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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 08.04.2025 19:06

Titel: TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 08.04.2025 19:06
Bitte auch hierzu gerne Hinweise und Ergänzungsvorschläge:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2026/jahressonderzahlung.html
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Aleksandra am 08.04.2025 19:25
in der Tabelle Entwicklung JSZ VKA stehen 80% JSZ ab 2026. Es sollten 85% sein.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: monkey am 08.04.2025 19:42
Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.

Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.

Zitat Verdi:

Zitat
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 08.04.2025 20:27
Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.

Ist nun ergänzt ganz unten auf beiden Seiten.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: shenja am 09.04.2025 07:12
Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.

Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.

Zitat Verdi:

Zitat
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.

Wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bzgl der Erhöhung der JSZ vereinbart?

Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 09.04.2025 09:01
Mir fehlt zunächst eine Angabe, ab wann, ab welchem Termin, man denn umwandeln darf. 2025 oder 2026? Antragstellung, welche Fristen gelten?

Zudem die Frage, mit welcher Frist dieser Urlaub angetreten werden muss? Gelten die allgemeinen Regelungen aus Gesetz oder Tarif? Übertragung in das neue Jahr? Fälligkeit? Ist es das Kalenderjahr oder der letzte Tag im November?  Etc. pp...
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Umlauf am 09.04.2025 10:18
Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.

Der Hinweis gehört dann natürlich auch auf die Sonderseite für die 42h-Woche.

Zitat Verdi:

Zitat
Für das Gesamtpaket mit den Regelungen zur Arbeitszeit (Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, 1 Tag zusätzlicher Urlaub, Möglichkeit, bis zu 3 freie Tage einzutauschen) wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart.

Wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bzgl der Erhöhung der JSZ vereinbart?

Nur der kleine Aufschlag bei der fehlen Zeit-statt-Geld Umwandlung.

Ansonsten lese ich die Erhöhung der JSZ nicht bei dem Paket, welches als gesamtes gekündigt werden kann.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: mohamed am 10.04.2025 10:15
ich könnte wetten, dass niemand dieses geld gegen zeit model nutzen wird. ( keine 2% alle beschäftigten).

wenn du mal paar tage frei willst dann gibt es einfachere wege ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Alien1973 am 10.04.2025 10:54
Nach meiner Berechnung würde mich ein freier Tag 317 EUR brutto kosten. Da müsste ich schon wirklich unaufschiebbare und nahezu lebensnotwendige Dinge vorhaben um diese Möglichkeit zu nutzen.....
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 10.04.2025 11:06
Bei mir ca. 230 €, netto aber nur 109 €. Also so teuer ist der auch nicht. Liegt aber halt auch am Brutto/ Netto Bereich.
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Beitrag von: BAT am 10.04.2025 13:07
Achso mit ersparten Fahrtkosten und Essen zu Hause kostet mich ein Tag netto vielleicht 90 €. Außer ich fahre stattdessen in den Zoo ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: UNameIT am 10.04.2025 13:35
Bei mir ca. 230 €, netto aber nur 109 €. Also so teuer ist der auch nicht. Liegt aber halt auch am Brutto/ Netto Bereich.

@BAT wie hast du dir das mit deinem Teilzeitanteil ausgerechnet?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 10.04.2025 13:41
Ich habe von dem Tabellenwert der "dbb - Übersicht" 13 Prozent abgezogen, kam dann von 264 € auf 230 €.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Saggse am 10.04.2025 13:41
Ich finde, man könnte noch irgendwo erwähnen, dass Umwandlung der JSZ, 42h Woche und zusätzlich der eine Urlaubstag ab 2027 tariflich miteinander verknüpft sind und 2029 zusammen gekündigt werden könnten.
Inwiefern ist das eigentlich von praktischer Relevanz? Der Tarifvertrag unterliegt doch ohnehin ständigen Anpassungen, und die Arbeitgeber haben in jeder Tarifrunde die Möglichkeit, eine frühere, konkrete Vereinbarung schlicht nicht mehr anzubieten.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: UNameIT am 10.04.2025 13:42
Ich habe von dem Tabellenwert der "dbb - Übersicht" 13 Prozent abgezogen, kam dann von 264 € auf 230 €.

weil du 87% arbeitest? oder jeden Tag 87% der 8 Stunden?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 10.04.2025 13:50
Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
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Beitrag von: schnitzelesser am 10.04.2025 16:27
Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub. Eine systematische Verknüpfung mit der Jahressonderzahlung ist dann lediglich der einmaligen Abrechnung im Jahr geschuldet. Fraglich ist, was passiert, wenn ich diese Tage erst nach Auszahlung der JSZ beantrage.

Auf Basis meines Gehalts entgehen mir durch diese Art des Urlaubs pro Tag etwa 60 % eines Tagesbruttolohns durch fehlendes Nettoentgelt und die später fehlende Nettorente und Netto-VBL (jeweils als aktueller Barwert gerechnet bei angenommener Rentenbezugsdauer von 20 Jahren).
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: UNameIT am 10.04.2025 17:15
Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.

Okay, danke.
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Beitrag von: BVerfGBeliever am 10.04.2025 17:23
Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub.

Falsch.

Jeder "Zeit statt Geld"-Tag, den du nimmst, reduziert deine jährliche Arbeitszeit um rund 1/220.
Er kostet dich jedoch nur rund 1/260 deines Jahresbruttogehalts.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 10.04.2025 20:13
Letztlich ist das Ganze auch nur unbezahlter Urlaub.

Falsch.

Jeder "Zeit statt Geld"-Tag, den du nimmst, reduziert deine jährliche Arbeitszeit um rund 1/220.
Er kostet dich jedoch nur rund 1/260 deines Jahresbruttogehalts.

Gut. Meinen Satz bewertest du als falsch und deinen selbstredend als richtig. Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus. Bitte bewerte selbst, was von deinem Beitrag zu halten ist.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BVerfGBeliever am 10.04.2025 20:27
Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.

Wieder falsch.

Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 11.04.2025 08:51
Das ist doch sowieso alles relativ. Liegt doch auch an der Verteilung der Sollzeit über die Woche. Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.

Selbstredend nimmt man - bei freier Wahlmöglichkeit - für den 4 Stunden - Freitag Zeitausgleich und für den 8  Stunden - Dienstag Urlaub. Der Zeitausgleichstag kostet eigentlich nichts, im Gegenteil er bringt Geld rein, sollte man Fahrtkosten haben.

Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: heike2106 am 11.04.2025 09:24
Wie rechne ich denn meinen Stundenlohn aus, um dann auszurechnen, wie viel mich ein Urlaubstag kosten würde?

also Brutto durch was? 165 Stunden? 170 Stunden? Was ist denn die durchschnittliche monatliche Stundenzahl bei Vollzeit?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Aleksandra am 11.04.2025 09:54
Wie rechne ich denn meinen Stundenlohn aus, um dann auszurechnen, wie viel mich ein Urlaubstag kosten würde?

also Brutto durch was? 165 Stunden? 170 Stunden? Was ist denn die durchschnittliche monatliche Stundenzahl bei Vollzeit?
Laut Tarifvertrag wir die Woche ermittelt, indem man den Monat durch 4,348 teilt. Dann teilst Du das durch 39h.
Heraus kommt folgender Wert: 169,572 h pro Monat
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BVerfGBeliever am 11.04.2025 10:13
Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.

Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.

- Wenn man z.B. 100K im Jahr verdient, kostet ein solcher Teilzeit-Tag rund 435 Euro.
- Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag würde hingegen bei gleichem Verdienst nur rund 383 Euro kosten.

