Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Queen of Spades


Spid

Ich weiß nicht,was "Ihr" so tut, aber ich habe nachgefragt, welcher Tarifvertrag auslaufen sollte, da Du ausgeführt hattest, Dir würde Erstaunen entgegenschlagen, wenn Du derlei verkündetest - u.a. weilich mutmaße, daß das Erstaunen gerechtfertigt ist, weil eine derartige Verkündung Bullshit ist.

WasDennNun

Zitat von: Schokobon am 05.06.2020 08:38
Man könnte die EGO ja auch so gestalten, dass sie jeder Betroffene ohne Probleme verstehen und anwenden kann. Bei der BA fragt kein Mensch ob er richtig eingruppiert ist. Er liest es einfach nach.
Und bei einem Informatiker darfst du dann alle vierteljahre die EGO neu Schreiben, weil es neue Technologien gibt die er benutzen darf, kann soll?

Dann scheint es bei der "BA",wohl nur standardisierte Arbeitsvorgänge zu geben, die keinerlei Hirn benötigen, so dass man am Formular die Komplexität der Tätigkeit erkennen kann und wenn es neue Tätigkeiten gibt, diese sofort nachgepflegt werden.
Das ist aber nicht im gesamtem öD so.

WasDennNun

Zitat von: tiger am 05.06.2020 08:48
um das geht es nicht! Es geht darum das viele AN einfach BESCHISSEN (!!!) werden. Es ist außerdem NICHT die Aufgabe eines Angestellten sich im PERSONALRECHT bzw. TARIFRECHT auszukennen!

BESSER VERSTANDEN???
Habe verstanden: Also es ist nicht Aufgabe eines Vertragspartners die Vertragsinhalte zu kennen!
Und es ist nicht Aufgabe eines AN für seine Rechte vor Gericht zu ziehen!

Ich verstehe, dass viele damit überfordert sind und im Treu und Glauben dem AG vertrauen.
Aber das ist jedem selbst überlassen, man kann ja von der Gewerkschaft diese überprüfen lassen, oder sich anderweitig fachkundigen Rat holen.

Schokobon

Gebe dir Recht - der ö.D. im Allgemeinen ist so breit gefächert, dass die Eingruppierungsvorschriften gar nicht simpel sein können. Einfach der breiten Verwendung geschuldet.

Vielleicht würde es schon helfen Entgeltgruppen drastisch zu reduzieren, die sich dann untereinander so stark unterscheiden, dass die Eingruppierung einfach auf der Hand liegt.

Beispiel:
EG 1 - allereinfachste Tätigkeiten aller Art
EG 2 - Ausbildung/Fachkenntnisse erforderlich - keine Verantwortung
EG 3 - Ausbildung/Fachkenntnisse erforderlich - mit Verantwortung
EG 4 - Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation erforderlich - ohne Verantwortung
EG 5 - Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation erforderlich - mit Verantwortung
EG 6 - Chef

Garniert mit Zulagen, die fest definiert sind und an jede EG - bei Vorliegen der Voraussetzung - geknüpft werden können:
- IT Admin 1000,-
- Kundenkontakt 150,-
- Ing. Tät. 1000,-
- Führungsposition 500,-
- Gefahrenzulage 200,-
- Außendienstler 100,-

So in etwa
Einfacher halt

Spid

Und was ist daran einfacher? Das sind doch ebenso unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen.

Otto1

Zitat von: Schokobon am 05.06.2020 11:35
Gebe dir Recht - der ö.D. im Allgemeinen ist so breit gefächert, dass die Eingruppierungsvorschriften gar nicht simpel sein können. Einfach der breiten Verwendung geschuldet.

Vielleicht würde es schon helfen Entgeltgruppen drastisch zu reduzieren, die sich dann untereinander so stark unterscheiden, dass die Eingruppierung einfach auf der Hand liegt.

