Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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BAT

Es geht um den Vergleich der "Stufen" zwischen BAT und TVÖD. Inwiefern ist eine Synopse in Bezug auf die tatsächliche vorhandene betragsmäßige HG zu Zeiten des TVÖD nicht statthaft?

Wie ist die Antwort zum Verfall wegen Zeitablauf?

Spid

Du fragtest, welche Vorteile die Stufen im TVÖD haben.

Sie steht doch da.

BAT

Zitat von: Spid in 14.07.2020 19:25
Du fragtest, welche Vorteile die Stufen im TVÖD haben.

Sie steht doch da.

Mach dich nicht lächerlich. Sowas mit mit dem Wörtchen "aktuell" kombiniert.

Und zum dritten Mal: welcher Verfall aufgrund Alters findet im Gegensatz zum BAT nochmals nicht mehr statt?

Spid

Dein mangelhafter Gebrauch der deutschen Sprache ist nicht mein Problem. Wenn Du fragst, was einen Vorteil hat, geht es um das hier und jetzt.

Wo hätte ich behauptet, der TVÖD hätte das Altern abgeschafft?

BAT

Einige wollen eine vernünftige Diskussion, einige wolllen wie Kleinkinder durch Semantik und Themenabweichung recht haben

Ehrlich gesagt, das ist mir zu kindisch. Geh spielen.

Spid

Dein Rumgenöle ändert auch hier nichts an den Tatsachen. Es macht bei Dir nur aus jemandem, der Unrecht hat, jemanden, der weinerlich ist und unrecht hat.

Otto1

Als "Mittelalter" TB bin ich sehr froh, dass ich die Endstufe 6 mit Ende dreisig erreiche und nicht erst mit fünfzig... so lange kann man sich gar nicht einarbeiten...

heretic

Glückwunsch. Gut, dass nun eine Höhergruppierung stufengleich erfolgt.

Schwachsinnigerweise war es leider "früher" anders. Ich bin bei meinem derzeitigen AG seit 2006 beschäftigt und in dieser Zeit zwei mal eine Höhergruppierung, jeweils mit entsprechender Zurückstufung, erhalten...Aktuell bin ich nun in Stufe 5 (seit letztem Jahr) nach 14 jähriger Beschäftigung bei diesem AG (Einstellung erfolgte in Stufe 2).

superbraz

Zitat von: heretic in 15.07.2020 06:48
Glückwunsch. Gut, dass nun eine Höhergruppierung stufengleich erfolgt.

Schwachsinnigerweise war es leider "früher" anders. Ich bin bei meinem derzeitigen AG seit 2006 beschäftigt und in dieser Zeit zwei mal eine Höhergruppierung, jeweils mit entsprechender Zurückstufung, erhalten...Aktuell bin ich nun in Stufe 5 (seit letztem Jahr) nach 14 jähriger Beschäftigung bei diesem AG (Einstellung erfolgte in Stufe 2).

geht mir ähnlich...nach 10 Jahren erst in Stufe 4 auf Grund von Höhergruppierungen

Spid

Im BAT konnte es auch sein, daß man - völlig ohne Höhergruppierung - nach 10 Jahren erst in Stufe 3 war.

shenja

Ich bin seit 20 Jahren im öD und in Stufe 4 durch Höhergruppierungen. Das letzte mal bei der Einführung der 9c. Mir war klar, dass ich da einen Verlust mache jedoch haben beide Arbeitgeber bei denen ich gearbeitet habe bzw. arbeite klar signalisiert, dass man von 9 b nicht nach 10 kommt und immer erst 9c mitgenommen werden muss. Demnach habe ich in den fast sauren Apfel gebissen. Ich mache übrigens seit 18 Jahre die selbe Tätigkeit und würde mich mehr als eingearbeitet ansehen. Aber eine Neiddebatte hilft ja nicht weiter. Bin froh, dass es jetzt den stufengleichen "Aufstieg" gibt. Alles andere war einfach nicht richtig.

Ich wäre im übrigen noch immer für ein Abschluss mit Stundenreduzierung. Mit meinem jetzigen Gehalt kann ich alles zahlen was ich möchte aber Freizeit ist unerschwinglich.
Da mein Arbeitgeber auch bei einer von mir herbeigeführten Stundenreduzierung meine Arbeitsmenge nicht verringert wird (wurde mir bereits mitgeteilt), kostet ihm das fast gar nichts.


Kat

DAs mag bei Deinem Arbeitgeber so zu sein aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen,a ber grundsätzlich ist das Mumpitz. Selbstverständlich können Dir Aufgaben EG 10 übertragen werden und Du bist dann in EG 10 eingruppiert.  Vielleicht wäre ein Arbeitgeberwechsel mal anzudenken. Du bist kein Beamter, der die Besoldungsgruppen durchlaufen muß. 

Spid

Zumal bei öffentlichen AG der Ausschluß von Bewerbern aus einer niedrigeren Entgeltgruppe rechtswidrig sein dürfte.

shenja

Ich habe den Arbeitgeber bereits gewechselt und beide handhaben es gleich. Man kommt erst gar nicht auf die EG 10 Stelle und die Ausschreibungen sind so gestaltet, dass sie bei EG 10 z. B. direkt so ausgeschrieben werden, dass man sich erst ab EG 9c bewerben kann.

Spid

Zitat von: Spid in 15.07.2020 08:10
Zumal bei öffentlichen AG der Ausschluß von Bewerbern aus einer niedrigeren Entgeltgruppe rechtswidrig sein dürfte.