Daran sieht man gut, wie falsch die Aussage von @schnitzelesser war.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: aronzo am 11.04.2025 10:17
Selbstredend nimmt man - bei freier Wahlmöglichkeit - für den 4 Stunden - Freitag Zeitausgleich und für den 8  Stunden - Dienstag Urlaub. Der Zeitausgleichstag kostet eigentlich nichts, im Gegenteil er bringt Geld rein, sollte man Fahrtkosten haben.
Selbstredend nehme ich am "kurzen" Freitag URLAUB und am nächsten Freitag Zeitausgleich mit den schon eingearbeiteten Stunden. Dann spare ich zweimal Fahrkosten und das Mittagessen.  ;D
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 11.04.2025 16:35

Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.


Habe ich das richtig verstanden? 53 Urlaubstage?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BVerfGBeliever am 11.04.2025 16:42

Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.


Habe ich das richtig verstanden? 53 Urlaubstage?

Yep, 10% weniger Gehalt und im Gegenzug 53 statt 30 freie Tage pro Jahr.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 11.04.2025 17:02
Hammer. Aber mit Fünf-Tage-Woche?

Für mich kommt das alles eigentlich zu spät, wenn es gut läuft, nächstes Jahr 4-Tage-Woche. Sind schon mal ca. 46 Tage Urlaub mehr ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BVerfGBeliever am 11.04.2025 17:27
Hammer. Aber mit Fünf-Tage-Woche?

Ja, klar. Und als Beamter natürlich weiterhin mit 40 bzw. 41 Wochenstunden..
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: SusiE am 12.04.2025 07:31
Weil ich etwa 87 Prozent einer Vollzeitstelle arbeite, ja. Habe mich aber ansonsten geistig nicht wirklich damit beschäftigt, verlass mich mal auf ungefähre Werte. Geht ja sowieso erst zu Ende 26 und mich würde immer noch die Frist zur Inanspruchnahme interessieren.
Ich denke das wird möglichst kompliziert. Vielleicht analog den Regenerationstagen des SuE.
Beantragung 4 Wochen vorher, etc.
Da aber die Bemessungsgrundlage für die JSZ J/A/S sind könnte ich mir vorstellen, man muß in dem Zeitraum irgendwie Signal geben (beantragen, mitteilen).
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 12.04.2025 10:42
Ich meinte nicht die Frist für den Antrag, sondern für die Inanspruchnahme dieser freien Tage. Im Regelfall muss ein Anspruch eines Kalenderjahres bis 31.12. genommen sein...
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 13.04.2025 15:11
Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.

Wieder falsch.

Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".

Grober Unfug. Ein unbezahlter Urlaubstag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Ein sogenannter "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 13.04.2025 15:29
Urlaubstag ist ja nicht gleich Urlaubstag.

Bei uns gibt es auch die (Teilzeit-)Option eines sogenannten flexiblen Freistellungskontingents. Man arbeitet ganz normal, bekommt aber zusätzliche freie Tage. Wenn man z.B. auf 90% Arbeitszeit geht, erhält man 26 freie Teilzeit-Tage, im Gegenzug reduziert sich der normale Urlaubsanspruch von 30 auf 27 Tage.

- Wenn man z.B. 100K im Jahr verdient, kostet ein solcher Teilzeit-Tag rund 435 Euro.
- Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag würde hingegen bei gleichem Verdienst nur rund 383 Euro kosten.

Daran sieht man gut, wie falsch die Aussage von @schnitzelesser war.

Auch hierzu kann man nur den Kopf schütteln. Aus welchem Grund sollte sich bei einer 5-Tage-Woche der tarifliche Urlaubsanspruch um 10 % reduzieren? Die Anzahl der Urlaubstage hat nichts mit der vertraglichen Stundenzahl zu tun, sondern einzig und allein mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BVerfGBeliever am 13.04.2025 16:25
Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.

So so.

- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).

- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).


Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 14.04.2025 19:53
Immer dran denken, Ansprüche sind ja eigentlich zu verzinsen. So wird der Jahresurlaub fällig zum 01.01., diese drei Zusatztage erst Ende November.

Seit Einführung der Doppik hat unsere "Kasse" herbe Probleme mit altem Urlaub, der ja als Forderung gegenüber der Kommune in den Büchern steht und die Bilanz verhagelt. Mich wundert insofern diese Tarifeinigung. (wobei mich immer schon gewundert hat, warum man, wenn es nur eine JSZ macht, diese nicht zum Sommer fällig wird ::))
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Fabs am 15.04.2025 08:06
https://www.transparenz.bremen.de/anlagen-gesetzesportal/anlage-01-hinweise-zur-durchfuehrung-des-28-tv-l-tvoed-74254#gesivz12

Bei uns in Bremen ist das schon lange möglich... siehe 3.6. Die Möglichkeit nutzen circa 2-3% der Beschäftigten, vor allem dann wenn Lebensträume erfüllt werden wie Rundreisen durch die Welt oder andere große Projekte. Meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Regelung.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: SimsiBumbu am 15.04.2025 08:40
Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.

Das mag bei dir so sein. Bei unserem Zeitmodell fallen am "kurzen Freitag" 4,5 Arbeitsstunden an, dafür am "SchlaDo" (Scheiß langer Donnerstag) 9,25 Arbeitsstunden. Montags bis Mittwochs jeweils 8h25'.
An Freitagen nimmt hier keiner einen einzelnen Urlaubstag, dafür "gleitet" aber auch niemand an einem SchlaDo, weil hier natürlich der Urlaubstag besonders viel "wert" ist. Bei einer halben Stunden Mehrarbeit pro Tag innerhalb unserer Gleitzeitregelung nutzen das viele meiner Kollegen (ich auch) und haben ca. alle 2 Wochen ein langes Wochenende nur durch Stundenabbau. 
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 15.04.2025 09:37

Bei uns in Bremen ist das schon lange möglich... siehe 3.6. Die Möglichkeit nutzen circa 2-3% der Beschäftigten, vor allem dann wenn Lebensträume erfüllt werden wie Rundreisen durch die Welt oder andere große Projekte. Meiner Meinung nach eine gute und sinnvolle Regelung.

In welchem Umfang nutzen, die es? Eher ein paar Tage oder die vollen vier Wochen? Wenn das 2-3 Prozent für einen so langen Zeitraum sind, würde ich beim TVÖD für die drei Tage ja von mindestens 10 Prozent ausgehen, die das in Anspruch nehmen. Habe mit dem Personalbereich gesprochen, die haben eher Bedenken wegen der Erhöhung auf 42 Stunden. Ich glaube nicht, dass dies mehr machen als jene, die mehr Sonderurlaub nehmen werden.

Es wäre schön gewesen, wenn im TVÖD auch mehr als drei Tage umgewandelt werden könnten.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Ramirez am 17.04.2025 14:08
Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.

Wieder falsch.

Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".

Grober Unfug. Ein unbezahlter Urlaubstag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Ein sogenannter "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich 7,8 Stundenlöhne. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Und, um hier noch auf Andere einzugehen: Am sogenannten "kurzen Freitag" fallen 7,8 Arbeitsstunden an. Von daher werden bei Stundenabbau auch bis zu 7,8 Arbeitsstunden (Letzteres wenn man den ganzen Tag frei nimmt und nicht einfach nach 4 Stunden geht) vom Zeitkonto abgezogen.
Prozentrechnung hat immer einen Bezug. Könnte mein Steckenpferd werden, so oft wie ich in diesem Forum schon festgestellt habe, das im ÖD Angestellte zu 80% damit leider überfordert sind.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 17.04.2025 14:25
Mich würde vielmehr interessieren, warum es als Umwandlung freie Tage und nicht Urlaubstage gibt und welche Konsequenzen dies hat.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: SGLBund am 24.04.2025 12:26
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: anhe91 am 25.04.2025 10:00
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.

