Autor Thema: Heizungsbetrieb ab 2024  (Read 45447 times)

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #105 am: 03.05.2023 12:47 »

Verstehe ich nicht ganz. Du musst auf Zentral umstellen, weil dezentral nicht möglich, weil keine Angebot dafür da ist?


Bleibt die Frage, was drei Parteien (in Bezug auf die Kosten) machen, von denen der mittlere über 80 Jahre alt ist...
Es ging um eine Mehrfamilienhaus, welches man besitzt, nicht um einen Eigentumswohnung in einem MFH, wenn ich es richtig verstanden habe.

Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

Herbert Meyer

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #106 am: 03.05.2023 12:53 »
Als Bürger fühle ich mich davon aber total überrumpelt und es beginnen existenzielle Sorgen, ob man sich das überhaupt leisten kann.

Wenn bei deinem nächsten Austausch deiner Heizungsanlage zu überlegen ist, welche umweltfreundliche Alternative zu einer Gas-/Ölheizung möglich ist, stellt dich das vor existenzielle Sorgen? Wie kommt denn das?

Es geht um das Gesamtpaket das man als Alleinverdiener stemmen müsste. Dämmung, Fußbodenheizung oder größere Heizkörper und die WP. Aktuell wäre man hierbei bei Minimum 100000 Euro. Kein Problem wenn man geerbt hat oder das Haus bereits abbezahlt ist. Aber für eine junge Familie eine große Herausforderung.
Oder welche "umweltfreundliche" Alternative würdest du vorschlagen?

Also unser Haus (BJ 1969) ist wohntechnisch eigentlich ganz gut in Schuss, innen alles frisch renoviert, an der Außenhülle wird nun das Dach neu gemacht (85.000 Euro, ohne die Dämmwünsche der Politik hätte es 65.000 Euro gekostet, von der BAFA gab es nach 8 Monaten Bearbeitungszeit die Bewilligung von ca. 15.000 Euro Zuschuss). Eigentlich wollten wir nun das Sackerl wieder ein bisschen befüllen und sparen, bevor weitere, nicht akute Modernisierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Aber dank Habecks-Heizungsfantasien haben wir bis zur Verabschiedung der GEG-Novelle nun ein paar schlaflose Nächte.

Die aktuelle Öl-Heizung würde laut Energieberater, Schornsteinfeger und Servicetechniker wohl noch gute zehn Jahre durchhalten. Ein neuer Öl-Kessel würde ca. 15.000 Euro kosten. Von einer Wärmepumpe wären wir aber laut Energieberater (Bauphysiker) nach Modernisierung des Dachs immer noch 130.000 Euro entfernt, zumindest, wenn wir im Vergleich zur aktuellen Öl-Heizung keine höheren Betriebskosten anstreben möchten. Nun heißt es zittern, ob wir nach GEG-Novelle von der Austauschpflicht betroffen sind.

Mal eben ungeplante 130.000 Euro für unser Durchschnittshaus, das der Bausubstanz von ca. zwei Drittel der deutschen Bestandsimmobilien der Ein- und Zweifamilienhäusern entspricht. Da kann ich durchaus verstehen, dass bei anderen Familien, die finanziell weniger gut aufgestellt sind oder noch andere laufende Kredite abzahlen, Existenzängste aufkommen.

Wir haben in weiser Voraussicht zumindest noch einen Notfallplan in der Tasche, indem wir die alten Fördersätze für eine Holzpelletheizung gesichert haben. Da kämen wir dann ungefähr bei 50.000 Euro raus. Aber dieser Zug ist für die meisten Immobilienbesitzer ja bereits abgefahren, da Habeck zum 15.08.2022 Holz auf eine Stufe mit fossilen Energieträgern gestellt und alle Förderungen gestrichen hat.

Hugo

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #107 am: 03.05.2023 13:00 »
Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #108 am: 03.05.2023 13:25 »
Als Bürger fühle ich mich davon aber total überrumpelt und es beginnen existenzielle Sorgen, ob man sich das überhaupt leisten kann.

Wenn bei deinem nächsten Austausch deiner Heizungsanlage zu überlegen ist, welche umweltfreundliche Alternative zu einer Gas-/Ölheizung möglich ist, stellt dich das vor existenzielle Sorgen? Wie kommt denn das?

