Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Wastelandwarrior

Zitat von: Micha1974 in 11.02.2020 10:19
Moin. Bei uns in NRW hats geklappt,soweit ich das von den Kollegen bei uns im Hause gehört habe.

Hat denn schon einer die Durchführungshinweise für NRW?

Grüße Micha
Das LBV ... mutmaßlich.  ;D

BTSV1

Das ist doch wohl so langsam unglaublich. 14 Monate läuft der Tarifvertrag und so viele haben ihr Geld noch nicht bzw. sind immer noch nicht übergeleitet wurden.

>:( >:( >:( >:(

Spid

Die meisten lassen es ja mit sich machen...

Steva

Hallo,

ich war seit 12/2017 in der E9 k Stufe 3, vorher E8 Stufe 4. Ich bin laut Überleitungstabelle nun immer davon ausgegangen, dass ich in die E9a Stufe 4 komme. Nun hielt ich Rücksprache mit der Personalabteilung, die mir das auch nicht zu 100% beantworten konnte aber denkt, dass ich in Stufe 3 bleibe. Leider steht auf meinem Lohnzettel auch noch E9 besondere Stufe 3 und die Überleitung erfolgt erst im Laufe des 1. Quartals vom LAF M-V.

Laut der Überleitung verstehe ich es jetzt so, dass ich in die E9a Stufe 3 komme, das Entgelt der Stufe vier bereits erhalte aber erst 12/20 die Stufe 4 erreiche.



Beispiel:

Eine  Beschäftigte  hat  am  31.  Dezember 2018 in der ,,kleinen"Entgeltgruppe 9  Stufe  3  zwei Jahre und einen Monat zurückgelegt.Sie befindet sich also im dritten Jahr der Stufenlaufzeit in Stufe 3.Aus der Zeile ,,3 / 3 / R" ergibt sich eine Zuordnung zur Stufe 3 im dritten Jahr unter Mitnahme einer Restzeit von einem Monat(,,3 / 3 / R"). Es wird unterstellt, dass die Beschäftigte ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2 und zwei Jahreund einen Monatin Stufe3 zurückge-legt  hat.  Aufgrund  der  ermittelten  Zeitspanne  von  fünf  Jahren und  einem  Monat erfolgt  eine Zuordnung  zur  Stufe  3.  In  dieser  wird  sie  die  dreijährige  Stufenlaufzeit nach  elf  Monaten am 30.November 2019 absolviert haben. Bis zum Aufstieg in die Stufe 4 erhält sie das Entgelt der Stufe 4 vorweggewährt.

Spid

Das ,,Beispiel" ist nur zutreffend, wenn Du nicht aus dem Angestelltenbereich kommst, dann gälte §29b Abs. 2 TVÜ-L für Dich. Die allermeisten TB in einer E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten waren in einer E9 mit besonderer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von fünf Jahren, für sie gilt naheliegenderweise die Überleitung nach §29b Abs. 3 TVÜ-L - und die führte zum 01.01.19 in E9a/4.

Steva

Was heißt das jetzt genau für mich?
Meine Personalabteilung meint, dass es vielleicht nicht so einfach werden könnte mit der Umsetzung da ich aus der E8 kam und halt nicht die 5 Jahre in der Stufe 9 durchlaufen habe.

Spid

Empfehlenswert wäre der Wechsel zu einem AG, der in seiner Personalverwaltung Menschen beschäftigt, die zumindest ein Grundverständnis tariflicher Normen haben. Es ist völlig unmaßgeblich, ob Du tatsächlich 5 Jahre in Stufe 2 zurückgelegt hast, maßgeblich war vielmehr, ob Du in einer E9 eingruppiert warst, die diese Stufenlaufzeit in Stufe 2 vorsah.

Steva

Ok, vielen Dank.
Dann gehe ich  davon aus, dass ich in E9a Stufe 4 lande und beim LAF alles richtig bei der Überleitung verläuft.

derneunundsechziger

Hallo zusammen, ich bin schon eine Weile stiller Mitleser in diesem Forum. Jetzt möchte ich mich aber doch mal zu Wort melden. Ich begann meine Tätigkeit im Freistaat Thüringen am 1.10.2014 in der E9k Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 1.8.2019 entspricht mein Gehalt der E9a Stufe 4 und die Nachzahlung erfolgte auch  rückwirkend zum 1.1.19. Im Januar diesen Jahres erfolgte auch die nächste Erhöhung,welche ja im Tarifabschluss ausgehandelt wurde. Nach wie vor steht aber auf meiner Gehaltsabrechnung E9/3. Auf Nachfrage konnte man mir keine Antwort dazu geben. Außerdem bin ich der Meinung, das ich doch eigentlich ab 1.1.19 in die E9a Stufe 5 hätte kommen müssen, weil ich zum 31.12.18 bereits im fünften Jahr der alten E9k Stufe 3 war. Im TV-L  ist nachzulesen, für die Überleitung von der sogenannten kleinen E9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant. Sehe ich das falsch oder sollte ich da nochmal bei unserem Personaler nachhaken.
Gruß vom Neunundsechziger

Isie

Es kommt darauf an, welche Alternative des § 29b TVÜ-L auf dich zutrifft. Wenn du unter Absatz 3 fällst, hast du recht.

TVLLSB

Hallo,

ich muss euch hier einen Link von unserer Fachgewerkschaft VDSTRA zeigen, mit bitte um eure Meinung.
Mein Problem daran ist, dass ich nicht auf Ihre Tabellenwerte komme.
Sowie die Formulirung das die Entgeltgruppenzulage bei nicht stellen des Antrags auf EG9b weiter gezahlt wird.

Von Spid wurde doch so begründet...... 

Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Danke vorab und Gruß aus Brandenburg

https://vdstra.de/moeglichkeit-der-hoehergruppierung-im-laenderbereich-tv-l-fuer-techniker-innen-mit-entgeltgruppenzulage-eg-9a/

Blume

Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, das mein neues Gehalt 9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag beträgt.

Aber ohne mit Einberechnung der Entgeltgruppenzulage, wie es bei der Fachgewerkschaft VDSTRA ist.

Würde mal sagen das ist falsch.

Für mich immer noch unglaublich, das anscheinend die Umsetzung und Informationen so fehlerhaft verläuft.

Spid

Es gibt AG, die die Entgeltgruppenzulage fortzahlen, ohne daß eine Rechtspflicht bestünde. Dem Vernehmen nach sehen die Durchführungshinweise der TdL das auch so vor. Diese begründen aber keinen Anspruch für den AN - und die tarifliche Anspruchsgrundlage ist, wie ausgeführt, entfallen.

TVLLSB

Deswegen wundert es mich das doch,

da die Gewerkschaft und nicht mein Arbeitgeber das so verkündet hat.

Ich würde mich ja freuen wenn es so ist.

carlos1977

Hallo,
ist die Tabelle unter dem o.g. Link richtig?
Da wird man aus der EG 9a Stufe 5 mit Zulage (3883,35 € Brutto) in die EG4 Stuffe 4 übergeleitet.
Das ist soweit ok, aber das Entgelt von 4063,35€ ist doch falsch, oder? Bei der Berechnung des Entgeltes in der Tabelle wir der Betrag der Entgeltgruppenzulage + 180€ Garantiebetrag zu der EG4 Stuffe 4 dazugerechenet.

Ist der Absatz "....Die bishe-rige Entgeltgruppenzulage würde hierdurch jedoch entfallen. Diese ist bei einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschließenden Bestimmung des Entgelts zu berücksichtigten...." so richtig??