...es ist eben nichts gesetzlich geregelt...hier stehen sich lediglich Verordnungen und Richtlinie gegenüber (wobei die Richtlinie eben nichts anderes ist, als eine Empfehlung)...
Die Arbeitsstättenverordnung ist nicht rechtlich bindend? Interessante Ansicht! Die ASR ist eine Richtlinie, richtig. Sie gibt den in der Arbeitsstättenverordnung geforderten Stand der Wissenschaft und Technik wieder.
Ich zitiere mal:
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
ASR 3.5:
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche
Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten
und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen
der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann
der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der
Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit
mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die
Beschäftigten erreichen.