Es geht um das Gesamtpaket das man als Alleinverdiener stemmen müsste. Dämmung, Fußbodenheizung oder größere Heizkörper und die WP. Aktuell wäre man hierbei bei Minimum 100000 Euro. Kein Problem wenn man geerbt hat oder das Haus bereits abbezahlt ist. Aber für eine junge Familie eine große Herausforderung.
Oder welche "umweltfreundliche" Alternative würdest du vorschlagen?

MoinMoin hats schon ganz gut beantwortet, und neben dem letzten Satz möchte ich ganz besonders hervorheben:

"Natürlich muss der Alleinverdiener, wenn seine Heizung den Geist aufgegeben hat, dass Geld für eine neue Heizung stemmen (das ist jetzt so, das war gestern und vorgestern auch so).
Aber er muss weder heute, noch gestern, noch morgen deswegen auch Dämmung, Fußbodenheizung oder größere Heizkörper stemmen.
Es hat aber gestern, heute und morgen durchaus monetär Sinn gemacht, diese Investitionen zu stemmen (oder sie gefördert von der KfW bezuschusst zu machen)"

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #109 am: 03.05.2023 13:29 »

Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

Das ist doch bekannt.

Mit dem Unterschied, dass der Gesetzgeber nun bestimmte Parteien von einer "Tauschpflicht" ausgeschlossen hat. Da wäre ich mir noch nicht sicher, ob das eine Eigentümerversammlung ohne Kostenfreiheit für den 80 - jährigen rechtmäßig entscheiden kann.


BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #110 am: 03.05.2023 13:32 »
Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

Das ist ja nichts Neues. Wir haben doch grade noch Gasheizungen gefördert und vor Jahren mal Abwrackprämien für Autos gezahlt. Der Irrsinn geht halt weiter...

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #111 am: 03.05.2023 13:35 »
Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.

Aktuell wird von keinen Eigentümern etwas abverlangt, erst wenn eine funktionierende Heizung irreparabel defekt ist. Wärmepumpen werden immer mit Strom betrieben, das ist bauartbedingt.

Auf dem Weg hin zu einer Energiewende, weg von den fossilen Brennstoffen, muss nicht nur die Erzeugung, sondern auch der Konsum der Energie umgestellt werden. Und das funktioniert nunmal Hand in Hand, über die nächsten 20 Jahre.
Insofern einfach mal die nächsten Jahre abwarten, nach Produktionsausweitung und Abflauen der aktuell hohen Nachfrage werden WP nicht nur billiger, sondern auch neue Arten (z.B. als Alternative zu Etagenheizungen) entstehen. Bis dahin sieht man weiter und verbrennt weiterhin was man verbrennen möchte.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #112 am: 03.05.2023 13:36 »
Zentral geht es mir darum, dass von vielen Eigentümern viel abverlangt werden soll, obwohl diese Maßnahmen in ihrer Gesamtbetrachung wenig Sinn ergeben. Im Winter würde meine WP mit Strom betrieben werden der aus den neu gebauten Gaskraftwerken stammen wird.
Alles eine Milchmädchenrechnung. Aber wer sich an der ganzen WP Geschichte und Elektromobilität aufgeilt, dem ist nicht zu helfen.
Korrekt, da kann man lieber das Geld für Dämmung ausgeben, als es zwangsweise verfrüht in die WP zu stecken, zumindest solange die CO2 "freie" Energieversorgung noch nicht gesichert ist.
Und wenn man nicht gesichert einen GasKW (2022 9,34Cent) Preis zu WPStromKWPreis (2022 34,94 Cent) von kleiner 1:4 hat, dann ist es monetär ein Zuschussgeschäft. Bei dem Preis von 2022 brauchte eine WP eine JAZ von ~3,7 um billiger Wärme zu erzeugen.
Schafft keine LWP
Fazit:
Anschaffung teurer
Betrieb teurer
CO2 weniger, aber nicht 0
Danke Anke

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #113 am: 03.05.2023 13:37 »

Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

Das ist doch bekannt.

Mit dem Unterschied, dass der Gesetzgeber nun bestimmte Parteien von einer "Tauschpflicht" ausgeschlossen hat. Da wäre ich mir noch nicht sicher, ob das eine Eigentümerversammlung ohne Kostenfreiheit für den 80 - jährigen rechtmäßig entscheiden kann.

Ein 80-jähriger wird auch den Kinderspielplatz nicht nutzen können, den ggf. eine Eigentümerversammlung beschließt und dennoch mitzahlen dürfen. Gibt es dazu nicht rechtliche Regelungen aus der Bruchteilsgemeinschaft, die genau das regelt?

