich).

Interessant ist aber schon, dass offenbar das Amtsgericht München die Begründungen fordert. Andere Gerichte nicht. Es hatte hier ja schon jemand geschrieben, dass in München verhandelt werden soll.
Ich hatte bei meinem Gericht explizit nochmal nach Informationen gefragt, welche Gerichte gleichgelagerte Verfahren verhandeln werden. Leider liegen dazu aber bisher keine Informationen vor.

derSchorsch

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Hallo derSchorsch, ich kann nur sagen, wie es ist und zwar, dass ich nach Klageerhebung ein Schreiben erhalten habe mit dem Streitwertbeschluss und der Kostenrechnung. Hierin werde ich mit einer Frist von vier Wochen zur Klagebegründung aufgefordert. Ich lese schon geraume Zeit im Forum mit und kenne die von dir genannte Stellungnahme. Letztlich bin ich kein Jurist und denke, dass an dem Punkt der Klagebegründung viele Beteiligte aussteigen werden. Es ist eigentlich ein Armutszeugnis, dass die Verbände hier ihren Mitgliedern nichts zur Verfügung stellen, wie dies ja in anderen Bundesländern lange geübte Praxis zu sein scheint. Ein großes Lob gilt hier im BDK, der seinen Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Eigentlich kann man jeden nur auffordern, die entsprechenden Verbände sofort zu verlassen. Sie wirken mitunter wie die Interessenvertretung des Dienstherren.
Bitte entschuldigt das Abschweifen. Sollte irgendjemand noch sachlichen Input zur Klagebegründung liefern können, so wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

MedOR

Ich gebe dir Recht! Das ist ein Armutszeugnis und vermutlich so gewollt. Das man keine Muster zur Verfügung stellt ist das eine. Viel krasser finde ich aber, dass man keinen Rechtsschutz leistet. In anderen Ländern erhalten zig tausend Mitglieder Rechtsschutz über Gewerkschaften und Verbände. In Bayern wurde das durch den mitgliedsstärksten Verband BBB pauschal abgelehnt. Das schreit förmlich danach, einen eigenen, politisch unabhängig Verband zu gründen.
Andere Gewerkschaften versuchen ein Verbandsklagerecht zu erreichen. Gleichzeitig verpassen sie es dennoch, ihren Mitgliedern aufzuzeigen, wie sie ggf. bereits aufgelaufene Ansprüche sichern können. Ja, raten sogar davon ab, Widersprüche einzulegen. Nachzulesen z.B. auf https://www.beamtenstammtisch-muenchen.de/
« Last Edit: 23.05.2024 11:56 von derSchorsch »

Surfer

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Es gab mal die Initiative hier im Forum, welche keine RSV haben bzw. nicht in Anspruch nehmen, dass ganze im Team auf die Beine zu stellen. Es waren mal fünf oder sechs Kollegen. Von zwei bzw. drei kam wenig bis gar nichts und die verbliebenen drei Kollegen sind an einer Klagebegründung dran. In wie weit das ganze geteilt wird oder Ähnliches müsste geklärt werden……

LG Christian

Ozymandias

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Die Klagebegründung muss keine Doktorarbeit sein bei einem Laien.
Einfach alle Streitpunkte aufführen. Es reichen 2-4 Seiten. Es müssen nicht unbedingt Berechnungen angestellt werden. Man muss halt versuchen, Zweifel über die Höhe die Alimentation zu streuen.
Die Klagebegründung kann man jederzeit erweitern.

Logisch macht es schon Sinn, dass die Klagebegründung vor einem Ruhendstellen gemacht werden muss.
Bei so vielen Verfahren ist die Chance sehr hoch, dass das Verfahren ruhendgestellt wird.
Dann hat man auch keinen Vorteil, ob man mit Anwalt 100 Seiten Klagebegründung abliefert oder 2 Seiten Laienbegründung. Die Gerichte suchen sich eine handvoll professionelle Pilotverfahren raus. (höchstwahrscheinlich).

Interessant ist aber schon, dass offenbar das Amtsgericht München die Begründungen fordert. Andere Gerichte nicht. Es hatte hier ja schon jemand geschrieben, dass in München verhandelt werden soll.
Ich hatte bei meinem Gericht explizit nochmal nach Informationen gefragt, welche Gerichte gleichgelagerte Verfahren verhandeln werden. Leider liegen dazu aber bisher keine Informationen vor.

Das ist für den Laienkläger dann natürlich etwas ungünstig.
Wenn sich beide Parteien darauf verständigen, dass das Verfahren ruhen soll, dann muss das Gericht es anordnen, siehe § 251 ZPO, gilt auch im Verwaltungsrecht. Das Gericht kann nicht gegen den Willen beider Parteien verhandeln.

Die Anfrage zum Ruhen kann man über das Gericht an das beklagte Land weiterleiten und hoffen, dass das Land schnell genug antwortet.

Wer die 483 Euro Gerichtskosten bereits ausgegeben hat und wegen der Klagebegründung einen Rückzieher* machen will, der kann auch folgendes tun:

1. Den Stuttmann Artikel Besoldungsrevolution kaufen
2. Den Artikel des Richtervereins anhängen

und einfach schreiben: Ich begründe meine Klage mit den angehängten Fachartikeln.
Etwas arg faul, aber geht im Prinzip. Ist auch urheberrechtlich unbedenklich das zu tun, da gibt es im Urheberrecht einen Paragraphen der das für das gerichtliche Verfahren regelt.

Wer ganz viele Kinder hat und bei dem es um viel Geld geht, der kann natürlich auch jederzeit oder noch später einen Anwalt beauftragen oder erst in der 2. Instanz.

*Ist etwas komisch, wenn man als Beamter jeden Tag für Rechtstaat und Demokratie einstehen soll und sich dann nicht traut selber seine Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Kreuzschiene

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Das Ruhendstellen auf Antrag sollte eine reine Formalie sein.
Offenbar hat das LfF da ja schon bei einigen zugestimmt.
Dann sollte such hier gelten: Gleiches Recht für alle.