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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: page81 am 24.04.2025 09:07
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Hallihallo zusammen :-)
Ich habe leider keine geeignete Infos finden können, daher die FRage an euch. Ich hatte meinen AG (Landkreis) gefragt, wann die Auszahzlung nach dem neuen TVöD erfoglt, da ich auch dieser Entgeltabrechnung, also April, nichts dazu gefunden habe.
Mein AG meinte, voraussichtlich nicht vor August würde eine entsprechende Zahlung erfolgen. Dort dann mit Rückrechnung.
Nun meine Frage. Ist das so ok rechtlich gesehen? Mit welcher Begründung, sofern der AG das überhaupt begründen muss, kann der AG die Erhöhung verschieben? Kann der AG dann hier mit dem Geld erstmal arbeiten? Habe ich als Angestellter nicht das Recht, dass nach dem neuen TVöD Entgelt gezahlt wird?
Ist das bei anderen auch so?
Vielen Dank für eure netten Antworten :-)
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Hallo,
das ist bei uns ganz genauso. August wurde nicht kommuniziert, aber "sobald die Umstellung in der Fachanwendung erfolgt ist".
Ich habe selbst erst eine Erhöhung mitgemacht, aber da war es ähnlich. Den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht mehr, aber das ist immer etwas rückwirkend und ganz normal.
Du bekommst natürlich für die letzten Monate dann rückwirkend eine jeweils für den Monat geänderte Abrechnung. Du wirst natürlich trotzdem ab 01.04. mit der tariflichen Erhöhung bezahlt - bekommst dann die Differenz nur rückwirkend im Monat der Umstellung.
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Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.
Damit sind wir schon bei der Ende Juni oder Ende Juli Auszahlung angekommen. Und wenn die Gewerkschaft Mitte Mai doch noch ablehnt, dauert es natürlich noch weit länger.
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Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.
Ja, aber die Nachfrage ist ja berechtigt. Kann ja nicht jeder wissen.
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Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.
Ja, aber die Nachfrage ist ja berechtigt. Kann ja nicht jeder wissen.
Habe ich was anderes behauptet? "Dumme Frage" habe ich nicht geschrieben.
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Wie soll das auch anders funktionieren? Der Tarifvertrag ist aktuell noch nicht einmal offiziell beschlossen, das dauert noch bis Mitte Mai. Und bei Annahme folgen dann die Redaktionsverhandlungen, indem die Tarifeinigung konkret in den Tarifvertrag übernommen wird, das dauert auch etwas.
Damit sind wir schon bei der Ende Juni oder Ende Juli Auszahlung angekommen. Und wenn die Gewerkschaft Mitte Mai doch noch ablehnt, dauert es natürlich noch weit länger.
... die ganzen Schritte bis zum "echten" Tarifvertrag kannte ich noch nicht, daher dank für deine Nachsicht ;)
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... und DANKE für alle Antworten :-) Ihr habt mir super weitergeholfen!
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Hallo
ALso wenn man sich die letzten Runden anschaut erfolgte die Auszahlung immer so 2-3 Monate nach erfolgter (und bestätigter) Einigung. Nachdem das diesmal so um den 15. Mai war sollte die Auszahlung (mit entsprechender Rückrechnung) wenn es extrem gut läuft im Juli erfolgen aber vermutlich eher August.
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In diesem Artikel spekuliert man auf Juli oder August:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-2025/ (https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-2025/)
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Hallo
ALso wenn man sich die letzten Runden anschaut erfolgte die Auszahlung immer so 2-3 Monate nach erfolgter (und bestätigter) Einigung. Nachdem das diesmal so um den 15. Mai war sollte die Auszahlung (mit entsprechender Rückrechnung) wenn es extrem gut läuft im Juli erfolgen aber vermutlich eher August.
Kommt halt darauf an ob die Programmierer für die Gehaltsabrechnungsprogramme schonmal was vorbereitet haben oder nicht.
Durch die Nachrangige Zahlung bei uns ist Mai auf jeden Fall obsolet, Juni vielleicht, bis August sollten es aber alle geschafft haben.
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siehe hierzu
https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehaltserhoehung-oeffentlicher-dienst-tvoed/?_sc=MzIxNzE0NyM3NDYzNA%3D%3D&utm_campaign=Newsletter+Mai+2025&utm_medium=email&utm_source=brevo
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Das ist ja alles gut und vielleicht auch schön. Es ist nur immer wieder zu beobachten, das man sich für die Leute, die die wirkliche Arbeit machen, bei entscheidenden Dingen - wie Gehaltszahlung - scheinbar extrag Zeit lässt. Wenn ich schon lese, das es erst noch in die IT Systeme eingepflegt werden muss ... lach ich mich kaputt. Das könnte man alles schon vorbereitet haben. Wenn man diesem Beispiel folgt, werden die Prozesse in unserem Land immer langsamer ... und kommt mir jetzt bitte nihct mit diesem flachen Spruch "das war schon immer so"
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nach den letzten Infos gehe Ich persönlich von September aus
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Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
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Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?
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Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
So denke ich mir das eigentlich auch. Kann mich nicht entsinnen, dass es schonmal solange gedauert hat.
Aber warum braucht man denn Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind?
Weil in den sog. Redaktionsverhandlungen immer nochmal was nachverhandelt wird (meistens kleiner Details) - und zwar historisch schon immer von beiden Seiten. Im Einigungspapier sind ja einige Dinge, die man auslegen kann, da man im Einigungspapier ja nicht schon einen konkreten Änderungstext ausformuliert hat. So ist ja zB die Frage der Berechnung der Umwandlung (erkaufen) von bis zu 3 freien Tage aus der JSZ interpretierfähig. Oder auch die Arbeitgeber kamen ja jetzt um die Ecke, dass die Übernahmeregelung für Azubis erst wieder ab 1.1.26 in Kraft treten soll, obwohl dies nicht im Einigungspapier so steht (da steht: "Im Übrigen wird die bisherige Regelung des § 16a TVAöD wieder in Kraft gesetzt." - vom 1.1.2026 steht da nix).
Die VKA versucht halt hintenrum Dinge, die geeint sind, teilweise wieder einzufangen oder zu vewässern. Versuchen die Gewerkschaften natürlich auch - nur andersrum. Und da wird die Kohle als Druckmittel von der AG-Seite genutzt. Klappt ja wunderbar - wie man an der Aufregung auch hier im Forum merkt.
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P.S. Die Tarifverhandlungen sind rein rechtlich tatsächlich erst abgeschlossen, wenn die Tinte unter den Änderungstarifverträgen trocken ist. Auch die Redaktionsverhandlungen sind noch VERHANDLUNGEN.
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Der Auszahlungszeitpunkt ist doch recht nebensächlich.
Wenn mein Verhandlungspartner argumentiert, dass er mehr Geld braucht, weil das Brot so teuer geworden ist, dann aber offensichtlich Monate Zeit hat bis zur Auszahlung, ist sein Argument schlicht nicht valide und unbeachtlich in einer Verhandlung.
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Alternativ könnte man sich auch die Frage stellen, wer den größten Nutzen von der verzögerten Auszahlung hat?
Ob das wohl die Kommunen sind, die für die zurückgelegten Gelder entweder Zinsen kassieren, oder wenigstens keine zusätzlichen Zinsen für weitere Kredite aufnehmen müßen?
Oder sind es die Gewerkschaften, der Mitglieder mit der aktuellen Situation nicht wirklich glücklich sind?
Wer mehr von der Verzögerung profitiert, dürfte klar sein.
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Muss man die Ausschlussfrist in diesem Falle auch beachten und innerhalb der 6 Monate den Anspruch geltend machen? Gesetzt den Fall, die Redaktionsverhandlungen enden im November. Wird dann nur rückwirkend ab April nachbezahlt, wenn man den Anspruch gegenüber der Dienststelle geltend gemacht hat?
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Muss man die Ausschlussfrist in diesem Falle auch beachten und innerhalb der 6 Monate den Anspruch geltend machen? Gesetzt den Fall, die Redaktionsverhandlungen enden im November. Wird dann nur rückwirkend ab April nachbezahlt, wenn man den Anspruch gegenüber der Dienststelle geltend gemacht hat?
Die Fälligkeit der (erhöhten) Entgelte entsteht erst dann, wenn die Änderungstarifverträge wirksam sind. Auch wenn sie rückwirkend in Kraft treten. Also wenn die ÄTV im November erst unterschrieben sind, würde erst dann die Ausschlussfrist starten, da die Nachtzahlungen erst mit den Novemberentgelten fällig ist.
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https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-der-stand-zur-auszahlung-tvoed-gehaltserhoehung/
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Gelöscht.
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Unsere Hausmitteilung:
die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Bundes und der Kommunen haben sich am 6. April 2025 auf einen Tarifabschluss verständigt. Seit dem 19. Juni 2025 laufen die abschließenden Redaktionsverhandlungen.
In den bisherigen Verhandlungsrunden über die genaue juristische Ausformulierung des neuen Tarifvertrages konnte bisher keine abschließende Einigung erzielt werden.
Erst wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Tarifvertrag unterschrieben ist, können die Entgelte technisch eingepflegt und rückwirkend zum 1. April 2025 ausgezahlt werden. Daher kann die Auszahlung der erhöhten Entgelte bis auf Weiteres noch nicht erfolgen.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend veröffentlichen.
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Hier übrigens mal ein Vergleich bis ins Jahr 2010 zurück, wie lange es zwischen Einigungspapier und Abschluss Redaktionsverhandlungen so im Schnitt dauert:
TVöD 2025: Einigung 06.04.2027, Ende Redaktionsverhandlungen noch offen
TVöD 2023: Einigung 22.04.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 06.07.2023, also auch rund 3 Monate – ist nur keinem aufgefallen, da durch den sofort gültigen TV-IAP sofort die Inflationsprämie gezahlt wurde
SuE 2022: Einigung 18.05.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 30.08.2022: rund 3 Monate
TVöD 2020: Einigung 25.10.2020, Ende Redaktionsverhandlungen: 04.03.2021 rund 6 Monate (!) – ist nur keinem aufgefallen, da die Erhöhung erst zum 01.04.2021 kam
TVöD 2018: Einigung 18.04.2018, Ende Redaktionsverhandlungen: 19.7.2018 – rund 3 Monate
TVöD 2016: Einigung 29.04.2016, Ende Redaktionsverhandlungen: 13. Oktober 2016 – jedoch wegen Einführung der neuen EGO ab 2017
TVöD 2014: hier war man mal wirklich flott: Einigung 01.04.2014, Ende Redaktionsverhandlungen: 20.05.2014, etwas mehr als 1,5 Monate
TVöD 2012: Einigung 31.03.2012, Ende Redaktionsverhandlungen: 03.08.2012 – rund 4 Monate
TVöD 2010: Einigung 27.02.2010, Ende Redaktionsverhandlungen: 17.05.2010 – auch rund 3 Monate
Wenn man also noch diesen Monat fertig würde, wäre man eigentlich genau wieder im normalen Durchschnitt.
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Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...
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Richtig !! Der normale Durchschnitt !! Und darum kommt dieses Land auch nicht mehr voran ...
Die Dauer zwischen Einigung und Redaktionsverhandlungen sind ja nicht das Problem. Problem ist eher das Verhalten der Arbeitgeber, dass Sie die Auszahlungen erst dann starten/freigeben, wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind. Das ist unnötig und wird nur als Druckmittel von der AG-Seite genutzt:
Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
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Meine Rede!
Was soll sich da eigentlich schwierig gestalten? Dachte steht alles fest
manchmal sitze ich da auch ne ganze Weile vor einem Satz und weiß nicht, kommt da jetzt ein Komma hin oder nicht.
"Juristische Feinheiten"
Nicht, dass ein böser Jurist der Arbeitnehmerseite noch reinschreibt, dass sich das Gehalt um 3,0 % erhöht und das schon im Januar.
Da muss genau aufgepasst werden, was da gedruckt wird.
Geht bestimmt auch um die Formulierungen mit dieser "doppelten Freiwilligkeit" der drei aufstockbaren Stunden
Da ist durchaus was dran. Dennoch: An der Höhe meines Grundgehaltes ändert sich rein gar nichts. Mir stehen seit dem 01.04. 3% mehr Gehalt zu. Das ist nicht kompliziert zu rechnen und da kann man auch keine Spitzfindigkeiten hineininterpretieren.
Ich bin zum Glück auf die Extrakohle nicht angewiesen, von daher habe ich prinzipiell kein Problem damit zu warten. Aber irgendwie nervt es mich dann doch, einfach weil es so dämlich ist.
Die Entgelttabellen sind fix und kömnten rein theoretisch direkt nach Ende der Tarifverhandlungen eingepflegt werden. Die Tarifrunde endete Anfang April. Da wäre ausreichend Zeit gewesen, die neuen Entgelttabellen zu aktualisieren, so dass das Geld schon Ende April korrekt auf die Konten der Beschäftigten überwiesen wird.
Es fehlt hier einfach der Wille. Ich finde das muss man auch so klar benennen. Die dargebotenen Ausreden lasse ich da nicht gelten.
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Ich habe auch mal in meine Historie geschaut. Für die Tarifrunden 2016 und 2018 gab es jeweils im April eine Einigung mit rückwirkender Änderung jeweils zum 01.03.
Ausgezahlt wurde im Bund dann erst im September.
Bei den Tarifrunden danach 2020 und 2023 ist das nicht aufgefallen aufgrund der Nullrunden und späteren Erhöhungen erst in den Folgejahren.
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Naa das klingt ja nach etwas: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-der-stand-zur-auszahlung-tvoed-gehaltserhoehung/
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Bei uns kam die Mitteilung, das die Auszahlung frühstens mit der August Abrechnung zu rechnen sei. Ich rechne mit September
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Die Redaktionsverhandlungen sind nun abgeschlossen:
https://www.facebook.com/komba.nrw/posts/pfbid02EJQCmYwMteSJRfEvAAMj6DbtYHiDS2C1UzC9TtwN1pkLDZacycjT5iZfskDkTVEcl
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Bei uns kam auch die Mitteilung, "diesen Monat nicht mehr".
Hab nun schon einige Tarifrunden mitgemacht aber sowas habe ich noch nicht erlebt.
Was soll der Mist?
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Bei uns kam auch die Mitteilung, "diesen Monat nicht mehr".
Hab nun schon einige Tarifrunden mitgemacht aber sowas habe ich noch nicht erlebt.
Was soll der Mist?
Ich verstehe die Frustration, aber tatsächlich wurden die neuen Entgelte nie im selben Monat ausbezahlt in dem die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen worden sind sondern erst 1-2 Monate danach (meines Wissens nach).
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Bei uns kam auch die Mitteilung, "diesen Monat nicht mehr".
Hab nun schon einige Tarifrunden mitgemacht aber sowas habe ich noch nicht erlebt.
Was soll der Mist?
Ich verstehe die Frustration, aber tatsächlich wurden die neuen Entgelte nie im selben Monat ausbezahlt in dem die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen worden sind sondern erst 1-2 Monate danach (meines Wissens nach).
Man muss ja erstmal den neuen Knopf zum Überweisen finden :D
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Hier findet ihr noch genauere Informationen:
https://www.vab-gewerkschaft.de/aktuelles/news/redaktionsverhandlungen-endlich-beendet/?fbclid=IwY2xjawLjPkBleHRuA2FlbQIxMQABHko4oxKNH1Ipqckx0vTPsxY5R-muWgemgdczadaxYPu2n-cHADuQmKqWOsQG_aem_MMGxEX7tQTpxFy3tTbPs9Q
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Bei uns ist es schon lange seitens Loga eingepflegt man wartet nur auf das Ende der Verhandlungen.
Ich habe es die letzten Jahre seitdem ich im ÖD tätig bin nicht anders erlebt eigentlich schon immer kam das Geld frühestens bei uns im August.
Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
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Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Wo gibts denn so ein informatives Schreiben für die Angestellten der Kommunen? Das ist mal richtig ausführlich und gut gemacht!
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Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Wo gibts denn so ein informatives Schreiben für die Angestellten der Kommunen? Das ist mal richtig ausführlich und gut gemacht!
Das kommt von der VKA/den jeweiligen KAVen noch. Aber da kommst Du idR nicht ohne weiteres dran. Manche Personalstellen leiten es aber (hausintern) weiter.
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das ganze Dilemma fängt doch schon viel früher an... wenn der TV am 31.12. ausläuft müssten da bereits 2 angebote vorliegen (ag und verdi). alleine schon, dass die ersten drei treffen sich über monate strecken ist doch der blanke hohn und für personen aus der wirtschaft nicht mehr zu verstehen.
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Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Wo gibts denn so ein informatives Schreiben für die Angestellten der Kommunen? Das ist mal richtig ausführlich und gut gemacht!
Das kommt von der VKA/den jeweiligen KAVen noch. Aber da kommst Du idR nicht ohne weiteres dran. Manche Personalstellen leiten es aber (hausintern) weiter.
So ist es:
https://www.kav-bremen.de/aktuelles/tr-2025-stand-der-redaktionsverhandlungen
15.07.2025
TR 2025, Stand der Redaktionsverhandlungen
Am 14. Juli 2025 fand mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion die inzwischen achte Verhandlungsrunde der Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 6. April 2025 statt. Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildeten wiederum die Regelungen zu den Erhöhungsstunden und die Bestimmungen zu den Verpflegungskostenzuschüssen.
Im Gegensatz zu den vorangehenden sieben Verhandlungsrunden konnte gestern eine grundsätzliche Einigung erzielt werden.
