Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Warumdendas


BAT

Zitat von: Spid am 19.08.2020 14:44
Neben dem Umstand, daß zur Behandlung von Coronaerkrankungen nur in Ausnahmefällen eine Beatmung erforderlich ist, warst der einzige, der die Frage der Behandlung und nicht der Versicherung einbrachte, Du.

Nein.

Zudem - welche Behandlung gibt es denn sonst? Außerhalb der Beatmung gibt es nur eine Symptomlinderung. Das ist aber keine Behandlung.

FGL

Zitat von: BAT am 19.08.2020 14:22
Zitat von: FGL am 19.08.2020 14:16

Indem man die Vereinbarung entsprechend fasst. Wer die Behandlung von "Infektionskrankheiten" versichert, deckt damit auch die Krankheiten ab, deren Erreger zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch unbekannt / nicht existent waren.

Zu viel Alkohol oder doch schon Spätfolgen? Die Behandlung nach Corona- Infektion ist eine völlig selbstverständliche Kassenleistung. :o
Wir diskutieren ein Szenario in dem nur Wund- und Notfallbehandlung versicherungspflichtig wäre und Du kommst mit dem gegenwärtigen Kassenkatalog. Schon möglich, dass hier jemand an den Spätfolgen von Alkohol leidet, aber das bin nicht ich.

BAT

Wie bereits oben dargelegt, gehört die regelhafte Corona-Behandlung (nochmals da geht es um Therapie, nicht um Symptomlinderung) eine Notfallbehandlung.

Dann müsst ihr bessere Beispiele wie einen Beinbruch, etc. anbringen.

FGL

Zur (Kranken-)Behandlung gehört entgegen Deiner Aussage selbstverständlich auch die Linderung von Symptomen (Krankheitsbeschwerden; § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Spid

Zitat von: BAT am 19.08.2020 16:00
Zitat von: Spid am 19.08.2020 14:44
Neben dem Umstand, daß zur Behandlung von Coronaerkrankungen nur in Ausnahmefällen eine Beatmung erforderlich ist, warst der einzige, der die Frage der Behandlung und nicht der Versicherung einbrachte, Du.

Nein.

Zudem - welche Behandlung gibt es denn sonst? Außerhalb der Beatmung gibt es nur eine Symptomlinderung. Das ist aber keine Behandlung.

Natürlich ist das Behandlung und natürlich hast Du als einziger darauf abgehoben.

BAT

Zitat von: FGL am 19.08.2020 16:13
Zur (Kranken-)Behandlung gehört entgegen Deiner Aussage selbstverständlich auch die Linderung von Symptomen (Krankheitsbeschwerden; § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Das ist was Anderes. Es wurde die Behandlung von Corona thematisiert. Dafür gibt es jetzt nur die Beatmung, keine Therapie. Die Beatmung als Noftfallleistung fällt jedoch unter den  von Euch diskutierten eingeschränkten Leistungskatalog.
:)

Otto1


Spid

Zitat von: BAT am 19.08.2020 17:40
Zitat von: FGL am 19.08.2020 16:13
Zur (Kranken-)Behandlung gehört entgegen Deiner Aussage selbstverständlich auch die Linderung von Symptomen (Krankheitsbeschwerden; § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Das ist was Anderes. Es wurde die Behandlung von Corona thematisiert. Dafür gibt es jetzt nur die Beatmung, keine Therapie. Die Beatmung als Noftfallleistung fällt jedoch unter den  von Euch diskutierten eingeschränkten Leistungskatalog.
:)

Welcher Leistungskatalog?

Warumdendas

Zitat von: BAT am 19.08.2020 17:40
Zitat von: FGL am 19.08.2020 16:13
Zur (Kranken-)Behandlung gehört entgegen Deiner Aussage selbstverständlich auch die Linderung von Symptomen (Krankheitsbeschwerden; § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Das ist was Anderes. Es wurde die Behandlung von Corona thematisiert. Dafür gibt es jetzt nur die Beatmung, keine Therapie. Die Beatmung als Noftfallleistung fällt jedoch unter den  von Euch diskutierten eingeschränkten Leistungskatalog.
:)

Thema war die Versicherung gegen eine Betriebsschließung durch unbekannte Ereignisse die noch keine nominelle Benennung haben. z. B. eine in 2019 abgeschlossene Police in der Corona oder Covid 19 nicht explizit benannt ist. Eine Behandlung bzw. Notfallbehandlung war ein anderes Thema. Du bist tatsächlich der einzige der beides vermischt hat.

Des weiteren bin ich der Meinung von Otto 1:
Zitat von: Otto1 am 19.08.2020 17:51
Topic?

Außer du hast noch Belege zur Verschwörungstheorie.  :D

Bastel

Das Spid und BAT ein und dieselbe Person sind?

Warumdendas

Ja 8) (Die Information ist nicht von mir. Ich bin nur der Naivling der sie verbreitet.)

Warumdendas


Pseudonym

Zitat von: Bastel am 20.08.2020 06:37
Das Spid und BAT ein und dieselbe Person sind?
Ich glaube immer noch an die KI "Spid", deren Versuchsfeld wir sind. Bestimmt was von der CIA  8) Oder was aus Tirol / Italien, da nennt man das "Sistema Pubblico di Identità Digitale"

Spid

Zitat von: Novus am 06.06.2020 14:32

Die Studien zum Sozialgedöns:

https://www.bagwfbm.de/page/sroi_allgemein

http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_Zwischen_Bildung_und_Betreuung.pdf

So, ich habe mich nunmehr damit auseinandergesetzt. Keine hat die von Dir behauptete Aussage.

Die Studie der BAG WfbM führt im wesentlichen aus, daß ein Teil der Fördermittel für WfbM und die dort versozialgedönsten Menschen über Steuern und Abgaben wieder in die öffentlichen Haushalte zurückfließe und WfbM somit weniger teuer seien als anderes Sozialgedöns. Zudem stützt die Studie meine Ausführungen dazu, daß bei größerem Betrachtungswinkel (in der Studie Perspektive 4) Sozialgedöns zu noch mehr Sozialgedöns und mehr Sozialgedöns-Jobs führt - die man sich ohne Sozialgedöns allesamt sparen könnte.

Der zweite Link führt nicht zu einer Studie, sondern zu einem Kurzbericht über eine Modellrechnung - deren Annahmen nicht nur den Rechnungen anderer Wirtschaftsforschungsinstitute (z.B. ifo) widerspricht, sondern bereits durch neuere Forschung (bspw. des IAW widerlegt wurden - und sich nur zu einem kleinen Teil auf Sozialgedöns bezieht.

Die Bertelsmannstudie befaßt sich überhaupt nicht mit Sozialgedöns, sondern mit Kinderbetreuung und deren wirtschaftlichen Effekten, in erster Linie also der Aktivierung von erwerbsfähigen Menschen für den Arbeitsmarkt durch Entlastung bei der Aufzucht ihres Nachwuchses.