Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 08.04.2025 19:06
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Bitte auch hierzu gerne Hinweise und Ergänzungsvorschläge:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2026/jahressonderzahlung.html
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in der Tabelle Entwicklung JSZ VKA stehen 80% JSZ ab 2026. Es sollten 85% sein.
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Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.
Zitat Verdi:
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.
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Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Ist nun ergänzt ganz unten auf beiden Seiten.
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Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.
Zitat Verdi:
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.
Wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bzgl der Erhöhung der JSZ vereinbart?
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Mir fehlt zunächst eine Angabe, ab wann, ab welchem Termin, man denn umwandeln darf. 2025 oder 2026? Antragstellung, welche Fristen gelten?
Zudem die Frage, mit welcher Frist dieser Urlaub angetreten werden muss? Gelten die allgemeinen Regelungen aus Gesetz oder Tarif? Übertragung in das neue Jahr? Fälligkeit? Ist es das Kalenderjahr oder der letzte Tag im November? Etc. pp...
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Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.
Zitat Verdi:
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.
Wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bzgl der Erhöhung der JSZ vereinbart?
Nur der kleine Aufschlag bei der fehlen Zeit-statt-Geld Umwandlung.
Ansonsten lese ich die Erhöhung der JSZ nicht bei dem Paket, welches als gesamtes gekündigt werden kann.
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ich könnte wetten, dass niemand dieses geld gegen zeit model nutzen wird. ( keine 2% alle beschäftigten).
wenn du mal paar tage frei willst dann gibt es einfachere wege ;)
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Nach meiner Berechnung würde mich ein freier Tag 317 EUR brutto kosten. Da müsste ich schon wirklich unaufschiebbare und nahezu lebensnotwendige Dinge vorhaben um diese Möglichkeit zu nutzen.....
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Bei mir ca. 230 €, netto aber nur 109 €. Also so teuer ist der auch nicht. Liegt aber halt auch am Brutto/ Netto Bereich.
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Achso mit ersparten Fahrtkosten und Essen zu Hause kostet mich ein Tag netto vielleicht 90 €. Außer ich fahre stattdessen in den Zoo ;)
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Bei mir ca. 230 €, netto aber nur 109 €. Also so teuer ist der auch nicht. Liegt aber halt auch am Brutto/ Netto Bereich.
@BAT wie hast du dir das mit deinem Teilzeitanteil ausgerechnet?
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Ich habe von dem Tabellenwert der "dbb - Übersicht" 13 Prozent abgezogen, kam dann von 264 € auf 230 €.
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Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Inwiefern ist das eigentlich von praktischer Relevanz? Der Tarifvertrag unterliegt doch ohnehin ständigen Anpassungen, und die Arbeitgeber haben in jeder Tarifrunde die Möglichkeit, eine frühere, konkrete Vereinbarung schlicht nicht mehr anzubieten.
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Ich habe von dem Tabellenwert der "dbb - Übersicht" 13 Prozent abgezogen, kam dann von 264 € auf 230 €.
weil du 87% arbeitest? oder jeden Tag 87% der 8 Stunden?
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Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
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Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub. Eine systematische Verknüpfung mit der Jahressonderzahlung ist dann lediglich der einmaligen Abrechnung im Jahr geschuldet. Fraglich ist, was passiert, wenn ich diese Tage erst nach Auszahlung der JSZ beantrage.
Auf Basis meines Gehalts entgehen mir durch diese Art des Urlaubs pro Tag etwa 60 % eines Tagesbruttolohns durch fehlendes Nettoentgelt und die später fehlende Nettorente und Netto-VBL (jeweils als aktueller Barwert gerechnet bei angenommener Rentenbezugsdauer von 20 Jahren).
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Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
Okay, danke.
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Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub.
Falsch.
Jeder "Zeit statt Geld"-Tag, den du nimmst, reduziert deine jährliche Arbeitszeit um rund 1/220.
