Autor Thema: Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  (Read 35988 times)

Malkav

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #105 am: 12.05.2025 11:57 »
Dennoch werden, und da bleibe ich dabei, die Beamtenbesoldung in Zukunft auf andere Füße gestellt werden müssen. Dabei wird es viele Gewinner geben, aber auch Verlierer.

Wobei das BVerfG bereits 2020 festgelegt hat, dass das Mindestabstandsgebot ein selbstständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentum ist, an dem es solange Art. 33 V GG Gültigkeit beansprucht nicht fortzuentwickeln gibt. Die absolute Untergrenze der Besoldung und der Weg ihrer Überprüfung sind also fix, solange das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 (geschützt durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 2 GG) und damit faktisch die Grundsicherung gilt.

Und da die faktischen Probleme der Stellenbesetzung seitens der Dienstherrn (am Beispiel des Justizkontextes) weniger die Wachtmeister:innen (im ehemaligen einfachen Dienst) als vielmehr die Rechtspfleger:innen und Richter:innen betreffen, sehe ich auch hinsichtlich der höheren Besoldungsgruppen wenig Einsparpotenzial, wenn man die Stellen weiterhin irgendwie besetzen will.

Mir fehlt gerade die Fantasie dafür, wer Verlierer einer grundgesetzkonformen (!) Reform zur Erreichung einer amtsangemessenen (!) Alimentation sein könnte.

Rollo83

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #106 am: 12.05.2025 12:28 »
Es wird keine Verlierer und keine Gewinner geben da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise.
Ok, man könnte dann eher sagen das alle Beamten dadurch verlieren weil sie nicht gesetzeskonform Besoldet werde aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört.
Ich finde es weiterhin amüsant wie einige hier wirklich denke das eine aA mit passendem Abstandsgebot bald eingeführt wird, wie kann man so verblendet sein.

Rentenonkel

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #107 am: 12.05.2025 12:34 »

Mir fehlt gerade die Fantasie dafür, wer Verlierer einer grundgesetzkonformen (!) Reform zur Erreichung einer amtsangemessenen (!) Alimentation sein könnte.

Diese Fantasie konnten die Gewerkschafter, die den TVÖD als Jahrhundertwerk seinerzeit propagiert und unterschrieben haben, auch nicht aufbringen. 

;D

BVerfGBeliever

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #108 am: 12.05.2025 13:35 »
da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise

"I think there is a world market for maybe five computers".


aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört

1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.

2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.

Rollo83

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #109 am: 12.05.2025 13:53 »
da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise

"I think there is a world market for maybe five computers".


aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört

1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.

2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.

Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.

HochlebederVorgang

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #110 am: 12.05.2025 14:46 »
da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise

"I think there is a world market for maybe five computers".


aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört

1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.

2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.

Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.

Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?

Floki

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #111 am: 12.05.2025 14:50 »
da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise

"I think there is a world market for maybe five computers".


aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört

1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.

2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.

Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.

Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?
Hat er ja nicht gesagt, oder? Und die Erwartung, dass sich auf absehbare Zeit nichts ändert, ist doch auch völlig legitim.

Rollo83

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #112 am: 12.05.2025 16:15 »
da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise

"I think there is a world market for maybe five computers".


aber das hat die letzten Jahrzehnte auch niemanden gestört

1.) Die Besoldung hat sich im Laufe der Jahrzehnte signifikant verschlechtert. Beispiel: Früher bekam ein A16 das 4,13-fache des Durchschnittseinkommens, heute nur noch das 2,31-fache.

2.) Der Spielraum der Besoldungsgesetzgeber war früher deutlich größer. Beispiel: Damals war unter anderem das Mindestabstandsgebot noch nicht so konkret ausformuliert wie heute.

Das ist alles schön und gut, das ist sicherlich korrekt und ich will das gar nicht abstreiten aber es interessiert einfach keine … und es wird auch die nächsten Jahre keine … interessieren. Davon bin ich fest überzeugt und würde jede Wette ein gegen das wir in 1, 3 und auch 5 Jahren KEINE aA mit passendem Abstandsgebot haben.

Was wollen Sie jetzt zur Diskussion beitragen? Soll hier keiner mehr seine Erwartung äußern dürfen?
Hier darf natürlich jeder seine Erwartungen teilen und ich begrüße das natürlich weil ich es selber interessant finde aber ich darf doch wohl meine Meinung zu den jeweiligen Erwartungen kund tun.

