Hallo
Lese hier still mit….habe vier Kinder und habe für 2024 einen Widerspruch eingelegt, ist aber abgelehnt worden. Geklagt habe ich nicht.
1) angeblich gibt es jetzt eine Rechtsprechung in Karlsruhe … wird das auch Einfluss haben auf Amtsangemessene Besoldung in Bayern?
2) wer kann mir per PN einen Widerspruch für 2025 zur Verfügung stellen mit dem ich dann auch Klagen kann, weil sich bestimmt wieder nichts verändern wird
Danke
Servus,
in Karlsruhe sind einige Verfahren anhängig. Es wird sehr zeitnah (noch in 2025) mit einer Entscheidung zu Verfahren aus Berlin gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass diese richtungsweisend sein werden. Auch für andere Dienstherren.
Was genau drin steht, wird sich zeigen. Die Anstellung von Tricks, wie das Partnereinkommen oder überbordende Zuschlagsorgie, erhoffen sich viele. Sicherlich würde die Umsetzung (Gesetzgebung in Bayern) aber nicht mehr in 2025 erfolgen, daher wird es erforderlich sein, auch in 2025 noch Widerspruch einzulegen. Auch ist damit zu rechnen, dass unserem Dienstherren weitere Tricks zum Geldsparen einfallen werden.
Die bayerischen Verbände und Gewerkschaften waren bisher auf Kuschelkurs mit dem Dienstherren. Eine Vorlage für einen Widerspruch gab es nur vom BDK. Evtl. kommt mit dem Urteil dann auch nochmal was von den Anderen. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Hier im Forum haben sich ein paar Leute Widersprüche aus den Vorlagen anderen Länder zusammengebastelt. Es lohnt sich also, ein bisschen nach hinten zu scrollen.
Für ein paar der vergangenen Jahre gab es übrigens Schreiben der Finanzverwaltung, gemäß derer auf eine zeitnahme Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wurde. Für diese Jahre habe ich auch widersprochen. Vielleicht solltest du das auch (noch nachträglich) in Betracht ziehen. Ob das rechtmäßig ist, wird sich erst noch zeigen, wenn es um Nachzahlungen gehen wird.