Er kostet dich jedoch nur rund 1/260 deines Jahresbruttogehalts.
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Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub.
Falsch.
Jeder "Zeit statt Geld"-Tag, den du nimmst, reduziert deine jährliche Arbeitszeit um rund 1/220.
Er kostet dich jedoch nur rund 1/260 deines Jahresbruttogehalts.
Gut. Meinen Satz bewertest du als falsch und deinen selbstredend als richtig. Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus. Bitte bewerte selbst, was von deinem Beitrag zu halten ist.
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Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.
Wieder falsch.
Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".
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Das ist doch sowieso alles relativ. Liegt doch auch an der Verteilung der Sollzeit über die Woche. Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.
Selbstredend nimmt man - bei freier Wahlmöglichkeit - für den 4 Stunden - Freitag Zeitausgleich und für den 8 Stunden - Dienstag Urlaub. Der Zeitausgleichstag kostet eigentlich nichts, im Gegenteil er bringt Geld rein, sollte man Fahrtkosten haben.
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Wie rechne ich denn meinen Stundenlohn aus, um dann auszurechnen, wie viel mich ein Urlaubstag kosten würde?
also Brutto durch was? 165 Stunden? 170 Stunden? Was ist denn die durchschnittliche monatliche Stundenzahl bei Vollzeit?
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Wie rechne ich denn meinen Stundenlohn aus, um dann auszurechnen, wie viel mich ein Urlaubstag kosten würde?
also Brutto durch was? 165 Stunden? 170 Stunden? Was ist denn die durchschnittliche monatliche Stundenzahl bei Vollzeit?
Laut Tarifvertrag wir die Woche ermittelt, indem man den Monat durch 4,348 teilt. Dann teilst Du das durch 39h.
Heraus kommt folgender Wert: 169,572 h pro Monat
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Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.
Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.
- Wenn man z.B. 100K im Jahr verdient, kostet ein solcher Teilzeit-Tag rund 435 Euro.
- Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag würde hingegen bei gleichem Verdienst nur rund 383 Euro kosten.
Daran sieht man gut, wie falsch die Aussage von @schnitzelesser war.
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Selbstredend nimmt man - bei freier Wahlmöglichkeit - für den 4 Stunden - Freitag Zeitausgleich und für den 8 Stunden - Dienstag Urlaub. Der Zeitausgleichstag kostet eigentlich nichts, im Gegenteil er bringt Geld rein, sollte man Fahrtkosten haben.
Selbstredend nehme ich am "kurzen" Freitag URLAUB und am nächsten Freitag Zeitausgleich mit den schon eingearbeiteten Stunden. Dann spare ich zweimal Fahrkosten und das Mittagessen. ;D
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Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.
Habe ich das richtig verstanden? 53 Urlaubstage?
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Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.
Habe ich das richtig verstanden? 53 Urlaubstage?
Yep, 10% weniger Gehalt und im Gegenzug 53 statt 30 freie Tage pro Jahr.
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Hammer. Aber mit Fünf-Tage-Woche?
Für mich kommt das alles eigentlich zu spät, wenn es gut läuft, nächstes Jahr 4-Tage-Woche. Sind schon mal ca. 46 Tage Urlaub mehr ;)
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Hammer. Aber mit Fünf-Tage-Woche?
Ja, klar. Und als Beamter natürlich weiterhin mit 40 bzw. 41 Wochenstunden..
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Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
Ich denke das wird möglichst kompliziert. Vielleicht analog den Regenerationstagen des SuE.
Beantragung 4 Wochen vorher, etc.
Da aber die Bemessungsgrundlage für die JSZ J/A/S sind könnte ich mir vorstellen, man muß in dem Zeitraum irgendwie Signal geben (beantragen, mitteilen).
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Ich meinte nicht die Frist für den Antrag, sondern für die Inanspruchnahme dieser freien Tage. Im Regelfall muss ein Anspruch eines Kalenderjahres bis 31.12. genommen sein...
