Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089570 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9270 am: 04.01.2024 18:19 »
Nach „Nun könnte es auch Millionen Beamte in Deutschland treffen.“ habe ich aufgehört zu lesen.

:D

Ja... Nicht all zu vertrauenswürdig der Artikel.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9271 am: 04.01.2024 18:19 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

Die 260 Mio stammen noch aus dem 1. Entwurf. Wie wir aber wissen, haben sich die Zahlen geändert. Zum Vergleich nochmal die „aktuelle“ aus dem Oktober.

https://www.filemail.com/d/bzwttzbjixtudrx


MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9272 am: 04.01.2024 18:24 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

Die 260 Mio stammen noch aus dem 1. Entwurf. Wie wir aber wissen, haben sich die Zahlen geändert. Zum Vergleich nochmal die „aktuelle“ aus dem Oktober.

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Danke dir!

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9273 am: 04.01.2024 18:29 »

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier, die in Vollzeit nach einem dreijährigen dualen Studium, das zur Hälfte aus Praktika und Kaffeetrinken besteht mit 5.000€ Cash netto nach Hause gehen und dich fragen, wie das sein kann.

185€ PKV incl. PflV für 1 Erw. + 3 Kinder? Sensationell.
Was bedeutet "mit 5.000€ "Cash" Netto nach Hause gehen", ist das Schwarzgeld im Briefumschlag? :)
Bei uns begann man nach dem Dualen Studium in A 10, Im Kaffeetrinken wurde man nicht ausgebildet. Das war wohl eine Sonderschulung fürs Ministerium.


185€ PKV und Pflegeversicherung für mich (bei 70% Beihilfe), von den Kindern war nie die Rede, die sind gesetzlich versichert. Würden aber pro Stück 30€ in der PKV kosten, also nichts mit 500€ PKV für alle. "Cash" in Abgrenzung von dem hier vorherrschenden Bedürfnis, das Nettogehalt ohne PKV auszuweisen. Das anspruchslose duale Verwaltungsstudium habe nicht ich mir ausgedacht, sondern kommt von den Kollegen: sechs Semester, davon 3 echtes Studium, 2 Praktikum und eins zum "Diplomarbeit"-Schreiben, die den Anspruch eines besseren Schüleraufsatzes hattel und die meisten in 3 Wochen fertig hatten. Wenn du dich etwas auskennen würdest, wüsstest du, dass die Ministerien nicht selbst ihren gD ausbilden, sondern sich primär der HS Bund-Absolventen bedienen. Ich sehe schon, ich bin hier raus. Hier darf nur schreiben, wer sich am unteren Ende des Besoldungsgefüges befindet und nach eigenem Empfinden am Hungertuch nagt.
« Last Edit: 04.01.2024 18:38 von amy1987 »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9274 am: 04.01.2024 18:32 »
Ein bisschen Überblick über den verneamteten Teil des Öffentlichen Dienstes wäre zumindest hilfreich,  anstatt vom eigenen Sonderfall und den inhaltslosen Angebereien einzelner Kollegen auf die Allgemeinheit zu schließen.

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9275 am: 04.01.2024 18:58 »
Es ist doch so, das wir im gesamten Land unterschiedliche Lebenshaltungskosten haben.
Von daher kann sich gar nicht jeder mit jedem vergleichen. Dazu kommt, das man in den unterschiedlichen Laufbahnen verbeamtet ist. Wie soll sich der mD mit dem gD gehaltstechnisch vergleichen?
Dann hat der/die  Kinderbetreuungskosten weil fremdbetreut wird und der/die andere nicht (Oma, kann sich das teilen whatever.....)
Ich nehme mal jetzt mich selber. A8, 43 Dienstjahre, verheiratet, erwachsene Kinder (lange alleinerziehend) im Norden lebend.
Wenn ich mich mit ehemaligen Schulkameradinnen vergleiche, die in der freien Wirtschaft tätig sind, hab ich alles richtig gemacht. Ich kenne keine, die an mein Gehalt ran kommt. Dazu ist es ja auch leider oft noch so, das Männer und Frauen in der freien Wirtschaft bei gleicher Tätigkeit unterschiedlich bezahlt werden.
Mir wurde damals sogar von den Lehrern abgeraten in die Beamtenlaufbahn zu gehen und auch Mitschüler lachten über mein "mickriges" Gehalt. Das Rad drehte sich, langsam aber es drehte sich. Nun höre ich oft.........ja Du als Beamtin.......du bekommst ja gutes Geld und ne prima Pension......
Ja stimmt, sag ich dann .....Augen auf bei der Berufswahl......
Ich hatte auch harte Zeiten als die Kinder klein waren, aber es ging. Klar wäre da mehr besser gewesen, aber geht das nicht immer so?
Wenn mir mehr zugestanden hätte aufgrund zu geringer Alimentation, dann hab ich im nachhinein betrachtet wohl Pech gehabt. Und es ist völlig richtig das für jetzige Familien zu ändern!
Ich würde, wenn ich mich 43 Jahre zurück beamen könnte, genau den gleichen Weg wieder gehen.

