Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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shenja

Zitat von: wap in 08.06.2020 19:21
Eine Reduzierung der Arbeitszeit wird doch erst interessant wenn es dazu auch ein Anrecht gibt, die verbliebene wöchentliche Arbeitszeit auf 4 Tage zu verteilen. Das kann ich mir jedoch schwer vorstellen das es so umgesetzt wird. Wenn lediglich 1-2 Stunden reduziert werden die sich auf die einzelnen Arbeitstage verteilen kann man am Tag vielleicht 15- 20 min früher gehen und das fällt doch kaum ins Gewicht.

Das war ja leider auch das Argument zur Erhöhung der Arbeitszeit. Die paar Minuten fallen doch kaum ins Gewicht. Bei einer Reduzierung auf 35 Stunden müsste ich aber fast 1 Stunde pro Tag weniger arbeiten. Das täte mir schon gefallen. Da wir Mo-Do 8 Stunden und Freitag 7 Stunden arbeiten müssten - theoretisch. Wir können aber Freitag den Dienst nach 6 Stunden mit Gleitzeitguthaben beenden, müsste ich quasi nur noch 1x die Woche 8 Stunden arbeiten und sonst 7 bzw. 6 Stunden. Fände ich toll. Passt nicht mit unseren Öffnungszeiten überein. Demnach gäbe es wohl so eine Art Schichtbetrieb.

Schreinersepp

Zitat von: Otto1 in 09.06.2020 08:09
Zitat von: Schreinersepp in 09.06.2020 07:54
Zitat von: Kryne in 09.06.2020 07:26
Zitat von: Otto1 in 08.06.2020 22:28
Also ein Wahlmöglichkeit zwischen 35h oder 12,5% Gehalt.

Ob es gleich in dieser Höhe sein muss?! Obwohl verdient haben wir es und reduzieren bzw. entgegenkommen kann man ja immer noch!  ;D
Meine Meinung was am Ende stehen sollte (mindestens):
Laufzeit 24 Monate
1. Jahr: Entweder 2,5 % prozentuale Erhöhung oder 2 Stunden wöchentliche Arbeitszeitreduzierung
2. Jahr: Entweder 2,5 % prozentuale Erhöhung oder 2 Stunden wöchentliche Arbeitszeitreduzierung



In vergleichbaren Abschlüssen war die Stundenreduzierung rechnerisch meistens etwa doppelt so attraktiv wie die % Erhöhung.

So stelle ich mir das ungefähr vor!  8) Schließlich entlastet ein MA, der sich für die Stundenreduzierung entscheidet, die Kassen des AG. Dies sollte "honoriert" werden! :)
In meinem Bereich bin ich mir auch ziemlich sicher, dass keine großartigen Arbeitsrückstände oder ähnliches entsteht...

2 Stunden weniger sind aber deutlich attraktiver als die 2,5% Gehalt.

Vollkommen richtig! Die Begründungen (Meinungen) wieso es so sinnvoll wäre, wurden auf den vergangen 2-3 Seiten mehrmals erläutert  ;) :)

Schokobon

Würden die Beamten nachziehen und den Beamten eine Wahl zugestehen?

Bastel

Zitat von: Schokobon in 09.06.2020 10:33
Würden die Beamten nachziehen und den Beamten eine Wahl zugestehen?

Das ist nicht die Angelegenheit der TBs?

kommunalhesse

Was haben die Beamten mit dem TVöD zu tun?

Schokobon

Upps hab vergessen wie hart hier am Thema geblieben wird.

Vergesst die Frage  ;D

Otto1

Zitat von: Spid in 05.06.2020 20:08
Zitat von: Otto1 in 05.06.2020 19:57
Zitat von: Spid in 05.06.2020 19:51
Zitat von: öfföff in 05.06.2020 19:24
Zitat von: Spid in 05.06.2020 17:52
Welche Sicherheiten? Und lesen wir nicht gefühlt jede Woche die Jammerei von jemandem, der sich im öD gestreßt fühlt?

In der gelebten Praxis (ungleich juristischer Möglichkeiten) erfolgen zu Lebzeiten so gut wie keine Kündigen im öD. Angestellte haben ihren Job quasi bis zur Rente sicher, auch wenn juristisch natürlich eine vorzeitige Beendigung möglich ist (übrigens auch bei Beamten).
Das ist nunmal vielen Menschen sehr sehr sehr sehr sehr viel wert. Dass das manchen nichts wert ist, ist dabei unbeachtlich.

In der gelebten Praxis gibt es im öD zahlreiche Kündigungen - und zwar sowohl verhaltensbedingte als auch solche wegen Gründen, die in der Person des AN liegen, als auch betriebsbedingte Kündigungen. Und auch Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung - also weniger Geld, dafür keine betriebsbedingten Kündigungen - kommen im öD prominent vor, siehe Hannover.

In der Kernverwaltung hat man solche Probleme aber eigentlich nicht.

Beim AG Bund nicht und in der Kernverwaltung der Flächenländer auch nicht. Bei Kommunen und mindestens einem Stadtstaat ist das jedoch eher ein Mythos.

Warum genau ist das beim AG Bund und der Kernverwaltung der Flächenländer so? Gibt es dafür besondere Gründe? Die Verträge sind ja die gleichen.

Spid

Die tatsächlichen Voraussetzungen sind aber andere - und auf die stellen ja die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung ab. Oder glaubst Du, Bayern oder die Bundesrepublik Deutschland könnten glaubhaft machen, sie könnten einer E6 VFA keinen alternativen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten?

