Ich frage mich, was passiert, wenn die BRD sich das Bürgergeld nicht mehr leisten kann. Das ist wohl nicht vorgesehen.
Na wie wärs mit einer vorübergehenden Solidaritätsabgabe, die ungefähr 10% der Höhe der Lohnsteuer beträgt? DAS wäre mal solidarisch gegenüber den Ärmsten der Armen.
Scherz beiseite: Bürgergeld ist nicht das einzige Problem. Das sind ja nur Sozialleistungen, die bei Personen im erwerbsfähigen Alter angewendet werden. Die Sozialleistungen bei Personen im Rentenalter sind ja noch viel höher als das vergleichsweise bisschen bei den Bürgergeldempfängern. Die Zuschüsse bei Rentnern werden ja nur bezahlt, weil die über das Erwerbsleben eingezahlten Beiträge nicht ausreichend viele Rentenpunkte gebracht haben, dass man damit über dem Existenzminimum liegt. Die Differenz zwischen der ausbezahlten Rente und dem Existenzminimum wird dann aus Steuermitteln finanziert. Oder es werden Gründe herbeigezogen, wieso jemand, der in einer gewissen Zeit keine Rentenpunkte gesammelt hat, weil er beispielsweise Kinder erzogen hat, nicht auf diese Rentenpunkte verzichten sollte und sie also von Steuergeldern ersatzweise erhält.
Da wäre die Frage, wieso eine offenbar so große Anzahl an Rentnern so wenig Rentenpunkte gesammelt haben, dass sie heute davon nicht leben können. Ich weiß nicht genau, wie das 1989 war, aber die Bürger aus den neuen Bundesländern, die dieses Jahr in Rente gehen, hatten ja nur knapp 35 Jahre lang Zeit (und frühere Rentner noch weniger), um Rentenpunkte zu sammeln. Da dürfte die Quote derjenigen, deren Rente nicht zum Leben reicht, relativ groß sein. Genauso bei Personen, die erst mit 40+ nach Deutschland gekommen sind. Die meisten dürften zu wenig Zeit gehabt haben, um ausreichend viele Rentenpunkte zu sammeln, um davon in der Rente leben zu können. Auch wenn sie qualifiziert waren und anständig verdient haben.
Weiß eigentlich jemand, wie der Durchschnittslohn berechnet wird, anhand dessen die notwendige Höhe für einen Rentenpunkt bemisst? Werden da Gehälter zu 100% einberechnet, die weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder macht man da einen Cut an der Beitragsbemessungsgrenze? Ersteres wäre ja irgendwie unfair, weil es so theoretisch vorkommen könnte, dass irgendwann der notwendige Durchschnittsverdienst um einen Rentenpunkt zu erhalten über der Beitragsbemessungsgrenze liegen könnte.