Die VKA muss zur Umsetzung der Einigung den Gewerkschaften noch Änderungen zu den aktuellen Änderungstarifvertragsentwürfen zukommen lassen. Nach der Reaktion der Gewerkschaften auf diese werden wir mit einem gesonderten Rundschreiben über die Ergebnisse berichten, weil wir nach den Erfahrungen der letzten Wochen erst dann die Sicherheit zum gemeinsamen Verständnis haben. Der gestern erreichte Stand hat eine Widerrufsfrist bis zum 28. Juli 2025, so dass Zeit bleibt, das Ergebnis der Redaktion zu bewerten.
Wir werden in der Zwischenzeit das Zahlbarmachungsrundschreiben so weit vorbereiten, dass es nach der Zustimmung der Gewerkschaften zum Ergebnis der Redaktion zeitnah versendet werden kann.
Tarifinformation der VKA vom 15. Juli 2025
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Ich gehe davon aus, dass die VKA die Zahlbarmachung im Gegensatz zum Bund NICHT vor Ende der Erklärungsfrist erlaubt/freigibt....
Die VKA ist ja immer diejenige, die auf der Bremse steht; ist ja auch immer geiziger als der Bund
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Bei uns ist es schon lange seitens Loga eingepflegt man wartet nur auf das Ende der Verhandlungen.
Ich habe es die letzten Jahre seitdem ich im ÖD tätig bin nicht anders erlebt eigentlich schon immer kam das Geld frühestens bei uns im August.
Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
"Schon immer frühestens im August" ist - bitte entschuldige die Ausdrucksweise - eine ziemlich schwachsinnige Aussage.
Da die Tarifvertäge nicht immer im gleichen Monat endeten....und die Verhandlungen ebenfalls nicht.... und die Redaktionsverhandlungen auch nicht.
Wenn alles im Juli abgeschlossen ist, ist August top.
Wenn alles im September abgeschlossen ist, ist August ein ziemlicher Flop.
Besser wäre daher eine Aussage wie "kam immer 2 Monate (oder beliebige andere Zahl für den Zeitraum) nachdem die Redaktionsverhandlungen beendet waren"
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Ich gehe davon aus, dass die VKA die Zahlbarmachung im Gegensatz zum Bund NICHT vor Ende der Erklärungsfrist erlaubt/freigibt....
Die VKA ist ja immer diejenige, die auf der Bremse steht; ist ja auch immer geiziger als der Bund
Ist auch so. VKA bremst alles
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Ich gehe davon aus, dass die VKA die Zahlbarmachung im Gegensatz zum Bund NICHT vor Ende der Erklärungsfrist erlaubt/freigibt....
Die VKA ist ja immer diejenige, die auf der Bremse steht; ist ja auch immer geiziger als der Bund
Hat die VKA (bzw. hier der KAV Bremen) ja schon geschrieben: "Wir werden in der Zwischenzeit das Zahlbarmachungsrundschreiben so weit vorbereiten, dass es nach der Zustimmung der Gewerkschaften zum Ergebnis der Redaktion zeitnah versendet werden kann."
Da ja eine Erklärungsfrist bis 28. Juli vereinbart wurde, kommt erst wahrscheinlich danach das Zahlbarmachungsrundschreiben und die Auszahlungen/Rückzahlungen kommen dann frühestens mit dem Augustentgelt.
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Bei uns ist es schon lange seitens Loga eingepflegt man wartet nur auf das Ende der Verhandlungen.
Ich habe es die letzten Jahre seitdem ich im ÖD tätig bin nicht anders erlebt eigentlich schon immer kam das Geld frühestens bei uns im August.
Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
"Schon immer frühestens im August" ist - bitte entschuldige die Ausdrucksweise - eine ziemlich schwachsinnige Aussage.
Da die Tarifvertäge nicht immer im gleichen Monat endeten....und die Verhandlungen ebenfalls nicht.... und die Redaktionsverhandlungen auch nicht.
Wenn alles im Juli abgeschlossen ist, ist August top.
Wenn alles im September abgeschlossen ist, ist August ein ziemlicher Flop.
Besser wäre daher eine Aussage wie "kam immer 2 Monate (oder beliebige andere Zahl für den Zeitraum) nachdem die Redaktionsverhandlungen beendet waren"
Der Initiator hat es genauso gemeint wie er es geschrieben hat.
Nicht so wie der Kommentator es interpretiert hat, oder es gern geschrieben hätte.
Schließlich ist der Verfasser des Textes ein selbständig, denkender Mensch. Es geht hier um seine Realität.
Und wenn es bei uns so schon immer war, hat das wenig mit den Zeiten zu tun, wann etwas abgeschlossen ist oder nicht. Ich bin sicher wir beide arbeiten nicht beim selben AG. Es ist kein Fakt und keine pro Forma Angabe.
Welche Aussage stimmt, oder richtig ist entscheidet daher der Verfasser des Textes.
Und bei uns war es nun mal schon immer , oder meistens August.
Von weiteren Kommentaren dazu, bitte ich abzusehen.
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vbob Mitgliederinfo
Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag abgeschlossen – Zahlbarmachung kann eingeleitet werden
18.07.2025
Am 14.07.2025 sind die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag vom 06.04.2025 abgeschlossen worden. Damit braucht es lediglich noch die Unterschriften unter die diversen Tarifverträge durch die Tarifvertragsparteien und die Zahlbarmachung für die Tarifbeschäftigten des Bundes kann eingeleitet werden. Augenblicklich gehen wir davon aus, dass dies mit dem Entgelt für den Monat September geschehen kann.
Anbei finden Sie das Rundschreiben des BMI an die obersten Bundesbehörden mit den Entgelttabellen unter Berücksichtigung des erzielten Ergebnisses. Das Rundschreiben finden Sie ebenfalls auf der Homepage des BMI unter folgendem Link:
BMI – Rundschreiben – KORREKTUR: Neuregelung der Entgelte für Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 1. April 2025 sowie ab 1. Mai 2026
Jetzt gilt es, die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamtinnen und -beamten mit dem BMI zu verhandeln – und das Ganze möglichst zeitnah. Die Gespräche dazu werden schnellstmöglich aufgenommen. Wir bleiben für Sie am Ball!
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Ich gehe davon aus, dass die VKA die Zahlbarmachung im Gegensatz zum Bund NICHT vor Ende der Erklärungsfrist erlaubt/freigibt....
Die VKA ist ja immer diejenige, die auf der Bremse steht; ist ja auch immer geiziger als der Bund
Hat die VKA (bzw. hier der KAV Bremen) ja schon geschrieben: "Wir werden in der Zwischenzeit das Zahlbarmachungsrundschreiben so weit vorbereiten, dass es nach der Zustimmung der Gewerkschaften zum Ergebnis der Redaktion zeitnah versendet werden kann."
Da ja eine Erklärungsfrist bis 28. Juli vereinbart wurde, kommt erst wahrscheinlich danach das Zahlbarmachungsrundschreiben und die Auszahlungen/Rückzahlungen kommen dann frühestens mit dem Augustentgelt.
August wäre dann schon sportlich....
Ich bin gespannt, rechne persönlich aber eher mit September oder Oktober
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Bei uns ist es schon lange seitens Loga eingepflegt man wartet nur auf das Ende der Verhandlungen.
Ich habe es die letzten Jahre seitdem ich im ÖD tätig bin nicht anders erlebt eigentlich schon immer kam das Geld frühestens bei uns im August.
Anbei ein Schreiben vom Bund zur Auszahlung.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=12
"Schon immer frühestens im August" ist - bitte entschuldige die Ausdrucksweise - eine ziemlich schwachsinnige Aussage.
Da die Tarifvertäge nicht immer im gleichen Monat endeten....und die Verhandlungen ebenfalls nicht.... und die Redaktionsverhandlungen auch nicht.
Wenn alles im Juli abgeschlossen ist, ist August top.
Wenn alles im September abgeschlossen ist, ist August ein ziemlicher Flop.
Besser wäre daher eine Aussage wie "kam immer 2 Monate (oder beliebige andere Zahl für den Zeitraum) nachdem die Redaktionsverhandlungen beendet waren"
Der Initiator hat es genauso gemeint wie er es geschrieben hat.
Nicht so wie der Kommentator es interpretiert hat, oder es gern geschrieben hätte.
Schließlich ist der Verfasser des Textes ein selbständig, denkender Mensch. Es geht hier um seine Realität.
Und wenn es bei uns so schon immer war, hat das wenig mit den Zeiten zu tun, wann etwas abgeschlossen ist oder nicht. Ich bin sicher wir beide arbeiten nicht beim selben AG. Es ist kein Fakt und keine pro Forma Angabe.
Welche Aussage stimmt, oder richtig ist entscheidet daher der Verfasser des Textes.
Und bei uns war es nun mal schon immer , oder meistens August.
Von weiteren Kommentaren dazu, bitte ich abzusehen.
Spannend.
Dann kannst du dich ja schon mal freuen, wenn die Redaktionsverhandlungen nächstes Mal im September auslaufen, was auf Grund des 3 Monate später (31.03. statt 31.12.) auslaufenden Tarifvertrages nicht wirklich unwahrscheinlich ist.
Aber für euren AG natürlich top, kann er ein Jahr mit dem Geld arbeiten, was ihm eigentlich schon gar nicht mehr zusteht
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Wie praktisch, heute Nacht wurde in unserem Behörden Blog veröffentlicht, dass auf Grund der Langsamkeit der Tarifbeteiligten die angekündigte Auszahlung der Erhöhung für Ende Juli nicht eingehalten werden kann, da die "rechtssichere Meldefrist " um !!!!!! 1 Tag !!!! überschritten wurde. Daher kann man erst Ende August auszahlen.
Dieser bürokratische Wahnsinn mit Zeichnung, Gegenzeichnung, Wartefristen etc. ist ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitnehmer und die angeblich so mächtigen Gewerkschaften rühren keinen Finger um diese Bürokratie zu Gunsten der Arbeitnehmer zu ändern. Ein Trauerspiel um Macht und eigene Vorteile auf dem Rücken der Tarifbeschäftigten.
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Ich frage mich, wenn ein rechtssichere Anspruch besteht, warum ein AG ungestraft dann seine Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Seine eigene Langsamkeit dürfte doch kein Grund sein.
Wann ist der AG in diesem Fall eigentlich im Verzug und man könnte Verzugszinsen fordern?
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Ich frage mich, wenn ein rechtssichere Anspruch besteht, warum ein AG ungestraft dann seine Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Das ist es ja, der AG kann nur bezahlen wenn ein gültiger Tarifvertrag vorliegt. Dieser tritt jedoch erst mit der letzten Unterschrift in Kraft. Wenn diese erst 1 Tag NACH dem EDV-Stichtag für Juli erfolgt, gewinnt der AG wieder einen Monat und er ist fein raus. Obwohl natürlich alles schon im System vorbereitet ist.
Das Problem ist nicht der AG sondern das Bürokratiemonster Tarifrecht. Da ist auch nix mit Zinsen oder Bonuszahlung für Arbeiter die seit April warten. Solange die Möhre vor dem Esel hängt rennt er ihr hinterher.
Den Gewerkschaften ist das egal.
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Ich frage mich, wenn ein rechtssichere Anspruch besteht, warum ein AG ungestraft dann seine Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Seine eigene Langsamkeit dürfte doch kein Grund sein.
Wann ist der AG in diesem Fall eigentlich im Verzug und man könnte Verzugszinsen fordern?
Wenn der Tarifvertrag VON ALLEN Parteien UNTERSCHRIEBEN ist. Dann beginnt erst die Fälligkeit (zum Monatsende). Das "Zahlbarmachungsschreiben" der VKA bzw. des Bundes begründet noch keinerlei Ansprüche auf Arbeitnehmerseite. Die Arbeitgeber sind nur so nett, dass sie die Auszahlung schon veranlassen, wenn die Texte endgültig abgestimmt sind - jedoch noch nicht unterschrieben. Die Unterschriften könnten zB abschließend erst Ende Oktober drunter sein (oder wann auch immer). Erst dann wäre der TV erst wirksam in Kraft...
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Ich frage mich, wenn ein rechtssichere Anspruch besteht, warum ein AG ungestraft dann seine Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Den Gewerkschaften ist das egal.
Sollen die Gewerkschaften einfach alle Schweinereien der VKA und des Bundes Deiner Meinung dann in den Redaktionsverhandlungen akzeptieren, nur damit das Geld schneller ausgezahlt wird?
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Ich frage mich, wenn ein rechtssichere Anspruch besteht, warum ein AG ungestraft dann seine Verpflichtung nicht nachkommen kann.
Den Gewerkschaften ist das egal.
Sollen die Gewerkschaften einfach alle Schweinereien der VKA und des Bundes Deiner Meinung dann in den Redaktionsverhandlungen akzeptieren, nur damit das Geld schneller ausgezahlt wird?
Die Gewerkschaften werden da selbst auch genug Schweinereien probieren und versuchen noch ne Menge "sozialen Scheißdreck" unterzubringen, von dem vorher nie die Rede war.
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Und deshalb sollte man sich auf das Redaktionelle beschränken und das Vereinbarte verschriftlichen und nicht plötzlich neue Verhandlungen aus dem Hut zaubern. Alles andere ist doch betrügerische Absicht.
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Sollen die Gewerkschaften einfach alle Schweinereien der VKA und des Bundes Deiner Meinung dann in den Redaktionsverhandlungen akzeptieren, nur damit das Geld schneller ausgezahlt wird?
Nein, man schafft den Wasserkopf ab. Das System ist doch sowieso nur Machtpoker auf dem Rücken der Angestellten. Wenn es eine Tarifeinigung zum 1.4. gibt sollte diese auch sofort umgesetzt werden und nicht Monate später. Welche Tarifeinigung wurde denn jemals später gekippt? Das ist doch nur juristisches Geschwurbel, das den Arbeiter nicht interessiert. 3,4 % ab 1.April. Das kann man rechnen und damit rechnet man. Fertig.
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Sollen die Gewerkschaften einfach alle Schweinereien der VKA und des Bundes Deiner Meinung dann in den Redaktionsverhandlungen akzeptieren, nur damit das Geld schneller ausgezahlt wird?
Solch Schweinereien wie die Einführung der Stufe 6 durch die AG?`Solche Schweinereien wie gleiche Erhöhung für alle? JAAAAAAAAAA!
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Hier mal die Info von unserem Dienstleister:
Der KAV M-V hat mit seinem Rundschreiben vom 16. Juli 2025 mitgeteilt, dass am 14. Juli 2025 eine grundsätzliche Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien in den Redaktionsverhandlungen erzielt werden konnte. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass noch keine Zahlungen erfolgen dürfen, da der Einigungsstand noch unter einer Erklärungsfrist steht. Erst im Anschluss daran erfolgt die Freigabe zur Umsetzung dieser Tarifeinigung.
Die Umsetzung in der Entgeltabrechnung ist für den September 2025 geplant. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 01. April 2025.
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Im Dezember 24 endete der letzte Tarifvertrag. Und im September 25 - 9 Monate später - gibts dann die Auszahlung. Was für eine Geburt. Und klar, eher ging halt einfach nicht aus tausend Gründen und weil isso.
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Leute, Ihr sollt doch gefälligst stolz darauf sein, bei Eurem jeweiligen AG arbeiten zu dürfen statt nach Kohle zu lechzen und zu schimpfen. (yes, ich bin raus und kann endlich über diese Abläufe genüsslich lachen, muss mir solche Parolen nicht mehr antun und bekomme endlich gutes Geld ohne Gefeilsche sondern weil Anerkennung von Leistungen statt eingeforderter ewiger Linientreue)
Angeblich reißen sich doch die Leute um "besonders sichere und gut bezahlte" Job im ÖD seit einiger Zeit.
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Raus aus dem Arbeitsleben? Dann kannst Du bald vlt. Boomer-Soli zahlen. Ich mag den Fratzscher immer mehr ::) :P
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Leute, es ist doch alles gut. Das Geld kommt. Wenn man einigen hier glauben schenken darf, dann lungern hier eh viele EG11 oder noch besser rum. Da kann man auch ein paar Monate auf die Auszahlung warten. Also müsst ihr leider noch etwas Zeit im Büro absitzen. Mir ist das jedenfalls egal.
Jedenfalls sollte hier endlich mal mit dem Gejammer aufgehört werden. Den ein oder anderen Jammerlappen kann man getrost an der Pfeife rauchen. Man braucht sich nicht zu wundern, dass es in diesem Lande immer weiter abwärts geht. Anpacken konnte noch die Großeltern-Generation. Die Generation Z kann man eigentlich zu nix mehr gebrauchen. Und genau diese Luschen turnen im öffentlichen Dienst rum. Kein Wunder also, dass die Qualität immer schlechter wird. Und eigentlich darf man sich dann über die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht beschweren. Für die meisten Flachpfeifen ist eine EG 6 noch zu viel. Und jetzt lasst bitte ein Minus regnen :-)
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Jedenfalls sollte hier endlich mal mit dem Gejammer aufgehört werden. Den ein oder anderen Jammerlappen kann man getrost an der Pfeife rauchen. Man braucht sich nicht zu wundern, dass es in diesem Lande immer weiter abwärts geht.
Recht hast du, dann fang gleich mal damit an und lösche deinen Beitrag ;D
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Raus aus dem Arbeitsleben? Dann kannst Du bald vlt. Boomer-Soli zahlen. Ich mag den Fratzscher immer mehr ::) :P
Um den zu mögen, und vor allem das was er von sich gibt, muss man aber schon recht unzufrieden im Leben sein...
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Hier mal die Info von unserem Dienstleister:
Der KAV M-V hat mit seinem Rundschreiben vom 16. Juli 2025 mitgeteilt, dass am 14. Juli 2025 eine grundsätzliche Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien in den Redaktionsverhandlungen erzielt werden konnte.
