OK, nochmal von vorn:
Gern. Vielleicht verstehst du dann auch deinen Denkfehler.
1.) - 2).
Bin ich bei dir.
3.) Was das BVerfG in den letzten Jahren hingegen sehr wohl mehrfach (massiv) beanstandet hat, ist die Höhe der Besoldung der vierköpfigen Beamten-Familie, somit hauptsächlich die Höhe der Grundbesoldung des jeweiligen Beamten.
Nein. Lies doch einfach mal die Urteile. Da steht drin, dass für die vierköpfige Beamtenfamilie die
Grundbesoldung (zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder) zu niedrig bemessen war. In meinem letzten Beitrag habe ich dir die entsprechende Stelle aus dem Urteil sogar zitiert. Wenn du mir nicht glaubst, glaube doch einfach dem Bundesverfassungsgericht.
4.) Anstatt jedoch die einzig logische Schlussfolgerung aus den BVerfG-Vorgaben zu ziehen und ALLE Grundbesoldungen signifikant anzuheben, sind einige Besoldungsgesetzgeber leider plötzlich auf sehr, sehr "dumme Gedanken" gekommen. Damit konnte niemand rechnen, auch nicht das BVerfG. Beispiele: NRW, BMI-Entwurf letztes Jahr, BMI-Entwurf dieses Jahr, etc.
Und wieder falsch. Weder ist es "die einzig logische Schlussfolgerung", weil selbst das BVerfG explizit dem Besoldungsgesetzgeber "einen weiten Gestaltungsspielraum" (wieder siehe Urteil) einräumt, noch hätte das BVerfG diese Forderung aufgestellt.
5.) Konkretes Beispiel: Laut der DRB-Stellungnahme hätte nach dem letztjährigen BMI-Entwurf ein (quasi ungelernter) A4 mit zwei Kindern plötzlich mehr verdienen sollen als ein (studierter und zweifach beförderter) kinderloser A11. Die Absurdität eines solchen Besoldungsgefüges wird nicht nur innerhalb der Beamtenschaft deutlich, sondern auch im Quervergleich mit öD-Tarifangestellten sowie der Privatwirtschaft.
Bis auf bei den Beamten wird ja auch nirgendwo die Familie mitalimentiert. Wenn man es genauso machen würde wollen wie in der Privatwirtschaft und den Angestellten, wären die Kinder wieder Privatvergnügen, was man sich leisten können muss. Dagegen hat sich das BVerfG allerdings gewandt und betont, dass man Beamten nicht zumuten kann, sich zwischen amtsangemessener Lebensführung und Familie entscheiden zu müssen. Entsprechend zeigt dein Vergleich nur die Sonderstellung der Beamten.Alimentation nicht nur für sich, sondern auch seine Familie auf.
Und natürlich ist es nicht absurd, wenn man Äpfel und Birnen (zwei Personen mit völlig verschiedenen Ausgangssituationen) miteinander vergleicht und zu verschiedenen Ergebnissen kommt; der Vergleich an sich ist schon nicht zielführend.
6.) Somit bin und bleibe ich der festen Überzeugung, dass das BVerfG diesem absurden Zuschlagsorgien-Spuk möglichst bald ein jähes Ende bereiten wird [...]
Du kannst ja dieser Überzeugung sein -- und es könnte auch tatsächlich eine Präzessierung der Rechtssprechung durch das BVerfG in diese Richtung kommen (allein, ich glaube es nicht, genau mit den Argumenten, die u.A. MoinMoin mit dem Vergleich zum Rest der Gesellschaft gebracht hat) -- jedoch ist sie nicht durch die bisherige Rechtssprechung des BVerfG zu diesem Thema gedeckt.
Ich glaube eher, dass du dir hier was zusammenphantasierst. Es gibt keinen Grund wegen der zu geringen Alimentation von Familien dem Single mehr zu geben. "Schaut, da hat jemand zu wenig, alo gebt mir mehr!"
Nochmal ganz plakativ: Beamte sind keine Bürgergeldempfänger!
Hat auch niemand behauptet. Das BVerfG hat einfach festgestellt/ festgelegt, dass auch einer Beamtenfamilie mindestens 115% der einer Bürgergeldfamilie zustehen müssen...
Und eure seltsame "für sich"-Logik entbehrt jeglicher Grundlage und findet sich nicht mal in Ansätzen in irgendeiner BVerfG-Entscheidung.
Genauer gesagt: Es findet sich nichts, was dem entgegensteht, da dies bisher nicht Teil eines Verfahrens war. Das BVerfG entwickelt ja keine eigenen Gesetze, sondern bewertet nur die Dinge, die ihm vorgelegt wurden. Und da ging es halt von der 4K-Alleinverdiener-Familie aus,
weil der Gesetzgeber dies getan hat. Und, es hat gesagt, dass dies kein Muss sei. Siehe oben.
Im Gegenteil: Die Versorgung der vierköpfigen Beamten-Familie muss "überwiegend" aus der Grundbesoldung erfolgen, die ersten beiden Kinder sind "Privatsache" und daher mit "Einschränkungen des Lebensstandards" verbunden (alles nicht meine Worte, sondern Zitate von Leuten, die "sich damit auskennen").
Aha, du plapperst also irgendwas nach. Einen tatsächlichen Verweis auf ein BVerfG-Urteil, wo dies tatsächlich so behauptet wird, bringst du auch wieder nicht. Im Gegenteil: Ich habe dir eine Quelle aufgezeigt, die passende Randnummer gar zitiert, wo du dich vom Gegenteil deiner Aussage überzeugen kannst. Aber das willstt (oder kannst?) du nicht. Warum?
Wenn du sinnvoll argumentieren willst, dann gib einfach mal eine Quelle an, die deine These unterstützt. Ansonsten produzierst du nur heiße Luft.