Da sehe ich aber noch viel Streitpotential. Bei uns gibt es schlicht im Gemeinschaftseigentum keinen Platz für eine Zentralheizung und auch nicht für eine Wärmepumpe. Meines Wissens ist das Sondereigentum für andere Parteien meist ein Tabu.
Oder alternativ werden neue Etagengasheizungen verschrottet, weil der Dreijahresplan greift, also die Heizung ein Stockwerk niedriger havariert. Wie man es wendet, ich sehe dort keine wirkliche Lösung. Zumal auch die Frage ist, wann das Datum 80 Jahre gilt? Bei Haverie, am Ende des 3-Jahresplan oder des 10-jahresplanes? Da kippen bei uns schnell die Mehrheiten, weil zwei Drittel qua Gesetz von Auflagen befreit sind.