Unsere Infos aus dem Intranet von Freitag dazu:
Die sog. Redaktionsverhandlungen dauern ungewöhnlich lange an; offen sind insbesondere Fragen zu den Erhöhungsstunden und zu den Verpflegungskostenzuschüssen. (...)günstigstenfalls eine Zahlung mit der Septemberabrechnung erfolgt
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Heute endet die Erklärungsfrist. Ich bin gespannt, ob die Änderungen in dieser Form angenommen werden. Falls ja, müssten spätestens morgen die Zahlbarmachungsschreiben durch die KAVen an ihre Mitglieder – also die Kommunen – versendet bzw. veröffentlicht werden. Dann könnte es mit der Umsetzung zum Augustentgelt in vielen Verwaltungen vielleicht noch rechtzeitig klappen.
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Dann gibt es dieses Jahr erstmals ein kleines "Urlaubsgeld" im August - seid doch froh... ;)
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Septemberabrechnung (im günstigsten Fall) bedeutet aber zum 01.10.25...also kurz vor dem "Weihnachtsgeld" ;D
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Bei uns wurde mitgeteilt, dass das Geld entweder mit der September oder Oktober Auszahlung kommt.
So lange hat das echt noch nie gedauert. Der Tarifvertrag ist ja schon fast wieder ausgelaufen 😂
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Bei uns wurde mitgeteilt, dass das Geld entweder mit der September oder Oktober Auszahlung kommt.
So lange hat das echt noch nie gedauert. Der Tarifvertrag ist ja schon fast wieder ausgelaufen 😂
"So lange hat das echt noch nie gedauert." Stimmt so nicht, siehe mein Posting:
Hier übrigens mal ein Vergleich bis ins Jahr 2010 zurück, wie lange es zwischen Einigungspapier und Abschluss Redaktionsverhandlungen so im Schnitt dauert:
TVöD 2025: Einigung 06.04.2027, Ende Redaktionsverhandlungen noch offen
TVöD 2023: Einigung 22.04.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 06.07.2023, also auch rund 3 Monate – ist nur keinem aufgefallen, da durch den sofort gültigen TV-IAP sofort die Inflationsprämie gezahlt wurde
SuE 2022: Einigung 18.05.2023, Ende Redaktionsverhandlungen 30.08.2022: rund 3 Monate
TVöD 2020: Einigung 25.10.2020, Ende Redaktionsverhandlungen: 04.03.2021 rund 6 Monate (!) – ist nur keinem aufgefallen, da die Erhöhung erst zum 01.04.2021 kam
TVöD 2018: Einigung 18.04.2018, Ende Redaktionsverhandlungen: 19.7.2018 – rund 3 Monate
TVöD 2016: Einigung 29.04.2016, Ende Redaktionsverhandlungen: 13. Oktober 2016 – jedoch wegen Einführung der neuen EGO ab 2017
TVöD 2014: hier war man mal wirklich flott: Einigung 01.04.2014, Ende Redaktionsverhandlungen: 20.05.2014, etwas mehr als 1,5 Monate
TVöD 2012: Einigung 31.03.2012, Ende Redaktionsverhandlungen: 03.08.2012 – rund 4 Monate
TVöD 2010: Einigung 27.02.2010, Ende Redaktionsverhandlungen: 17.05.2010 – auch rund 3 Monate
Wenn man also noch diesen Monat fertig würde, wäre man eigentlich genau wieder im normalen Durchschnitt.
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Und was lernt man aus dieser Tabelle ?
Immer wenn der Arbeitende mit Nullrunden gestraft wird, lässt sich die Elite besonders viel Zeit. Das es schneller geht zeigt die Tabelle ja auch.
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Was ist denn jetzt nun, haben die jetzt endlich alles fertig..
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Und was lernt man aus dieser Tabelle ?
Immer wenn der Arbeitende mit Nullrunden gestraft wird, lässt sich die Elite besonders viel Zeit. Das es schneller geht zeigt die Tabelle ja auch.
Außer 2014 war es niemals (bedeutend) schneller. Die Redaktionsverhandlungen dauerten im Normalfall immer zwischen 3-4 Monate. So wie jetzt auch.
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Die Redaktionsverhandlungen sind dieses Mal nicht das Problem. Das Problem sind die vielen langen Leerlaufzeiten. Muss es eine Erklärungsfrist von fast 6 Wochen geben? Muss es danach noch einen Monat dauern, bis die Redaktionsverhandlungen starten? Und danach muss es noch einmal 2 Wochen Erklärungsfrist geben?
Dass die Verhandlungsrunden an sich schon viel zu spät und mit zu viel Zeitraum dazwischen angesetzt wurden, darf man auch nicht vergessen.
Nach meinem Dafürhalten wurden hier von allen Seiten locker 3 Monate verschwendet und das ist der eigentliche Skandal.
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Dass die Verhandlungsrunden an sich schon viel zu spät und mit zu viel Zeitraum dazwischen angesetzt wurden, darf man auch nicht vergessen.
2008:
Laufzeit:01.01.2008-31.12.2009
Verhandlungsrunden:10./11.01.2008
24.01.
11./12.02.
25./26.02.
06./07.03.
28.-31.03.
Einigung:31.03.
2010:
Laufzeit:01.01.2010-29.02.2012
Verhandlungsrunden:13.01.2010
31.01./01.02.
10.02./11.02.
Schlichtung:18.02.-25.02.
Einigung:27.02. -
Einigungspapier Erklärungsfrist:22.03.
2012:
Laufzeit:
01.03.2012-28.02.2014
Verhandlungsrunden:
1 - 01.03.2012
2 - 12.03./13.03.
3 - 28.03./29.03./30.03.
Einigung:31.03. -
Einigungspapier Erklärungsfrist:30.04.
2014:
Laufzeit:01.03.2014-29.02.2016
Verhandlungsrunden:
1 - 13.03.2014
2 - 20.03./21.03.
3 - 31.03./01.04.
Einigung: 01.04. - Einigungspapier
Erklärungsfrist:30.04.
Redaktionsverhandlung: 20.05. (Abschluß)
2016:
Laufzeit:01.03.2016 - 28.02.2018
Verhandlungsrunden:
1 - 21.03.2016
2 - 11./12.04.
3 - 28./29.04.
Einigung:29.04. -
Einigungspapier Erklärungsfrist:31.05.
2018:
Laufzeit:01.03.2018 - 31.08.2020
Verhandlungsrunden:
1 - 26.02.2018
2 - 12./13.03.
3 - 15.-18.04.
Einigung:18.04. -
Einigungspapier Erklärungsfrist:15.06.
2020 (Corona):
Laufzeit: 01.09.2020 - 31.12.2022
Verhandlungsrunden:
1 - 01.09.2020
2 - 19./20.09.
3 - 22.-25.10.
Einigung:25.10. -
Einigungspapier Erklärungsfrist: 26.11.
Ende Redaktion: 04.03.2021
2023:
Laufzeit: 01.01.2023 - 31.12.2024
Verhandlungsrunden:
1 - 24.01.2023
2 - 22./23.02.
3 - 27.-30.03.
4 - 22.04.
Schlichtung: 06.04.-14.04.
Einigung: 22.04. -
Einigungspapier Erklärungsfrist:17.05.
Ende Redaktion: 06.07.
2025:
Laufzeit:01.01.2025 - 31.03.2027
Verhandlungsrunden:
1 - 24.01.2025
2 - 17./18.02.
3 - 14.-17.03.
4 - 05.04.
Schlichtung:24.-28.03.
Einigung: 06.04. -
EinigungspapierWiderrufsfrist:14.05.
Ende Redaktion:15.07.
Erklärungsfrist:28.07.
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Irgendwie macht deine Auflistung so wenig Sinn bzw. ist extrem kompliziert dargestellt. Wichtig sind für die Diskussion nur 2 Daten. Ende letzter Tarifvertrag + Einigung neuer Tarifvertrag
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Man hätte in KW1, KW2 und KW3 die drei Verhandlungsrunden abhalten, in KW4 die Schlichtung anrufen, das Schlichtungsergebnis in KW5 erhalten, die vierte Verhandlungsrunde mit Erzielung des Tarifergebnisses in KW6 abhalten können, dann, nach zwei Wochen Erklärungsfrist, in KW9 die Redaktionsverhandlungen beginnen können, die werktäglich stattfinden, sodass in KW11 die Redaktion beendet wäre. Dann noch ein Tag Erklärungsfrist und am selben Tag die digitale Vertragsunterzeichnung und Versendung der Zahlbarmachungsschreiben am 11.03. Auszahlung ab Märzgehalt, sofern sich hier bereits etwas geändert hätte.
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Irgendwie macht deine Auflistung so wenig Sinn bzw. ist extrem kompliziert dargestellt. Wichtig sind für die Diskussion nur 2 Daten. Ende letzter Tarifvertrag + Einigung neuer Tarifvertrag
Ich möchte nur kurz auf den Punkt „Abstände zwischen den Verhandlungsrunden“ eingehen. Diese haben sich seit 2018 kaum verändert – sie folgen im Grunde einem gleichbleibenden Muster. Es wird hier oft so dargestellt, als seien Tarifverhandlungen „früher“ deutlich zügiger verlaufen, sowohl was die Einigung als auch die anschließende Redaktion betrifft. Das stimmt so aber nicht. Wer sich die Entwicklungen der letzten 17 Jahre anschaut (siehe meine Auflistung), sieht: Auch in der Vergangenheit wurde häufig erst verhandelt, nachdem der vorherige Tarifvertrag ausgelaufen war (siehe meine Übersicht). Ebenso wurde der redaktionelle Abschluss auch „früher“ oft erst Monate nach der Einigung erzielt.
Noch einmal zur Klarstellung: Die Verbindung zwischen dem Abschluss der redaktionellen Arbeiten und der Auszahlung der erhöhten Entgelte wird ausschließlich von den Arbeitgebern konstruiert. Sie vertreten den Standpunkt, dass eine Auszahlung erst erfolgen könne, wenn alle redaktionellen Details im Tarifvertrag festgehalten und unterzeichnet sind – obwohl sich an den vereinbarten Entgelterhöhungen und Zulagen durch die Redaktion inhaltlich nichts mehr ändern wird.
Tatsächlich wäre eine Auszahlung in diesem Jahr – spätestens seit Ablauf der Erklärungsfrist zum Einigungspapier im Mai – rechtlich ohne Probleme möglich. Und zwar unter Vorbehalt. Auch das habe ich hier bereits mehrfach erläutert.
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Niemand sagt, dass früher alles besser war. Der Hinweis auf nicht hinnehmbare exorbitante Zeitverschwendung in allen Phasen der Tarifverhandlungen ist allerdings überaus geboten.
Btw: Was ist denn jetzt mit der Erklärung der Gewerkschaftsseite? Die Frist ist ja wohl gestern abgelaufen.
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Wie praktisch, heute Nacht wurde in unserem Behörden Blog veröffentlicht, dass auf Grund der Langsamkeit der Tarifbeteiligten die angekündigte Auszahlung der Erhöhung für Ende Juli nicht eingehalten werden kann, da die "rechtssichere Meldefrist " um !!!!!! 1 Tag !!!! überschritten wurde. Daher kann man erst Ende August auszahlen.
Dieser bürokratische Wahnsinn mit Zeichnung, Gegenzeichnung, Wartefristen etc. ist ein Schlag ins Gesicht für alle Arbeitnehmer und die angeblich so mächtigen Gewerkschaften rühren keinen Finger um diese Bürokratie zu Gunsten der Arbeitnehmer zu ändern. Ein Trauerspiel um Macht und eigene Vorteile auf dem Rücken der Tarifbeschäftigten.
Hauptsache die Erhöhung von Bürgergeld, Kindergeld etc. erfolgt immer rechtzeitig.
Bei den Leuten, die etwas für ihre Arbeit bekommen sollen, ist das natürlich nicht so wichtig.
Hier sieht man schon, wie wichtig dem Staat seine eigenen Arbeitnehmer sind...
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[...] Falls ja, müssten spätestens morgen die Zahlbarmachungsschreiben durch die KAVen an ihre Mitglieder – also die Kommunen – versendet bzw. veröffentlicht werden [...].
Wer sagt das?
Könnte mir auch gut vorstellen, dass die KAV noch etwas warten, da sich die Mitglieder (Kommunen) darüber freuen würden. Und ist ja eh Urlaubszeit und so, da schafft es keiner in der KAV so ein Schreiben zu versenden
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[...] Falls ja, müssten spätestens morgen die Zahlbarmachungsschreiben durch die KAVen an ihre Mitglieder – also die Kommunen – versendet bzw. veröffentlicht werden [...].
Wer sagt das?
Könnte mir auch gut vorstellen, dass die KAV noch etwas warten, da sich die Mitglieder (Kommunen) darüber freuen würden. Und ist ja eh Urlaubszeit und so, da schafft es keiner in der KAV so ein Schreiben zu versenden
Der KAV NW selbst (ChefNL 013/25=NL 053/25 vom 23. Juli 2025, Seite 3):
Am 24. Juli 2025 wird sich der Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit der Thematik befassen.
Da die Redaktionsverhandlungen zwischen der VKA und den Gewerkschaften wegen dieser zuletzt platzierten Forderung der Gewerkschaften immer noch nicht abgeschlossen werden konnten und die verbandsinterne Positionierung läuft, ist der Versand des Zahlbarmachungsrundschreibens noch nicht möglich.
Die VKA hat das Zahlbarmachungsrundschreiben allerdings so weit vorbereitet, dass es zeitnah versendet werden kann, sofern keine Tarifvertragspartei die in den Redaktionsverhandlungen erreichte Paketlösung vom 14. Juli 2025 widerruft.
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Hauptsache die Erhöhung von Bürgergeld, Kindergeld etc. erfolgt immer rechtzeitig.
Bei den Leuten, die etwas für ihre Arbeit bekommen sollen, ist das natürlich nicht so wichtig.
Hier sieht man schon, wie wichtig dem Staat seine eigenen Arbeitnehmer sind...
Das ist ja nicht der Staat. Eine Gehaltszahlung ist kein Verwaltungsakt.
Das Gefühl, dass Arbeit sich nicht lohnt, ist allerdings ein politisches Problem.
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Aus dem Tarifvertrag wird ein echt geheimes Dokument gemacht. Die Fassung muss es echt in sich haben, dass man so ein Geheimnis draus macht. Auch das die Berichterstattung hierzu echt mau läuft..
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Du kannst die Änderungstarifverträge für den Bund dir schon anschauen: https://share.google/Hn2Dn5RhPlXaZIR4N
Im Bereich der VKA war nur noch zwei Streitfragen offen:
Verpflegungskostenzuschuss für Azubis und die freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Bereich der Krankenhäuser. Der Rest ist wohl safe. Aber es scheint alles sehr zäh zu sein - auf beiden Seiten.
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Du kannst die Änderungstarifverträge für den Bund dir schon anschauen: https://share.google/Hn2Dn5RhPlXaZIR4N
Im Bereich der VKA war nur noch zwei Streitfragen offen:
Verpflegungskostenzuschuss für Azubis und die freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Bereich der Krankenhäuser. Der Rest ist wohl safe. Aber es scheint alles sehr zäh zu sein - auf beiden Seiten.
Das war mir schon bekannt, dennoch finde ich diese Zurückhaltung und das geheim getue nicht wirklich unterhaltsam. Es wird eine Frist gesetzt 28.07 und trotzdem passiert einfach nichts.
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Montag endete die Erklärungsfrist.
Wenn wirklich alles vorbereitet gewesen wäre, hätte es ja gestern verschickt werden können.
Bei uns Arbeitnehmern ist zumindest nichts angekommen hierzu. Unsere Personalabteilung erhält ja nur die VKA Post und wollte uns informieren, sobald die Zahlbarmachung erfolgen kann.
Bisher nichts...
Deshalb sagte ich das ja....
Ich persönlich rechne diese Woche auch nicht mehr damit.
Urlaubszeit, neue Azubis am 01.08.2025, hoher Krankenstand etc.. Die VKA bzw. die einzelnen KAV werden schon Gründe finden, bei so etwas sind sie immer kreativ ;)
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Medien beschäftigen sich auch schon damit:
https://www.fr.de/wirtschaft/millionen-warten-auf-tvoed-erhoehung-schlag-ins-gesicht-zr-93856415.html
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Medien beschäftigen sich auch schon damit:
https://www.fr.de/wirtschaft/millionen-warten-auf-tvoed-erhoehung-schlag-ins-gesicht-zr-93856415.html
Entgeltgruppen mit zwei T bitte! Und nicht "der VKA", sondern "die" VKA!
Müssen die Journalisten doch demnächst durch Chat-GPT vollständig ersetzt werden ;)
Den Hauptpunkt meiner Kritik schreibt aber niemand (weder die Presse, noch die Gewerkschaften): Eine Auszahlung wäre auch ohne das Abwarten der Redaktionsverhandlungen schon lange möglich - Zahlung der Erhöhungen unter Vorbehalt durch die Arbeitgeber. Drops gelutscht. Die Verzögerung wird halt gerne als Druckmittel durch die AG, bzw. die VKA genutzt für die Redaktionsverhandlungen.
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Woran hakt es denn jetzt noch?
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Woran hakt es denn jetzt noch?
Objektiv: An nichts
Subjektiv: Zeit gewinnen, was gibt es besseres als ein zinsloses Darlehen?
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Habe gerade Geld bekommen für`s Urlaub machen im Mai. Bereitschaftsdienst. 8)
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Wir haben heute ein Rundschreiben der Personalabteilung erhalten, die Auszahlung kommt mit der August Abrechnung Ende August. Eeeeendlich
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Nach meinem Dafürhalten wurden hier von allen Seiten locker 3 Monate verschwendet und das ist der eigentliche Skandal.