Ich denke das 80% hier im Forum die gleiche Meinung und Erwartung haben wie ich nämlich das genau gar nix passiert.

waynetology

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #113 am: 21.05.2025 06:40 »
Ich habe nur die ersten drei Seiten gelesen, da wir uns mal wieder fernab vom ursprünglichen Thema bewegen.

Ich möchte Euch aber gerne meine Erwartungen nennen, die nach einer kurzen Erklärung, meiner Meinung nach, verständlich sind.

Ich bin A8 besoldet, Verheiratet und habe 3 Kinder. Ich Wohne in einem Gebiet der Mietstufe 4. Wir leben zur Miete, die dank eines langen Mietverhältnisses günstig ist. Meine Frau befindet sich in Elternzeit und erhält den Mindestsatz.

Wir haben eine Bekannte (nennen wir sie Petra) die ebenfalls 3 Kinder hat, verheiratet ist und auch in der Mietstufe 4 lebt. Die nette Dame ist Arbeitsuchend und das schon ihr leben lang.

Wir leben in einer Wohnung, wo sich meine beiden jüngsten Kinder ein Zimmer teilen. Petra wohnt in einem Haus, in dem jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Wir könnten uns ein gleichwertiges Haus nicht zur Miete leisten, da die Preise bei ca. 2000 Euro lägen.
Haus kaufen? Ginge vielleicht, dank Förderungen der NRW Bank, bis zu einem Preis von 300000Euro. Das Problem ist, dieses Haus zu finden.
Unser Lebensstandard ist vermeintlich gleich, wobei ich nicht sagen kann, ob Petra auch Gelder spart, was wir jedoch tun, wenn auch nicht viel.
Ich möchte hierzu nicht viel mehr sagen, ich denke aber das dies ausreicht.

Ich erwarte von einem neuen Gesetz, dass dieser Umstand geändert wird. Mir ist egal wie viel Geld ich mehr bekomme, es kann aber nicht sein, dass eine Familie die Bürgergeld bezieht bessergestellt ist.

Schade ist, dass der Anteil der im mD befindenden Beamten hier nichts schreiben.

PS: Wir haben jetzt Kinderzuschlag beantragt, die Aussichten darauf sind wohl sehr gut. So könnten wir zumindest die KiTa gebühren einsparen, die sowieso eine absolute Frechheit sind. 

Warzenharry

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #114 am: 21.05.2025 07:15 »
Deine Situation wird sehr häufig vorkommen, wenn nicht gar die Regel sein und ich finde deine Erwartungshaltung völlig gerechtfertigt.

Jetzt stellen wir uns die Situation mal mit zwei Kindern und Mietstufe zwei vor. Jene würden noch nicht mal einen AEZ bekommen. Es würde sich also für jene gar nichts ändern. Sie würden keinen Cent mehr bekommen. Auch das wird sehr oft vorkommen.

Von daher sind die bisher angedachten Entwürfe eigentlich fernab jeder gerechten Lösung.
Die Frage ist also nur, wann begreift der Dienstheer das, bzw. wann ist der Dienstheer gewillt dieser Situation Abhilfe zu schaffen ODER ABER, wann haut das BVerfG dazwischen und sorgt dafür, dass es nicht mehr so ist, dass jene Familien nicht bessergestellt sind als vergleichbare BG Familien.

Die Zeit wird es zeigen.
 
Es wird jedoch immer interessanter, wie der Dienstheer die immer größere Zeitspanne von 2021 an bis, wer weiß wann gedenkt zu kompensieren. Rückwirkend ein Doppelverdiener Modell einzuführen und sich so etwaiger Kompensationszahlungen zu entziehen dürfte m.M.n. als noch rechts-/ verfassungswidriger darstellen als die zukünftige Auslegung der Besoldungssystematik.


NelsonMuntz

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #115 am: 21.05.2025 07:52 »
...
Wir haben eine Bekannte (nennen wir sie Petra) die ebenfalls 3 Kinder hat, verheiratet ist und auch in der Mietstufe 4 lebt. Die nette Dame ist Arbeitsuchend und das schon ihr leben lang.
...

Ich persönlich finde solche "Petra"-Vergleiche wenig hilfreich. Nicht zuletzt impliziert der letzte Satz subtil einen langjährigen Bürgergeldbezug, was jedoch nicht zwingend der Fall sein muss, wenn der Ehemann ausreichend verdient oder Vermögen vorhanden ist. Ich kannte mal einen "Peter", ledig, in Teilzeit Lagerist/Wareneingangskontrolle. Trotzdem gab es ein Haus und einen neuen Porsche.

