Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088468 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10830 am: 01.03.2024 00:14 »
Für eine AD 8-Stelle bei der KOM ist allerdings auch nochmal ganz anders gesiebt worden als bei einem mitgliedstaatlichen Ministerialreferenten. Die Anforderungen sind im Verfleich zur Bundesrepublik deutlich überdurchschnittlich. Das ist dann auch die Bezahlung. Die orientiert sich praktisch an der Benchmark der Mitgliedstaaten, so dass auch ein Italiener und Luxemburger attrahiert wird. Außerdem arbeiten bei den Institutionen der EU weniger Leute als bei der Stadtverwaltung München. Selbst wenn man die Gehälter nochmal verdoppeln würde, wäre der Verwaltungsanteil im Verhältnis zum Gesamtetat noch schlank. Da fällt es dann halt leichter, auch mal großzügige Regelungen zu treffen.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10831 am: 01.03.2024 02:17 »
Bei den supranationalen Sachen sollte man aber auch nicht vergessen, dass dort oft eine andere Landessprache gesprochen wird. Das heißt es besteht ein gewisser Anreiz, die Kinder auf die deutsche internationale Schule zu bringen. Bspw bei der Nato werden aber nur 70 % der Kosten separat erstattet. Der Rest kommt aus dem persönlichen Gehaltsanteil. Und die Gebühren können je nach Dienstort schonmal 15000 Euro im Jahr betragen, geht aber auch deutlich drunter.
Will sagen, das Gehalt ist allein unter diesem Aspekt schon schwer vergleichbar sobald Kinder dazu kommen. Für mich , mit vielen Kindern sind die NATO Posten allesamt deswegen nicht attraktiv..


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10833 am: 01.03.2024 15:34 »
Ja, das mit den EU- und NATO-Beamten ist schon eine gehörige Watsche für die deutschen Beamten.

Aber das mit der Watsche gefällt anscheinend vielen Deutschen Beamten?

Duck und weg😁

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10834 am: 02.03.2024 09:00 »
Eine Watsche ? Naja Jeder kann sich um einem solchen Dienstposten bewerben. Man kann sicher berechtigt fragen sind die dort gezahlten Gehälter angemessen oder nicht. Da spielen dann sicher viele Faktoren eine Rolle. Aus eigener Erfahrung durch eine integrierte Verwendung kann ich feststellen, es ist schon komisch, weiss nicht wie ich es anders ausdrücken soll, wenn man als Vorgesetzter Mitarbeiter unter sich hat die fast das doppelte an Gehalt beziehen da sie eben als direkte Mitarbeiter NATO entsprechend bezahlt werden.
Aber wie eingangs gesagt es steht jedem frei sich dort zu bewerben.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10835 am: 02.03.2024 11:19 »
Aber wie eingangs gesagt es steht jedem frei sich dort zu bewerben.

Auf zu den supranationalen Einrichtungen, ob es die deutsche öffentliche Verwaltung überhaupt braucht, muss sich erst noch zeigen. Sorry, das ist keine Gesprächsebene. War sicherlich auch nicht ernst gemeint.

Wie ich schon so oft geschrieben habe geht es bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst auch nicht nur um den Marktwert der Tätigkeit. Ein funktionierender Staat, der verlässlich, ausreichend schnell und vor allem rechtmäßig agiert, ist die Basis von allem.

Bei der EU scheint man das zu kapieren... oder es ist ein Selbstbedienungsladen. Das ändert aber an der Richtigkeit des Arguments nichts.

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10836 am: 02.03.2024 16:55 »
Heute, am 2.3.2024 kam per Einschreiben vom LBV NRW die Ablehnung meines Widerspruchs gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes aus 2008. Ein Wahnsinn, diese Zeiträume.

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10837 am: 02.03.2024 19:00 »
Heute, am 2.3.2024 kam per Einschreiben vom LBV NRW die Ablehnung meines Widerspruchs gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes aus 2008. Ein Wahnsinn, diese Zeiträume.

Und jetzt?…
Was hat dieses Thema mit dem AEZ zu tun?
Unabhängig davon geht es hier um Bundesbeamte..

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10838 am: 02.03.2024 19:16 »
Nennt sich Blick über den Tellerrand …

Was haben solche Verfahren noch mit dem effektiven Rechtsschutz zu tun ?

Guckst du hier …

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/rechtsschutz/rechtsschutz_node.html

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10839 am: 03.03.2024 07:57 »
Nennt sich Blick über den Tellerrand …

Was haben solche Verfahren noch mit dem effektiven Rechtsschutz zu tun ?

Guckst du hier …

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/rechtsschutz/rechtsschutz_node.html

Sorry aber 2008 ist schon 16 Jahre her.
Es geht um NRW
Es geht um Weihnachtsgeld und nicht um AEZ

Und außerdem wie authentisch diese Nachricht ist, ist eine andere Sache..

Das hat nichts mehr mit Tellerrand zu tun.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10840 am: 03.03.2024 08:43 »
Auch wenn es um das Bundesland NRW geht leistet das Weihnachtsgeld zumindest einen Beitrag zur amtsangemessen Alimentation, ganz im Gegensatz zum AEZ. Der in der geplanten Form vermutlich verfassungswidrig sein wird.

@ NWB

Wirst du in Folge des Bescheides den weiteren Rechtsweg einschlagen?

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10841 am: 03.03.2024 16:17 »
Auch wenn es um das Bundesland NRW geht leistet das Weihnachtsgeld zumindest einen Beitrag zur amtsangemessen Alimentation, ganz im Gegensatz zum AEZ. Der in der geplanten Form vermutlich verfassungswidrig sein wird.

@ NWB

Wirst du in Folge des Bescheides den weiteren Rechtsweg einschlagen?

Oder wünscht du es dir, dass das AEZ verfassungswidrig wäre, weil du als Kinderloser nichts abbekommen würdest?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10842 am: 03.03.2024 16:36 »
Manchmal frage ich aus welchem Loch der ein oder andere gekrochen kommt um anderen an den Karren zu fahren.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10843 am: 03.03.2024 17:14 »
@xap

Das mit master2000 ist einfach sinnlos. Habe ja auch versucht aber es gibt einfach V.... die wollen sich einfach nicht mit der Materie beschäftigen. Der die oder das master2000 ist nur zum stänkern hier.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10844 am: 03.03.2024 17:48 »
Auch wenn es um das Bundesland NRW geht leistet das Weihnachtsgeld zumindest einen Beitrag zur amtsangemessen Alimentation, ganz im Gegensatz zum AEZ. Der in der geplanten Form vermutlich verfassungswidrig sein wird.

@ NWB

Wirst du in Folge des Bescheides den weiteren Rechtsweg einschlagen?

Oder wünscht du es dir, dass das AEZ verfassungswidrig wäre, weil du als Kinderloser nichts abbekommen würdest?

Ich profitiere vom AEZ (Mietenstufe 6, verh. und Kind). Ich bestehe aber auf eine verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation und darüber wird in letzter Konsequenz das BVerfG entscheiden. Im Gegensatz zum Besoldungsgesetzgeber werde ich aber die Entscheidung akzeptieren unabhängig davon wie sie ausgeht. Auch wenn ich bisher davon ausgehe, dass der AEZ dann wieder in der Versenkung verschwinden wird.