Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468590 times)

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1140 am: 05.02.2021 08:03 »
Nachdem svenTarnotsch, wasdennun und was_guckst_du grob einer Meinung sind, hatte ich Angst um den Unterhaltungswert des threads.

Wie ich sehe war die Angst unbegründet.

Da unser sozial degeneriertes Forenmitglied inzwischen auch hier seinen unbeachtlichen Senf dazu gibt, kann ich dich diesbezüglich beruhigen.

Mit Deinen anderen beiden Beiträgen wird es schon nicht soviel unbeachtlicher Senf gewesen sein, den Du abgesondert hast. Dieser Beitrag von Dir war zwar themenfremd, aber eine großartige Selbsterkenntnis.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1141 am: 05.02.2021 08:07 »
Eine bestimmte Gesundheit ist eine qualitative Anforderung. Wer sie nicht erfüllt, versagt bei der Erfüllung und genügt qualitativ nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?

"Versagen" impliziert eine Einflussmöglichkeit, was beim Krankwerden nicht der Fall ist

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1142 am: 05.02.2021 08:10 »
Nein. Gem. Duden handelt es sich um "das Geforderte, Erwartete nicht tun, leisten können, nicht erreichen". Einer eigenen Einflußmöglichkeit bedarf es für Versagen nicht.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1143 am: 05.02.2021 08:11 »
..oha...Spid musste den Duden zu Hilfe nehmen...das ist das Ende des Abendlandes :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1144 am: 05.02.2021 08:12 »
@xap: Da Herr spid im Regelfall mit seinen Argumenten recht hat (im alten Forum gab es glaube ich mal einen Fall, wo er eines besseren belehrt wurde), wäre ich mit dem "unbeachtlichen Senf" zurückhaltender.

@Alle: Können wir wieder zurück zum Thema? Die betroffenen Parteien können ja gerne einen "Spid ist ein ganz böser Kerl-Thread" aufmachen oder anderweitig Satisfaktion fordern.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1145 am: 05.02.2021 08:15 »
Nein. Gem. Duden handelt es sich um "das Geforderte, Erwartete nicht tun, leisten können, nicht erreichen". Einer eigenen Einflußmöglichkeit bedarf es für Versagen nicht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch sieht das allerdings etwas anders aus... Würde gerne wissen, wie Gespräche zwischen dir und deinen Mitmenschen so ablaufen.

Sagst du beispielsweise auch einer nicht gebärfähigen Frau, dass sie versagt hat, wenn sie eigentlich gerne Kinder hätte?

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1146 am: 05.02.2021 08:20 »
Der Duden bildete doch - vor der Genderneusprechedition - den allg. Sprachgebrauch ab!

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1147 am: 05.02.2021 08:31 »
Das deute ich (in Bezug auf mein Beispiel mit der gebärfähigen Frau) mal als Ja und schließe mich Xap's Sichtweise auf deine Sozialkompetenz an.

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1148 am: 05.02.2021 08:33 »
Nein, Du verläßt Sachebene und Diskussionsgegenstand, weil Du argumentativ nichts entgegenzusetzen hast.

Wdd3

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1149 am: 05.02.2021 09:17 »

Wer von Neid und Mißgunst zerfressene Beschäftigte hat, hat bei der Personalauswahl versagt. Zudem steht das Beamtentum ja nach Eignung und Befähigung offen - wer AN und nicht Beamter ist, hat sich entweder entsprechend entschieden oder genügte qualitativ nicht.

D. h. also, für jeden AN der kein Beamter ist und über die notwendige Eignung verfügt steht eine Stelle als Beamter zur Verfügung? Wenn also die Hälfte der TB nicht von Neid und Missgunst zerfressen sein wollen, stehen noch ca. 1 000 000 Beamten-Stellen zur verfügung?

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1150 am: 05.02.2021 09:19 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen? Wer sich für das Beamtentum entscheidet, aber sich bei der Bestenauslese nicht durchsetzen kann, genügt qualitativ nicht. Das ist Bestandteil meiner von Dir zitierten Ausführungen.