Beispiel:
EG 1 - allereinfachste Tätigkeiten aller Art
EG 2 - Ausbildung/Fachkenntnisse erforderlich - keine Verantwortung
EG 3 - Ausbildung/Fachkenntnisse erforderlich - mit Verantwortung
EG 4 - Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation erforderlich - ohne Verantwortung
EG 5 - Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation erforderlich - mit Verantwortung
EG 6 - Chef

Garniert mit Zulagen, die fest definiert sind und an jede EG - bei Vorliegen der Voraussetzung - geknüpft werden können:
- IT Admin 1000,-
- Kundenkontakt 150,-
- Ing. Tät. 1000,-
- Führungsposition 500,-
- Gefahrenzulage 200,-
- Außendienstler 100,-

So in etwa
Einfacher halt

Achtung Ironie:
Du wirst doch wohl nicht das akademische Prekariat aus der Fachhochschule mit den edlen Absolventen einer Universität über einen Kam scheren wollen? Heutzutage gibts dort bestimmt schon einen Bachelor of Nails&More oder die Leute mit Fortbildungslehrgang...Nicht auszudenken!  8)

Schokobon

Zitat von: Spid am 05.06.2020 11:38
Und was ist daran einfacher? Das sind doch ebenso unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen.
Is ja 1. nur ein Beispiel und 2. besteht die EG 2+3 im Beispiel nur aus den Begriffen Ausbildung/Fachkenntnisse/Verantwortung
3 Begriffe
Das sollte zu schaffen sein  ;D

Spid

Die jetzigen Tätigkeitsmerkmale bestehen teils nur aus einem unbestimmten Rechtsbegriff, hier sind es gleich mehrere. Was ist daran jetzt einfacher?

Schokobon

Zitat von: Spid am 05.06.2020 11:48
[...] teils [...]

Das Beispiel würde die gesamte Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) ersetzen.
Gut möglich, dass du das nicht unbedingt einfacher fändest.

Otto1

Ich denke er will darauf hinaus, dass man die Komplexität verringern muss. Wie das geschieht müssen die Profis erarbeiten. Was aus meiner Sicht aber wichtiger wäre, ist die Überarbeitung der Entgeltordnung und die Anpassung der Tabellenstrukturen sowie Stufenlaufzeiten.

Spid

Zitat von: Schokobon am 05.06.2020 11:56
Zitat von: Spid am 05.06.2020 11:48
[...] teils [...]

Das Beispiel würde die gesamte Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) ersetzen.
Gut möglich, dass du das nicht unbedingt einfacher fändest.

Ist es ja auch nicht. Neben einigen wenigen Grundeingruppierungen würde die Differenzierung durch eine Vielzahl von Zulagen realisiert, die ihrerseits nicht nur wiederum aus unbestimmten Rechtsbegriffen und/oder konkreten Tätigkeitsbeispielen bestünden und somit einen höheren Grad an Komplexität und Unübersichtlichkeit brächten - und angesichts ihrer Konkretheit der ständigen Überarbeitung bedürften, auf die man sich ja dann auch jedesmal wieder einigen müßte, sonst steht man wieder mit Merkmalen dar, die auf die Verwendung von Lochkarten abstellen, die seit Jahrzehnten keiner mehr benutzt.

WasDennNun

Zitat von: Schokobon am 05.06.2020 11:56
Zitat von: Spid am 05.06.2020 11:48
[...] teils [...]

Das Beispiel würde die gesamte Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) ersetzen.
Gut möglich, dass du das nicht unbedingt einfacher fändest.
Also der Handelsfachpacker mit dreijähriger Ausbildung und der IT Systemelektroniker mit dreijähriger Ausbildung sind beide gleichwertig.
Der IT Systemelektroniker der Mäuse, PCs repariert und so nen Kram macht anbringt und der der ne neue Steuerung für ne Rakete mitentwickelt sind auch gleichwertig.

Sprich 0 differenzierung in der Güte der Tätigkeiten.

Queen of Spades

Zitat von: Spid am 05.06.2020 11:10
Ich weiß nicht,was "Ihr" so tut, aber ich habe nachgefragt, welcher Tarifvertrag auslaufen sollte, da Du ausgeführt hattest, Dir würde Erstaunen entgegenschlagen, wenn Du derlei verkündetest - u.a. weilich mutmaße, daß das Erstaunen gerechtfertigt ist, weil eine derartige Verkündung Bullshit ist.

Oha, ein Landwirt oder woher die Expertise über Bullenkot?

Spid

Universalgelehrter - also, welcher Tarifvertrag soll auslaufen?