Skandal ist wohl etwas zu hoch gegriffen. Dafür ist das mit derErhöhung zu unwichtig. Von einem Skandal würde ich sprechen, wenn in der ganzen Zeit überhaupt gar kein Gehalt ausbezahlt worden wäre. :D
Aber egal. Im Endeffekt gebe ich Dir Recht. Dieses ganze Rumgeeire geht mir auch tierisch auf den Keks, auch wenn mir die fehlende Erhöhung nicht weh tut. Am Ende fehlt es einfach am Willen der Beteiligten, etwaige Ausreden lasse ich da auch nicht mehr gelten.
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Nach meinem Dafürhalten wurden hier von allen Seiten locker 3 Monate verschwendet und das ist der eigentliche Skandal.
Am Ende fehlt es einfach am Willen der Beteiligten, etwaige Ausreden lasse ich da auch nicht mehr gelten.
Bitte richtig sagen: Es ist nur der Wille eines Beteiligten, nämlich der, der Dir das Geld jeden Monat überweist. Das Gehalt wird dir nicht durch die Gewerkschaften überwiesen.
Es ist am Ende des Tages noch viel witziger und einfacher: Die Arbeitgeber könnten - wenn Sie wollten - schon lange die neuen Entgelte (und Entgeltbestandteile die erhöht worden sind) auszahlen. Auch wenn die Änderungstarifverträge noch nicht unter Dach und Fach sind. Das geht rechtlich gefahrlos ganz locker, in dem man ein oder zwei Sätze unter die Entgeltabrechnungen schreibt, z.B.: "Die Entgelterhöhung erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren tariflichen Regelung gemäß dem Einigungspapier zur Einkommensrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA). Eine endgültige Rechtsgrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Eine Rückforderung ist vorbehalten. Ein Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden."
Man WILL das aber nicht, da man die Auszahlung der erhöhten Entgelte immer noch gut als Druckmittel in den Redaktionsverhandlungen nutzen kann.
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Die Gewerkschafte sind nur Vertreter der Beteiligtenseite Arbeitnehmer. Selbstredend könnte man einzeln aktiv werden, was aber auch keiner wirklich macht. Insofern fehlt es selbstredend an der Ernsthaftigkeit DER Beteiligten.
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Die Gewerkschafte sind nur Vertreter der Beteiligtenseite Arbeitnehmer. Selbstredend könnte man einzeln aktiv werden, was aber auch keiner wirklich macht. Insofern fehlt es selbstredend an der Ernsthaftigkeit DER Beteiligten.
Wie sollte denn die andere Seite (also Arbeitnehmerseite, egal ob Gewerkschaft oder der einzelne Beschäftigte) denn aktiv werden?
Mit Waffengewalt die Auszahlung fordern?
Klagen bringt nix, da noch keine formale Rechtsgrundlage besteht.
Es gibt ein Einigungspapier. Da ist eigentlich Friedenspflicht zugesichert und eigentlich keine Streikmaßnahmen mehr (möglich). Es fehlt nur noch die formale Umsetzung (=Änderungstarifverträge). Streiks, weil sich die Auszahlungen verzögern?
Oder sollten einfach "blanko"-Unterschriften unter die VKA-Entwürfe geleistet werden, damit ihr alle schneller Euer Geld bekommt?
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Mehr als 90 Prozent sind nicht in einer Gewerkschaft. Also selbst verhandeln.
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Wir haben heute ein Rundschreiben der Personalabteilung erhalten, die Auszahlung kommt mit der August Abrechnung Ende August. Eeeeendlich
Welches Bundesland?
Welcher KAV gibt da so krass Gas?
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Mehr als 90 Prozent sind nicht in einer Gewerkschaft. Also selbst verhandeln.
Das geht natürlich immer.
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Wir haben heute ein Rundschreiben der Personalabteilung erhalten, die Auszahlung kommt mit der August Abrechnung Ende August. Eeeeendlich
Welches Bundesland?
Welcher KAV gibt da so krass Gas?
Bayern, sind eine relativ große Kommune
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Der KAV Bayern hat noch keine Information herausgegeben.
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Wir haben heute ein Rundschreiben der Personalabteilung erhalten, die Auszahlung kommt mit der August Abrechnung Ende August. Eeeeendlich
Welches Bundesland?
Welcher KAV gibt da so krass Gas?
Bayern, sind eine relativ große Kommune
Hier in Niedersachsen tut sich auch nichts :(
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Der KAV Bayern hat noch keine Information herausgegeben.
Bei uns steht die Auszahlung trotzden schon fest
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Der KAV Bayern hat noch keine Information herausgegeben.
Bei uns steht die Auszahlung trotzden schon fest
Glaub ich nicht. Gerade Bayern ist pingelig.
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Der KAV Bayern hat noch keine Information herausgegeben.
Bei uns steht die Auszahlung trotzden schon fest
Glaub ich nicht. Gerade Bayern ist pingelig.
Stimmt, mein Arbeitgeber verarscht uns einfach mit einem Rundschreiben in dem steht, dass das Geld mit der Augustabrechnung kommt ?!
Glaub was du denkst, aber es steht fest und mein Geld kommt in vier Wochen
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Aktuelle Info bei uns: weiterhin nicht absehbar wann die Umsetzung der Tarifeinigung erfolgen kann.
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Bei uns tut sich auch gar nichts.
So viel dazu, dass die KAV das sehr schnell machen werden....
Die Erklärungsfrist lief Montag ab....
Das Schreiben hätte man - wenn man die Mitarbeiter ja so sehr wertschätzt und nicht unnötig verärgern will durch weiteres Aufschieben - bereits vorher aufsetzen könnne, da klar war, dass sich an den Erhöhungen nichts ändern wird.
Man hätte dann diesen vorgeschriebenen Text einfach Dienstag früh abschicken können.
Ist wirklich eine komplette Farce, was die kommunalen Arbeitgebervereine hier veranstalten
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Im VKA infokanal bei WhatsApp wurde eben veröffentlicht, dass heute das Zahlbarmachungsschreiben versendet wurde 🎉
✅ Redaktionsverhandlungen offiziell abgeschlossen!
Nach dem Tarifabschluss vom 6. April sind nun auch für die kommunalen Arbeitgeber die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen, da alle erforderlichen Änderungstarifverträge mit den Gewerkschaften finalisiert werden konnten.
Damit ist der Weg frei für die praktische Umsetzung: Wir haben soeben unser Zahlbarmachungsrundschreiben an unsere Mitgliedsverbände versendet. Diese können dann gegenüber den kommunalen Arbeitgeber offiziell die technische Umsetzung der Entgelterhöhungen anstoßen.
Nach der langen Phase der Redaktionsverhandlungen können die kommunalen Arbeitgeber nun die vereinbarten Regelungen konkret umsetzen! Die Beschäftigten erhalten damit die seit April gültigen Entgelterhöhungen rückwirkend ausgezahlt.
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Im VKA infokanal bei WhatsApp wurde eben veröffentlicht, dass heute das Zahlbarmachungsschreiben versendet wurde 🎉
✅ Redaktionsverhandlungen offiziell abgeschlossen!
Nach dem Tarifabschluss vom 6. April sind nun auch für die kommunalen Arbeitgeber die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen, da alle erforderlichen Änderungstarifverträge mit den Gewerkschaften finalisiert werden konnten.
Damit ist der Weg frei für die praktische Umsetzung: Wir haben soeben unser Zahlbarmachungsrundschreiben an unsere Mitgliedsverbände versendet. Diese können dann gegenüber den kommunalen Arbeitgeber offiziell die technische Umsetzung der Entgelterhöhungen anstoßen.
Nach der langen Phase der Redaktionsverhandlungen können die kommunalen Arbeitgeber nun die vereinbarten Regelungen konkret umsetzen! Die Beschäftigten erhalten damit die seit April gültigen Entgelterhöhungen rückwirkend ausgezahlt.
KAV NW-Newsletter von heute:
"Die VKA hatte daraufhin den Gewerkschaften mitgeteilt, dass sie das Verhandlungsergebnis vom 14. Juli 2025 nicht widerrufen werde. Am 31. Juli 2025 teilten die Gewerkschaften mit, dass sie mit den darauf basierenden konkreten Anpassungen im TVöD BT-K einverstanden seien. Vor diesem Hintergrund können die Redaktionsverhandlungen zur Tarifrunde 2025 nunmehr als abgeschlossen angesehen werden."
Zahlbarmachungsschreiben kommt separat.
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Übrigens enthält das Rundschreiben ein paar Infos, warum das Ganze so lange gedauert hat - es hat wohl ziemlich geknallt zwischen VKA und ver.di:
Zudem fand ein Spitzengespräch zwischen der Präsidentin der VKA, Karin Welge, und
dem ver.di Bundesvorsitzenden, Frank Werneke, statt. In diesem Gespräch hat die
Präsidentin verdeutlicht, dass es kein Verständnis für den Ablauf und Teile des
Ergebnisses der Redaktionsverhandlungen auf Seiten der VKA gebe. Dies gelte
insbesondere für die erstmalig in der achten Redaktionsverhandlung eingebrachte
Thematik der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41,5 Stunden statt 42 Stunden im
Krankenhausbereich, welche zu keinem Zeitpunkt Inhalt der Tarifverhandlungen oder
der Schlichtung gewesen sei und die Thematik des Verpflegungskostenzuschusses. Die
Präsidentin der VKA hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Zustimmung zur redaktionellen Einigung letztlich auch mit Blick auf die schwierigen
globalen, nationalen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begründet wird. Sie
sei ausnahmsweise erfolgt, da die kommunalen Arbeitgeber sich ihrer Verantwortung
bewusst seien und eine weitere Eskalation für nicht zielführend erachtet werde.
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Themen, die den öffentlichen Dienst bewegen und voranbringen. Da wartet man doch gerne.
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Bei uns kam nur ein Schreiben,man solle doch aufhören die Buchhaltung zu nerven ,weil
sie angeblich nix machen könnten(wg. Urlaub 8)) und die Auszahlung sowieso erst im letzten Quartal
erfolgen könne....also frühestens mit der September Abrechnung
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Bei uns kam auch nur die Info dauert noch, man hofft auf vor Oktober,aber bitte nicht nerven man muss halt auf die Freigabe und den IT Dienstleister mit der Umsetzung der Änderung warten. Für mich nicht nachvollziehbar, warum dieser diese nicht längst eingepflegt hat und nur noch aufs Köpfchen drücken muss sobald dieser die Freigabe erhält.
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Bei uns kam auch nur die Info dauert noch, man hofft auf vor Oktober,aber bitte nicht nerven man muss halt auf die Freigabe und den IT Dienstleister mit der Umsetzung der Änderung warten. Für mich nicht nachvollziehbar, warum dieser diese nicht längst eingepflegt hat und nur noch aufs Köpfchen drücken muss sobald dieser die Freigabe erhält.
Oktober wäre für die Jahressonderzahlung natürlich besonders ungünstig, da sie sich am durchschnittlich gezahlten Gehalt der Monate Juli, August und September bemisst. Aber vielleicht wollen die Kommunen hier auch bewusst sparen.
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Da es Nachberechnungen der einzelnen Monate geben wird, gibt es dieses Problem mit der JSZ gibt. Dein Gehalt Juli, August, September entspricht der neuen Tabelle, nur wir jeweils ein Teil des Gehalts nachgezahlt.
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In NRW ist das Zahlbarmachungsschreiben noch nicht veröffentlicht, in S-H vom KAV schon. Kommt da zufällig jemand ran? Gerne auch per PN.
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In NRW ist das Zahlbarmachungsschreiben noch nicht veröffentlicht, in S-H vom KAV schon. Kommt da zufällig jemand ran? Gerne auch per PN.
Dieser Prozess ist ein echter Lacher :D Die einen machen's und die Anderen lassen sich weiter schön Zeit.
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erkläre jemanden, dass du im öffentlichen Dienst arbeitest ohne zu sagen, wo du arbeitest... der gesamte prozess der tarifverhandlungen sollte von grund auf überarbeitet werden !!!
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erkläre jemanden, dass du im öffentlichen Dienst arbeitest ohne zu sagen, wo du arbeitest... der gesamte prozess der tarifverhandlungen sollte von grund auf überarbeitet werden !!!
Wo willst du da denn aufhören ?
Der gesamte ÖD und die gesamte Politik ist ein einziger Sumpf der theoretisch einmal komplett trockengelegt werden müsste.
Die Tarifverhandlungen sind doch nur ein winziges Teilchen in einem riesigen Getriebe und geben vielen Leuten und Posten überhaupt erst ihre Daseinsberechtigung.
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erkläre jemanden, dass du im öffentlichen Dienst arbeitest ohne zu sagen, wo du arbeitest... der gesamte prozess der tarifverhandlungen sollte von grund auf überarbeitet werden !!!
Wo willst du da denn aufhören ?
Der gesamte ÖD und die gesamte Politik ist ein einziger Sumpf der theoretisch einmal komplett trockengelegt werden müsste.
Donald, bist Du es? Müsste mal einer den Sumpf trocken legen, den Deep State bekämpfen und endlich die Mexikaner dafür bezahlen lassen!
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Übrigens enthält das Rundschreiben ein paar Infos, warum das Ganze so lange gedauert hat - es hat wohl ziemlich geknallt zwischen VKA und ver.di:
Zudem fand ein Spitzengespräch zwischen der Präsidentin der VKA, Karin Welge, und
dem ver.di Bundesvorsitzenden, Frank Werneke, statt. In diesem Gespräch hat die
Präsidentin verdeutlicht, dass es kein Verständnis für den Ablauf und Teile des
Ergebnisses der Redaktionsverhandlungen auf Seiten der VKA gebe. Dies gelte
insbesondere für die erstmalig in der achten Redaktionsverhandlung eingebrachte
Thematik der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41,5 Stunden statt 42 Stunden im
Krankenhausbereich, welche zu keinem Zeitpunkt Inhalt der Tarifverhandlungen oder
der Schlichtung gewesen sei und die Thematik des Verpflegungskostenzuschusses. Die
Präsidentin der VKA hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Zustimmung zur redaktionellen Einigung letztlich auch mit Blick auf die schwierigen
globalen, nationalen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begründet wird. Sie
sei ausnahmsweise erfolgt, da die kommunalen Arbeitgeber sich ihrer Verantwortung
bewusst seien und eine weitere Eskalation für nicht zielführend erachtet werde.
Dann gibt es nächstes Mal die Rache und man will Minuserhöhungen verhandeln.... wegen der globalen, nationalen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Insbesondere als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müsse man sich in diesen Zeiten solidarisch zeigen und daher einer Verminderung des Gehalt um 1,3 % zustimmen.
Oder mit irgendwelchen solchen Scherzen wird das dann ab April 2027 in den Redaktionsverhandlungen weitergehen
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Bei uns kam auch nur die Info dauert noch, man hofft auf vor Oktober,aber bitte nicht nerven man muss halt auf die Freigabe und den IT Dienstleister mit der Umsetzung der Änderung warten. Für mich nicht nachvollziehbar, warum dieser diese nicht längst eingepflegt hat und nur noch aufs Köpfchen drücken muss sobald dieser die Freigabe erhält.
.... weil es nicht gewollt ist und jeder Monat Verzögerung Kreditzinsen spart
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Da es Nachberechnungen der einzelnen Monate geben wird, gibt es dieses Problem mit der JSZ gibt. Dein Gehalt Juli, August, September entspricht der neuen Tabelle, nur wir jeweils ein Teil des Gehalts nachgezahlt.
Korrekt.
Aber vielleicht muss die JSZ dann auch in korrigierter Höhe noch nachgezahlt werden :D
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Im September brauch ichs dann auch nicht mehr haben. Dann lieber gleich bis Oktober warten. Dann gibts wenigstens mit der JSZ zusammen endlich mal eine dicke Lohnrechnung :D
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Hallihallo zusammen :-)
Ich habe leider keine geeignete Infos finden können, daher die FRage an euch. Ich hatte meinen AG (Landkreis) gefragt, wann die Auszahzlung nach dem neuen TVöD erfoglt, da ich auch dieser Entgeltabrechnung, also April, nichts dazu gefunden habe.
Mein AG meinte, voraussichtlich nicht vor August würde eine entsprechende Zahlung erfolgen. Dort dann mit Rückrechnung.
Nun meine Frage. Ist das so ok rechtlich gesehen? Mit welcher Begründung, sofern der AG das überhaupt begründen muss, kann der AG die Erhöhung verschieben? Kann der AG dann hier mit dem Geld erstmal arbeiten? Habe ich als Angestellter nicht das Recht, dass nach dem neuen TVöD Entgelt gezahlt wird?
Ist das bei anderen auch so?
Vielen Dank für eure netten Antworten :-)
Ob der AG das Geld „zwischenparkt“, ist schwer zu sagen, aber üblich ist eher, dass die Abrechnungssoftware und internen Prozesse einfach Zeit brauchen. Bei uns (Kommunalverwaltung) ist die Auszahlung auch erst für August angekündigt, mit Rückwirkung ab dem Stichtag.
Also: ärgerlich, aber rechtlich normalerweise ok.
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Was mich stutzig macht, das die VKA den Änderungstarifvertrag noch nicht frei gibt. Auch hier im Haus wird die Stimmung immer rauer.
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Im September brauch ichs dann auch nicht mehr haben. Dann lieber gleich bis Oktober warten. Dann gibts wenigstens mit der JSZ zusammen endlich mal eine dicke Lohnrechnung :D
Und mit der dicken Lohnrechnung gibt's dicke Steuersätze gratis dazu...
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zumindest haben sie es jetzt doch ihr ewiges Hinauszögern in die Bild geschafft:
https://www.bild.de/politik/inland/frust-nach-tarifeinigung-beschaeftigte-warten-ueber-monate-auf-mehr-geld-688f7e0d8c8eec4efca1c90c
Können sie sich richtig auf die Schulter klopfen 8).