Wdd3

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1151 am: 05.02.2021 09:39 »
Du bist bei weitem nicht so dumm wie du gern tust. Aber zur Verdeutlichung und um den Tread weiter zuzumüllen hier das vollständige Zitat:

...ich bin ja nach wie vor skeptisch, ob es in Zukunft (kurzfristig passiert da sowieso nix) eine spürbare Erhöhung der Grundbesoldung geben wird..

...wenn es aber dazu kommen sollte, würde das Beamtenbashing natürlich weiter zunehmen...was würde z.B. der tarifbeschäftigte Kollege, der nebenan im Büro ggfls. die absolut gleichen Tätigkeiten ausübt und schon heute nicht unerheblich netto weniger in der Tasche hat, sagen, wenn der Beamte nebenan plötzlich noch ein paar Hunderter mehr in der Tasche hat?...dem kann man dann nicht mehr mit seinen 39 Wochenstunden kommen...

...armer Betriebsfrieden!
Wer von Neid und Mißgunst zerfressene Beschäftigte hat, hat bei der Personalauswahl versagt. Zudem steht das Beamtentum ja nach Eignung und Befähigung offen - wer AN und nicht Beamter ist, hat sich entweder entsprechend entschieden oder genügte qualitativ nicht.

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1152 am: 05.02.2021 09:40 »
@xap: Da Herr spid im Regelfall mit seinen Argumenten recht hat (im alten Forum gab es glaube ich mal einen Fall, wo er eines besseren belehrt wurde), wäre ich mit dem "unbeachtlichen Senf" zurückhaltender.

@Alle: Können wir wieder zurück zum Thema? Die betroffenen Parteien können ja gerne einen "Spid ist ein ganz böser Kerl-Thread" aufmachen oder anderweitig Satisfaktion fordern.

Was haben Fach- und Sozialkompetenz gemeinsam? Am genannten Beispiel eben nicht viel. Das eine lässt nicht zwangsläufig auf das andere schließen.

Und ja, am besten überliest man besagte Beiträge einfach.

Spid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1153 am: 05.02.2021 09:41 »
Du bist bei weitem nicht so dumm wie du gern tust. Aber zur Verdeutlichung und um den Tread weiter zuzumüllen hier das vollständige Zitat:

...ich bin ja nach wie vor skeptisch, ob es in Zukunft (kurzfristig passiert da sowieso nix) eine spürbare Erhöhung der Grundbesoldung geben wird..

...wenn es aber dazu kommen sollte, würde das Beamtenbashing natürlich weiter zunehmen...was würde z.B. der tarifbeschäftigte Kollege, der nebenan im Büro ggfls. die absolut gleichen Tätigkeiten ausübt und schon heute nicht unerheblich netto weniger in der Tasche hat, sagen, wenn der Beamte nebenan plötzlich noch ein paar Hunderter mehr in der Tasche hat?...dem kann man dann nicht mehr mit seinen 39 Wochenstunden kommen...

...armer Betriebsfrieden!
Wer von Neid und Mißgunst zerfressene Beschäftigte hat, hat bei der Personalauswahl versagt. Zudem steht das Beamtentum ja nach Eignung und Befähigung offen - wer AN und nicht Beamter ist, hat sich entweder entsprechend entschieden oder genügte qualitativ nicht.
Ich kenne das gesamte Zitat. Es ändert nichts. Wie Du selbst zitierst:



Wer von Neid und Mißgunst zerfressene Beschäftigte hat, hat bei der Personalauswahl versagt. Zudem steht das Beamtentum ja nach Eignung und Befähigung offen - wer AN und nicht Beamter ist, hat sich entweder entsprechend entschieden oder genügte qualitativ nicht.

Wdd3

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1154 am: 05.02.2021 09:51 »
Deine Aussagen sind absolut wertlos.

Meine Frage ist:

Ob für jeden AN der kein Beamter ist und über die notwendige Eignung verfügt eine Stelle als Beamter zur Verfügung steht?

Und zwar ab dem Zeitpunkt wenn der Beamte für die gleiche Tätigkeit viele Hundert € netto mehr in der Tasche hat.