In Deutschland regelt die DIN 18015-1 „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden“ die Spezifikationen von elektrischen Hausanschlüssen. Der Standard nimmt für eine Wohneinheit mit üblicher Haustechnik einen Leistungsbedarf von 14,5 kW an; falls eine elektrische Warmwasserbereitung existiert, 34 kW.
Soweit die Theorie. Demnach besitzt ein normales EFH einen Hausanschluss mit 14,5 KW. Jetzt packen wir eine Wärmepumpe mit 5-8 KW dazu und am besten noch eine Wallbox für das E-Auto mit 11 oder 22 KW. Ohne PV geht das alles nicht Flächendeckend weil unsere Stromnetze das ganze überhaupt nicht schaffen. In einer Siedlung haben die ersten noch Strom, der Rest macht die Kerzen an...
Ich habe ein Mehrfamilienhaus genehmigt, gar nicht lange her, da wollte der Eigentümer mehrere Wallboxen in der Tiefgarage haben. Ganze DREI Stück wurden ihm durch die Stadtwerke erlaubt, mehr ging nicht weil das Netz nicht mehr her gibt.
Deswegen wird das neue Gesetz auch Regelungen enthalten, dass bei bestimmten Stromspitzen Wärmepumpen und Wallboxen abgeschaltet werden müssen. Sprich durch automatische Regelung. Viel Spaß beim Duschen mit kaltem Wasser und beim Daheimbleiben weil mal wieder die Wallbox nicht wie gewünscht geladen hat.
Wir sind meilenweit davon entfernt das für alle so zu ermöglichen, egal wie viel das ganze kostet. Auch geschenkt würde das gewünschte System nicht funktionieren....