Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Jake1865

Zitat von: Kaffeetassensucher in 17.02.2020 09:19
Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 07:54

Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake

Wer wird denn benachteiligt? Das gilt doch für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, dass es Feiertagszuschläge eben nur an gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen gibt (entweder bundeseinheitlich festgeschrieben oder durch Landesrecht).

Eher müsste es einen validen Grund dafür geben, warum das an nicht gesetzlichen Feiertagen anders sein sollte. Ja, ich weiß, bei anderen religiösen Feiertagen wurden ebenfalls bestimmt, dass derselbe Tag auch ein gesetzlicher Feiertag sein soll ... andererseits ... andere eben auch nicht, oder nicht überall, und wenn's nach mir ginge sollte man seine freien Feiertage gerne so legen können, wie man sie selber gerne hätte, aber so wie es jetzt ist, ist nun mal die gesetzliche Rechtslage. Ich sehe tatsächlich keinen Grund für Extrawürste aus religiösen Gründen.

Schwache Antwort.
AG-Vertreter?

oder verzichtest du gerne im TVÖD auf Geld, das dir im BAT zugestanden hat?

Für ALLE kirchlichen Feiertage gibt es 135% Zulage. Weshalb nicht für Ostersonntag?
Es geht hier nicht um gesetzliche sondern um TARIFLICHE Regelungen.
Sich auf eine gesetzliche Regelung zu berufen ist typisch für AN-Vertreter, die mit Nebelkerzen verhindern wollen das Feiertagszuschläge auf tariflicher Ebene geregelt werden.

EDIT:
Du hast Recht: Alle AN, außer den Brandenburgern (danke Spid), werden gleichermaßen seit der Umstellung auf den TVÖD benachteiligt. Tolles Argument von dir. Bin beeindruckt.


Gruß Jake

WasDennNun

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:08
Bist du für nun oder gegen eine Tarifvereinbarung die den Oster- und Pfingstsonntag dem Ostermontat gleichstellt?

Bitte Klartext.
Ich persönlich bin dagegen, das Dinge die mit Religion zu tun haben in Tarifwerke kommen.
Wenn man einen religös Motivierten Feiertag zu einem gesetzlichen machen will, dann kann der Gesetzgeber es machen.

Lars73

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32
Für ALLE kirchlichen Feiertage gibt es 135% Zulage. Weshalb nicht für Ostersonntag?
Naja auch nicht an Aschermittwoch, Palmsontag, Gründonnerstag etc.

Spid

Eben, weil die Regelung auf gesetzliche und nicht auf kirchliche Feiertage abstellt

Jake1865

Zitat von: WasDennNun in 17.02.2020 09:39
Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:08
Bist du für nun oder gegen eine Tarifvereinbarung die den Oster- und Pfingstsonntag dem Ostermontat gleichstellt?

Bitte Klartext.
Ich persönlich bin dagegen, das Dinge die mit Religion zu tun haben in Tarifwerke kommen.
Wenn man einen religös Motivierten Feiertag zu einem gesetzlichen machen will, dann kann der Gesetzgeber es machen.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Ich kann auch nicht logisch nachvollziehen das eine Demokratie völlige Religionsfreiheit duldet, obwohl die meisten Religionsgemeinschachten gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen (z.B. Gleichstellung der Geschlechter).
Aber das gehört nicht hierher.

Da sich der Gesetzgeber nun mal auf die wichtigsten religiöse Feiertage eingelassen und anerkannt hat, sollten diese auch entsprechend gewürdigt werden.
Der Ostersonntag ist der höchste christliche Feiertag, obwohl der Gesetzgeber diesen nicht als gesetzlichen Feiertag würdigt.
Das müssen die Tarifparteien selber miteinander ausmachen.

Gruß Jake


Jake1865

#2105
Wisst ihr:
über 140 Seiten Vorschlagsblabla und am Ende vom Lied wird uns Spid ziemlich genau vorhersagen, wieviel  x,xx% Lohnerhöhung es am Ende wieder nur geben wird.

Gruß Jake

PS:
Damit ich nicht falsch verstanden werden: Ich meinte das keinesfalls ironisch, oder als Angriff auf die Allgemeinheit der Schreiber hier, noch persönlich gegen Spid bezogen. Denn nicht nur er, sondern auch sehr viele andere Menschen hier im Forum genießen meinen Respekt.