Wenn alle so denken, ist es kein Wunder, dass der ÖD einen schlechten Ruf hat. Man sollte sich wenigstens bewusst sein, dass das Betrug ist und nicht standardmäßig dazu gehört. Würdest du das auch in einem Unternehmen mit 5 Personen machen, bei dem du unmittelbar weißt, welche Auswirkungen es auf das Unternehmen bzw. die Mehrbelastung der Kolleg:innen hat?

Ich würde lieber bisschen JSZ eintauschen, die zusätzlichen Urlaubstage nehmen und meinen freien Tag mit einem guten Gewissen genießen. Das ist nicht dumm, sondern der Normalzustand. Warum soll der AG für's nichts tun bezahlen?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DiVO am 30.04.2025 07:42
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt der so dumm ist und für 3 freie Tage seine JSZ reduzieren lässt. Wer 3 Tage frei braucht der bleibt 3 Tage ohne Schein zu Hause und gut ist, dafür gibt doch keiner seine JSZ her. Bei unseren AN hat das für reichlich Gelächter gesorgt, die haben gefragt ob die da oben in einer eigenen Welt leben und glauben das nimmt jemand in Anspruch.

Hier bin ich! Ich werde definitiv meine JSZ für die drei zusätzlichen Urlaubstage reduzieren.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 30.04.2025 08:51
Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".

Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.

Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 30.04.2025 09:46
Es sind nicht zusätzliche Urlaubstage, sondern "freie Tage".

Es verbleibt also meine Frage, warum dies so bezeichnet wird und welche Konsequenzen das hat. Wenn ich das so bei uns z. B. vergleiche mit Zeitausgleich wird es schwierig, diese im Zusammenhang mit Urlaubstagen zu nehmen. Die Verfristung wäre dann auch noch zu klären.

Kommt vielleicht erst bei den Redaktionsverhandlungen.

Schau dir die Regelungen zum SuE mal an: https://www.haufe.de/id/beitrag/sozial-und-erziehungsdienst-123-umwandlungstage-HI15741183.html

So ähnlich wird das Verfahren wahrscheinlich auch werden.
Es wird eine Erklärungsfrist geben bis zu der man erklären muss, ob und wieviele Tage man aus der JSZ umwandeln will. Ich gehe mal davon aus, dass dies der 31.10. des jeweiligen Jahres sein wird.
Mal angenommen du willst 3 Tage für 2027 umwandeln: Du beantragst/erklärst in 2026 bis zu dem Termin, dass du für 2027 3 Tage umwandeln möchtest. Dann wird dir entsprechend der Betrag für 3 Tage von der JSZ 2026 abgezogen. Die konkrete Beantragung, wann Du die Tage nimmst, die folgt dann erst. Auch dazu werden sicherlich Fristen bestimmt (ich gehe davon aus, die wird man aus der SuE-Regelung abschreiben).
Der einzige Unterschied, was man in der Redaktion dann noch besprechen muss, ist die Frage des Verfall/Übertrag bzw. Erstattung.
In der SuE-Regelung ist folgender Vorteil: Ich kann beantragen, ich möchte 2 zusätzliche Umwandlungstage für das Folgejahr haben. Jetzt will ich die doch nicht nehmen. Dann beantrage ich die einfach im Folgejahr nicht. Dann wird mir auch kein Entgelt gekürzt, da die Kürzung aus der SuE-Zulage nur nachverlagert erfolgt. Das wird jetzt bei Umwandlung der JSZ doch schon anders aussehen, da hier im Voraus bezahlt wird. Also muss es hierfür noch eine Regelung geben, wenn ich diese Tage tatsächlich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genommen habe.
Was klar ist: Urlaubsregelungen werden - wie auch bei den SuE-Umwandlungstagen - keine Anwendung finden. Es ist ein separater Anspruch.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 30.04.2025 10:30
Ergänzung: Vielleicht wird man sich der Regelung des TV-Hessen (TV-H) bedienen. Die haben eine solche Möglichkeit der Umwandlung der JSZ in freie Tage schon seit ein paar Jahren. Nur mit dem Unterschied, dass da nicht der Stundenlohn für die freien Tage in Ansatz gebracht wird, sondern der Bemessungssatz der JSZ reduziert wird.

Zitat
§ 6a TV-H:

..
(2) 1Der Freizeitausgleich muss im Dezember des laufenden Kalenderjahres bzw.
innerhalb der ersten elf Monate des folgenden Kalenderjahres tageweise gewährt
und genommen werden. 2Bei der Festlegung des Freizeitausgleichs sind die
Wünsche der Beschäftigten maflgeblich, sofern dem keine dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen. 3Im Falle des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen Entgeltbestandteile, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, weitergezahlt.
(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen. 3Kann der Anspruch auf Freizeitausgleich jedoch aus krankheitsbedingten Gründen, wegen Elternzeit, der Geltendmachung von dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen durch den Arbeitgeber oder für Anlässe gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1, mit Ausnahme der Buchstaben c und d, für die Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts besteht, nicht innerhalb des in Absatz 2 Satz 1 genannten Zeitraums vollständig in Anspruch genommen werden, besteht für die verfallenen Freistellungstage ein entsprechender Ausgleichsanspruch in in Geld, auf die gemäß Absatz 1 Satz 2 verminderte Jahressonderzahlung.

Ich denke, die endgültige Regelung wird wahrscheinlich ein "Mix" aus den beiden Regelungen (SuE-Umwandlungstage und der "Freizeit statt Geld"-Regelung im TV-H) werden. Wenn es schon bestehende tariffierte Regelungen gibt, wird die Welt selten neu erfunden.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 30.04.2025 10:54
Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 30.04.2025 11:41
Okay, danke für die Info. Dann warten wir mal ab, wie es genau geklärt wird.

Es wäre halt schön gewesen, dies als normale Urlaubstage zu deklarieren. Ist halt einfacher. So wie es in Hessen aussieht, kann man diese drei Tage noch nicht mal im Zusammenhang nehmen. Und der reale Anspruch gilt ja eigentlich erst ab 2027.

Doch, die können zusammenhängend genommen werden, sie müssen aber nicht zusammenhängend genommen werden. Darauf spielt der Satz 1 von Abs. 2 an. Im Urlaubsrecht ist ja die Regelung, dass der Urlaub ja zusammenhängend genommen werden soll. Auch verbietet der TV nicht, dass man die gekauften Tage vor oder nach einem Urlaub anhängen darf. Weder im TV-H, noch in den Sonderregelungen SuE ist dies ausgeschlossen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 30.04.2025 11:51
Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 01.05.2025 07:06
Vielleicht sollte man deswegen explizit regeln, dass diese Tage immer auch im Zusammenhang mit Urlaubstagen genommen werden können, sonst fällt man halt oft auf sehr unterschiedliche betriebliche Regelungen zurück.

Wenn man die SuE Regelung für Regenerationstage/Umwandlungstage übernimmt, ist das nicht notwendig. In der SuE Regelung steht drin, dass eine Ablehnung nur aufgrund dringender dienstlichen Gründen möglich ist - die gleiche Formulierung wie im Urlaubsrecht. D.h. für den Arbeitgeber ist die Hürde der Ablehnung dann schon recht hoch.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 03.05.2025 16:49
Es geht ja nicht um Ablehung, sondern um zusammenhängende Gewährung.

Gerade weil der Urlaub zusammenhängend genehmigt werden soll, ergibt sich für freie Tage diese Regelungen nicht.
Gibt schlimmeres, würde mich halt nur interessieren, warum sich mit dieser Regelung nicht einfach die Urlaubstage erhöhen.

