Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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TV-Ler

Zitat von: Wastelandwarrior in 22.01.2020 09:58
Zitat von: Spid in 22.01.2020 08:21
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.
Wie dem auch sei. Der AG geht irrig davon aus, das der Beschäftigte in Teil II, Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 und dort in Fallgruppe 2 eingruppiert ist. Aus dieser Fallgruppe ist ein Antrag auf Höhergruppierung nicht möglich.

Spid

Zitat von: Wastelandwarrior in 22.01.2020 09:58
Zitat von: Spid in 22.01.2020 08:21
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.

Das sehe ich such so. Ich halte den übrigen Ländern aber zugute, daß in der Mehrzahl der Fälle die Vergütung als Techniker tatsächlich eine übertarifliche Bezahlung darstellt. Sauberer wäre es, die mutmaßlich tatsächlich gegebene Eingruppierung nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen - die Auffangfunktion ist zwar begrenzt, die wenigsten IT-Tätigkeiten werden aber keinen Bezug zur Aufgabe der jeweiligen Behörde haben - rechtlich durch Bildung einer Rechtsmeinung nachzuvollziehen und dann explizit übertariflich zu vergüten, wenn die Technikerlösung für den TB günstiger ist - und man übertariflich zahlen möchte. So umginge man auch Argumentationen wie die von @TV-Ler.

Janine

Moin, ich habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert (Hamburg). Ich bin jetzt zwar in E9a übergeleitet, aber die Stufe ist weiterhin unklar (bzw. die Restlaufzeit) wurde wieder nicht umgesetzt   >:(

Wir haben einen Brief bekommen (In der Tairfeinigung vom 2. März 2019 bla bla ..... Sollten sich aus der Überleitung Änderungen Ihres Entgelts ergeben, sind diese in Ihrer Bezügemitteilung erichtlich)

So langsam habe ich echt die  :-X voll 


Spid

Und warum klagst Du nicht?

Janine

Lieber Spid,

weil ich mir bisher noch keine Gedanken darüber gemacht habe wie das läuft bzw. was da alles zu tun ist.

Und natürlich hatte ich die Hoffnung, dass es nun endlich klappt. Ich denke das Problem in HH ist auch das neue System. das läuft schon seit einem Jahr nicht so wirklich gut...

Titel vom Abendlbatt: KoPers – die Pannensoftware der Nordländer. ist halt die Frage ob es mir was bringt, wenn die Software einfach nicht will.

Spid

Wenn der AG zur Zahlung verurteilt wird, muß sich notfalls jemand mit Papier und Bleistift hinsetzen und rechnen bzw. die Zahlung händisch anweisen. Hinzu treten Verzugszinsen - und das gute Gefühl, den AG nicht mit seinen Unverschämtheiten davon kommen zu lassen.

Andreas B

Zitat von: Janine in 22.01.2020 10:42
Lieber Spid,

weil ich mir bisher noch keine Gedanken darüber gemacht habe wie das läuft bzw. was da alles zu tun ist.

Und natürlich hatte ich die Hoffnung, dass es nun endlich klappt. Ich denke das Problem in HH ist auch das neue System. das läuft schon seit einem Jahr nicht so wirklich gut...

Titel vom Abendlbatt: KoPers – die Pannensoftware der Nordländer. ist halt die Frage ob es mir was bringt, wenn die Software einfach nicht will.

Ohne Klage wirst du zeitnah dein Geld nicht bekommen. Das Personalamt ist grob beim 2. Quartal angekommen, dabei wird offen gelassen welches Jahr. Frühstens 2. Q 2020, eher Ende 2020.

Klingsor

Es gibt zwar einen extra Thread zur Angleichungszulage, aber dieser ist geschlossen, daher poste ich es hier:
https://lbv.landbw.de/-/zahlung-einer-angleichungszulage-fur-angestellte-lehrkrafte-uber-105-euro-ab-01-01-2019

Hat jemand die Tabelle schon ausfindig gemacht, ab welcher Stufenlaufzeit man diese bekommt? Ich habe nur eine Tabelle für die Zeit vor 01.01.2019

Philip

Also ich wurde automatisch von der E9klein Stufe 5 mit Extra Zulage in die E9b Stufe 4 gesteckt und bekomme weiterhin eine Extra-Zulage in Höhe von 101€.  :)
Ich musste kein Antrag auf Höhergruppierung stellen. Bei uns ging das alles automatisch.

ps.
Wurde als Techniker eingruppiert.