Einigung2023

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« Antwort #9276 am: 04.01.2024 19:30 »
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Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
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PolareuD

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« Antwort #9277 am: 04.01.2024 19:38 »
Das genaue Datum der Entscheidungen bzw. ihrer Veröffentlichung weiß wegen des Beratungsgeheimnisses mit Ausnahme der acht Richter des Zweiten Senats niemand - hier wird begründet dargelegt, dass sich die Zeichen mehreren, dass die im März des vergangenen Jahres angekündigten Entscheidungen nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen dürften: https://www.berliner-besoldung.de/begruenden-heisst-befolgen-zur-pragmatik-der-bundesverfassungsgerichtlichen-entscheidung-zum-zweiten-nachtragshaushaltsgesetz-2021/

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9278 am: 04.01.2024 20:38 »
@amy1987

Mit jedem Ihrer Kommentare bringen Sie leider zum Ausdruck, dass sie die dem Thread zu Grunse liegende Thematik nicht erfasst oder durchdrungen haben. Es geht nicht darum ob sich jemand ausreichend besildet findet oder nicht. Es geht hier um die Anwendung von Verfassungsrecht und die Umsetzung diesbezüglichen Rechtsprechung. Es ist mehr als fatal wenn sich die Gesetzgeber unserer Republik nicht mehr an die Verfassung gebunden sehen und diese bewusst und vorsätzlich aus fiskalischen Gründen missachten. Und nein, es sind nicht nur Beamte der unteren BesGrp die hier schreiben dürfen und auch schreiben. Bin selber A13 und dank Paragraph 27 BLV winkt in naher Zukunft die Möhre A14 oder gar A15. Und ja auch ich habe ausreichend Besoldung, aber wie bereits einführend erläutert ist dies nicht Gegenstand der Problemstik. Es geht eben nicht um persönliche Eindrücken und Gefühle es geht schlicht und ergreifend um die Umsetzung geltenden Rechts. Aber sei en Sie beruhigt auch andere Forumskollegen haben die zu Grunde liegende Thematik nicht durchdrungen.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich mir sehr wohl bewusst bin dass die Unsetzung einer verfassungsgemässen Alimentation einen erheblichen Aufwand an Haushaltsmitteln nach sich zieht und das dies in der derzeitigen politischen Gemengelage ein Problem darstellt. Finanziell sowie medial wenn man sich die entsprechende Berichterstattung ansieht. Aber auch das darf und kann nicht der Maßstab und Anspruch eines Gesetzgebers sein. Das würde ansonsten bedeuten wir setzen geltendes Recht nicht um, weil es Geld kostet.
Unsere Verfassung und die Einhaltung dieser ist ein elementarer Pfeiler unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates.
« Last Edit: 04.01.2024 20:45 von Bundi »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9279 am: 04.01.2024 20:52 »
Interessanterweise waren die Forumsmitglieder, welche sich entsprechend uninformiert geäußert haben bisher zumeist Beamten ohne juristischen Hintergrund.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9280 am: 04.01.2024 20:56 »
Nun ja, ich komme mit meinem Geld auch bestens aus. Trotzdem finde ich es unerhört, wie frech der Staat die Beamten um eine amtsangemessene Alimentation bringt. Bis in den gehobenen  Dienst hinein wird der Mindestabstand zum Bürgergeld nicht eingehalten. Was soll das?