Zudem die Frage, wieviel ein Tag wert ist. Bei den AZV - Tagen der Beamten wird ja auf das betreffende Soll am Tag der Befreiung geschaut.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 03.05.2025 18:37
Wahrscheinlich, weil es für Urlaube besondere gesetzliche Regelungen gibt oder geben wird, denen man sich nicht unterwerfen möchte.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 05.05.2025 08:54
Na dann warten wir mal die Redaktionsverhandlungen hierzu ab.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 10.05.2025 15:54
Wer seinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit mit 35,1 Stunden/5 Tage umstellt und trotzdem 39 Stunden/5 Tage arbeitet, baut lediglich Stunden auf, die man an rein rechnerisch ca. 22 Tagen pro Jahr abbummeln kann. Dass sich das Jahresbruttoentgelt um 10 % reduziert, liegt hingegen in der Natur der Sache, da man nur noch verpflichtet ist, 90 % der Arbeitsstunden zu leisten.

So so.

- Angenommen, du verdienst 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr.
- Laut deiner eigenen Aussage bekommst du für 10% deines Jahresgehalts (also für 6.000 €) zusätzlich 22 freie Tage.
- Jeder dieser 22 freien Tage kostet dich also knapp 273 Euro (6.000 € / 22).

- Im Gegensatz dazu kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag, genau wie du schreibst, das 7,8-fache deines Stundensatzes.
- Bei einem Gehalt von 5.000 € beträgt dein Stundensatz laut § 24 TVöD: 5.000 € / (4,348 * 39) = 29,49 €.
- Somit kostet dich ein "Zeit-statt-Geld"-Tag also nur 230 Euro (7,8 * 29,49 €).


Also hör bitte damit auf, ständig hanebüchenen Blödsinn zu posten!

Inwiefern trägt diese Vermischung zweier Sachverhalte auch nur ansatzweise dazu bei, deine vollumfänglich falsche Behauptung, der sog. "Zeit-statt-Geld-Tag" sei günstiger als unbezahlter Urlaub, zu untermauern?

Wer seine Arbeitszeit um 10 % kürzt, verdient 10 % weniger pro Jahr. Wer nur einzelne Tage unbezahlt wegbleibt, bekommt hingegen die Jahressonderzahlung nicht gekürzt. Keine Ahnung, wo hier dein Verständnisproblem liegt. Ich gehe im Übrigen davob aus, dass bei deinem Arbeitszeitmodell auch das Jahresgehalt um 10 % gekürzt wird.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: enemenebuh am 12.05.2025 07:07
Naja die Umwandlung der JSZ in freie Tage ist nicht neu. Letztes Jahr erst wieder 10 Tage umgewandelt. Der Antrag für dieses Jahr ist gestellt.

Es wird als Sonderurlaub im System eingetragen und ich hab ca. 650€ weniger bei der JSZ. Ich sehe das nicht negativ. Ich hab 10 freie Tage mehr und bekomme trotzdem noch genug von der JSZ.  ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 14.05.2025 15:15
Warum soll das nicht neu sein für den Bereich VKA?

Und wahrscheinlich hast du noch weniger als 650 € Verlust, weil du auch weniger Fahrtkosten hast?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 15.07.2025 16:51
So, die Redaktionsverhandlungen sind ja jetzt durch, um Unklarheiten zu schaffen ;)

Wenn ich das lese:

Die Tauschtage müssen in dem Kalenderjahr gewährt werden, das auf die Antragstellung
folgt. Bei der Festlegung der Tage sind die Wünsche der / des Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die
Wünsche zur zeitlichen Lage der Tauschtage sollen dem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor der geplanten Inanspruchnahme mitgeteilt werden.
Tauschtage, die nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung findet nicht statt.


hätte man besser einfach mehr Urlaubstag gewähren können. So ist einerseits eine Ankündigung vier Wochen vorher eine Schlechterstellung unserer bisherigen betrieblichen Praxis und im Gegensatz zur Regelung beim Bund werden auf VKA - Ebene die nicht genommenen Tage nicht ausgezahlt.

Was ist dieser Tauschtag eigentlich rechtlich? Unbezahlter Urlaub? 
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 15.07.2025 18:15
Sie sind halt eben keine Urlaubstage, weder im tariflichen noch anderem Sinne.
Da meidet man halt diesen begriff Urlaubstag, damit es da ein klare rechtliche Trennung gibt.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 15.07.2025 19:22
Ich halte das für rechtlich wackelig. Es gibt ja für diese Tage keien regelhaftes Gehalt, sondern den Anteil, der bei der JSZ gekürzt wird. Insofern ist halt die Frage, ist das überhaupt Tabellenentgelt (z. B. wichtig für die JSZ)? Ist es überhaupt SV und Steuerpflichtig?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:23
Keine Urlaubstage im Rechtsinn, daher unterliegen Sie auch nicht dem BUrlG (das ist den Arbeitgebern immer wichtig). Sie sind ein eigenständiger zusätzlicher tariflicher Freistellungstatbestand. So wie die Umwandlungstage für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst oder der zusätzliche Freizeitausgleich nach § 6a TV-H.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 15.07.2025 19:26
Ich halte das für rechtlich wackelig. Es gibt ja für diese Tage keien regelhaftes Gehalt, sondern den Anteil, der bei der JSZ gekürzt wird. Insofern ist halt die Frage, ist das überhaupt Tabellenentgelt (z. B. wichtig für die JSZ)? Ist es überhaupt SV und Steuerpflichtig?

Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 15.07.2025 19:30
Sorry, ich war über diesen Passus beim Bereich Bund gestolpert:

Während der Inanspruchnahme wird für jeden Tauschtag Entgelt in dem Umfang gezahlt, in dem die Jahressonderzahlung je erklärtem Tauschtag vermindert wurde.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MaLa am 16.07.2025 07:58
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 10:11
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.
Urlaub kann auch verfallen, hat man auch "erkauft".
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 10:28
Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.

Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 10:29
Es ist doch nicht wackelig wegen der genannten Punkte, sicher evtl. noch mal on top.

Es gibt halt zum Urlaubs ausgiebigste Rechtsprechung. Da ist eigentlich alle geregelt. Tauschtage sind ein neues Konstrukt, welches dann halt (zusätzlicher) Rechtsprechung in den nächsten Jahren bedarf. Und so etwas ist juristisch wackelig.
Na dann sollten die Redaktionsverhandlungen verlängert werden  8)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: UNameIT am 16.07.2025 13:41
Das ist rechtlich nicht wackelig. Entsprechende Regelungen gibt es ja schon im SuE und auch im TV-H, aber auch in anderen Tarifverträgen (z.B. bei der IG Metall kann man sich sog ZuG-Tage kaufen.). In den Monaten, in denen die Tage genommen werden, wird ja nicht das Entgelt gekürzt, sondern einmalig vorab bei der JSZ. Also 2026 wird die JSZ dann für die 3 Tage, die man in 27 dann nimmt, einmalig gekürzt.

Dann finde ich den unentgeltichen Verfall rechtlich Wackelig, denn im Grunde hab ich diese Tage ja gekauft.

Die DBB sagt, man bekommt das Geld zurück für nicht genommene Tage:

Zitat
Tauschtage verfallen, wenn sie nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen
werden. Es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes des nicht genommenen Tauschtags. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 31. März des Jahres, das auf
3
den Inanspruchnahmezeitraum folgt.