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Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.
Wieder falsch.
Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".
Grober Unfug. Ein unbezahlter Urlaubstag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Ein sogenannter "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
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Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.
Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.
- Wenn man z.B. 100K im Jahr verdient, kostet ein solcher Teilzeit-Tag rund 435 Euro.
- Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag würde hingegen bei gleichem Verdienst nur rund 383 Euro kosten.
Daran sieht man gut, wie falsch die Aussage von @schnitzelesser war.
Auch hierzu kann man nur den Kopf schütteln. Aus welchem Grund sollte sich bei einer 5-Tage-Woche der tarifliche Urlaubsanspruch um 10 % reduzieren? Die Anzahl der Urlaubstage hat nichts mit der vertraglichen Stundenzahl zu tun, sondern einzig und allein mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
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Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
So so.
- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).
- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).
Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!
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Immer dran denken, Ansprüche sind ja eigentlich zu verzinsen. So wird der Jahresurlaub fällig zum 01.01., diese drei Zusatztage erst Ende November.
Seit Einführung der Doppik hat unsere "Kasse" herbe Probleme mit altem Urlaub, der ja als Forderung gegenüber der Kommune in den Büchern steht und die Bilanz verhagelt. Mich wundert insofern diese Tarifeinigung. (wobei mich immer schon gewundert hat, warum man, wenn es nur eine JSZ macht, diese nicht zum Sommer fällig wird ::))
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https://www.transparenz.bremen.de/anlagen-gesetzesportal/anlage-01-hinweise-zur-durchfuehrung-des-28-tv-l-tvoed-74254#gesivz12
Bei uns in Bremen ist das schon lange möglich... siehe 3.6. Die Möglichkeit nutzen circa 2-3% der Beschäftigten, vor allem dann wenn Lebensträume erfüllt werden wie Rundreisen durch die Welt oder andere große Projekte. Meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Regelung.
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Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
Das mag bei dir so sein. Bei unserem Zeitmodell fallen am "kurzen Freitag" 4,5 Arbeitsstunden an, dafür am "SchlaDo" (Scheiß langer Donnerstag) 9,25 Arbeitsstunden. Montags bis Mittwochs jeweils 8h25'.
An Freitagen nimmt hier keiner einen einzelnen Urlaubstag, dafür "gleitet" aber auch niemand an einem SchlaDo, weil hier natürlich der Urlaubstag besonders viel "wert" ist. Bei einer halben Stunden Mehrarbeit pro Tag innerhalb unserer Gleitzeitregelung nutzen das viele meiner Kollegen (ich auch) und haben ca. alle 2 Wochen ein langes Wochenende nur durch Stundenabbau.
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Bei uns in Bremen ist das schon lange möglich... siehe 3.6. Die Möglichkeit nutzen circa 2-3% der Beschäftigten, vor allem dann wenn Lebensträume erfüllt werden wie Rundreisen durch die Welt oder andere große Projekte. Meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Regelung.
In welchem Umfang nutzen, die es? Eher ein paar Tage oder die vollen vier Wochen? Wenn das 2-3 Prozent für einen so langen Zeitraum sind, würde ich beim TVÖD für die drei Tage ja von mindestens 10 Prozent ausgehen, die das in Anspruch nehmen. Habe mit dem Personalbereich gesprochen, die haben eher Bedenken wegen der Erhöhung auf 42 Stunden. Ich glaube nicht, dass dies mehr machen als jene, die mehr Sonderurlaub nehmen werden.
Es wäre schön gewesen, wenn im TVÖD auch mehr als drei Tage umgewandelt werden könnten.
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Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.
Wieder falsch.
Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".
Grober Unfug. Ein unbezahlter Urlaubstag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Ein sogenannter "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
Prozentrechnung hat immer einen Bezug. Könnte mein Steckenpferd werden, so oft wie ich in diesem Forum schon festgestellt habe, das im ÖD Angestellte zu 80% damit leider überfordert sind.
