Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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BAT

Zitat von: Spid am 29.11.2019 12:52
Die behauptete Grenze gibt es so nicht. Etwas ist das wert, was ein anderer dafür bezahlt.

Ich habe nicht behauptet, daß es diese Grenze gibt. Ehrenamt ist und wird im Rahmen von regulären Beschäftigungsverhältnissen mit finanzieller Anerkennung belohnt.

Spid

Was man im Rahmen seines regulären Beschäftigungsverhältnisses ausübt, kann kein Ehrenamt sein.

BAT

Zitat von: Spid am 29.11.2019 13:01
Was man im Rahmen seines regulären Beschäftigungsverhältnisses ausübt, kann kein Ehrenamt sein.

Nichts hinzuerfinden zur Diskussion. Ehrenamtliche Tätigkeit findet in so einigen Behörden Berücksichtigung bei Einstellungen und Bewerbungen.

Spid

Huiuiui! Hätte ich das gewußt, hätte ich... immer noch geschrieben, daß es wertlos ist, weil es nicht bezahlt wird.

BAT

Es geht aber nicht darum, was du irgendwie irgendwo meinst zu sehen oder zu erkennen. Sondern es geht um die Ausrichtung einer Gewerkschaft auf zukünftige Positionen und Forderungen.

Und diese Meinungsbildung einer Interessengruppen hat zunächst mal NULL zu tun mit juristischen Begriffen oder anderen Gemengelagen.

Ganz einfach. Du musst nur lernen, mal lateral zu denken.

WasDennNun

Zitat von: Kaffeetassensucher am 29.11.2019 12:23
Man kann es nicht beweisen, aber ich traue es den Teilnehmern der Umfrage durchaus zu bzw. befürchte sogar, dass ein guter Teil es so verstanden hat, dass er einfach mal eben alles, was die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, als "Überstunden" angegeben hat, egal ob angeordnet oder nicht, ausgeglichen, ausgezahlt, im Rahmen der Gleitzeit kompensiert oder was auch immer.
Deswegen sind für mich "Überstunden" nicht gleich Überstunden.
Und wenn in der Studie neben "Überstunden" angeordnete Überstunden steht und dort steht, dass 11% der "Überstunden"  angeordnete Überstunden sind, dann sage ich dass in der Studie nicht behauptet wird, dass mehr als 11% Überstunden im Sinne vom Tarifrecht haben.
Insbesondere werden dort mit Sicherheit ja Überstunden als Überstunden deklariert sein, die keine Überstunden sind, da ja mit Freizeit abgegolten (6% der "Überstunden" wurden vergütet) und somit eben keine Überstunden waren, sondern nur angeordnete Gleitzeit. ::) :o

Spid

Zitat von: BAT am 29.11.2019 13:11
Es geht aber nicht darum, was du irgendwie irgendwo meinst zu sehen oder zu erkennen. Sondern es geht um die Ausrichtung einer Gewerkschaft auf zukünftige Positionen und Forderungen.

Und diese Meinungsbildung einer Interessengruppen hat zunächst mal NULL zu tun mit juristischen Begriffen oder anderen Gemengelagen.

Ganz einfach. Du musst nur lernen, mal lateral zu denken.

Nein, diese Meinungsbildung fußt auf einer mangelhaften Umfrage, die die Minderwertigkeit der Gewerkschaft, die die Umfrage durchführen ließ, noch mehr hervorhebt, als es ohnehin schon durch Verlautbarungen dieser Gewerkschaft der Fall ist. Ich denke übrigens stets lateral, befinde mich jedoch stets auf dem Verdi konträren latus.

Spid

Zitat von: WasDennNun am 29.11.2019 13:13
Zitat von: Kaffeetassensucher am 29.11.2019 12:23
Man kann es nicht beweisen, aber ich traue es den Teilnehmern der Umfrage durchaus zu bzw. befürchte sogar, dass ein guter Teil es so verstanden hat, dass er einfach mal eben alles, was die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, als "Überstunden" angegeben hat, egal ob angeordnet oder nicht, ausgeglichen, ausgezahlt, im Rahmen der Gleitzeit kompensiert oder was auch immer.
Deswegen sind für mich "Überstunden" nicht gleich Überstunden.
Und wenn in der Studie neben "Überstunden" angeordnete Überstunden steht und dort steht, dass 11% der "Überstunden"  angeordnete Überstunden sind, dann sage ich dass in der Studie nicht behauptet wird, dass mehr als 11% Überstunden im Sinne vom Tarifrecht haben.
Insbesondere werden dort mit Sicherheit ja Überstunden als Überstunden deklariert sein, die keine Überstunden sind, da ja mit Freizeit abgegolten (6% der "Überstunden" wurden vergütet) und somit eben keine Überstunden waren, sondern nur angeordnete Gleitzeit. ::) :o

