Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Bastel

Zitat von: Spid am 10.10.2020 09:31
Zitat von: Spid am 24.09.2020 11:15
Die AG hätten dazu ja den notwendigen Druck ausüben können, indem sie §12 zum Jahresende kündigen. Die Möglichkeit dazu haben sie verstreichen lassen. Könnten sie nunmehr zum 31.12.21 tun, dann dürften die Tarifverhandlungen zu den gekündigten Entgelttabellen aber lange abgeschlossen sein. Da die Kündigung von §12 TVÖD für die AG deutlich nachteiliger ist als für die Gewerkschaften, sehe ich diesbezüglich aber nicht einmal eine Drohkulisse.

Wissen das auch die Pfosten von Verdi?

PersonOfInterest

Die Arbeitgeber müssen bzw. mussten den § 12 nicht kündigen, um seinen Inhalt zu ändern. Eine Kündigung ist nur notwendig, wenn eine Seite etwas ändern möchte. Einvernehmlich, also mit Zustimmung der anderen Partei, sind Änderungen hingegen immer möglich.
Siehe z.B. das Einfrieren der Jahressonderzahlung als Ergebnis der Tarifrunde 2016. Niemand hatte diese Vorschrift gekündigt, aber sie wurde geändert, weil - leider - auch die Gewerkschaften damit einverstanden waren.

Prinzipiell könnte das auch beim § 12 drohen. Auch die Länder wollen bekanntlich seit längerem die Regelung zum Arbeitsvorgang ändern. Und wenn einer vorprescht, zieht der nächste bekanntlich nach.

Spid

Das ist so zutreffend, wie es als Entgegnung ungeeignet ist.

Eukalyptus

Zitat von: Spid am 11.10.2020 11:18
Das ist so zutreffend, wie es als Entgegnung ungeeignet ist.

Der erste Teil von Spids Aussage ("zutreffend") ist eindeutig, der zweite nicht. Spid hat es versäumt mitzuteilen auf welches Vorbringen die Entgegegnung ungeeignet sei. Ganz zu schweigen davon dass er unberechtigterweise angenommen hat, es handele sich um eine Entgegnung - es hätte auch ein Selbstgespräch, eine alleinstehende Information, etwas Drittes sein können.

MrRossi

Zitat von: Britta2 am 10.10.2020 09:21

LOB gibt's bei uns seit Jahren nicht mehr, somit existiert auch dieser Anreiz nicht mehr.


Wieso gibt es das nicht?

armerknecht

ich vermute es langt wenn man für einen Kollegen/Kollegin die Blumen in deren Urlaubszeit gießt um das LOB Ziel zu erreichen

Britta2

Zitat von: MrRossi am 12.10.2020 08:17
Zitat von: Britta2 am 10.10.2020 09:21

LOB gibt's bei uns seit Jahren nicht mehr, somit existiert auch dieser Anreiz nicht mehr.


Wieso gibt es das nicht?

Sorry, heute erst gelesen. Antwort:  ich hatte vor 3-4 Jahren mal vorsichtig angefragt. Die Info kam aus anderen Abteilungen plus Hinweis "Klappe halten, sonst droht Abmahnung wegen Störung Betriebsfrieden". 

Spid

Und dann hast Du dem Gegenüber ins Gesicht gelacht und Dein Recht ggfs. gerichtlich durchgesetzt?

Bastel

Zitat von: Spid am 24.10.2020 09:08
Und dann hast Du dem Gegenüber ins Gesicht gelacht und Dein Recht ggfs. gerichtlich durchgesetzt?

Vorher würde ich vllt noch eine Rechtsschutz abschließen.

Britta2

Sorry. Zu oft habe ich als Einzelkämpfer für die Leute den Pfosten gemacht. Sobald es hart auf hart kam, waren alle unterm Tisch verschwunden und meinten, sie hätten es nie so gemeint und gewollt. Den Scheiß tu ich mir nie wieder an. Rutscht mir den Buckel runter. Die letzten 2 Jahren werden auch vorbei gehen. Folglich zahle ich deswegen auch nicht ekne RSV. Um auf meine Kosten etwas zu erstreiten und meine Nerven zu opfern, damit Andere nach mir davon schmarotzen? Nö. Ende.
Ich jammere auch nicht. Ich wollte nur "unsere" Situation mitteilen. Dass wir eben durch Betriebsvereinbarung "einvernehmlich abgestimmt" auf LOB verzichten. Oder die Vetwaltung nimmt die Kohle und rechnet als lustige Tagesfahrt (Weiterbildung) ab. Auch egal.

Spid

Individualrechtliche Ansprüche sind auch individualrechtlich durchzusetzen - so einfach ist das.

Micha E

Zitat von: Britta2 am 24.10.2020 12:12
Sorry. Zu oft habe ich als Einzelkämpfer für die Leute den Pfosten gemacht. Sobald es hart auf hart kam, waren alle unterm Tisch verschwunden und meinten, sie hätten es nie so gemeint und gewollt. Den Scheiß tu ich mir nie wieder an. Rutscht mir den Buckel runter. Die letzten 2 Jahren werden auch vorbei gehen. Folglich zahle ich deswegen auch nicht ekne RSV. Um auf meine Kosten etwas zu erstreiten und meine Nerven zu opfern, damit Andere nach mir davon schmarotzen? Nö. Ende.
Ich jammere auch nicht. Ich wollte nur "unsere" Situation mitteilen. Dass wir eben durch Betriebsvereinbarung "einvernehmlich abgestimmt" auf LOB verzichten. Oder die Vetwaltung nimmt die Kohle und rechnet als lustige Tagesfahrt (Weiterbildung) ab. Auch egal.

Sowas regelt doch der PR bzw. GPR im Rahmen einer Dienstvereinbarung. Das ist doch kein Einzelkampf.

Spid

Inwiefern käme bei einem AG, bei dem Betriebsvereinbarungen möglich sein, einen PR oder GPR irgendeine Bedeutung zu?

Yvonne

Ist es denn mit einem BR oder GBR soviel anders?

Spid

Auf den BR träfe jedenfalls zu, daß dieser die geschilderte und mutmaßlich rechtswidrige Betriebsvereinbarung geschlossen hat. Inwiefern wäre von diesem jetzt Hilfe beim individualrechtlichen Anspruch zu erwarten? Und inwiefern läge ein solcher überhaupt in dessen Zuständigkeit?