Um zu den Erwartungen zurückzukehren:
Ich halte den neueren Beitrag von Swen zur Thüringer Besoldung für sehr aufschlussreich, da er die systematische Entwertung des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahrzehnten anhand belastbarer Zahlen aufzeigt, die auch in einem gerichtlichen Verfahren nicht mehr außer Acht gelassen werden können. Sofern sie Verfahrensinhalt werden, muss ein Gericht hierzu auch Stellung beziehen. Sie sind schließlich Gegenstand des selbst auferlegten Prüfprogramms!
Um Kosten einzusparen werden wir dann andere Wege gehen müssen. Hier wird immer wieder vorgetragen, dass man zu Lasten des öffentlichen Dienstes Personalkosten eingespart habe, um diese Mittel anderweitig für politische Lieblingsprojekte zu verwenden. Nein, es ist vielmehr so, dass man diese Einsparungen vornehmen musste, damit man immer mehr Aufgaben durch den öffentlichen Dienst erledigen lassen konnte, was möglichst günstige Mitarbeiter voraussetzte.
Dies ermöglichte, dass man sich immer weiter vom Sinn und Zweck einzelner Aufgaben entfernte. So hat sich z.B. das Steuerrecht mittlerweile meilenweit von seinem eigentlichen Ziel entfernt, nämlich dem Staat Einnahmen zu verschaffen. Es wird privilegiert, versteckte Beihilfen geleistet, gelenkt, um größtenteils Partikularinteressen nachzukommen.
Es wäre richtig, wenn das BVerfG hier ein starkes Signal setzt für eine Rückkehr zu einem starken und atrraktiven öffentlichen Dienst. Die Politik kann hierauf dann mit einer umfassenden Aufgabenkritik reagieren, unnötige Aufgaben streichen und dementsprechend künftig die Personalkosten begrenzen. Der Weg, durch niedrige Entlohnung einen möglichst großen Personalkörper vorzuhalten, der dann die absurdesten Dinge verwaltet, gehört beendet.