Macht den öffentlichen Dienst sicherlich interessant für potentielle Fachkräfte ;)
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Im September brauch ichs dann auch nicht mehr haben. Dann lieber gleich bis Oktober warten. Dann gibts wenigstens mit der JSZ zusammen endlich mal eine dicke Lohnrechnung :D
Und mit der dicken Lohnrechnung gibt's dicke Steuersätze gratis dazu...
Da die Steuerlast auf das Jahr berechnet wird, ist es völlig Banane wann es in diesem Jahr zur Nachzahlung kommt.
Oder möchte hier jemand den Arbeitnehmerfreibetrag mehrfach angerechnet bekommen?
Oder war ein ein Hinweis darauf, dass jede Erhöhung sich in der Progressionskurve wiederfindet? Dann ist der Hinweis auf die JSZ nicht notwendig?
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so ist es. Ich rechne mein Netto ohnehin immer aufs ganze Jahr. Von daher ist es mir auch fast egal, wann etwaige Erhöhungen kommen.
Aber wem die Steuerlast zu groß wird, der darf mir gerne noch was von seinem Brutto abgeben. Die zusätzliche Steuerlast trage ich dann gerne.
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Mein AG hat die Gehaltserhöhung bereits im Juni ausgezahlt aber die erhöhte Wechselschichtzulage noch nicht da wohl noch eine Unterschrift fehlt. 🤷♂️
Mal schauen wie es jetzt im August aussieht.
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Mein AG hat die Gehaltserhöhung bereits im Juni ausgezahlt aber die erhöhte Wechselschichtzulage noch nicht da wohl noch eine Unterschrift fehlt. 🤷♂️
Mal schauen wie es jetzt im August aussieht.
Ist recht logisch. Die Tabellen selbst waren als erstes geklärt. Trotzdem sollte eine gute Verwaltung bei solch einer frühen Zahlung den Vorbehaltshinweis aussprechen. Für den Fall der Fälle.
Die endgültige Unterschrift unter dem Änderungstarifvertrag gibt es ja auch erst jetzt.
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Mein AG hat die Gehaltserhöhung bereits im Juni ausgezahlt aber die erhöhte Wechselschichtzulage noch nicht da wohl noch eine Unterschrift fehlt. 🤷♂️
Mal schauen wie es jetzt im August aussieht.
Ist recht logisch. Die Tabellen selbst waren als erstes geklärt. Trotzdem sollte eine gute Verwaltung bei solch einer frühen Zahlung den Vorbehaltshinweis aussprechen. Für den Fall der Fälle.
Die endgültige Unterschrift unter dem Änderungstarifvertrag gibt es ja auch erst jetzt.
Nun ich bin erst seit Oktober 2024 im TVöD und komme aus der Privatwirtschaft, wobei eine Messegesellschaft ja auch mehr oder weniger wie ein Privatunternehmen geführt wird, ergo ist mir das tarifliche Gedöns noch relativ neu. Aber das man etwas Geduld haben muss teilten mir auch schon Kollegen mit, auch was das Thema Langzeitkonto bei uns angeht. Naja abwarten, dann wird sie eben rückwirkend ausgezahlt.
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Thematik der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41,5 Stunden statt 42 Stunden im
Krankenhausbereich
Klingt ja zunächst mal irgendwie Paradox, da es ja eine "Senkung der Erhöhung" ist :-)
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Mein AG hat die Gehaltserhöhung bereits im Juni ausgezahlt aber die erhöhte Wechselschichtzulage noch nicht da wohl noch eine Unterschrift fehlt. 🤷♂️
Mal schauen wie es jetzt im August aussieht.
Ist recht logisch. Die Tabellen selbst waren als erstes geklärt. Trotzdem sollte eine gute Verwaltung bei solch einer frühen Zahlung den Vorbehaltshinweis aussprechen. Für den Fall der Fälle.
Die endgültige Unterschrift unter dem Änderungstarifvertrag gibt es ja auch erst jetzt.
Nun ich bin erst seit Oktober 2024 im TVöD und komme aus der Privatwirtschaft, wobei eine Messegesellschaft ja auch mehr oder weniger wie ein Privatunternehmen geführt wird, ergo ist mir das tarifliche Gedöns noch relativ neu. Aber das man etwas Geduld haben muss teilten mir auch schon Kollegen mit, auch was das Thema Langzeitkonto bei uns angeht. Naja abwarten, dann wird sie eben rückwirkend ausgezahlt.
Ich glaube, da hilft wirklich nur Gelassenheit und sich mit dem „Tarifgedöns“ vertraut zu machen – irgendwann blickt man da besser durch.
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
Jaa da gebe ich dir vollkommen Recht
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
:D :D :D :D :D
Zeigt wieder wie personalunfreundliche der KAV Niedersachsen ist. Schön trödeln.
In Schleswig-Holstein ist es bald eine Woche durch....
Aber Hauptsache so etwas auf der Homepage aufzeigen:
https://www.kav-nds.de/index.php?object=tx,3598.5.1&ModID=7&FID=3598.2526.1
Dann sollte man das vielleicht auch mal leben
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
Ohh da kann ich ja offen dass vielleicht diesen Monat passend zum Urlaub oder spätestens im September das Geld ausgezahlt wird, wenn denn der IT Dienstleister bei uns hinterher kommt
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
Ich hab mich verguckt, es sind sogar 132 Anlagen!!
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
Ich hab mich verguckt, es sind sogar 132 Anlagen!!
Alle Seiten des Tarifvertrags einzeln ? :D
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Mein Arbeitgeber (Landkreis) hat nun im Intranet veröffentlich, dass die Erhöhung inkl. Nachzahlung ab April im 4. Quartal 2025 erfolgen wird.
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Mein Arbeitgeber (Landkreis) hat nun im Intranet veröffentlich, dass die Erhöhung inkl. Nachzahlung ab April im 4. Quartal 2025 erfolgen wird.
Wow. Die wollen sich wohl noch eine gewisse Zeit den kostenlosen Liquiditätskredit gönnen.
Welches Bundesland?
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Kommt denke ich jetzt stark auf den IT Dienstleister an, in NDS ist glaube ich in vielen Kommunen P&I Loga?
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Bei uns (Kommune BW) gibts auch die Meldung: Auszahlung ist ab dem 4. Quartal möglich.
Kann also auch Dezember werden...
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
Wenn es bis zum 22.8. kommt kann es noch im August ausgezahlt werden. Ich bin mal gespannt, wieviel Zeit sich die KAV Niedersachsen lassen kann.
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Kommt denke ich jetzt stark auf den IT Dienstleister an, in NDS ist glaube ich in vielen Kommunen P&I Loga?
In NRW auch bei sehr vielen Kommunen, die sind groß genug, dass die das eigentlich ziemlich fix umsetzten können sollten. Wenn nicht wäre das für die Lizenzgebür von mindestens 20€ pro Mitarbeitenden sehr bitter.
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Mein Arbeitgeber (Landkreis) hat nun im Intranet veröffentlich, dass die Erhöhung inkl. Nachzahlung ab April im 4. Quartal 2025 erfolgen wird.
Wow. Die wollen sich wohl noch eine gewisse Zeit den kostenlosen Liquiditätskredit gönnen.
Welches Bundesland?
In Baden-Württemberg
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Kommt denke ich jetzt stark auf den IT Dienstleister an, in NDS ist glaube ich in vielen Kommunen P&I Loga?
Bei uns ist es P&I Loga
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Bei uns (Kommune BW) gibts auch die Meldung: Auszahlung ist ab dem 4. Quartal möglich.
Kann also auch Dezember werden...
Das ist echt unfassbar. Für einen Tarif, der seit 01.01.2025 gilt und sich bereits 3 Monate Nullrunde "eingehandelt" wurde, wird der Rest auch noch über ein halbes Jahr geschoben....
Und dann etwas von Arbeitgeberattraktivität, Respekt, Wertschätzung erzählen.
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
Wenn es bis zum 22.8. kommt kann es noch im August ausgezahlt werden. Ich bin mal gespannt, wieviel Zeit sich die KAV Niedersachsen lassen kann.
Bei uns ist immer am 10. Schluss des Monats....
Alles, was danach kommt (auch Reisekosten etc.) gehen in den nächsten Monat.
Der KAV Niedersachsen gönnt sich echt hart. Triggert sie offenbar auch nicht, dass S-H und NRW Freigabe erteilt hat
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Das ist echt unfassbar. Für einen Tarif, der seit 01.01.2025 gilt und sich bereits 3 Monate Nullrunde "eingehandelt" wurde, wird der Rest auch noch über ein halbes Jahr geschoben....
Und dann etwas von Arbeitgeberattraktivität, Respekt, Wertschätzung erzählen.
Alle Ereignisse die ein schlechtes Bild auf die Tarifparteien, insbesondere Verdi, wirft, sehe ich als großen Vorteil an.
Wir Niedersachsen, IT- Dienstleister ist die ITEBO.
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Die Stadt München hat gestern im Intranet veröffentlicht, dass die Erhöhung mit dem Septembergehalt ausgezahlt wird.
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Ich denke die Kosten für Arbeitszeit, um nach Auszahlungen zu fragen, hätten alternativ für eine Erhöhung um 4 Prozent zum 01.01. gereicht ;)
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KAV NW hat heute Mittag das Zahlbarmachungsschreiben veröffentlicht.
115 (!!!) Anlagen / Tabellen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung des TVÖDs 2005: "Vereinfachung des Tarifrechts". Selten so gelacht...
Ich hab mich verguckt, es sind sogar 132 Anlagen!!
Alle Seiten des Tarifvertrags einzeln ? :D
Das sind nur die jeweiligen Tabellen...
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Das ist echt unfassbar. Für einen Tarif, der seit 01.01.2025 gilt und sich bereits 3 Monate Nullrunde "eingehandelt" wurde, wird der Rest auch noch über ein halbes Jahr geschoben....
Und dann etwas von Arbeitgeberattraktivität, Respekt, Wertschätzung erzählen.
Alle Ereignisse die ein schlechtes Bild auf die Tarifparteien, insbesondere Verdi, wirft, sehe ich als großen Vorteil an.
Wir Niedersachsen, IT- Dienstleister ist die ITEBO.
Wäre gut... ich bin mal gespannt, ob das bei den nächsten Verhandlungen zur Sprache kommt, dass das "dieses Mal" dann nicht so lange dauern soll
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Ich denke die Kosten für Arbeitszeit, um nach Auszahlungen zu fragen, hätten alternativ für eine Erhöhung um 4 Prozent zum 01.01. gereicht ;)
In der Tat..... :D
aber die gesparten Liquiditätskreditzinsen sind noch miteinzuberechnen durch die verspätete Auszahlung (gratis Kredit statt Zinsaufwand bei Bank)
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Juhuuu, wir haben diese Woche die Info über die Zahlbarmachung erhalten. Landkreis in Niedersachsen, Dienstleister ist auch P&I Loga. Zumindest klingt es so, als ob es noch im August klappen könnte. :-)
Ich bin gespannt!
Ich bin neu hier und lese bisher fleißig mit. Ich hoffe die Info gibt Aufwind auch in anderen Ecken des Landes.
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[/quote]
Wäre gut... ich bin mal gespannt, ob das bei den nächsten Verhandlungen zur Sprache kommt, dass das "dieses Mal" dann nicht so lange dauern soll
[/quote]
Das glaubst du doch selbst nicht. Nicht ein Wort von der ach so tollen Gewerkschaft zu solchen essentiellen Themen. Bei Nullrunden aber, da schnellen die Hände nach oben.
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Bei uns immer noch kein Ende der Warterei...
Bayern und die allseits bekannte und beliebte AKDB. ::)
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bei uns (kleine kommunale Behörde) gibts die Erhöhung ab August. Die Tariftabellen habe ich heute von Sage (unsere HR-DL) eingelesen und bereits mal gerechnet.
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Es wird für einige so und so eine Rückrechnung, wo keiner mehr durchblickt ;)
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Es wird für einige so und so eine Rückrechnung, wo keiner mehr durchblickt ;)
Ja fühl ich sehr, wenn ich überlege dass die bei uns letztes Jahr bei den fertig gewordenen Azubis 4 mal neu die Rückrechnung und Korrektur machen mussten weil irgendwas nicht gepasst hat (inklusive Wechsel der jeweiligen Sachbearbeiter alle 2 Monate)seh ich hier ehrlich gesagt schwarz
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
Wenn es bis zum 22.8. kommt kann es noch im August ausgezahlt werden. Ich bin mal gespannt, wieviel Zeit sich die KAV Niedersachsen lassen kann.
Bei uns ist immer am 10. Schluss des Monats....
Alles, was danach kommt (auch Reisekosten etc.) gehen in den nächsten Monat.
Der KAV Niedersachsen gönnt sich echt hart. Triggert sie offenbar auch nicht, dass S-H und NRW Freigabe erteilt hat
Gibt es die den jetzt inzwischen?
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Es wird für einige so und so eine Rückrechnung, wo keiner mehr durchblickt ;)
Frag uns Wechselschichtler mal.
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Mein Arbeitgeber (Landkreis in Sachsen) hat am Freitag im Intranet veröffentlicht das die Auszahlung mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt wird 🎉
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Es wird für einige so und so eine Rückrechnung, wo keiner mehr durchblickt ;)
Ja fühl ich sehr, wenn ich überlege dass die bei uns letztes Jahr bei den fertig gewordenen Azubis 4 mal neu die Rückrechnung und Korrektur machen mussten weil irgendwas nicht gepasst hat (inklusive Wechsel der jeweiligen Sachbearbeiter alle 2 Monate)seh ich hier ehrlich gesagt schwarz
Können sie ja froh sein, dass es nicht wie 2023 noch eine rückwirkende Erhöhung des Grunfreibetrags gibt. Das noch damit zu, dann würde es richtig lustig werden.
Bei uns in Niedersachsen nach wie vor keine Zahlbarmachungsanweisung.
Die Reaktionsverhandlungen sind ja jetzt auch erst 3 Wochen vorbei, so schnell kann das ja nicht gehen
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Personalstelle: VKA hat KAV Niedersachsen noch keine Anweisung gegeben (auf Anfrage)
Scheint wohl keine Prio zu haben :P
Der KAV Niedersachsen ist aber grundsätzlich genauso personalunfreundlich eingestellt wie die Gesamt-VKA.
Wundert mich daher nicht, dass hier nichts passiert....
Wenn es bis zum 22.8. kommt kann es noch im August ausgezahlt werden. Ich bin mal gespannt, wieviel Zeit sich die KAV Niedersachsen lassen kann.
Bei uns ist immer am 10. Schluss des Monats....
Alles, was danach kommt (auch Reisekosten etc.) gehen in den nächsten Monat.
Der KAV Niedersachsen gönnt sich echt hart. Triggert sie offenbar auch nicht, dass S-H und NRW Freigabe erteilt hat
Gibt es die den jetzt inzwischen?
Ich arbeite nicht in der Personalabteilung, bekomme die Infos also nicht aus erster Hand. Aber unser Arbeitgeber wollte uns eigentlich direkt informieren, sobald die Zahlbarmachung vorliegt... bislang kam da nichts, heute auch nicht.
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tvoed-erhoehung-im-schneckentempo-geduld-bis-oktober-noetig.ef0d1d78-db1b-4870-8d7d-1928fd7f2306.html
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bei uns soll es wohl auch diesen Monat kommen...ich glaub es erst, wenn es da ist ;D
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Bei uns (TV-V, Niedersachsen) wird ab August gezahlt, also noch in dieser Woche. :D
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Bund gibt es wohl erst mit den September Bezügen
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Bei uns (TV-V, Niedersachsen) wird ab August gezahlt, also noch in dieser Woche. :D
kriegt ihr trotz späterer Erhöhung (Juni statt April) sogar noch vor uns die Erhöhung.
Die VKA und der KAV Niedersachsen sind echt der letzte Drecksladen. Scheint auch keine Bestrebungen zu geben, dass nun endlich mal schnell abzuschließen
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https://www.kav-sachsenanhalt.de/wir-ueber-uns/aktuelles/#c131
Sachsen-Anhalt ist offenbar auch soweit
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Hier wurde heute im Intranet veröffentlicht, dass das Tarifergebnis jetzt zu August umgesetzt wird und die Nachzahlungen rückwirkend ab April erfolgen.
Über alle anderen Ergebnisse wird zeitnah und ausführlich informiert.
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Hier wurde heute im Intranet veröffentlicht, dass das Tarifergebnis jetzt zu August umgesetzt wird und die Nachzahlungen rückwirkend ab April erfolgen.
Über alle anderen Ergebnisse wird zeitnah und ausführlich informiert.
Die spannende Frage ist: Was ist "hier"?
A: Bundesland
B: TVöD oder TV-V
Bei uns (Niedersachsen, TVöD) ist auch gestern nichts mehr passiert. Aber selbst wenn, würde das für September wahrscheinlich schon zu knapp werden. Weil diese Tabellen ja so megaüberraschend kommen, wird sicherlich mit dem Einlesen/Programmieren erst nach erfolgter Freigabe begonnen - so kann noch weiter Zeit herausgeholt werden ;D
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Hier wurde heute im Intranet veröffentlicht, dass das Tarifergebnis jetzt zu August umgesetzt wird und die Nachzahlungen rückwirkend ab April erfolgen.
Über alle anderen Ergebnisse wird zeitnah und ausführlich informiert.
Die spannende Frage ist: Was ist "hier"?
A: Bundesland
B: TVöD oder TV-V
Bei uns (Niedersachsen, TVöD) ist auch gestern nichts mehr passiert. Aber selbst wenn, würde das für September wahrscheinlich schon zu knapp werden. Weil diese Tabellen ja so megaüberraschend kommen, wird sicherlich mit dem Einlesen/Programmieren erst nach erfolgter Freigabe begonnen - so kann noch weiter Zeit herausgeholt werden ;D
A: Landeshauptstadt NRW und somit TVöD.