Moment, beim Bund gibts das Geld zurück, beim VKA nicht.
Zitat
Tauschtage, die nicht innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung findet nicht statt. Können bewilligte Tauschtage wegen einer
unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit
oder wegen der Geltendmachung dringender dienstlicher oder betrieblicher Gründe durch
den Arbeitgeber an den entsprechenden Tagen nicht in Anspruch genommen werden und
kann während des Inanspruchnahmezeitraums keine Ersatzfreistellung erfolgen, besteht für
diese Tauschtage ein Ausgleichsanspruch in Geld.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 16.07.2025 13:51

Das ist rechtlich nicht wackelig.

 ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 16.07.2025 20:19
Gegen die "Nichterstattung" der SuE Umwandlungstage bei Erkrankung (AN wurde am Tag der Umwandlungstage krank, AG hat SuE Zulage trotzdem gekürzt) gab es zuletzt 3 verschiedene Klagen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die allesamt von den klagenden Arbeitnehmern verloren wurden.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 16.07.2025 20:22
Gegen die "Nichterstattung" der SuE Umwandlungstage bei Erkrankung (AN wurde am Tag der Umwandlungstage krank, AG hat SuE Zulage trotzdem gekürzt) gab es zuletzt 3 verschiedene Klagen vor unterschiedlichen Arbeitsgerichten die allesamt von den klagenden Arbeitnehmern verloren wurden.
So wie Krankheit bei Zeitausgleich auch nicht gutgeschrieben werden muss.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 17.07.2025 08:55
Nun, dann scheint eine Regelung zu den Tauschtagen (Bund oder VKA) nicht so ganz rechtssicher zu sein...
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: oberhaeo am 17.07.2025 10:16
Und die Moral von der Geschischt´...

Isch tausche nischt!
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Gifty am 17.07.2025 10:40
Hmmh hat sich Verdi verdruckt?

Hier sehe ich noch keine Aufregung, aber jetzt heißt es ab 2027?!
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 17.07.2025 10:43
Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Gifty am 17.07.2025 10:54
Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.
Nun gut, dann hatte ich es damals falsch verstanden, denn für mich wären die 3 Tage dann auch ab 26 zu nehmen.

Ich hab den Tausch zwar allgemein nicht vor - aber gut zu wissen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2025 10:57
Nun, dann scheint eine Regelung zu den Tauschtagen (Bund oder VKA) nicht so ganz rechtssicher zu sein...
Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.
Und wenn die AN (vertreten durch die Gewerkschaften) beim VKA was anderes vertraglich vereinbaren, als beim Bund, dann ist das warum nicht rechtssicher?

So wie man vereinbaren könnte, dass ZA Tage gutgeschrieben werden, wenn man erkrankt.
Wenn man da aber nichts vereinbart, dann hat man halt keinen Anspruch darauf.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 17.07.2025 11:01
Meine Antwort war auf TVÖD Anwender. Wenn eine Rechtssicherheit erst durch mehrere Klagen (mit welchem Ausgang auch immer) als rechtssicher gelten kann, ist die Argumentation von TVÖD Anwender schon einer Bestätigung einer mangelnden Rechtssicherheit.

Um es zu verdeutlichen: ab 2027 gibt es einen Urlaubstag zusätzlich. Da wird alles safe sind, Regelungen zu Urlaubstagen sind ausgeurteilt.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 17.07.2025 11:26
Das ist schon richtig so. Wie soll es auch anders laufen? Wenn die Möglichkeit ab 2026 besteht und erst mit der JSZ vom November entsteht, bleibt ja nur 2027 als Fälligkeitszeitraum.
Nun gut, dann hatte ich es damals falsch verstanden, denn für mich wären die 3 Tage dann auch ab 26 zu nehmen.

Ich hab den Tausch zwar allgemein nicht vor - aber gut zu wissen.

Es wäre auch mehr als bescheiden gewesen, diese im laufenden Kalenderjahr nehmen zu müssen. Es verblieben dann noch ca. 20 Arbeitsage ;)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MaLa am 18.07.2025 08:14

Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.


Naja, nicht alles was in Verträgen steht ist auch rechtskonform, aber das haben andere Stellen zu entscheiden.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 18.07.2025 09:01

Warum sollten es nicht rechtsicher sein, wenn man vertraglich vereinbart, dass sie verfallen, wenn man sie nicht nimmt, das unterliegt doch der Vertragsfreiheit.


Naja, nicht alles was in Verträgen steht ist auch rechtskonform, aber das haben andere Stellen zu entscheiden.

Tarifliche Regelungen unterliegen, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, bei arbeitsgerichtlicher Überprüfung lediglich einer Willkürkontrolle.
Der juristische Begriff der "Willkür" bedeutet, dass eine Regelung ohne sachlichen Grund oder auf Basis unsachlicher, etwa persönlicher oder willfähriger Erwägungen erfolgt und nicht auf nachvollziehbaren, objektiven Kriterien beruht. Ein solcher Verstoß verletzt das Rechtsstaatsprinzip und das Gebot der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 GG.

Vor diesem Hintergrund würde ich die steile These vertreten, dass die nun getroffene Regelung im Bereich der VKA zur Nichterstattung der sog. "Tauschtage" keine willkürliche Maßnahme darstellt. Sie mag im Ergebnis ungerecht sein, hält aber einer rechtlichen Prüfung unter dem Maßstab der Willkür meines Erachtens stand.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2025 10:07
+1 sehe ich genauso wie TVOEDAnwender

Es steht dem AN frei unter diesen Bedingungen auf die Tauschtag zu verzichten, weil er das Risiko nicht tragen will, dass er seine Tauschtag innerhalb von 360 Tagen nicht wegbekommt.

Wer aber so dämlich ist seinen Tauschtag am 30.12. zu  nehmen, der weiß halt das der Pfutsch ist, wenn er an dem Tag Krank ist. Also wird man seinen Tauschtag natürlich als erste "freie" Tage verballern und erst dann den Urlaub.

Immerhin verfällt der Tauschtag nicht pauschal, wenn man erkrankt! Das ist bei Gleitzeittagen anders.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 18.07.2025 10:49
Ihr macht den Fehler auf eine konkrete Regelung zu schauen und das rechtliche Konstrukt nicht abstrakt zu sehen.

Es geht darum, neue Konstrukte aufzunehmen, die es bisher nicht gab, welches immanent eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, da die bisherigen Inhalte ausreichen ausgeurteilt sind.

Selbstredend sehe ich keine rechtlichen Probleme, aber man begibt sich unnötig auf möglicherweise wackeligen Boden und vor allem: auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)

Aber so tickt Deutschland. Einfach ist schwierig.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 18.07.2025 12:02
Ihr macht den Fehler auf eine konkrete Regelung zu schauen und das rechtliche Konstrukt nicht abstrakt zu sehen.

Es geht darum, neue Konstrukte aufzunehmen, die es bisher nicht gab, welches immanent eine Rechtsunsicherheit beinhaltet, da die bisherigen Inhalte ausreichen ausgeurteilt sind.

Selbstredend sehe ich keine rechtlichen Probleme, aber man begibt sich unnötig auf möglicherweise wackeligen Boden und vor allem: auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)

Aber so tickt Deutschland. Einfach ist schwierig.

Das rechtliche Konstrukt, zusätzliche freie Tage zu erkaufen - außerhalb vom Urlaub - tarifvertraglich festzuschreiben ist auch nicht neu, auch nicht im öffentlichen Dienst:

"Freizeit statt Geld" (§ 6a) im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) (dort kann man sich 2 freie Tage zusätzlich erkaufen, aus der JSZ)

Und les mal den Absatz 3 des § 6a:

(3) 1Freizeitausgleich, der nicht innerhalb des in Absatz 2 genannten Zeitraums in
Anspruch genommen wird, verfällt. 2Eine finanzielle Abgeltung des Freizeitausgleichs ist ausgeschlossen


Leg mal den Entwurf (beim Bund veröffentlicht) der Tauschtage mal neben § 6a TV-H. Außer das die Hessen ne andere Berechnungsweise für den Kauf der Tage genommen haben und das die die Erstattung ausschließen (wie bei der VKA vorgesehen), findest Du da inhaltlich kaum Unterschiede. Die nennen das nur nicht Tauschtage, sondern Freizeitausgleich.