Falke007

Zitat von: BATKFMaui in 08.06.2020 15:38
Zitat von: Bastel in 08.06.2020 15:34
Zitat von: shenja in 08.06.2020 15:28
Weil die Folgen einer Überlastungsanzeige die Anordnung von Überstunden ist. Was bringt das?
Das einzige was sie macht ist regelmäßig ihren Vorgesetzen darüber schriftlich informieren wie Stand der Dinge ist damit sie nicht hinterher für Millionenbeträge haftet.

Aber ich finde die Aussagen immer toll, wieso man das Problem des AG zu seinem macht. Lasst ihr alle nach 39 Stunden den Griffel fallen? Jetzt mal ehrlich. Das macht doch keiner.

Manchmal finde ich die Antworten unglaubwürdig.

Durch die Anordnung gibt's Überstundenzuschläge.
Warum sollte man nicht den Stift fallen lassen? Wenn ich keinen Bock mehr habe, gehe ich heim.

Und genau "dieses Bild" hat der Bürger "vom Amt"! Der Bürger, welcher einen 1/2 Tag Urlaub nehmen muss, um einen "Verwaltungsakt" zu beantragen!

Der Bürger hat ein Anrecht während der Öffnungszeiten bedient zu werden. Ob er dafür jetzt Urlaub nimmt oder sich auf den Kopf stellt...

Klar, mach ich auch mal in einer Woche drei Stunden mehr, aber dann mach ich halt in einer anderen Woche auch mal drei Stunden weniger.

Wenn ich jedoch dauerhaft 2 Stunden pro Woche mehr mache, dann ist es halt mein Problem. Klar, dass dein AG dann da nicht reagiert..
Wenn es aber wirklich Arbeit für 41 Stunden gibt und ich gehe trotzdem nach 39 Stunden (und das kann ich tun), dann wird es halt auch schnell sein Problem und er muss sich dementsprechend etwas überlegen..

Kühlschrank

Zitat von: Falke007 in 09.06.2020 13:43

Wenn es aber wirklich Arbeit für 41 Stunden gibt und ich gehe trotzdem nach 39 Stunden (und das kann ich tun), dann wird es halt auch schnell sein Problem und er muss sich dementsprechend etwas überlegen..

Nach den Erfahrungen mit meinem AG (nicht nur in meinem Bereich) wird ein evtl. Problem mit dem Arbeitsvolumen garnicht erst angepackt. Auch wenn man es zügig mit kleinen organisatorischen Maßnahmen schon entschärfen könnte. Selbst das Vorbringen evtl. Lösungsvorschläge wird konsequent ignoriert. Es wird dir höchstens noch vorgerechnet wie dein Stellenumfang nach dem Berechnungsmodell des Landesrechnungshofes aussieht und nach Meinung meines AG IST der Stellenumfang damit festgestellt, Ende der Diskussion.

Also wird nur noch das gemacht was in 39 Stunden möglich ist. Was liegen bleibt, wird in regelmäßigen Abständen der nächsten Vorgesetzten schriftlich mitgeteilt. Bisher kam darauf nie eine Reaktion, somit für meinen AG uninteressant, ob das Nötige erledigt wird oder nicht.

öfföff

Käme eine etwaige Arbeitszeitreduktion auch im TV-L hätten die Uni-Kliniken doch riesige Probleme. Da wirbelt ja sämtliche 3-Schicht-Modelle durcheinander...

Falke007

Zitat von: Kühlschrank in 09.06.2020 14:15
Zitat von: Falke007 in 09.06.2020 13:43

Wenn es aber wirklich Arbeit für 41 Stunden gibt und ich gehe trotzdem nach 39 Stunden (und das kann ich tun), dann wird es halt auch schnell sein Problem und er muss sich dementsprechend etwas überlegen..

Nach den Erfahrungen mit meinem AG (nicht nur in meinem Bereich) wird ein evtl. Problem mit dem Arbeitsvolumen garnicht erst angepackt. Auch wenn man es zügig mit kleinen organisatorischen Maßnahmen schon entschärfen könnte. Selbst das Vorbringen evtl. Lösungsvorschläge wird konsequent ignoriert. Es wird dir höchstens noch vorgerechnet wie dein Stellenumfang nach dem Berechnungsmodell des Landesrechnungshofes aussieht und nach Meinung meines AG IST der Stellenumfang damit festgestellt, Ende der Diskussion.

Also wird nur noch das gemacht was in 39 Stunden möglich ist. Was liegen bleibt, wird in regelmäßigen Abständen der nächsten Vorgesetzten schriftlich mitgeteilt. Bisher kam darauf nie eine Reaktion, somit für meinen AG uninteressant, ob das Nötige erledigt wird oder nicht.

Dann ist es halt scheinbar nicht so wichtig und kann dann auch liegen bleiben..
Dann ist ja auch in Ordnung für den Arbeitnehmer

Otto1

Zitat von: öfföff in 09.06.2020 14:36
Käme eine etwaige Arbeitszeitreduktion auch im TV-L hätten die Uni-Kliniken doch riesige Probleme. Da wirbelt ja sämtliche 3-Schicht-Modelle durcheinander...

Ja und?

Bastel

Zitat von: öfföff in 09.06.2020 14:36
Käme eine etwaige Arbeitszeitreduktion auch im TV-L hätten die Uni-Kliniken doch riesige Probleme. Da wirbelt ja sämtliche 3-Schicht-Modelle durcheinander...

Das sind Probleme der AG.

öfföff

Ja, habe ich ja geschrieben... Aber es soll Menschen geben denen die Probleme anderer nicht völlig egal sind...