Weil eine Reinigungskraft für Büroräume einen Staubsauger und 3 Putztücher benutzen können muss. Das sind einfachste Tätigkeiten. Auf den Chemieflaschen steht der Benutzungsbereich und die Dosierung. Wenn Sie nach kurzer Einweisung anfängt das Urinal zu saugen um anschließend den Teppich wischt ist sie ungeeignet.
Es sind nicht nur Büroräume, sondern auch Flure, Besprechungsräume, sanitäre Anlagen usw, deren unterschiedliche Gegebenheiten (Anforderungen an die Reinigung, Bodenbeläge usw.) unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Es gibt insoweit unterschiedliche Tätigkeiten, die entweder ein Erfahrungswissen erfordern oder deren Vermittlung über eine halbstündige Anleitung hinausgeht. Allein schon das Lesen von "Chemieflaschen", also das Einholen von Informationen über Anwendungsbereiche, geht über einfachste Tätigkeiten hinaus. Insoweit min. E 2.
Des weiteren habe ich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen. Glaubst du die sind gerechtfertigt?
Wenn die übertragenden Tätigkeiten einer entsprechenden Entgeltgruppe zugeordnet sind, sind die daraus entstehenden Kosten gerechtfertigt. Dafür gibt es Tarifverträge und die Entgeltordnung.
Sollte der Arbeitgeber die Kosten als zu hoch empfinden, muss er geringerwertige Aufgaben übertragen.
Edit ich: ... oder outsourcen, womit wir wieder beim Thema wären