Die Regelung ist im TV-H seit 2021 in Kraft. Und auch in anderen Tarifverträgen gibt es tarifliche Freistellungstage die man sich erkaufen kann (z.B. Metallbranche, Deutsche Bahn).

Zitat
auf elende Diskussionen auf betrieblicher Ebene (Fristen, Zusammenhang mit Urlaub, Zeitausgleich, etc.)
Nö, es gibt für diese Bereiche kaum Klagen. Nur im SuE-Bereich gab es ganze drei Klagen, da gings um die Frage "Darf man die Zulage kürzen, wenn der Beschäftigte am Tag der Freistellung krank ist". Mangels Regelung haben die Gerichte gesagt "JA". Daher hat man daraus jetzt gelernt und hat dies für die Tauschtage entsprechend direkt geregelt. Wie man das übrigens im § 10 TVöD auch für die Freizeitausgleiche aus dem Arbeitszeitkonto nach §10 geregelt hat.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 18.07.2025 12:07
Das überzeugt mich schon anhand der Benennung nicht.

Aber ich lasse mich gerne korrigieren. Bisherige Regelungen in anderen TVs: zusätzliche "freie Tage". TVÖD VKA jetzt neu: "Tauschtage".

Ich sehe kein bisher bestehendes Konstrukt. Aber ich bin wohl zu sehr im Verwaltungsrecht vertieft und nicht im Arbeitsrecht.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 18.07.2025 12:29
Für den Bereich Bund haben wir nun eine Übersicht zum Zeit-statt-Geld-Wahlmodell erstellt:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/

Mit der Bitte um kritische Durchsicht und ggf. Kommentierung.

Im Online Rechner TVöD Bund 2026 sind unter Zulagen die Abzüge für die bis zu 3 Freistellungstage enthalten.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2026

Sobald wir den künftigen §29a VKA vorliegen haben, erstellen wir auch dazu eine Übersicht und nehmen die Abzüge als Option in den Online-Rechner auf.

Falls jemand bereits den 22. Änderungstarifvertrag (VKA) vorliegen hat, bitte Upload unter https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/tvoed/vka/index.html
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DerTechniker am 18.07.2025 13:09
Für den Bereich Bund haben wir nun eine Übersicht zum Zeit-statt-Geld-Wahlmodell erstellt:

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/

Mit der Bitte um kritische Durchsicht und ggf. Kommentierung.

Im Online Rechner TVöD Bund 2026 sind unter Zulagen die Abzüge für die bis zu 3 Freistellungstage enthalten.
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/bund?id=tvoed-bund-2026

Sobald wir den künftigen §29a VKA vorliegen haben, erstellen wir auch dazu eine Übersicht und nehmen die Abzüge als Option in den Online-Rechner auf.

Falls jemand bereits den 22. Änderungstarifvertrag (VKA) vorliegen hat, bitte Upload unter https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/tvoed/vka/index.html

Mega! Geht sowas auch für freiwillige Erhöhungsstunden? Option 42h
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 18.07.2025 14:44
Mega! Geht sowas auch für freiwillige Erhöhungsstunden? Option 42h

Das ist auf jeden Fall unser Ziel! Aber eins nach dem anderen. Jetzt warten wir noch auf den 22. Änderungs-TV zum TVöD.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 18.07.2025 16:10
wir haben nun auch eine Proberechnung zum Unterschied im Netto-Jahresgehalt bei Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, VBL-Abzug, keine Kirchensteuer, Steuerjahr 2025 in der jeweils zweiten Zeile ergänzt.

Wohlgemerkt: weiterhin TVöD Bund 2026. VKA liegt uns der Entwurf zum Änderungstarifvertrag 22 noch nicht vor.

Frage: wenn wir dann die Proberechnung VKA machen, was setzen wir da bei der Netto-Berechnung an Stelle der VBL am besten als Zusatzversorgungskasse ein? Welche ist am meisten verbreitet?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 18.07.2025 17:02
Da fehlt mir die Übersicht in Bezug auf die Zusatzversorgung, dachte, das wäre auch die VBL im VKA - Bereich.

Das Wort "Preis" würde ich aber vermeiden. Der ist ein anderer durch mögliche Ersparnisse an an anderer Stelle (Wegekosten, Kinderbetreeung, etc.). Minderbetrag wäre passender.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 18.07.2025 23:05
ok, "Preis" ist sicherlich nicht perfekt, aber bei "Minderbetrag" verstehen viele Leser nicht auf Anhieb was gemeint ist. Alternativvorschläge? "Abzugsbetrag"?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.07.2025 11:27
"Abzugsbetrag" wäre ok. Evtl. "Einkommenseinsatz" oder "Aufwendungsbetrag" oder einfach "Gegenwert"?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 19.07.2025 18:46
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:

117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.

Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.

Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 20.07.2025 07:44
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Beispielrechnung für Entgeltgruppe 1, Entgeltstufe 1:

117 Euro Bruttolohn
ca. 120 Euro rentenversicherungspflichtiger Lohn
Angenommenes Jahresdurchschnittseinkommen für einen Rentenpunkt im Jahr 2026: 50.000
Entgangene Rentenpunkte durch einen Zeit-statt-Geld-Tag: 0,0024
Aktueller Wert Rentenpunkt: 40,79 Euro
Rentenausfall bei durchschnittlich 19,5 Jahren Altersrentenbezug als Barwert: 22,91 Euro brutto --> ca. 18 Euro netto.

Je genommenem Zeit-statt-Geld-Tag entgehen also beim niedrigsten Tabellenentgelt neben den ausgewiesenen 63,32 Euro Nettoentgelt auch nach heutigem Preisstand netto weitere 18 Euro bzw. zusätzliche 29 % durch eine niedrigere Rentenzahlung. Der Tag kostet netto also 81,32. Zzgl. VBL kann man dann schon wahrscheinlich von 85 bis 90 Euro netto sprechen.

Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.

18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Admin am 20.07.2025 13:49
Man sollte auch nicht vergessen, dass eine Mindereinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche kürzt. Das betrifft also alle, deren Sonderzahlung min. teilweise die Rentenbeiträge erhöht.

Danke für den Hinweis! Wir haben das nun ergänzt:

"
Jeder Tauschtag mindert natürlich nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sondern führt auch zu etwas
geringeren Anwartschaften zur Rentenversicherung und Zusatzversorgung.
"

Zitat
Nebenbei: Im Rechner auf dieser Seite wird zudem überhaupt nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Jahressonderzahlung für die Errechnung der Jahresbeiträge für die Sozialversicherung nicht einfach so wirkt, als ob sie in gleichen Teilen zu 1/12 ausgeschüttet würde, sondern halt möglicherweise teilweise durch die besondere Berechnungssystematik die Beitragsbemessungsgrenzen reißt, ohne dass das Gesamtjahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet.

Haben Sie ein Beispiel in welchem Szenario das auftritt?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 20.07.2025 15:17
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 20.07.2025 15:58
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.
Absolut korrekt, dann sollte man aber entweder den Gesamtverlust oder den monatlich darstelle und nicht ein mix matsch.
Und du hast korrekterweise drauf hin gewiesen, dass man monatlich rund 10 Cent weniger Rente hat durch die Umwandlung.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 20.07.2025 16:10
Haben Sie ein Beispiel in welchem Szenario das auftritt?