Kaffeetassensucher

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32
Zitat von: Kaffeetassensucher in 17.02.2020 09:19
Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 07:54

Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake

Wer wird denn benachteiligt? Das gilt doch für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, dass es Feiertagszuschläge eben nur an gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen gibt (entweder bundeseinheitlich festgeschrieben oder durch Landesrecht).

Eher müsste es einen validen Grund dafür geben, warum das an nicht gesetzlichen Feiertagen anders sein sollte. Ja, ich weiß, bei anderen religiösen Feiertagen wurden ebenfalls bestimmt, dass derselbe Tag auch ein gesetzlicher Feiertag sein soll ... andererseits ... andere eben auch nicht, oder nicht überall, und wenn's nach mir ginge sollte man seine freien Feiertage gerne so legen können, wie man sie selber gerne hätte, aber so wie es jetzt ist, ist nun mal die gesetzliche Rechtslage. Ich sehe tatsächlich keinen Grund für Extrawürste aus religiösen Gründen.

Schwache Antwort.
AG-Vertreter?


Nö, ganz und gar nicht.

Mir egal, ob du die Antwort als stark oder schwach bezeichnest, dass die Regelung auf gesetzliche Feiertage abstellt, ist Fakt.

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32
oder verzichtest du gerne im TVÖD auf Geld, das dir im BAT zugestanden hat?

Da mir im BAT nie etwas zugestanden hat, da ich nie unter ihm gearbeitet habe, sondern erst im TVöD angefangen habe. Insofern kenne ich das gar nicht anders (abgesehen davon, dass ich feiertags nicht arbeiten muss). Als Alt-BATler, der auch feiertags hätte arbeiten müssen, hätte ich mich wahrscheinlich auch übers Ohr gehauen gefühlt, aber dann wiederum ... hätte das für alle gleichermaßen gegolten und ich hätte mit allen anderen zusammen grummelnd meinen Unmut über diese rechtliche Änderung Luft machen können.

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32
Für ALLE kirchlichen Feiertage gibt es 135% Zulage. Weshalb nicht für Ostersonntag?
Es geht hier nicht um gesetzliche sondern um TARIFLICHE Regelungen.
Sich auf eine gesetzliche Regelung zu berufen ist typisch für AN-Vertreter, die mit Nebelkerzen verhindern wollen das Feiertagszuschläge auf tariflicher Ebene geregelt werden.

Nope. Einige wurden bereits genannt, den Buß- und Bettag (außer in Sachsen) kann man ebenfalls noch dazu zählen. Sicherlich geht es um tarifliche Regelungen, wer behauptet denn das Gegenteil? Aber wieso sollten diese Extrawürste für religiöse Feiertage machen?

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32
EDIT:
Du hast Recht: Alle AN, außer den Brandenburgern (danke Spid), werden gleichermaßen seit der Umstellung auf den TVÖD benachteiligt. Tolles Argument von dir. Bin beeindruckt.

Wenn alle gleich behandelt werden, kann auch keiner benachteiligt werden.


Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:50
Da sich der Gesetzgeber nun mal auf die wichtigsten religiöse Feiertage eingelassen und anerkannt hat, sollten diese auch entsprechend gewürdigt werden.

Hat er doch gar nicht.

Was ist mit den höchsten jüdischen Feiertagen? Den höchsten islamischen? Hinduistischen?

Er hat bestimmte Tage im Jahr irgendwann zu gesetzlichen Feiertagen bestimmt, da er davon ausging, dass die Mehrzahl der Menschen an diesen Tagen religiösem Brauchtum nachgehen wollen (und nach und nach ja sogar gesetzliche Feiertage noch eingestampft). Ob das heutzutage noch die Realität trifft, sei dahingestellt. So sehr ich mich persönlich über höhere Zuschläge, sollte ich jemals an einem Ostersonntag arbeiten müssen, freuen würde, so sehr lehne ich eine weitere Religiösisierung von Rechtsvorschriften ab.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:56
Wisst ihr:
über 140 Seiten Vorschlagsblabla und am Ende vom Lied wird uns Spid ziemlich genau vorhersagen, wieviel  x,xx% Lohnerhöhung es am Ende wieder nur geben wird.