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Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.
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Bei uns Kommune in NRW, kam gestern Abend im Intranet die Info, dass die Erhöhung rückwirkend jetzt im August mit ausgezahlt wird und das wegen der Rückrechnung keine steuerlichen Nachteile für uns entstehen werden.
Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.
Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)
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Steuerliche Nachteile sollten sich auch nicht ergeben, da du es zwar als ein Einmalzahlung bekommst, aber es "steurerlich" als Rückrechnung behandelt wird, sprich es gibt neue Entgeltabrechnungen für jeden Monat ab April; es wird somit jeden Monat bereits einen Teil des Grundfreibetrags genutzt und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.
Dann sind die aber echt gut bei euch, wenn die das jetzt im August schon schaffen bei jetzt erst erfolgter Freigabe. Bei uns ist der Monat abrechnungstechnisch schon durch (Gehalt kommt allerdings erst Ende des Monats)
Ich bin auch erstaunt. Normalerweise sind die Abrechnungen immer auf ca den 20. datiert bzw. Die Woche um den 20. werden bei uns zum Abruf aber frühestens 3 Kalendertage vor Monatsende zur Einsicht und zum runterladen freigeben
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... und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.
Auch dann gäbe es keinen steuerlichen Nachteil, da der Grundfreibetrag ein Jahresbetrag ist -- die Einkommensteuer wird jährlich abgerechnet; die Lohnsteuer jeden Monat ist nur eine Vorauszahlung. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung ist es völlig egal, in welchem Monat das Entgelt geflossen ist.
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Die Leute wollen das Steuerthema nicht begreifen. ;D
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Bei uns (Hessen) kam gerade die neueste Abrechnung rein für August (Loga3 Dienstleister) und es ist keine Nachzahlung drauf. Absolut erbärmliches Armutszeugnis.
Also noch einen Monat warten. Es ist nur noch lächerlich.
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Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.
Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.
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Laut Abrechnung für den Monat August ist auch für den Bund die Auszahlung anscheinend nicht vorgesehen.
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Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.
Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.
Das kann doch nicht sein, die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen... Was bringen Tarifverhandlungen, wenn es so läuft?
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Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.
Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.
Das kann doch nicht sein, die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen... Was bringen Tarifverhandlungen, wenn es so läuft?
Das Problem von jeder macht wie er will. Es gibt keinen Standard und das wird jetzt mal wieder so richtig klar :D
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wie schwer kann es sein, einen Betrag mal 1,03 zu rechnen?
Selbst wenn ich das im Kopf rechnen müsste, brauche ich dafür keine 5 Monate.
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Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.
Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.
Was man überhaupt nicht verstehen muss und die Kollegen in Rheinland-Pfalz tun mir da auch ehrlich gesagt ein wenig leid.
Nochmal zur Erinnerung VKA am 01.07.2025 im WhatsApp-Kanal:
✅ Redaktionsverhandlungen offiziell abgeschlossen!
Nach dem Tarifabschluss vom 6. April sind nun auch für die kommunalen Arbeitgeber die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen, da alle erforderlichen Änderungstarifverträge mit den Gewerkschaften finalisiert werden konnten.
Damit ist der Weg frei für die praktische Umsetzung: Wir haben soeben unser Zahlbarmachungsrundschreiben an unsere Mitgliedsverbände versendet. Diese können dann gegenüber den kommunalen Arbeitgeber offiziell die technische Umsetzung der Entgelterhöhungen anstoßen.
Nach der langen Phase der Redaktionsverhandlungen können die kommunalen Arbeitgeber nun die vereinbarten Regelungen konkret umsetzen! Die Beschäftigten erhalten damit die seit April gültigen Entgelterhöhungen rückwirkend ausgezahlt.
Verstehe nicht, wie man sich da noch einmal querstellen kann.
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Bei uns auch frühstens August lt Intranat. Ich bin gespannt
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Meine Kommune ( NRW) hat grad auf der internen Seite die Zahlung Ende August angekündigt, sich noch mal entschuldigt und wieder alles auf den "rechtssicheren Eingang" von Vereinbarungen geschoben. ;D
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Der KAV Rheinland-Pfalz hat heute mitgeteilt, dass immer noch kein Zahlbarmachungsschreibung zur Verfügung gestellt werden kann.
Die VKA hat für heute zu einer weiteren GF-Konferenz mit den einzelnen KAV eingeladen, um sich über den Klärungsbedarf zu beraten. Weitere Abstimmungen mit den Gewerkschaften werden auch nicht ausgeschlossen.
Somit können wir die Umsetzung mit der August-Abrechnung vergessen.
Was zur Hölle....
Was für Klärungsbedarf denn nun noch nach wochenlangen Verhandlungen?
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Im nördlichen Rheinland bekommt man das mit der Auszahlung hin - im südlichen Rheinland nicht?
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
Was verbirgt sich hinter dem unglücklichen Kürzel SA?
ST für Sachsen-Anhalt
SN für Sachsen
Um mal die amtlichen Kürzel zu nutzen.
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... und nicht alles in den August (bei euch) geknallt. Dann wäre es in der Tat eine relativ hohe Steuerlast, da für die Gesamtnachzahlung keinerlei Grundfreibetrag zur Verfügung stünde.
Auch dann gäbe es keinen steuerlichen Nachteil, da der Grundfreibetrag ein Jahresbetrag ist -- die Einkommensteuer wird jährlich abgerechnet; die Lohnsteuer jeden Monat ist nur eine Vorauszahlung. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung ist es völlig egal, in welchem Monat das Entgelt geflossen ist.
Selbst das würde zum Jahresende der AG mit dem internen Arbeitgebern-Lohnsteuerausgleich wieder ausbügeln.
In den Fällen, wo er es nicht darf (unterjähriges Beschäftigungsverhältnis, Statuswechsel TB/B) oder er es einfach vergisst, kommt die Einkommensteuererklärung zum Glattbügeln.
Aber es soll ja wirklich Leute geben, die glaube, sie bestimmen mit ihrer Steuerklasse ihre Steuerlast…
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
Was verbirgt sich hinter dem unglücklichen Kürzel SA?
ST für Sachsen-Anhalt
SN für Sachsen
Um mal die amtlichen Kürzel zu nutzen.
Früher hat man für beides noch das amtliche Kürzel "DDR" genutzt ;)
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ST merk ich mir nie, intern nutzen wir LSA, warum auch immer.
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Bei uns (größere Stadt in Hessen) wurde am Freitag im Mitteilungsblatt veröffentlicht, dass die Umsetzung mit der anstehenden Entgeltabrechnung für August erfolgt. Die Nachzahlung für die anderen Monate erfolgt dann durch Korrekturen der entsprechenden Abrechnungen.Wir sind gespannt. :D
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wie schwer kann es sein, einen Betrag mal 1,03 zu rechnen?
Selbst wenn ich das im Kopf rechnen müsste, brauche ich dafür keine 5 Monate.
wie kommst du eigentlich darauf?
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%
Es sind für 2026 doch nur 2,8 % ausgehandelt und diese erst ab Mai, sogesehen kann man von unter 2 % Erhöhung aufs ganze Jahr rechnen.
Zurück zum Thema:
Bei uns ist in der August Abrechung auch nichts davon zu sehen, ob es im Sep. überhaupt kommt, weiß man noch nicht so genau.
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Für 2026 sind natürlich eingedenk der Erhöhung der JSZ doch einiges mehr ausgehandelt. Allerdings tendenziell eher im höheren EG - Bereich.
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wie kommst du eigentlich darauf?
[...]
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%
Es sind für 2026 doch nur 2,8 % ausgehandelt und diese erst ab Mai, sogesehen kann man von unter 2 % Erhöhung aufs ganze Jahr rechnen.
@BAT hat es schon korrekt angedeutet, die Erhöhung der JSZ bewirkt diese Prozente.
Ich rechne immer alles auf EG12/6 Niveau
Und da kann man auf den Tabellen dieser Seite folgende Jahresentgelte entnehmen:
2026 = 88667 EUR
2025 = 85264 EUR
Die Rechnung ist dann einfach: 88667/85264 =1,039911334
und das sind eben diese 3,99 Prozent.
Was indes eine völlig geratene Schnapszahl ist, ist die Inflation für 2026. Die kann ich natürlich nicht wissen. Da bin ich dann mit den 2,75% etwas höher gegangen, einfach weil sie ja auch den Teil für Januar bis März abdecken muss, weil der Tarifvertrag ja durch die diesjährige verspätete Erhöhung bis Ende März 2027 läuft.
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Bei uns, LK Th sind die Nachberechnungen bei der Augustabrechnung dabei.
"Zahlung unter Vorbehalt"... Hätte man auch schneller hinbekommen können.
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Bei uns Rheinland pfalz wurde gesagt ende September, was soll der Scheiss, wir vom Bauhof sind echt angepisst
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Was indes eine völlig geratene Schnapszahl ist, ist die Inflation für 2026. Die kann ich natürlich nicht wissen.
Ich hadere ja immer schon mit dem persönlichen Inflationsrechner auf den Seiten des Minsiteriums. Wenn ich zu den Unterkunfskosten auch Kaltmiete/ Darlehensrate dazurechne, habe ich 2026 eine Deflation von etwa 30 Prozent.
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Was indes eine völlig geratene Schnapszahl ist, ist die Inflation für 2026. Die kann ich natürlich nicht wissen.
Ich hadere ja immer schon mit dem persönlichen Inflationsrechner auf den Seiten des Minsiteriums. Wenn ich zu den Unterkunfskosten auch Kaltmiete/ Darlehensrate dazurechne, habe ich 2026 eine Deflation von etwa 30 Prozent.
Tja, jeder hat seine eigenen Inflationsrate, dass muss man halt akzeptieren können.
Aber du bekommst auch schön wieder eine Inflation im nächstem Jahr.
Möchte nicht wissen wie meine Deflation war, als meine monatlichen Zahlungen für Zins/Abtragszahlung um 1350€ gesunken ist.
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Bei uns kommt das Geld vielleicht im September - es heißt der Dienstleister für die Abrechnung müsse die Einspielung der Daten prüfen usw.. Früher wurde es ausgezahlt sobald die Tabellen öffentlich wurden. Maximal 2-3 Monate nach den Verhandlungen gab es das neue Entgelt. Was diesmal für ein Geschiss gemacht versteht keiner. :-X
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
Was verbirgt sich hinter dem unglücklichen Kürzel SA?
ST für Sachsen-Anhalt
SN für Sachsen
Um mal die amtlichen Kürzel zu nutzen.
Was wieder unser allgemeinen Unfähigkeit geschuldet ist, sich mit unserer dunklen Vergangenheit normal auseinanderzusetzen.
Wie man gut erkennen kann, wäre zumindest SA das einzig logische Kürzel
BW (Baden-Württemberg), BY (Bayern), BE (Berlin), BB (Brandenburg), HB (Bremen), HH (Hamburg), HE (Hessen), MV (Mecklenburg-Vorpommern), NI (Niedersachsen), NW (Nordrhein-Westfalen), RP (Rheinland-Pfalz), SL (Saarland), SN (Sachsen), ST (Sachsen-Anhalt), SH (Schleswig-Holstein) und TH (Thüringen)
Aber wollen wir dieses Fass aber wirklich aufmachen? Jeder - außer Dir - hat doch vermutlich gleich an Sachsen-Anhalt gedacht, und keiner an die Sturm-Abteilung. Zumal wir hier nicht in einem amtlichen Bereich unterwegs sind, könnte man da doch einfach mal nichts dazu sagen.
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Aber du bekommst auch schön wieder eine Inflation im nächstem Jahr.
Ach,was mit uns beiden ist. Ich wollte nur darauf hinaus, dass diese Inflationsraten doch eher sehr relativ sind und der Staat/Verdi/ alle Gruppen zusehen sollten, dass Sie das machen, was alle Welt, außer D-A-CH machen: Eigentum und Kapital
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Ja, der Deutsche Sparesel
und der Deutsche der nur dann ein Eigenheim kauft, wenn es eine Villa ist.
Neulich in Island musste ich lächeln über die Blechdachhütten mit max 60qm Fläche aber viel Land drumherum.
Solche Buden würde kein Deutscher kaufen.
Und klar jeder hat seine eigenen Inflationsrate (doof dass nur das Kaum einer in der Lage ist diese auszurechnen, da ihnen das Datenmaterial in Form von Ausgabeverhalten fehlt).
Aber wir alle haben nur eine staatliche Inflationsrate.
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
Was verbirgt sich hinter dem unglücklichen Kürzel SA?
ST für Sachsen-Anhalt
SN für Sachsen
Um mal die amtlichen Kürzel zu nutzen.
Was wieder unser allgemeinen Unfähigkeit geschuldet ist, sich mit unserer dunklen Vergangenheit normal auseinanderzusetzen.
Wie man gut erkennen kann, wäre zumindest SA das einzig logische Kürzel
BW (Baden-Württemberg), BY (Bayern), BE (Berlin), BB (Brandenburg), HB (Bremen), HH (Hamburg), HE (Hessen), MV (Mecklenburg-Vorpommern), NI (Niedersachsen), NW (Nordrhein-Westfalen), RP (Rheinland-Pfalz), SL (Saarland), SN (Sachsen), ST (Sachsen-Anhalt), SH (Schleswig-Holstein) und TH (Thüringen)
Aber wollen wir dieses Fass aber wirklich aufmachen? Jeder - außer Dir - hat doch vermutlich gleich an Sachsen-Anhalt gedacht, und keiner an die Sturm-Abteilung. Zumal wir hier nicht in einem amtlichen Bereich unterwegs sind, könnte man da doch einfach mal nichts dazu sagen.
Ähm, Entschuldigung. SA steht nun wirklich nicht für eine eindeutige Kennzeichnung für Sachsen-Anhalt.
Sa und Sachs sind nachweislich bereits für Sachsen benutzt worden, da konnte sich niemand vorstellen, dass es einmal ein Sachsen-Anhalt geben wird.
Grad die 16 Länderkürzel sollten schnell und eindeutig erfassbar sein.
Gut, ich muss mit diesen Kürzeln beruflich arbeiten. Von daher…
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Bei uns Kommune SA wurde auf Nachfrage mitgeteilt, das wir die Nachzahlung im September erhalten.
Was verbirgt sich hinter dem unglücklichen Kürzel SA?
ST für Sachsen-Anhalt
SN für Sachsen
Um mal die amtlichen Kürzel zu nutzen.
Was wieder unser allgemeinen Unfähigkeit geschuldet ist, sich mit unserer dunklen Vergangenheit normal auseinanderzusetzen.
Wie man gut erkennen kann, wäre zumindest SA das einzig logische Kürzel
BW (Baden-Württemberg), BY (Bayern), BE (Berlin), BB (Brandenburg), HB (Bremen), HH (Hamburg), HE (Hessen), MV (Mecklenburg-Vorpommern), NI (Niedersachsen), NW (Nordrhein-Westfalen), RP (Rheinland-Pfalz), SL (Saarland), SN (Sachsen), ST (Sachsen-Anhalt), SH (Schleswig-Holstein) und TH (Thüringen)
Aber wollen wir dieses Fass aber wirklich aufmachen? Jeder - außer Dir - hat doch vermutlich gleich an Sachsen-Anhalt gedacht, und keiner an die Sturm-Abteilung. Zumal wir hier nicht in einem amtlichen Bereich unterwegs sind, könnte man da doch einfach mal nichts dazu sagen.
Also SA für Sachsen-Anhalt (wie BW für ...) ist genauso logisch wie SA für Sachsen (wie NI für Niedersachsen)
Insofern ist es logisch dieses uneindeutige Kürzel zu hinterfragen und zwei eindeutige Kürzel einzuführen.
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Auch die staatliche Inflationsrate ist relativ.
Ich denke, Du wirst doch auch - soweit der Anspruch vorhanden ist - mehr Auslandsurlaub gemacht haben, nachdem die Kaltmiete weggefallen ist. Aber gut, du rauchst ja nicht. ;)
Wir haben aber schon seit Ewigkeiten für die Frühstücksrunde keinen Kaffee mehr aus D gekauft. Kollegen wohnen wirklich direkt an der Grenze. Grüße aus dem eigentlichen Sachsen :P dieser Freistatt ist relativ neu und falsch gelegen
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Mit Schreiben des BAPersBw vom 8. August 2025 - V 1.1 APK 18-20-01/-10 / 67-10-00 wird zur Zahlbarmachung der Entgelte der Tarifeinigung Bund und Kommunen 2025 für die Bundeswehr der Monat September als voraussichtlicher Termin zur Auszahlung nunmehr mitgeteilt.
https://www.vab-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/www_vab-gewerkschaft_de/pdf/2025/BAPersBw_08.08.2025.pdf
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Auch die staatliche Inflationsrate ist relativ.
sie ist bezogen auf das definierte Verfahren eher nicht relativ, sondern fixiert.
Das der Warenkorb etc. sich ändert, macht es dann natürlich relativ, da bin ich voll bei dir.
Daher finde ich die Vergleich wie:
Wie lange muss man für xxx arbeiten auch eher erleuchtender.
und hoffentlich kommt bei euch nicht der Zoll vorbei und holt sich die Kaffeessteuer ab :P
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Der Zoll arbeitet doch nirgendwo ernsthaft bei privatem Konsum.
Was meinst du mit : wie lange muss ich für xxx arbeiten?
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um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.
Um mal ein Beispiel zu nennen:
EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%
Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%
Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher. 3,3% in nur vier Jahren ist jetzt nicht gerade wenig.
Auch wenn man die Jahre davor betrachtet, hat man schon recht unterdurchschnittlich performt.