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Mich würde vielmehr interessieren, warum es als Umwandlung freie Tage und nicht Urlaubstage gibt und welche Konsequenzen dies hat.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.
Wenn alle so denken, ist es kein Wunder, dass der ÖD einen schlechten Ruf hat. Man sollte sich wenigstens bewusst sein, dass das Betrug ist und nicht standardmäßig dazu gehört. Würdest du das auch in einem Unternehmen mit 5 Personen machen, bei dem du unmittelbar weißt, welche Auswirkungen es auf das Unternehmen bzw. die Mehrbelastung der Kolleg:innen hat?
Ich würde lieber bisschen JSZ eintauschen, die zusätzlichen Urlaubstage nehmen und meinen freien Tag mit einem guten Gewissen genießen. Das ist nicht dumm, sondern der Normalzustand. Warum soll der AG für's nichts tun bezahlen?
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.
Hier bin ich! Ich werde definitiv meine JSZ für die drei zusätzlichen Urlaubstage reduzieren.
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Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".
Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.
Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.
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Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".
Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.
Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.
Schau dir die Regelungen zum SuE mal an: https://www.haufe.de/id/beitrag/sozial-und-erziehungsdienst-123-umwandlungstage-HI15741183.html
So ähnlich wird das Verfahren wahrscheinlich auch werden.
Es wird eine Erklärungsfrist geben bis zu der man erklären muss, ob und wieviele Tage man aus der JSZ umwandeln will. Ich gehe mal davon aus, dass dies der 31.10. des jeweiligen Jahres sein wird.
Mal angenommen du willst 3 Tage für 2027 umwandeln: Du beantragst/erklärst in 2026 bis zu dem Termin, dass du für 2027 3 Tage umwandeln möchtest. Dann wird dir entsprechend der Betrag für 3 Tage von der JSZ 2026 abgezogen. Die konkrete Beantragung, wann Du die Tage nimmst, die folgt dann erst. Auch dazu werden sicherlich Fristen bestimmt (ich gehe davon aus, die wird man aus der SuE-Regelung abschreiben).
Der einzige Unterschied, was man in der Redaktion dann noch besprechen muss, ist die Frage des Verfall/Übertrag bzw. Erstattung.
In der SuE-Regelung ist folgender Vorteil: Ich kann beantragen, ich möchte 2 zusätzliche Umwandlungstage für das Folgejahr haben. Jetzt will ich die doch nicht nehmen. Dann beantrage ich die einfach im Folgejahr nicht. Dann wird mir auch kein Entgelt gekürzt, da die Kürzung aus der SuE-Zulage nur nachverlagert erfolgt. Das wird jetzt bei Umwandlung der JSZ doch schon anders aussehen, da hier im Voraus bezahlt wird. Also muss es hierfür noch eine Regelung geben, wenn ich diese Tage tatsächlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genommen habe.
Was klar ist: Urlaubsregelungen werden - wie auch bei den SuE-Umwandlungstagen - keine Anwendung finden. Es ist ein separater Anspruch.
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Ergänzung: Vielleicht wird man sich der Regelung des TV-Hessen (TV-H) bedienen. Die haben eine solche Möglichkeit der Umwandlung der JSZ in freie Tage schon seit ein paar Jahren. Nur mit dem Unterschied, dass da nicht der Stundenlohn für die freien Tage in Ansatz gebracht wird, sondern der Bemessungssatz der JSZ reduziert wird.
§ 6a TV-H:
..
(2) 1Der Freizeitausgleich muss im Dezember des laufenden Kalenderjahres bzw.
innerhalb der ersten elf Monate des folgenden Kalenderjahres tageweise gewährt
und genommen werden. 2Bei der Festlegung des Freizeitausgleichs sind die
Wünsche der Beschäftigten maflgeblich, sofern dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. 3Im Falle des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.
