Also ich gehe stark davon aus, dass wenn die Klageeerweiterung abgelehnt wird eine Frist für die "neue" Klageerhebung beginnt.
Mit welcher Begründung sollte eine Klageerweiterung auf Folgejahre abegelehnt werden können? Ist das absolut üblich bei streitigen Dauerverwaltungsakten. Daneben wäre das VG insbesondere bei Naturalparteien zu einer weiten Auslegung der Anträge verpflichtet. Dass du den Verwaltungsakt nicht aktzeptierst und um verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz bittest ergibt sich ja unstreitig aus deinem Antrag auf Klageerweiterung. Dann müsste man fragen, ob man deine Erklärung eher dahingehend auslegen muss, dass du lieber gar keinen Rechtsschutz haben möchtest, als eine neue Klage zu erheben. Erscheint mir nicht vertretbar.
Daneben kann man in den Antrag aufnehmen, dass
vorsorglich eine neue Klage erhoben wird, für den Fall, dass die Kammer eine Klageerweiterung für unzulässig halten sollte. Auch hier ist man als Naturalpartei im Vorteil, da das VG einen im Rahmen der Prozessleitung eng an die Hand zu nehmen hat und ggf. richterliche Hinweise erteilen muss.