Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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TV-Ler

Zitat von: Pädi07 am 05.12.2019 08:38
Ich hatte nun im November über 5000.- netto (Lstk 3, Kinderfreibetrag) - das glaube ich haben nicht viele Leute monatlich!
Da liegst du falsch, das haben viele Leute monatlich. Du hingegen hast es nur im November ...

Kaiser80

Zitat von: Pädi07 am 05.12.2019 08:38
Ich hatte nun im November über 5000.- netto (Lstk 3, Kinderfreibetrag) - das glaube ich haben nicht viele Leute monatlich!
Ich hatte im November mindestens 2 mal täglich Stuhlgang... hat auch nicht jeder monatlich...



Pädi07

5000 netto kommt mir aber nun doch viel vor - das waren ja über 8300 brutto! Da muss ich im öD aber schon ganz weit oben in den Lohntabellen suchen, um solche Werte zu finden. Gut bei Beamten genügt brutto etwas weniger, aber bei TvöD ist das deutlich mehr als E15Ü - die es ja bekanntlich nur selten gibt...

BAT

Bei mir ist es ein ähnliches Brutto, aber bei LSK 1 unter 4000 € netto. So unberechtigt war mein Hinweis auf die ausufernde Umverteilung im Lande wohl nicht.

Und das netto ist wegen BBG noch relativ hoch bei mir. Ohne wären es nur 3.650 € netto im Vergleich zu über 5000 € netto aufgrund LSK. Finde ich schon heftig.

nichts_tun

Die steuerliche Progression steht allerdings nicht zur Disposition der TVP, zumal diese individuell abhängig von vielen Faktoren ist. Die konkrete Steuergestaltung obliegt insoweit jedem einzelnen Steuerpflichtigen.

@BAT: Was meinst du mit BBG?

Kaiser80

Zitat von: nichts_tun am 05.12.2019 10:03
Die steuerliche Progression steht allerdings nicht zur Disposition der TVP, zumal diese individuell abhängig von vielen Faktoren ist. Die konkrete Steuergestaltung obliegt insoweit jedem einzelnen Steuerpflichtigen.


Dass bei "Netto" meisst nur an die Steuer gedacht wird ist doch dass Problem! Sowohl in LSK1, LSK 3 oder LSK5 sind die  Sozialabgaben doch dass Problem.

Und hier hätten (aber auch bei der Pauschalversteuerung) die Tarifparteien für die Öffnung von Dienstrad (HAHAHA), Entgeldumwandlung, direktversicherung, Fringe Benefits etc sehr wohl erheblichen Spielraum!

nichts_tun

Vermögenswerte Vorteile sind ebenfalls zu versteuern. Sozialabgaben liegen genauso wenig in der Disposition der TVP wie die steuerliche Gestaltung. Auch da kann der Einzelne einiges tun, so gibt es bspw. die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung bei einigen Krankenkassen.

Entgeltumwandlung gibt's doch bereits.

BAT

Zitat von: nichts_tun am 05.12.2019 10:03
Die steuerliche Progression steht allerdings nicht zur Disposition der TVP, zumal diese individuell abhängig von vielen Faktoren ist. Die konkrete Steuergestaltung obliegt insoweit jedem einzelnen Steuerpflichtigen.

@BAT: Was meinst du mit BBG?

Beitragsbemessungsgrenze. Der Peak der Belastung ist halt irgendwo mitten in der Entgelttabelle erreicht und nicht am Ende der Tabelle. Bis zum Erreichen der BBG steigt die Belastung stark an, flacht sich dann aber wegen nicht zu zahlender Beiträge zur KV und PV ab. (vorbehaltlich eines nicht erfolgten Wechsel in die PKV)

Aber selbstredend ist das nicht Aufgabe der TVP.

WasDennNun

Zitat von: BAT am 05.12.2019 10:52
Beitragsbemessungsgrenze. Der Peak der Belastung ist halt irgendwo mitten in der Entgelttabelle erreicht und nicht am Ende der Tabelle. Bis zum Erreichen der BBG steigt die Belastung stark an, flacht sich dann aber wegen nicht zu zahlender Beiträge zur KV und PV ab. (vorbehaltlich eines nicht erfolgten Wechsel in die PKV)
Beim wechsel in die PKV ist dann keine Abflachung, sondern ein Absenken (so zumindest bei mir, inzwischen ü50 und imemr noch gültig die Aussage.)

nichts_tun

Zitat von: BAT am 05.12.2019 10:52

Beitragsbemessungsgrenze. Der Peak der Belastung ist halt irgendwo mitten in der Entgelttabelle erreicht und nicht am Ende der Tabelle. Bis zum Erreichen der BBG steigt die Belastung stark an, flacht sich dann aber wegen nicht zu zahlender Beiträge zur KV und PV ab. (vorbehaltlich eines nicht erfolgten Wechsel in die PKV)

Aber selbstredend ist das nicht Aufgabe der TVP.

Ja, das ist sinnvoll. Ich bin irgendwie nur auf "Bundesbeamtengesetz" gekommen. Naja, typisch Montag eben. :)

JahrhundertwerkTVÖD

Also JSZ für alle auf 100% und keine Einmalzahlung mehr, sondern monatlich als fester Betrag.
Vorteil wäre, dass dieser später nicht mehr gekürzt werden kann und steuerlich eher günstiger

öfföff

#506
 :) Mein Wunschkonzert:

JSZ so belassen wie bisher. Keine Verteilung auf 12 Monate! Weiterhin mit November auszahlen!

Lineare Erhöhung für EG 1-9: 2,0 % (und kein Sockelbetrag!)

Lineare Erhöhung von EG 10-15: 2,5%

Wochenarbeitszeit auf 37h senken

VWL auf 20 EUR pro Monat erhöhen


Brownyy

Halte ich für deutlich zu wenig.

öfföff

Die Wochenstunden nicht vergessen einzurechnen!

Bastel

Zitat von: Pädi07 am 04.12.2019 14:50
Dann gilt der "schlechte Witz" in netto aber auch für die sonst so beneideten IGMler, die gerne mal 1,5 und mehr Monatsgehälter JSZ/Bonus bekommen und dafür immer als "high end" bezeichnet werden...?

Also ich habe den "schlechten Witz" lieber von einem ganzen 13. Monatsgehalt, als nur von 0,7X Monatsgehältern. Bei "High End" kommt i.d.R. auch noch ein 14. Monatsgehalt + sonstige Zulagen.