Geld ist genug da! Die Priorität, mit der es ausgegeben wurde, ist falsch. Statt diverser Prestigeprojekte der vergangenen und aktuellen Regierung wäre das Geld deutlich besser in der Instandhaltung unserer Infrastruktur ausgegeben gewesen, wofür man qualifiziertes Personal ÖD braucht. Allein das Geld, das im Zusammenhang mit der PKW Maut für Nichts und wieder Nichts verschwendet wurde, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht.

Bundi

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« Antwort #9281 am: 04.01.2024 22:16 »
Eins ist mal so sicher wie das Amen in der Kitche hätte ein Beamter diesen Mautvertrag in Kenntnis des abhängigen Rechtsstreits geschlossen, so wäre man nicht ohne mit der Wimper zu zücken darüber hinweggegangen. Aber das ist off topic.
Wie schon vorher ausgeführt mich als Betroffenen erschüttert zu tiefst die Tatsache, dass in unserem Rechtsstaat die Gesetzgeber in allen Bundesländern und im Bund vorsätzlich die Verfassung missachten. Und das ist ja nicht nur hinsichtlich der Beamtenbesoldung der Fall auch in weiteren Rechtsgebieten soll das BVerfG die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen.

NvB

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« Antwort #9282 am: 04.01.2024 22:38 »
Eins ist mal so sicher wie das Amen in der Kitche hätte ein Beamter diesen Mautvertrag in Kenntnis des abhängigen Rechtsstreits geschlossen, so wäre man nicht ohne mit der Wimper zu zücken darüber hinweggegangen. Aber das ist off topic.
Wie schon vorher ausgeführt mich als Betroffenen erschüttert zu tiefst die Tatsache, dass in unserem Rechtsstaat die Gesetzgeber in allen Bundesländern und im Bund vorsätzlich die Verfassung missachten. Und das ist ja nicht nur hinsichtlich der Beamtenbesoldung der Fall auch in weiteren Rechtsgebieten soll das BVerfG die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen.

Weil es 0,0 Konsequenz hat. Nichts... Weder die Partei wird wegen verfassungsbruch verboten, noch werden die politischen Akteure aus ihrem Amt verbannt, noch folgen zivil bzw. Strafrechtliche Konsequenzen.

Es ist ein Freifahrtsschein für "Ich mache was ich will".
Ich bin mir fast sicher, dass es gerade mit der Alimentation genau so kommuniziert wird. Die werden schon alle beraten, dass man immer noch verfassungswidrig alimentiert. Die Gegenfrage wird dann ungefähr so lauten: "Wenn wir weiterhin Geld durch verfassungswidrige Alimentation einsparen, kommt da mehr rum als ein Du Du Du vom Bundesverfassungsgericht? - Nein Chef - Okay dann machen wir weiter verfassungswidrige Gesetze von Arbeitspersonal, die nicht mal ein Streiktecht haben... Hahahahahahaha Klaus... Kein Streikrecht....hahahahahahahahahahahaha...weitermachen...


Ich weiß, Haftbarmachung von Politiker führt wahrscheinlich dazu, dass dieses Land im absoluten Stillstand verharrt. Weil neimand mehr Gesetze verabschieden wird, die sich später als so eklatant und schlecht herausstellen und zivilrechtliche Ansprüche darleht, nur weil man da die Hand gehoben hat. Aber wir brauchen so langsam einen Mechanismus in diesem Staatsgebilde, die das produzieren von verfassungswidrigen Gesetzen sanktionieren muss... Wie keine Ahnung...

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« Antwort #9283 am: 05.01.2024 03:09 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt das Problem eher im praktischen Nachweis der groben Fahrlässigkeit. Und wenn es da tatsächlich erhebliche Bedenken geben sollte, macht ein Prozess auch wirklich kaum Sinn. Zumal der Schaden ja ohnehin niemals auch nur ansatzweise reguliert werden könnte.

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« Antwort #9284 am: 05.01.2024 09:04 »
Wie kann man beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich und sehr schnell zu entscheidenden Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG i.V.m. § 39 BVerfGG für eine sehr lange Liste von Personen stellen? Es müsste leider wohl eine geschlossene kollektive Selbstanzeige nach § 36 BVerfGG sein.