Spid


Philip

Oh, nun ich werde das erstmal hinnehmen,  :o

Spid

Der AG könnte seinen Irrtum später korrigieren. So die Antragsfrist dann verstrichen ist und Du keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hast, verbleibst Du in E9a.

Philip

 :-\ Ich frage mal zart bei meiner Sachbearbeiterin nach  :D

icebox

Ich habe mal eine Frage. Kurz aber zu dem Sachverhalt:
Ich habe am 28.03.2019 meinen Arbeitsvertrag in Sachsen für eine E9 (mündlich "klein") unterschrieben. Die Stelle war als E11 ausgeschrieben, konnte/wollte mir aber nicht so gegeben werden, wegen noch nicht abgeschlossenem Studium. Da dies nur begrenzte Zeit andauert bis zum Ende meines Studiums, war mir dies egal, da ich aus meiner vorherigen Stelle im TVöD als E10 (E9b gezahlt bekommen - auch wegen fehlendem Studium) die Zeit in Stufe 4 mitnehmen konnte und damit direkt in E9"k" Stufe 4 kam und diese zu dem Zeitpunkt noch nach der alten Tabelle gleichwertig vom Entgelt war. Unter Vorbehalt bekam ich aber ab meinem Arbeitsbeginn im Juni 2019 direkt das Entgelt der neuen Tabelle nach E9b Stufe 4/E9a Stufe 5. Auf dem Entgeltzettel stand weiterhin E9 Stufe 4. Dazu gab es ein Schreiben, dass dies vorab bis zur Beendigung der Redaktionsverhandlungen schon einmal gezahlt wird.
Nun ist aber folgendes passiert. Mit Entgelt vom Dezember 2019 wurde ich nach E9a Stufe 4 bezahlt, also weniger als vorher. Das Schreiben mit dieser Sachlage bekam ich dann im Januar 2020 mit einer Rückforderung aller bisher zu viel erhaltenen Bezüge.

Wenn ich das also richtig verstehe: Weder meine Personalstelle noch ich konnten von den neuen Regelungen wissen und haben uns auf eine monetäre Position nach Tabelle E9"k" Stufe 4 geeinigt. Nun wird mir nachträglich über eine Tarifverhandlung Rückwirkend zwar auch eine E9a Stufe bezahlt aber durch Tabellenänderung ist diese nur noch so viel Wert, wie eine E9"k" Stufe 3. Für dieses Entgelt, hätte ich die Stelle aber gar nicht angenommen.

Warum bin ich an dieser Stelle der Leidtragende und werde schlechter gestellt durch eine Tarifliche "Entgelterhöhung"? Wurde dieser Fall einfach nicht bedacht? Kann man da etwas machen? Laut Überleitung zielt diese ja auch nur auf Arbeitsverhältnisse ab, welche zum 31.12.2018/01.01.2019 schon bestanden. Also dürfte ich ja eigentlich auch nicht übergeleitet werden. Ich hätte wohl aber auch nicht mehr in eine E9"k" eingruppiert worden sein. Mangels der neuen Tabellen und Überleitungsvorschriften ging aber auch eine Eingruppierung in die neue E9a noch nicht. Zumindest hat das SMF dies so auch nicht zugelassen.

Und warum wird eigentlich im Januar 2020 ab Juni 2019 zurückgefordert? Dürfte nach §37 nicht nur 6 Monate rückwirkend, also erst ab Juli 2019 zurückgefordert werden?

Spid

Die Tarifvertragsparteien können Regelungen beschließen, die ungünstig für Einzelne, Viele oder Alle sind. Das kommt eben durch beiderseitige Tarifbindung oder einzelvertragliche Vereinbarung zustande.