Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.
Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.
Ich möchte das schon bestreiten:
Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.
Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.
Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.
Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.
Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.
Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.
Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets
Anhebung des MindestlohnsTarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen ArbeitgebernMehr Bafög für mehr junge MenschenHöhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.
Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.
Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.
Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.
Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.
Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.