Soll Dein Anliegen überhaupt nicht schmälern, aber solche anekdotischen Vergleiche bringen nichts.

waynetology

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« Antwort #116 am: 21.05.2025 07:59 »
Es ist doch ein realer Vergleich. Der wie bereits erwähnt, nicht zu selten stattfindet.

Aber wieder mal zeigst du, was für ein Mensch du bist. Bin ich froh, dass mich deine Meinung wirklich gar nicht juckt.

Aber abgesehen davon, geht es hier um meine persönliche Situation und meine Erwartungen, die ich mit meinem Post zum Ausdruck gebracht habe.

waynetology

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #117 am: 21.05.2025 08:04 »
Deine Situation wird sehr häufig vorkommen, wenn nicht gar die Regel sein und ich finde deine Erwartungshaltung völlig gerechtfertigt.

Jetzt stellen wir uns die Situation mal mit zwei Kindern und Mietstufe zwei vor. Jene würden noch nicht mal einen AEZ bekommen. Es würde sich also für jene gar nichts ändern. Sie würden keinen Cent mehr bekommen. Auch das wird sehr oft vorkommen.

Von daher sind die bisher angedachten Entwürfe eigentlich fernab jeder gerechten Lösung.
Die Frage ist also nur, wann begreift der Dienstheer das, bzw. wann ist der Dienstheer gewillt dieser Situation Abhilfe zu schaffen ODER ABER, wann haut das BVerfG dazwischen und sorgt dafür, dass es nicht mehr so ist, dass jene Familien nicht bessergestellt sind als vergleichbare BG Familien.

Die Zeit wird es zeigen.
 
Es wird jedoch immer interessanter, wie der Dienstheer die immer größere Zeitspanne von 2021 an bis, wer weiß wann gedenkt zu kompensieren. Rückwirkend ein Doppelverdiener Modell einzuführen und sich so etwaiger Kompensationszahlungen zu entziehen dürfte m.M.n. als noch rechts-/ verfassungswidriger darstellen als die zukünftige Auslegung der Besoldungssystematik.

Naja, solange es genug Menschen gibt, die sagen, sie könnten gut mit dem Geld leben, würde ich als Dienstherr auch keinen zeitlichen Druck verspüren.

Lustig ist, dass ich diese Gespräche oftmals mit A10+ besoldeten führe, oftmals mit Erwachsenen Kindern, bei denen die Frau auch Arbeitet. Die vertreten alle die Meinung, dass es uns ja gut geht.

Es bleibt spannend.

NelsonMuntz

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« Antwort #118 am: 21.05.2025 08:10 »
Es ist doch ein realer Vergleich. Der wie bereits erwähnt, nicht zu selten stattfindet.

Aber wieder mal zeigst du, was für ein Mensch du bist. Bin ich froh, dass mich deine Meinung wirklich gar nicht juckt.

Aber abgesehen davon, geht es hier um meine persönliche Situation und meine Erwartungen, die ich mit meinem Post zum Ausdruck gebracht habe.

Was soll der persönliche Angriff?

Ich habe explizit(!) Deine persönliche Situation und Deine Erwartungen nicht in Frage gestellt - Nur den anekdotischen Vergleich finde ich unpassend.

Konkrete Frage: Bezieht "Petra" Bürgergeld?

waynetology

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Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #119 am: 21.05.2025 08:13 »
Es ist doch ein realer Vergleich. Der wie bereits erwähnt, nicht zu selten stattfindet.

Aber wieder mal zeigst du, was für ein Mensch du bist. Bin ich froh, dass mich deine Meinung wirklich gar nicht juckt.

Aber abgesehen davon, geht es hier um meine persönliche Situation und meine Erwartungen, die ich mit meinem Post zum Ausdruck gebracht habe.

Was soll der persönliche Angriff?

Ich habe explizit(!) Deine persönliche Situation und Deine Erwartungen nicht in Frage gestellt - Nur den anekdotischen Vergleich finde ich unpassend.

Konkrete Frage: Bezieht "Petra" Bürgergeld?

Persönlicher Angriff? Das war eine Anekdote.

Tut sie, könnte man dem weiteren Verlauf des Posts auch entnehmen. Ein Vergleich mit einer Arbeitsuchenden, ohne Bürgergeld Bezug, hätte auch wenig Sinn ergeben oder?