Gruß Jake

PS:
Damit ich nicht falsch verstanden werden: Ich meinte das keinesfalls ironisch, oder als Angriff auf die Allgemeinheit der Schreiber hier, noch persönlich gegen Spid bezogen. Denn nicht nur er, sondern auch sehr viele andere Menschen hier im Forum genießen meinen Respekt.

Der genaue Ablauf der Tarifverhandlungen dürfte ja auch bereits feststehen, inklusive des Kaffees und der Menge an Schnittchen.  ;D

Jake1865

ZitatWas ist mit den höchsten jüdischen Feiertagen? Den höchsten islamischen? Hinduistischen?

Im Ernst jetzt?

Meine Güte ich habe religiös statt christlich geschrieben, weil in D jeder weiß was damit gemeint ist.
Ausser..... ;-)

Ich habe auch einmal das Wort "wichtigste" Feiertage weggelassen. Musste sich auch gleich wieder jemand zu Wort melden.
Es sind bestimmt auch noch einige Rechtschreibfeehler in meinen Texten. Bitte um Hinweise. Ich lerne gern dazu.

Gruß Jake

PS:
Zitat
Der genaue Ablauf der Tarifverhandlungen dürfte ja auch bereits feststehen, inklusive des Kaffees und der Menge an Schnittchen.  ;D


So ist es.  ; 8)

BAT

Wir haben es verstanden. Der tarifliche Zuschlag wie beim BAT fehlt am Ostersonntag in den meisten Bundesländern. Punkt. Die Forderung, es wieder einzuführen ist natürlich berechtigt. Punkt.

Aber nochmals: christliche Feiertage und gesetzliche Feiertage sind ein himmelweiter (sic) Unterschied. Bitte nicht weiter vergleichen.

Selbstredend hätte ich nicht dagegen, wie in BAT - Zeiten zwei AZV-Tage im Jahr zu haben, 17. Juni, Allerheiligen, halber Tag zu Fronleichnam sowie auch den Buss- und Bettag (teils waren das hausinterne Regelungen, ist aber alles gestrichten). Dafür haben wir Altweiber ausgeweitet - die Profanisierung nimmt zu:-)


FGL

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:50
Ich kann auch nicht logisch nachvollziehen das eine Demokratie völlige Religionsfreiheit duldet, obwohl die meisten Religionsgemeinschachten gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen (z.B. Gleichstellung der Geschlechter).
Ich sehe das Problem nicht. Mit Ausnahme der Menschenwürde stehen alle Grundrechte zur Disposition des Grundrechtsträgers. In Ausübung der Religionsfreiheit kann man natürlich eine Religion wählen, deren Inhalte einem z. B. Handlungen verbieten, die grundrechtlich ebenfalls geschützt sind. Wenn man das nicht will, kann man diese Religion ja wieder verlassen. Gut, die Anhänger der Religion des Friedens™ reagieren schon einmal gewalttätig, wenn man ihrem heiligen Bimbam den Rücken kehrt, aber dieses Recht hat man natürlich.

Kat

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 09:32

Für ALLE kirchlichen Feiertage gibt es 135% Zulage. Weshalb nicht für Ostersonntag?


Weil Ostersonntag kein Feiertag ist. Ganz einfach.

WasDennNun

Zitat von: Jake1865 in 17.02.2020 10:41
Meine Güte ich habe religiös statt christlich geschrieben, weil in D jeder weiß was damit gemeint ist.
Ausser..... ;-)
Naja neulich wurde ja ein nicht katholischer Feiertag wieder eingeführt ;9

Otto1

Mal abgesehen von unseren Wünschen: Mit was rechnet Ihr bzw. was wird eurer Meinung nach bei rum kommen?

Arno-Nühm

Zitat von: Otto1 in 17.02.2020 13:41
Mal abgesehen von unseren Wünschen: Mit was rechnet Ihr bzw. was wird eurer Meinung nach bei rum kommen?

Aufgrund der letzten Jahre habe ich persönlich wenig Hoffnung das sich grundsätzlich etwas ändert - gerade für die oberen Entgeltgruppen! Deshalb denke ich, dass es max. 3,...% / Jahr oder eine Wahlmöglichkeit für die 37,5 h oder 38 h Woche bei 28 Monaten Laufzeit geben wird! Alles was darüber hinausgeht, wäre einem 8. Weltwunder gleichzusetzen!