Überstunden werden nicht dadurch zu keinen Überstunden, daß sie vergütet werden. Die Vergütung ist Überstunden vielmehr inhärent.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 29.11.2019 13:18
Zitat von: WasDennNun am 29.11.2019 13:13
Zitat von: Kaffeetassensucher am 29.11.2019 12:23
Man kann es nicht beweisen, aber ich traue es den Teilnehmern der Umfrage durchaus zu bzw. befürchte sogar, dass ein guter Teil es so verstanden hat, dass er einfach mal eben alles, was die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, als "Überstunden" angegeben hat, egal ob angeordnet oder nicht, ausgeglichen, ausgezahlt, im Rahmen der Gleitzeit kompensiert oder was auch immer.
Deswegen sind für mich "Überstunden" nicht gleich Überstunden.
Und wenn in der Studie neben "Überstunden" angeordnete Überstunden steht und dort steht, dass 11% der "Überstunden"  angeordnete Überstunden sind, dann sage ich dass in der Studie nicht behauptet wird, dass mehr als 11% Überstunden im Sinne vom Tarifrecht haben.
Insbesondere werden dort mit Sicherheit ja Überstunden als Überstunden deklariert sein, die keine Überstunden sind, da ja mit Freizeit abgegolten (6% der "Überstunden" wurden vergütet) und somit eben keine Überstunden waren, sondern nur angeordnete Gleitzeit. ::) :o

Überstunden werden nicht dadurch zu keinen Überstunden, daß sie vergütet werden. Die Vergütung ist Überstunden vielmehr inhärent.
Zitat
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Spid

Erstens bedeutet "vergütet", daß man Geld dafür erhält, und zweitens bleiben es Überstunden, wenn sie nach dem Ende der folgenden Kalenderwoche zeitlich ausgeglichen werden.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 29.11.2019 14:20
Erstens bedeutet "vergütet", daß man Geld dafür erhält, und zweitens bleiben es Überstunden, wenn sie nach dem Ende der folgenden Kalenderwoche zeitlich ausgeglichen werden.
Das heißt also, dass man auch für am Ende der folgenden Kalenderwoche zeitlich ausgeglichen Überstunden einen Zuschlag nach §8 Abs 1 a bekommt?

Spid

Inwiefern ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen?

armerknecht

Gab es eigentlich mal 100% Jahres-Sonderzahlung, wenn ja in welcher Tarifrunde hat die Gewerkschaft es abgenickt das dies nach unten korrigiert wird? Und gab es eigentlich mal mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber?

BAT

Zitat von: armerknecht am 29.11.2019 19:12
Gab es eigentlich mal 100% Jahres-Sonderzahlung, wenn ja in welcher Tarifrunde hat die Gewerkschaft es abgenickt das dies nach unten korrigiert wird? Und gab es eigentlich mal mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber?

100 Prozent gibt es ab Beitragsbemessungsgrenze im Netto, da die JSZ nicht mehr zur KV und PV verbeitragt wird ;)

Aber ein Knecht wird wohl darunter liegen, muss er also Bauer werden.

TV-Ler

Zitat von: armerknecht am 29.11.2019 19:12
Gab es eigentlich mal 100% Jahres-Sonderzahlung, wenn ja in welcher Tarifrunde hat die Gewerkschaft es abgenickt das dies nach unten korrigiert wird? Und gab es eigentlich mal mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber?
Ja, in Vor-TVöD-Zeiten gab es eine Weihnachtszuwendung in Höhe eines Monatsbruttos sowie ein Urlaubsgeld in Höhe von 332,34€ (=650 DM) in den unteren Vergütungsgruppen und in Höhe von 255,65€ (= 500 DM) in den oberen Vergütungsgruppen.
Im Zuge der Einführung des TVöD entfiel das Urlaubsgeld und aus der Weihnachtszuwendung wurde die JSZ in der heute bekannten Höhe.
Es entfiel allerdings auch die Rückzahlungspflicht bei selbstverschuldeten Ausscheiden bis zum Stichtag 31.03. des Folgejahres.

26 Wochen Entgeltfortzahlung gab es für Angestellte bis zum 30.06.1994. Wer davor eingestellt wurde und seitdem ununterbrochen bei demselben AG im Arbeitsverhältnis steht, hat zwar heute auch nur die 6-wöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber noch Anspruch auf einen erhöhten Krankengeldzuschuss (Differenz Nettokrankengeld zu Nettoentgelt, statt Differenz Bruttokrankengeld zu Nettoentgelt).