Für 2025 ist die Berechnung noch nicht seriös durchführbar, weil die Werte der RV nur vorläufig sind. Da hoffe ich inständig noch auf eine nachträgliche Absenkung. Denn die Werte der RV sind von 2024 auf 2025 mal eben um 11,32% gestiegen...
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Der Zoll arbeitet doch nirgendwo ernsthaft bei privatem Konsum.
Ich musste dem Zoll mal erklären, das meine mitgeführten 10 kg Espresso knapp 3 Monate reichen und es somit klarer privater Eigenverbrauch ist.
Was meinst du mit : wie lange muss ich für xxx arbeiten?
Für nen Holländischen Kilo Kaffee auf alle fälle ne halbe Stunde weniger als für nen Deutschen ::)
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Bei uns in Ni haben sie es ab diesen Monat hinbekommen 8) .
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Mit Schreiben des BAPersBw vom 8. August 2025 - V 1.1 APK 18-20-01/-10 / 67-10-00 wird zur Zahlbarmachung der Entgelte der Tarifeinigung Bund und Kommunen 2025 für die Bundeswehr der Monat September als voraussichtlicher Termin zur Auszahlung nunmehr mitgeteilt.
https://www.vab-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/www_vab-gewerkschaft_de/pdf/2025/BAPersBw_08.08.2025.pdf
Hier: LK in Bbg, Loga3, ist es diesen Monat noch nicht drauf. Gibt hier natürlich auch keine Information dazu, außer die Info aus Juli, dass man sich doch bitte Gedulden möge.
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Guten Morgen,
sorry wenn ich ins neue Thema crashe, aber KAV Niedersachsen und mein Arbeitgeber (TVÖD, zentraler Landkreis in NDS., sowie Software P&I) zahlen mit dem Augustentgelt aus - hab‘s gestern in der Software schwarz auf weiß gelesen. :-)
Ich drücke euch die Daumen, dass es auch in anderen Regionen jetzt Fahrt aufnimmt und der Thread dann sein Ende findet.
Grüße gehen raus in die Republik…
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MV TVV mit Auszahlung im September.
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Für nen Holländischen Kilo Kaffee auf alle fälle ne halbe Stunde weniger als für nen Deutschen ::)
Achso. Na, dann hört auch endlich das Meckern über die Spritpreise auf. Sind doch in diesem Bezug viel zu günstig.
Zum Zoll: ich meinte sowas, wie pro Person vier Stangen Zigaretten, da prüft doch keiner ob alle Personen im Auto wirklich rauchen.
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
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wie kommst du eigentlich darauf?
[...]
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%
Es sind für 2026 doch nur 2,8 % ausgehandelt und diese erst ab Mai, sogesehen kann man von unter 2 % Erhöhung aufs ganze Jahr rechnen.
@BAT hat es schon korrekt angedeutet, die Erhöhung der JSZ bewirkt diese Prozente.
Ich rechne immer alles auf EG12/6 Niveau
Und da kann man auf den Tabellen dieser Seite folgende Jahresentgelte entnehmen:
2026 = 88667 EUR
2025 = 85264 EUR
Die Rechnung ist dann einfach: 88667/85264 =1,039911334
und das sind eben diese 3,99 Prozent.
Was indes eine völlig geratene Schnapszahl ist, ist die Inflation für 2026. Die kann ich natürlich nicht wissen. Da bin ich dann mit den 2,75% etwas höher gegangen, einfach weil sie ja auch den Teil für Januar bis März abdecken muss, weil der Tarifvertrag ja durch die diesjährige verspätete Erhöhung bis Ende März 2027 läuft.
ahh ok du gehst von Ende des Jahres aus, die Tariferhöhung kommt ja erst im Mai, also eigentlich sind es dann 87.915,55, aber auch in 25 ist die Zahl ja sogesehen niedriger, dann könnte es mit den Prozenten sogar passen.
an die JSZ habe ich hier jetzt nicht gedacht.
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
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Gibt es bezüglich TVöD Bund bzw. von der Generalzolldirektion bereits ein Auszahlungsdatum?
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
BBG?
Ansonsten kommt sicher bald das Klimageld und die Stromsteuer wird gesenkt.
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
deswegen wundert mich die Aussage vom Technik2023.
Irgendwas passt da nicht.
bei mir ist netto etwas mehr als 50 %, aber es kommt ja auf Steuerklasse, Kirchensteuer ja / nein, Kinderfreibetrag und KK an.
Pauschal kann man es ja nicht sagen.
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.
Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.
Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?
Unter FBL verstehe ich eine Fachbereichsleitung? Wenn ja, so weit bin ich dann noch lange nicht ;D
In meinem Rechenbeispiel wäre das 9c.
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.
Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?
Unter FBL verstehe ich eine Fachbereichsleitung? Wenn ja, so weit bin ich dann noch lange nicht ;D
In meinem Rechenbeispiel wäre das 9c.
ok die 9c Stufe 3 hatte ich auch ausgerechnet, aber hattest du nicht in einem andern Thread eben was von Fachbereichsleiterin geschrieben?
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Nö. Ich kann Dir gerne meine Abrechnung vom Juni zusenden.
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um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.
Um mal ein Beispiel zu nennen:
EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%
Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%
Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %
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So mein Arbeitgeber hat nun die Erhöhung ausgezahlt. Mit den Nachberechnungen ab April. Was soll ich sagen? Es ist ein Witz VERDI. Von ca 220€ mehr Brutto habe ich die Monate nur 70€ Netto bekommen.
Wofür die ganzen langen Verhandlungen? Und dann wollen die noch 1% Mitgliedsbeitrag. Nicht mit mir.
Das scheint mir aber zu wenig Netto bei den 220 Brutto ? wo gehen denn die 70 % hin?
Brutto hat mich bisher nur wenig bis gar nicht interessiert, aber bei mir sind es auch "nur" 65 € netto mehr. Allerdings ist es auch "nur" eine Differenz von knapp 130 € brutto.
Auch das scheint mir für eine FBL etwas zu wenig zu sein oder arbeitest du in Teilzeit?
Unter FBL verstehe ich eine Fachbereichsleitung? Wenn ja, so weit bin ich dann noch lange nicht ;D
In meinem Rechenbeispiel wäre das 9c.
ok die 9c Stufe 3 hatte ich auch ausgerechnet, aber hattest du nicht in einem andern Thread eben was von Fachbereichsleiterin geschrieben?
Achso, jetzt weiß ich was du meinst. Ich hatte in dem Thread über FBL geschrieben, die wie ich als Protokollführer an den Gremiensitzungen teilnehmen.
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
-
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Da habe ich ja mit meiner Rechnung quasi eine Punktlandung mit 50%.
Redet ihr von der Abgabequote auf die Lohnerhöhung oder von der Abgabenquote insgesamt?
Um auf ne Abgabenquote von über 50% zu kommen braucht es doch ein Einkommen fern der 400.000€, oder?
Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
Ich habe damit nur die Abgabenquote auf die Lohnerhöhung gemeint.
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Beides ist richtig.
Ich bezog mich auf die Abrechnung der Bereitschaft, die zwei Monate verzögert ausgezahlt wird, auf der Juni -Abrechnung mit Brutto/Netto unter 50 % landet, eigentlich aber Teil der April-Abrechnung ist.
Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
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Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.
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Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.
Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.
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Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Ja, und ich habe dir zugestimmt und die oben von irgendwem getätigte Aussage, dass man netto immer min. 50 % rausbekommt, mit einem konkreten Beispiel widerlegt.
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Solange sich der Staat weigert, die Kirchensteuer abzuschaffen, gehört selbstredend auch diese zu den gesetzlichen Abzügen.
Nein, deine Vereinsmitgliedschaft ist freiwillig, aber ich hab es trotzdem mit eingerechnet.
Nö. Der Staat will es so, der Verein bietet seit Jahrzehnten eine Abschaffung an.
Da ich von einer Senkung des Beiträges ausgehe (man schaue sich mal die Moscheebeiträge an) gehe ich von einer Senkung aus, die vom Staat verhindert wird. Kirchensteuer, zumindest in Ihrer Höhe, sind als Belastung insofern dem Staat anzukreiden.
Wenn man die weiteren Steuern sieht bleibt natürlich noch weniger. 0 Prozent vom Brutto habe ich als Raucher im Jahr der Grunderwerberssteuer auch schn geschafft. Bin stolz :P
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Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.
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Die Abgabenquote (Steuer + Sozialversicherungen) liegt immer unter 50%, egal wie viel ihr an Lohnerhöhungen so bekommt.
Nö. Ich kann Dir gerne meine Abrechnung vom Juni zusenden.
Bei uns kommt es tatsächlich auch jetzt noch, obwohl keine weitere Information vom AG kam....
Bei mir kommen auch keine 50 % netto an.
Erhöhung: 142,97 Euro mehr
Abzüge:
gliedert sich in:
Einkommenssteuer = 40,25 Euro mehr
Kirchensteuer = 3,62 Euro mehr
Krankenkasse = 12,85 Euro mehr (keine Erhöhung des Beitrags unterjährig bzw. im Vergleich Vormonat)
Pflegeversicherung = 3,61 Euro mehr
Rentenversicherung = 14,02 Euro mehr
Arbeitslosenverich. = 1,96 Euro mehr
VBL = 2,59 Euro mehr
=> es verbleiben 64,07 Euro netto
64,07 / 142,97 Euro = 44,81 %, die netto übrig bleiben.
Also dass immer mindestens 50 % übrig bleiben, ist ein Märchen.
Selbst ohne Kirche:
es würden dann 67,69 Euro übrig bleiben:
67,69 / 142,97 = 47,35 % bleiben netto übrig
Steuerklasse I, ohne Kinder
Also die Geschichte "Egal, welcher Familienstatus und welche Steuerklasse, es bleiben immer 50 % übrig" ist definitiv falsch.
Sobald ich über die BBG für KV und PV komme, sieht es wahrscheinlich etwas besser aus....
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um mal von der Inflation wegzukommen (und dem Problem der persönlichen Inflation): mir würde es ja schon vollkommen ausreichen, wenn es Lohnerhöhungen in Höhe des Durchschnitts der Bevölkerung gäbe. Insbesondere in Bezug auf das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung. Weil anhand dessen berechnet wird, wie viele Rentenpunkte man erhält.
Und da sind wir im ÖD leider ein gutes Stück von entfernt. Wie viel hängt auch immer von der EG ab.
Um mal ein Beispiel zu nennen:
EG12/6
2020=73553
2024=82780
Das ist eine Steigerung von 12,54%
Durchschnittsentgelt RV
2020=39167
2024=45358
Das ist eine Steigerung von 15,81%
Wie man sieht hinkt hier EG12/6 deutlich dem Durchschnittsverdienst hinterher. Was bedeutet, dass man jedes Jahr weniger Rentenansprüche erwirtschaftet als vorher.
Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
2020 73441,89
2024 81701,36
+11,25 %
Btw RV-Durchschnittsentgelt für 2024 ist auch noch vorläufig, wird meist im September endgültig festgelegt.
Würde aber davon ausgehen, dass das endgültige für 2024 höher liegt als das vorläufige und für 2025 niedriger als das vorläufige.
Aber we will see.
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Da ich keine Kirchensteuer zahle, frage ich mich, was du hast -- jedenfalls keinerlei Verpflichtung, da du dich offenbar selbst dazu entschieden hast, diese aufgrund deiner selbstgewählten Mitgliedschaft zu zahlen.
Es geht nicht um die Erhebung sondern um die Stelle derselbigen.
oder was sagst Du, wenn der Staat deine Netflix -Beiträge bald über die Gehaltsabrechnung erheben möchte?
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Um bei der Lohnerhöhung über 50% zu kommen sind wir doch schon bei 30T€ beim notwendigem Grenzsteuersatz von rund 30% und damit über 50%
Das mit den max. 50 % stimmt nicht.
Beispiel: TV-V EG 8, ES 4
Steuerjahr 2025, Lohnsteuerklasse 1, keine Kirchensteuer, >23 Jahre kinderlos, Krankenversicherung 17,0 %, VBL West
Alte Tabelle: 4578,61 brutto, 2787,60 netto
Neue Tabelle: 4803,60 brutto, 2897,59 netto
Bruttoerhöhung: 224,99
Nettoerhöhung: 109,89
Anteil Erhöhung netto/brutto: 48,8 %
224,99 - 109,89 = 115,10 € Abgaben (ohne KircheSt) sind für mich 51,2% Abgabenlast auf die Lohnerhöhung
Und meine Aussage war, dass man so ab 30T€ Einkommen eine Abgabenlast von 50% auf die Lohnerhöhung hat.
Und meine zweite Aussage war, dass man erst ab 400T€ eine Abgabelast auf sein Gesamteinkommen von 50% erreicht.
Also was stimmt da jetzt nicht? Stehe da auf dem Schlauch.
Ich glaube da gibt es einige Spitzen bei den Grenzbelastungen, wenn man in Richtung der Beitragsbemessungsgrenze für KV/PV kommt. Da kann die Grenzbelastung für einen mehr verdienten Euro tatsächlich in einem kleinen Korridor mal über 50% liegen. Das betrifft dann aber wirklich nur diesen kleinen Korridor des Mehrverdienstes.
Insgesamt liegt die Belastung aber deutlich unter den 50%.
Wie hier zum Beispiel sehr anschaulich aufgeführt:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbII42.pdf
Die von Dir beispielhaft angeführte Tarifgruppe TV-V EG 8, scheint mir genau in diesen Korridor zu ragen. Mit JSZ und Hinz-Betrag für Betriebsrente kommt man knapp an die BBGrenze heran.
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Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
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Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.
Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
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Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
Exakt. Und das wäre signifikant schlechter gewesen!
Zur Veranschaulichung mal ganz konkret:
- Vor 21 Jahren, also im August 2004, lag das A15-Endstufengrundgehalt im Bund und in Hessen bei jeweils 61.308 Euro, während es in Sachsen 55.777 Euro waren.
- Aktuell sind es hingegen im Bund 94.156 Euro (also plus 53,6% gegenüber damals), in Hessen ab Dezember 101.224 Euro (also plus 65,1%) und in Sachsen 100.528 Euro (also plus 80,2% gegenüber damals).
Diese sehr unterschiedliche Entwicklung resultiert einzig und allein aus den (verketteten) prozentualen Gehaltserhöhungen der letzten 21 Jahre, völlig unabhängig von den genauen Zeitpunkten.
Somit ist es sicherlich ärgerlich für alle hessischen Beamten, dass die aktuelle Erhöhung nachträglich von August 2025 auf Dezember 2025 verschoben wurde. Langfristig spielt diese Verschiebung jedoch keine relevante Rolle!
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Ja, und wenn du jetzt noch berücksichtigst, dass dein Jahresgehalt gar nicht dergestalt steigt, weil die Erhöhung erst unterjährig erfolgt, dann sieht es für den Erwerb der Rentenpunkte noch schlechter aus.
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Wirklich relevant sind ausschließlich die prozentualen Gehaltserhöhungen, da diese einen dauerhaften Effekt haben. Bei euch Angestellten bis zur Rente, bei uns Beamten bis zum Tod (bzw. als Witwengeld noch darüber hinaus).
Etwaige unterschiedliche Zeitpunkte der Erhöhungen haben hingegen lediglich einen Einmaleffekt, der langfristig nahezu keine Rolle spielt und insbesondere nichts bei prozentualen Vergleichsbetrachtungen verloren hat..
Wir reden hier ganz speziell von den Monaten Januar bis März, da es die verspätete Erhöhung ab April gibt. Pro Monat sind das bei EG12/6 195 EUR Brutto. Bei drei Monaten sind das dann entsprechend 585 EUR.
Das Durchschnittsentgelt der RV für 2025 (allerdings vorläufig!) liegt bei 50.493 EUR. Rechnen wir jetzt die 585 durch die 50.493 erhalten wir die "entgangenen" Rentenpunkte. Das ist ein Wert von 0,0116. Der Wert eines Rentenpunktes liegt bei 40,79 EUR. Es entgehen einem also (40,79*0,0116) Rentenansprüche in Höhe von 47 Cent, brutto natürlich.
Das ist tatsächlich sogar mehr als ich erwartet habe. Aber ich glaube wir können uns darauf einigen, dass die Probleme bei unserer Rente an anderer Stelle deutlicher zu finden sind.
Zudem lässt das vollkommen die Möglichkeit außer acht, dass eine sofortige Lohnerhöhung ab Januar sich negativ auf die Gesamtprozente hätte auswirken können.
Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist. Davon ab sind 47 ct brutto ca. 38 ct netto, was über einen durchschnittlichen Rentenbezugszeitraum von 20 Jahren zu einem Barwert von 90 Euro netto führt.
Jetzt kommst du ja schon wieder mit diesem Quatsch.
Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?
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Du musst dich mal entscheiden. Entweder diskutierst du über Rentenpunkte oder über den Tabellenendwert zum Laufzeitende des Tarifvertrags, wobei Letzteres völlig irrelevant für die Rentenpunkte in dem Jahr ist
Ähem, Aleksandra hatte ursprünglich lediglich die prozentuale TVöD-Entwicklung mit der prozentualen Entwicklung des "Durchschnittsentgelts" verglichen. Die Rentenpunkte wurden erst von dir ins Spiel gebracht.
Es tut mir wirklich sehr leid, dass du meine in sehr einfach Wörtern und nicht missinterpretierbar verfassten sowie ausnahmslos auf Fakten basierenden Beiträge inhaltlich nicht verstehst. Soll ich nächstes Mal in Großbuchstaben schreiben?
Nein, aber stattdessen inhaltlich korrekt. Du hattest in der Vergangenheit mehrfach behauptet, bei Tarifrunden käme es in erster Linie auf das "Volumen" an. Das ist jedoch Quatsch.