(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen. 3Kann der Anspruch auf Freizeitausgleich jedoch aus krankheitsbedingten Gründen, wegen Elternzeit, der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen durch den Arbeitgeber oder für Anlässe gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1, mit Ausnahme der Buchstaben c und d, für die Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts besteht, nicht innerhalb des in Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitraums vollständig in Anspruch genommen werden, besteht für die verfallenen Freistellungstage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in in Geld, auf die gemäß Absatz 1 Satz 2 verminderte Jahressonderzahlung.
Ich denke, die endgültige Regelung wird wahrscheinlich ein "Mix" aus den beiden Regelungen (SuE-Umwandlungstage und der "Freizeit statt Geld"-Regelung im TV-H) werden. Wenn es schon bestehende tariffierte Regelungen gibt, wird die Welt selten neu erfunden.
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Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.
Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.
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Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.
Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.
Doch, die können zusammenhängend genommen werden, sie müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Darauf spielt der Satz 1 von Abs. 2 an. Im Urlaubsrecht ist ja die Regelung, dass der Urlaub ja zusammenhängend genommen werden soll. Auch verbietet der TV nicht, dass man die gekauften Tage vor oder nach einem Urlaub anhängen darf. Weder im TV-H, noch in den Sonderregelungen SuE ist dies ausgeschlossen.
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Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.
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Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.
Wenn man die SuE Regelung für Regenerationstage/Umwandlungstage übernimmt, ist das nicht notwendig. In der SuE Regelung steht drin, dass eine Ablehnung nur aufgrund dringender dienstlichen Gründen möglich ist - die gleiche Formulierung wie im Urlaubsrecht. D.h. für den Arbeitgeber ist die Hürde der Ablehnung dann schon recht hoch.
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Es geht ja nicht um Ablehung, sondern um zusammenhängende Gewährung.
Gerade weil der Urlaub zusammenhängend genehmigt werden soll, ergibt sich für freie Tage diese Regelungen nicht.
Gibt schlimmeres, würde mich halt nur interessieren, warum sich mit dieser Regelung nicht einfach die Urlaubstage erhöhen.
Zudem die Frage, wieviel ein Tag wert ist. Bei den AZV - Tagen der Beamten wird ja auf das betreffende Soll am Tag der Befreiung geschaut.
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Wahrscheinlich, weil es für Urlaube besondere gesetzliche Regelungen gibt oder geben wird, denen man sich nicht unterwerfen möchte.
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Na dann warten wir mal die Redaktionsverhandlungen hierzu ab.
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Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
So so.
- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).
- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).
Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!
Inwiefern trägt diese Vermischung zweier Sachverhalte auch nur ansatzweise dazu bei, deine vollumfänglich falsche Behauptung, der sog. "Zeit-statt-Geld-Tag" sei günstiger als unbezahlter Urlaub, zu untermauern?
Wer seine Arbeitszeit um 10 % kürzt, verdient 10 % weniger pro Jahr. Wer nur einzelne Tage unbezahlt wegbleibt, bekommt hingegen die Jahressonderzahlung nicht gekürzt. Keine Ahnung, wo hier dein Verständnisproblem liegt. Ich gehe im Übrigen davob aus, dass bei deinem Arbeitszeitmodell auch das Jahresgehalt um 10 % gekürzt wird.
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Naja die Umwandlung der JSZ in freie Tage ist nicht neu. Letztes Jahr erst wieder 10 Tage umgewandelt. Der Antrag für dieses Jahr ist gestellt.
Es wird als Sonderurlaub im System eingetragen und ich hab ca. 650€ weniger bei der JSZ. Ich sehe das nicht negativ. Ich hab 10 freie Tage mehr und bekomme trotzdem noch genug von der JSZ. ;)
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Warum soll das nicht neu sein für den Bereich VKA?
Und wahrscheinlich hast du noch weniger als 650 € Verlust, weil du auch weniger Fahrtkosten hast?