(https://i.ibb.co/d41LTz6y/SV-Betrachtung.jpg)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: schnitzelesser am 20.07.2025 16:13
18 Eur auf 19.5 Jahre ist weniger als 1 Eur im Jahr(!!!). Das ist doch nicht ernsthaft der Rede wert.
Da finde ich die Rentenverluste beim Fahrradleasing  viel gravierender.
Entweder man betrachtet die Kosten ganzheitlich oder man kann es auch gleich sein lassen. Ein Verlust, der unterm Strich quasi 50 % höher ist als das einfache Nettominderentgelt, ist zumindest nicht unerheblich, auch wenn er sich auf x Jahre aufteilt.
Absolut korrekt, dann sollte man aber entweder den Gesamtverlust oder den monatlich darstelle und nicht ein mix matsch.
Und du hast korrekterweise drauf hin gewiesen, dass man monatlich rund 10 Cent weniger Rente hat durch die Umwandlung.

Zumindest ich habe ja keinen "mix matsch" dargestellt, sondern die Gesamtsumme. Die Herunterrechnung auf einen Monatsbetrag hinsichtlich der Rente dient hingegen lediglich der Verunglimpfung.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 21.07.2025 14:03
Beide Sätze sagen haargenau dasselbe aus.

Wieder falsch.

Ein "Zeit-statt-Geld"-Tag kostet dich weniger als ein Urlaubstag, den du dir z.B. per Teilzeit "kaufst".

Nochmal das Thema aufgemacht, vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber m.M. nach ist ein Tag unbezahlter Urlaub günstiger als die Umwandlung der JSZ in freie Tage:

Aber wenn ich einen Tag Arbeitsbefreiung bzw. SU ohne Bezüge nehme, wird mein Gehalt nach § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD gekürzt:

Zitat
8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD)[1]; eine Berechnungsformel "30 geteilt durch Anzahl der Kalendertage im Monat" haben die Tarifvertragsparteien nicht vereinbart. Demzufolge sind 30 bzw. 31, beim Februar entweder 28 oder 29 (Schaltjahr) Kalendertage zugrunde zu legen.

 
Praxis-Beispiel
Der Beschäftigte wird am 15.10.2018 neu eingestellt. Er hat Anspruch auf 17/31 des monatlichen Entgelts.

Der Anwendungsbereich des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD erfasst nicht nur die Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die Fälle, in denen der Beschäftigten bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis für einen Teil des Kalendermonats keinen Entgeltanspruch hat. In Betracht kommen insoweit z. B. folgende Fallgestaltungen:

Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 22 TVöD),
Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts (§ 28 TVöD),
Gewährung von Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts (§ 29 Abs. 3 Satz 2 TVöD),

Beginn der Mutterschutzfrist (§ 13 MuSchG),
Unberechtigtes Fernbleiben von der Arbeit
Zu beachten ist, dass § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD für die Berechnung eines Anspruchs auf Entgelt für nicht alle Tage eines Kalendermonats auf den jeweiligen Anspruchszeitraum des konkreten Monats abstellt und dabei pauschal auch die dabei auf Wochenenden fallenden Tage mit einbezieht. Diese Vorgehensweise kann sich je nach Lage der geleisteten Arbeitstage zu Gunsten oder auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers auswirken[2].

 
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).

§ 24 Abs. 5 TVöD bestimmt, dass die aufgezeigte Berechnungsmethode auch Anwendung findet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Zulage im Laufe eines Kalendermonats wegfallen.

 
Praxis-Beispiel
Dem Beschäftigten wurde vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, die Anspruch auf eine Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD begründet. Die Übertragung endet am 27.4.2018. Von der Zulage werden für April 27/30 ausbezahlt.
Quelle: Haufe

Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Also kostet mich der Tag unbezahlter Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung nach der bisherigen Regelung 100,78 EUR/brutto.

Berechnung eines Tauschtages:

3.124,08 EUR / 169,57 * 7,8 h = 143,70 EUR (Entspricht auch dem Wert der DBB Tabelle)

Der Vorteil bei den Tauschtagen ist jedoch, dass hierauf ein tarifvertraglicher Anspruch besteht. Das habe ich beim unbezahlten Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung natürlich nicht (vorliegen wichtiger Grund § 28 / begründeten Fällen ...kann gewährt werden, § 29 Abs. 3 Satz 2).
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Aleksandra am 21.07.2025 15:11
würde zumindest zu den anderen Regelungen passen. Schauen wir zum Beispiel auf die Zuschläge bei der 42h Regel, stellen wir fest, dass die Zuschläge der 42h Option nur etwa halb so hoch sind wie die normalen Zuschläge (iirc).

Also:
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt und
- niedrigere Zulagen für Überstunden als ohnehin tariflich geregelt.

Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Franz3 am 21.07.2025 15:58
Ist das erste Jahr in dem eine Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage möglich ist nun 2026 (wie es im Einigungspapier steht) oder erst 2027 (wie es verdi schreibt)?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 21.07.2025 16:21
2026 kriegste weniger JSZ, dafür 2027 die freien Tage.

Du zahlst erst und im Folge Jahre bekommste deine Tage.

So habe ich das verstanden.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 21.07.2025 16:51
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 21.07.2025 17:54
Die Tauschtage sind ja nur drin, weil man sich an ein echtes Optionsmodell nicht rangetraut hat oder sich hierauf einigen konnte.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Franz3 am 21.07.2025 18:21
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
[...]
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: KlammeKassen am 22.07.2025 06:52
Da fehlt mir die Übersicht in Bezug auf die Zusatzversorgung, dachte, das wäre auch die VBL im VKA - Bereich.

Das Wort "Preis" würde ich aber vermeiden. Der ist ein anderer durch mögliche Ersparnisse an an anderer Stelle (Wegekosten, Kinderbetreeung, etc.). Minderbetrag wäre passender.

Regional sehr unterschiedlich.

Bei uns in Niedersachsen ist es meistens die VBL.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: KlammeKassen am 22.07.2025 06:56
würde zumindest zu den anderen Regelungen passen. Schauen wir zum Beispiel auf die Zuschläge bei der 42h Regel, stellen wir fest, dass die Zuschläge der 42h Option nur etwa halb so hoch sind wie die normalen Zuschläge (iirc).

Also:
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt und
- niedrigere Zulagen für Überstunden als ohnehin tariflich geregelt.

Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Es hat schon einen Grund, warum die VKA das gerne wollte  :D.
Da gibt es keine "Geschenke"
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: UNameIT am 22.07.2025 09:25
- höhere Kosten für einen freien Tag als ohnehin tariflich geregelt
[...]
Da beides ohnehin für mich nicht infrage kommt, rege ich mich da auch nicht weiter drüber auf. Aber das ist an dieser Stelle schon ein echt fragwürdiges Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmerseite.

Für einen geschiedenen Mann mit hohen Unterhaltsverpflichtungen, für den sich Arbeit gegenüber Bürgergeld ohnehin nicht mehr lohnt (der aber ins Gefängnis käme wenn er nicht mehr arbeiten würde und den Unterhalt ensprechend verringert), ist das ein kleines Geschenk: während dieser Mann keinen Sonderurlaub machen darf (außer er bezahlt diesen seiner Ex), müsste die Verringerung des Jahresentgelts nicht nur dreistellig an Steuern und Versicherungen sparen, sondern auch an Unterhalt.