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #114 am: 03.05.2023 13:38 »

Aber auf deine Frage: Die Eigentümerversammlung wird es dann doch Entscheiden.
So wie jetzt ja auch schon eine Wechsel von GETH zu Zentral so entschieden wird.

Das ist doch bekannt.

Mit dem Unterschied, dass der Gesetzgeber nun bestimmte Parteien von einer "Tauschpflicht" ausgeschlossen hat. Da wäre ich mir noch nicht sicher, ob das eine Eigentümerversammlung ohne Kostenfreiheit für den 80 - jährigen rechtmäßig entscheiden kann.
Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #115 am: 03.05.2023 13:44 »

Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.

Herbert Meyer

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« Antwort #116 am: 03.05.2023 13:53 »
Zitat
Aktuell wird von keinen Eigentümern etwas abverlangt, erst wenn eine funktionierende Heizung irreparabel defekt ist. Wärmepumpen werden immer mit Strom betrieben, das ist bauartbedingt.

Auf dem Weg hin zu einer Energiewende, weg von den fossilen Brennstoffen, muss nicht nur die Erzeugung, sondern auch der Konsum der Energie umgestellt werden. Und das funktioniert nunmal Hand in Hand, über die nächsten 20 Jahre.

Das aktuelle GEG nennt bereits Austauschpflichten für funktionierende Heizungen - und über eine Ausweitung dieser Austauschpflichten diskutiert die Ampel derzeit bekanntlich leidenschaftlich. Von daher entspricht das einfach nicht den Fakten. Unsere funktionierende Heizung ist von der bestehenden Austauschpflicht z. B. nur nicht betroffen, weil zufällig kein Gas an der Straße anliegt.

Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen, woher dieser zeitliche Horizont von 20 Jahren entspringt. Falls die GEG-Novelle in ihrer aktuellen Form tatsächlich durchkommt, ist ein Großteil der Immobilienbesitzer in der Pflicht innerhalb weniger Jahre zu handeln, mit einem entsprechenden Hauen und Stechen um Handwerker und Materialien. Das ist ja gerade der große Kritikpunkt der ganzen Handwerks- und Produktionsverbände, dass sich die Novelle nicht an real existierenden Kapazitäten ausrichtet.


BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #117 am: 03.05.2023 14:06 »
Also ich wollte meine ETW in zwei oder drei Jahren verkaufen. Die Kosten sind wohl auch ohne Rechtskraft des Gesetzes eigentlich "eingetreten". Denn ich denke schon, dass sich der erzielbare Preis ohne LWP und mit 22 Jahre alter Gasheizung bereits jetzt um 10 bis 20 K verringert hat.

Prüfer SH

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #118 am: 03.05.2023 14:07 »

Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.

Das wäre schön, nur leider kaum realistisch. Wenn das dann auch noch für andere Gesetze so gelten würde, herrlich.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #119 am: 03.05.2023 14:12 »

Warum sollte eine Dämmung des Daches, ein Wechsel von Etageheizung zu Zentralheizung, oder eine Fassadendämmung kostenfei sein.

Weil eine solche Ma0nahme bei der gleichen Person, die in einem EFH lebt, gar nicht gesetzlich vorgesehen war? Man muss die Eigentümer ja schon gleich behandeln. Und wenn man eine Ausnahme für 80 - jährige macht, dann muss das aber auch für alle Personen dieser Gruppe gelten.

Würde also bedeuten, daß wenn z. B. bestimmte Maßnahmen ehe notwendig waren, dann ist diese Partei zu beteiligen. Diejenigen, die aber aufgrund des neuen Gesetzes ausgenommen sind, müssten aber nur die Kosten tragen, die bei Nichtgültigkeit des Gesetzes angefallen werden.
Ist mir bisher nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Planung gibt, die verlangt, dass man in Mehrfamilienhäuser auf Zentralheizung umstellen muss.
Wenn also die Eigentümerversammlung diese beschließt, gibt es auch keine Ausnahmen.
Das so ganz nebenbei von Gas auf WP Fernwäre o.ä. umgestellt wird, ist da dann nachrangig.

Etwas anderes (und darauf willst du wohl hinaus) ist es, wenn die Eigentümerversammlung eine WP anstelle eines 1zu1 Gasheizungs Austausches machen muss, die 80jährige es aber nicht machen müsste, da wird es spannend.