Konkretes Beispiel: Tarifrunde, Laufzeit ein Jahr, Ausgangsgehalt 5.000 Euro:
- Option 1: Erhöhung ab Januar um 2% auf 5.100 Euro. Dein "Volumen": 1.200 Euro (zwölf mal 2 Prozent).
- Option 2: Acht Monate Nullrunde, Erhöhung ab September um 6% auf 5.300 Euro. Dein "Volumen": ebenfalls 1.200 Euro (vier mal 6 Prozent).
In deinen Augen sind beide Optionen gleichwertig. Ich hingegen sage, dass Option 2 signifikant besser ist, weil du mit 5.300 Euro statt 5.100 Euro in die nächste Tarifrunde gehst.
Oder ganz platt gesprochen: Nur die Prozente zählen!!
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ok das mit den Rentenpunkten und 47 Cent etc. verstehe ich irgendwie nicht.
Könnte mir das bitte noch mal jemand genauer erklären.
Ich bin vielleicht noch zu jung und habe mich deshalb damit noch nicht so wirklich befasst ::)
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Nein, aber stattdessen inhaltlich korrekt. Du hattest in der Vergangenheit mehrfach behauptet, bei Tarifrunden käme es in erster Linie auf das "Volumen" an. Das ist jedoch Quatsch.
Konkretes Beispiel: Tarifrunde, Laufzeit ein Jahr, Ausgangsgehalt 5.000 Euro:
- Option 1: Erhöhung ab Januar um 2% auf 5.100 Euro. Dein "Volumen": 1.200 Euro (zwölf mal 2 Prozent).
- Option 2: Acht Monate Nullrunde, Erhöhung ab September um 6% auf 5.300 Euro. Dein "Volumen": ebenfalls 1.200 Euro (vier mal 6 Prozent).
In deinen Augen sind beide Optionen gleichwertig. Ich hingegen sage, dass Option 2 signifikant besser ist, weil du mit 5.300 Euro statt 5.100 Euro in die nächste Tarifrunde gehst.
Oder ganz platt gesprochen: Nur die Prozente zählen!!
Das ist absolut richtig. Trotzdem ist das Volumen AG-seitig eine wichtige Kenngröße, weil man das ja für die Haushaltsplanung braucht. Für den AN (der noch längere Zeit arbeiten muss) ist eine späte Erhöhung bei gleichem Volumen aber immer besser (Zinseszins) - deshalb ist das Klagen über "Nullrunden" oft fehl am Platz.
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Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt.
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Trotzdem ist das Volumen AG-seitig eine wichtige Kenngröße, weil man das ja für die Haushaltsplanung braucht.
Völlig richtig.
Daher hatte ich ja schnitzelesser damals auch scherzhaft gefragt, ob er Arbeitgeber sei, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125925.msg404527.html#msg404527 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125925.msg404527.html#msg404527)).
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Also bei uns erfolgt die Auszahlung im September.
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Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.
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AKDB (Dienstleister bei vielen bayer. Kommunen) rechnet mit der Auszahlung in September oder Oktober...
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Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.
Meine KFZ-Steuer von 400 € ist sehr pünktlich abgebucht dies Jahr ;)
Was heißt weitere Verrechnungen? Irgendwann kriege ich sicher auch die Nachzahlungen seit April, aber dann auch immer gleich mit allem drum und dran. Die Bereitschaftsdienste von APril und Juli müssen dann halt auch mit den entsprechenden Monatsabrechnungen neu berechnet werden und damit auch die Vergütung für Urlaub, etc. für die Monate Juni, Juli, August, September, etc.
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Wir bekommen mit unserer Lohnabrechnung August nun die Auszahlung der Monate April bis Juli. Jeweils für jeden Monat, in meinem Fall die 110 Euro pro Monat, separat nachberechnet. Weitere Verrechnungen sollen im September folgen.
Meine KFZ-Steuer von 400 € ist sehr pünktlich abgebucht dies Jahr ;)
Was heißt weitere Verrechnungen? Irgendwann kriege ich sicher auch die Nachzahlungen seit April, aber dann auch immer gleich mit allem drum und dran. Die Bereitschaftsdienste von APril und Juli müssen dann halt auch mit den entsprechenden Monatsabrechnungen neu berechnet werden und damit auch die Vergütung für Urlaub, etc. für die Monate Juni, Juli, August, September, etc.
Uhh, die Bereitschaften hatte ich gar nicht richtig auf dem Schirm. Danke für den Hinweis
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Auszug aus Anschreiben BMI an die anderen obersten BBH
In engem zeitlichem Zusammenhang hiermit und im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der
Bundesregierung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die
Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht zu übertragen, soll das
Kabinett kurzfristig darüber Beschluss fassen, für die in den Jahren 2025 und 2026 im
Tarifbereich vorgesehenen linearen Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an die
Besoldungs- und Versorgungsberechtigten zu leisten.
Damit das ITZBund in die Lage versetzt
wird, die Abschlagszahlungen noch vor Beginn längerer, weil umfassenderer Wartungs- und
Systempflegearbeiten ab Mitte Dezember 2025, zu denen parallel keine
Programmierungsarbeiten stattfinden können, programmtechnisch umzusetzen, kann bei
diesem Vorhaben auf den geplanten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht
zugewartet werden.
Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es
bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin
kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt
werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.
Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist
wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden
Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen
Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der
amtsangemessenen Alimentation anknüpft.
Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen vsl. beginnend mit der
Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf einen ersten linearen
Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April
2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember
2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung
kommen. Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge
auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer
Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben dem Vorhaben
zugestimmt. Der Beschlussvorschlag wird als Anlage übersandt. Entsprechend dem üblichen
Verfahren bei der Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorfeld einer gesetzlichen Tarifübertragung ist im Nachgang zum Kabinettbeschluss ein gemeinsames Rundschreiben
von BMI und BMF vorgesehen, in dem die Einzelheiten zur Zahlbarmachung monatlicher
Abschlagszahlungen in voller Höhe des entsprechenden Anpassungsschrittes festgelegt sind.
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Hat keine Auswirkungen auf die Tarifbeschäftigten. Das Schreiben ist im Beamtenbereich bereits eingestellt.
Für Tb gilt über das BVA September, also in 5 Wochen, als Zielmarke.
Auszug aus Anschreiben BMI an die anderen obersten BBH
In engem zeitlichem Zusammenhang hiermit und im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der
Bundesregierung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die
Bundesbesoldung und -versorgung zeitgleich und systemgerecht zu übertragen, soll das
Kabinett kurzfristig darüber Beschluss fassen, für die in den Jahren 2025 und 2026 im
Tarifbereich vorgesehenen linearen Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an die
Besoldungs- und Versorgungsberechtigten zu leisten.
Damit das ITZBund in die Lage versetzt
wird, die Abschlagszahlungen noch vor Beginn längerer, weil umfassenderer Wartungs- und
Systempflegearbeiten ab Mitte Dezember 2025, zu denen parallel keine
Programmierungsarbeiten stattfinden können, programmtechnisch umzusetzen, kann bei
diesem Vorhaben auf den geplanten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht
zugewartet werden.
Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es
bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin
kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt
werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.
Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist
wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden
Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom
Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen
Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der
amtsangemessenen Alimentation anknüpft.
Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen vsl. beginnend mit der
Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf einen ersten linearen
Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April
2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember
2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung
kommen. Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge
auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer
Erhöhung um 2,8 % erfolgen.
Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen haben dem Vorhaben
zugestimmt. Der Beschlussvorschlag wird als Anlage übersandt. Entsprechend dem üblichen
Verfahren bei der Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorfeld einer gesetzlichen Tarifübertragung ist im Nachgang zum Kabinettbeschluss ein gemeinsames Rundschreiben
von BMI und BMF vorgesehen, in dem die Einzelheiten zur Zahlbarmachung monatlicher
Abschlagszahlungen in voller Höhe des entsprechenden Anpassungsschrittes festgelegt sind.
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Bei uns wird Ende September die Erhöhung umgesetzt. Schade, wäre natürlich für den jetzt anstehenden Sommerurlaub eine gute Reisekasse gewesen.
Davon ab, dass ich die JSZ ehe für Unfug halte, wäre es schön gewesen, wenn sie denn bleibt, sie in den Mai zu verlegen. 8)
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Bei uns- große Kommune in Nrw- wurde jetzt mit dem Augustgehalt alles nachberechnet. Bei der berechtigten kritik an der langen Dauer zur Umsetzung der Auszahlung habe ich aber noch nicht gelesen, dass für einige jetzt endgültig Feierabend ist und die Koffer gepackt werden.
Mein Eindruck ist, dass aufgrund der sich weiter verfestigenden Abwärtsspirale der Wirtschaft nun viele einfach nur „froh“ sind, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Und die bekannten Probleme im ÖD jetzt hingenommen werden, ob derer man vor nicht ein mal einem Jahr angekündigt hatte, sich einen neuen AG zu suchen, der obendrein auch noch besser bezahlt.
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Bei uns stand heute auch im Intranet das die Programme für die Lohnabrechnung nun fertig programmiert sind und die Erhöhung mit dem September Gehalt ausbezahlt werden kann😊😊😊
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Hallo,
bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!
Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.
Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?
Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?
Gruss
miloe
PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.
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PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.
PS: Wenn es ein Apfelgerät ist, einfach die &-Taste festhalten, dann gibt es das §-Zeichen.
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Hallo,
bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!
Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.
Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?
Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?
Gruss
miloe
PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.
Dein Anspruch auf die Lohnerhöhung hast du erst mit der Unterschrift unter dem TV nach der Redaktionsverhandlung, so wie ich es verstehe.
Also noch keinen Monat, wenn du also in 4 Monaten noch keine Kohle hast, dann solltest du dein Geld einfordern.
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Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.
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Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.
Bei der Vielzahl der AG im öD dürfte es auch eine Vielzahl an möglichen Antworten geben.
In der Bundesverwaltung betreut hauptsächlich das ITZ-Bund die Bezügestellen mit der entsprechenden Abrechnungssoftware. Also ist hier das ITZ die entscheidende Stelle für die Umsetzung. Viel kommunale AG kaufen sich dabei bei Dienstleistern ein.
Außerdem benötigen die entscheidenden Stellen das OK von oben überhaupt tätig zu werden.
Im Bund kommt das aus dem BMI aus der Abteilung D.
Bei den Kommunen iR. von den KAV der VKA.
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Bei uns stand heute auch im Intranet das die Programme für die Lohnabrechnung nun fertig programmiert sind und die Erhöhung mit dem September Gehalt ausbezahlt werden kann😊😊😊
👍🏻
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In einer mittleren Großstadt ist das noch nicht der Fall. Keinerlei Ankündigung o.ä.
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Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.
Unser Personalamt hat sich erstmal einen Klausur - Ausflug in eine Kloster gegönnt. Ich hoffe dennoch, dass die Nachzahlung in einigen :P Wochen umgesetzt wird.
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Hallo, kann hier eventuell jemand erklären / aufklären, wer oder was die Ergebnisse der neuen Tarifverhandlungen in die IT Systeme einpflegt? Mich würde mal interessieren was da genau gemacht werden muss und warum das so viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich würde die Kollegen gern mal direkt ansprechen.
Unser Personalamt hat sich erstmal einen Klausur - Ausflug in eine Kloster gegönnt. Ich hoffe dennoch, dass die Nachzahlung in einigen :P Wochen umgesetzt wird.
Selbiges Personalamt hat bereits vor etwa drei Wochen mitgeteilt, dass die Nachzahlung mit dem September-Entgelt kommt. ;)
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Sicher. Aus über 30-jähriger Erfahrung weiß ich jedoch, dass es durchaus dann mal doch nicht geklappt hat. ;)
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Heute die Info bekommen, Nachzahlung kommt erst mit dem Oktobergehalt.... ::)
Warum wundert mich das nicht....
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Hallo,
bei uns ist es auch noch unklar wann das Tarifergebnis umgesetzt werden kann. Evtl. kann dies erst im Oktober erfolgen.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich formal für diesen Fall meine Ansprüche auf die Nachzahlung des Aprilgehaltes nach 37 Abs. 1 TVÖD bei meinem AG einfordern müsste, weil der Anspruch sonst verfällt. Zahltag des Aprilgehaltes war nach 24 TVÖD der letzte Werktag im April und somit der 30. April. Fälligkeit im Oktober ist auch der letzte Werktag und somit der 31. Oktober. Das sind genau 6 Monate und 1 Tag. Ohne Anforderung würde somit eigentlich mein Anspruch nach 37 Abs. 1 TVÖD verfallen oder übersehe ich was? Läuft die Frist erst mit Wirksamkeit des Tarifabschlusses? Aber wenn ja auf welcher Grundlage? Entscheidend ist ja nach meinem Verständnis des 37 Abs. 1 TVÖD der Fälligkeitszeitpunkt und nicht das Bekanntwerden. Aufgrund der Rückwirkung des Tarifvertrages ändert sich zwar die Höhe aber eben nicht die Fälligkeit des Aprilgehaltes?!
Klar ist, dass das nicht im Geiste des Tarifabschlusses sein kann und die Umstände vom AG zu vertreten sind. Aber eine entsprechende Differenzierung sieht nach meinem Verständnis der 37 Abs. 1 TVÖD nicht vor. Und nach dem Verlauf in den Tarifverhandlungen bin ich vorsichtig.
Wo liegt mein Denkfehler, den ich hoffentlich mache?
Danke im Voraus fürs Mitdenken und hoffentlich auflösen?
Gruss
miloe
PS: Ich habe kein Paragrafenzeichen auf dem Handy deswegen fehlt das in meinem Text.
Ist doch Ähnlich wie bei Zulagen wie Rufbereitschaft oder ähnlichem, hier erwirtschaftest du sie auch im JEweiligen Monat, aber fällig werden sie erst später. Somit hast du bei Zulagen sogar noch die möglichkeit 8-9 Monate nachzufordern :P
Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.
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Heute die Info bekommen, Nachzahlung kommt erst mit dem Oktobergehalt.... ::)
Warum wundert mich das nicht....
Bisschen den Liquiditäts-/Kassenkredit noch geringer halten. Spart einiges an Zinsen :D
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Bei uns kommt die Erhöhung UND die Nachzahlungen jetzt mit dem September-Gehalt. :)
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Wir (Krankenhaus) haben heute eine Mitteilung bekommen dass es bei uns erst mit dem Oktober Gehalt ausgezahlt wird.
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Kommune in NRW: Erhöhung und Nachzahlung kam im August.
Schon alles wieder in den Wirtschaftskreislauf gebracht.
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Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.
Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.
Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent. (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.):
Das Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.
Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.
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Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.
Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.
Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent. (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.):
Das Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.
Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.
Deswegen findet man so gar nichts zu den Änderungsverträgen.
Nicht mal die Information, dass es bei Halten des Stiftes Schwierigkeiten gibt.
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Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.
Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.
Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent. (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.):
Das Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.
Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.
Heute kam die Abrechung seitens der BNetzA. Die Monate bis April sind rückgerechnet, und es befindet sich darin noch der Hinweis auf das BMI Schreiben vom 15.07. mit Rückforderungsvorbehalt.
Ich habe mal unseren Verdi Vertreter gefragt, warum wir Bundesbediensteten unter den politischen Inkompetenzen der VKA leiden müssen, ob uns die Bundespolitiker nicht ausreichen und wir daher den Teil Bund zukünftig getrennt verhandeln wollen. Mal sehen, ob da eine sinnvolle Antwort kommt, es würde mich aber sehr wundern.
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Ähnlich siehts mit der Tariferhöhung, fällig geworden ist sie erst mit den Unterschriften beider Partein.
Übrigens sind die Unterschriften immer noch nicht abschließend unter die Änderungstarifverträge erfolgt. D.h. es hat noch niemand Anspruch auf irgendetwas. Die KAVen bzw. der Bund haben ihre Zahlbarmachungsschreiben zum Zeitpunkt der Einleitung des Unterschriftenverfahrens erstellt.
Auszug Rundschreiben BMI vom 16.07.20225https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent. (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2025/RdSchr_20250715.pdf?__blob=publicationFile&v=16#:~:text=F%C3%BCr%20Kraftfahrerinnen%20und%20Kraftfahrer%20im,die%20Pauschalentgelte%20wie%20folgt%20erh%C3%B6ht%3A&text=%E2%80%A2-,ab%20dem%201.,um%20weitere%202%2C8%20Prozent.):
Das Unterschriftsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die rechtswirksame Schlusszeichnung im Sinne des Tarifvertragsgesetzes steht daher noch aus. Die finalen Tarifvertragstexte
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht.
Das weitere BMI-Rundschreiben ist noch nicht erfolgt.
Heute kam die Abrechung seitens der BNetzA. Die Monate bis April sind rückgerechnet, und es befindet sich darin noch der Hinweis auf das BMI Schreiben vom 15.07. mit Rückforderungsvorbehalt.
Ich habe mal unseren Verdi Vertreter gefragt, warum wir Bundesbediensteten unter den politischen Inkompetenzen der VKA leiden müssen, ob uns die Bundespolitiker nicht ausreichen und wir daher den Teil Bund zukünftig getrennt verhandeln wollen. Mal sehen, ob da eine sinnvolle Antwort kommt, es würde mich aber sehr wundern.
Die Frage ist nur, wer dann für uns streikt? So ohne Kindergärtnerinnen und Müllwerker.
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Warum streiken, wenn der AG die Taschen bis oben voll hat und in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er dies auch mit vollen Händen ausschütten wird?
P.S.: Hoffe, nächste Woche ist die Nachzahlung da ;)
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Und wieder einen Monat länger warten.
Keine Aus-/Nachzahlung mit dem kommenden Gehalt.
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Wir in Bayern erst mit Oktober Gehalt
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Bietet jemand November? ::)
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bin in einer Kommunw in Bayern wir haben es im August bekommen