Da vermischt du grade aber ganz viel und nimmts ein absolutes Extrembeispiel zur Hand, was es so in der Praxis nur selten geben sollte (Fall ohne Kinder)
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 22.07.2025 10:30
Und ehe nicht einschlägig, da bei nicht voll erfüllten Unterhaltsverpflichtungen selbst die 42 Stunden pro Woche nicht ausreichend Bemühungen zeigen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 22.07.2025 15:27
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):
Zitat
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 22.07.2025 18:10
Nur zur Neugier:

Wie ist das, wenn ich vom 02.03. bis 29.04. Sonderurlaub habe und der 30.04. oder der 01.03. fällt auf ein Wochenende. Müsste ich selbst für eine Krankenversicherung sorgen?

Frage für einen Freund.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 23.07.2025 06:37
Beispiel:

Beschäftigter (VKA) in EG 5 Stufe 1, Vollzeit, 39 Stunden, 7,8 h tägliche Sollarbeitszeit (5 Tage-Woche), Basis: Tabellenentgelt ab 01.05.2026, Monat mit 31 Tagen:

Berechnung unbezahlter Urlaubstag nach § 29 (SU) oder § 28 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD:

3.124,08 EUR / 31 Tage * 30 Tage = 3.023,30 EUR
Krass.
Besseres Beispiel:
nehmen wir September 2025 22 Arbeitstage 30 Kalendertage.
Er nimmt 21 Arbeitstage SU und erhält für den einen Arbeitstag dann 937,22€ ausgezahlt.

Ob das so im Sinne des Erfinders war.
Zwischen den Arbeitstagen sind ja Wochenenden, diese würde auch abgezogen:

(Beispiel aus Haufe):
Zitat
Praxis-Beispiel
Eine Beschäftigte erhält vom 13.9.2021 bis 28.9.2021 12 Tage Sonderurlaub. In den Zeitraum des Sonderurlaubs fallen zwei ansonsten arbeitsfreie Wochenenden. Diese gelten aufgrund der pauschalierenden Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 1 TVöD als ausgefallene Tage, so dass der Beschäftigten im September 14/30 des monatlichen Entgelts zustehen (12/30 für den Zeitraum vom 1.9.2021 bis 12.9.2021 sowie 2/30 für den Zeitraum vom 29.9.2021 bis 30.9.2021).
D.h. 4Tage, also je einen Tag in der Woche ginge?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 25.07.2025 04:19
Das wäre möglich. Wenn der AG mitspielt natürlich.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: MoinMoin am 25.07.2025 07:04
Könnte mir durch Konstellationen vorstellen, bei denen der AG da mit spielen müsste.
Pflege eines Angehörigen, bei dem am Freitag ein anderes Familienmitglied einspringt…
Noch so ein Theoriebeispiel.
Jemand hat eine 4Tage Woche vereinbart und macht dann Sonderurlaub.
Wenn er viermal einen 4Tage SU hat kriegt er was anderes ausgezahlt, als wenn er 1 SU über den Monat hat, wenn ichs richtig verstanden habe.

Aber im Kern halt eine dämliche, weil nicht exakt definierte Rechnung.
Da sollte man doch stumpf auf die Soll-Arbeitstage abzielen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DerLustigeOpa am 15.08.2025 09:07
Weiß jemand, warum hier so wenig Infos im Bereich VKA existieren?

Zum Bund gibt es bereits seit einem Monat den Änderungsvertrag. Dort sind die VKA-Abschnitte teilweise ausgespart.

Beispiel JSZ-Umwandlung:

- Bei der Umwandlung der JSZ gibt es auf dieser Seite eine entsprechende Aufstellung: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
- Bei der VKA landet man bei 404: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/umwandlung-jahrerssonderzahlung/

Bis zum Ende der Erklärungsfrist (28.07.) konnte ich das (halbwegs) verstehen. Aber wenn ich nichts übersehe, sind doch nun seit 3W alle Fristen und Unterschriften durch. Warum bleibt der Änderungsvertrag im VKA-Bereich aus?
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DerTechniker am 15.08.2025 11:16
Weiß jemand, warum hier so wenig Infos im Bereich VKA existieren?

Zum Bund gibt es bereits seit einem Monat den Änderungsvertrag. Dort sind die VKA-Abschnitte teilweise ausgespart.

Beispiel JSZ-Umwandlung:

- Bei der Umwandlung der JSZ gibt es auf dieser Seite eine entsprechende Aufstellung: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/zeit-statt-geld/
- Bei der VKA landet man bei 404: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/umwandlung-jahrerssonderzahlung/

Bis zum Ende der Erklärungsfrist (28.07.) konnte ich das (halbwegs) verstehen. Aber wenn ich nichts übersehe, sind doch nun seit 3W alle Fristen und Unterschriften durch. Warum bleibt der Änderungsvertrag im VKA-Bereich aus?

Verstehe ich auch nicht. VKA kriegt es wohl nicht hin eine PDF hochzuladen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 15.08.2025 11:20
Weil die VKA Ihre Schreiben und die Änderungstarifverträge nur Ihren Mitgliedsverbänden zur Verfügung stellt - ähnlich wie es die Gewerkschaften auch machen. Der TVöD ist halt kein "Allgemeingut".
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DerTechniker am 15.08.2025 11:29
Weil die VKA Ihre Schreiben und die Änderungstarifverträge nur Ihren Mitgliedsverbänden zur Verfügung stellt - ähnlich wie es die Gewerkschaften auch machen. Der TVöD ist halt kein "Allgemeingut".

Aber hier ist doch der alte sichtbar? https://www.vka.de/tarifvertraege/tvoed
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: Wabi Sabi am 15.08.2025 11:51
Da werden Sie geholfen:  ;)

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1/tvoed-5
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: DerLustigeOpa am 15.08.2025 12:21
Da werden Sie geholfen:  ;)

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1

https://www.kavsh.de/tarifservice/tarifvertraege-richtlinien/vka-1/tvoed-5

Super, danke dir!  :)

---

Bund: "Tauschtage, die innerhalb des Inanspruchnahmezeitraums nicht genommen werden, verfallen und es entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Höhe des Wertes der nicht genommenen Tauschtage. "

VKA: "Tauschtage, die nicht innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitraums in Anspruch genommen werden, verfallen. Eine finanzielle Abgeltung der Tauschtage ist ausgeschlossen."
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 15.08.2025 13:25
Daher Tauschtage am Besten immer zuerst nehmen - noch vor dem Urlaub!

Blöd ist: Tauschtage für die Weihnachtsbrückentage nehmen, krank werden, kein freier Ersatztag mehr im möglich - Geld ist weg!
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 16.08.2025 11:29
Gibt es denn "Tauschtage" bei Krankheit überhaupt gut geschrieben?

Wir reden ja nicht von Urlaub.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: TVOEDAnwender am 16.08.2025 11:45
Die Regelung ist aufgenommen worden, dass bei Krankheit eine Ersatzfreistellung erfolgen muss. Das klappt aber nur fürs laufende Kalenderjahr.
Btw: bei den Umwandlungstagen SuE ist diese Regelung nicht aufgenommen worden. Da gab es zuletzt einige Klagen dagegen, dass bezahlt werden musste obwohl eine AU am Tag der Freistellung vorlag (eine Ersatzfreistellung wurde auch nicht vorgenommen). Die Klagen wurden allesamt verloren. Daher haben die Gewerkschaften jetzt explizit die Regelung der Ersatzfreistellung aufgenommen.
Titel: Antw:TVöD 2026: Umwandlung Jsz in freie Tage
Beitrag von: BAT am 16.08.2025 11:53
Ah sorry, nicht gelesen.
Aber in diesem Fall gibt es doch wieder Geld zurück. Auch beim VKA.