Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088804 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5520 am: 08.04.2023 10:05 »
Danach ist der geplante AEZ kein Instrument mit denen Familien finanzielle Planungen durchführen sollten, da potentiell immer mit Rückforderungen gerechnet werden muss.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5521 am: 08.04.2023 11:54 »
Und vor allem ist die Kopplung an Mietenstufen mit unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5522 am: 08.04.2023 12:01 »
Nur wegen der Mietstufenänderung, ändert sich weder die Miete noch die Rate für den Kredit. Lächerlich was sich der Staat wieder ausgedacht hat. Hoffentlich gibts vom Gericht bald mal wieder einen Denkzettel.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5523 am: 08.04.2023 12:36 »
Es ist immer wieder das selbe Problem.

Mit "abenteuerlichen Sonderaktionen" versucht der Dienstherr, sich vor einer vernünftigen tabellenwirksamen Besoldungserhöhung zu drücken.

Und erreicht so auch insgeheim eine Senkung der Pensionen.

Ich will ja niemanden eine "Karriere" im Beamtentum ausreden, doch in meiner Familie habe ich den Nachwuchs erfolgreich davon abgehalten.

(Selber über 50 Jahre techn. Bundesbeamter und jetzt Regelpensionär)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5524 am: 08.04.2023 13:16 »
Es ist immer wieder das selbe Problem.

Mit "abenteuerlichen Sonderaktionen" versucht der Dienstherr, sich vor einer vernünftigen tabellenwirksamen Besoldungserhöhung zu drücken.

Und erreicht so auch insgeheim eine Senkung der Pensionen.

Ich will ja niemanden eine "Karriere" im Beamtentum ausreden, doch in meiner Familie habe ich den Nachwuchs erfolgreich davon abgehalten.

(Selber über 50 Jahre techn. Bundesbeamter und jetzt Regelpensionär)

Wie ich aus eigener Erfahrung gelernt habe, haben beide Seiten ihre Vor- und Nachteile. Auch in der Industrie ist nicht alles Gold was glänzt. Und nur ein kleiner Teil schafft es draussen ein sechsstelliges Jahresgehalt zu beziehen.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5525 am: 08.04.2023 13:54 »
@PolareuD

Klar, aber auch nicht die meisten Bundesbeamten (B ausgeschlossen) haben kein sechsstelliges Jahresgehalt.

Was mich bei unserem Dienstherren z.zT. am meisten stört, ist eben dieses krampfhafte Vermeiden von tabellenwirksamen Besoldungserhöhungen.

Und das in Zeiten, wo Industrie und Handwerk wirklich alles tun, um Mitarbeiter zu akquirieren.

Der Bund hat anscheinend überhaupt kein Interesse mehr an qualifizierten Mitarbeitern?

Meine persönliche Meinung. Durchaus anfechtbar.

(Ps: zur Info. Ich war 20 Jahre lang "Dienstüberlassener Beamter des Bundes" bei einer High Tech Firma - nicht Bahn oder Post. Und was ich da vom Dienstherren erleben musste, spottet jeder Beschreibung)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5526 am: 08.04.2023 14:17 »
Zitat von: Ozymandias link=topic³=114508.msg289678#msg289678 date=1680947654
Und vor allem ist die Kopplung an Mietenstufen mit unnötigem Verwaltungsaufwand verbunden.
[/quote
Stimme dir voll zu.
Ich stell mir die Frage wer das kontrollieren bzw die sachgerechte Berechnung der Besoldung vornehmen soll. Erwartet man allen Ernstes das die SB in Zukunft jedes Jahr die Mietenstufe eine s jeden Bezügeempfängers prüfen oder werden wir entsprechend bei  Änderungen einen Antrag stellen müssen. Naja bin mal gespannt was die Damen und Herren sich ausdenken. Im allgemeinen eine Frage weiss jemand wer diese Stufen auf welcher Grundlage festlegt ? Habe gerade durch Zufall gesehen, das meine Stufe sich von 2 zu 3 geändert hat. Veränderungen die das evtl für meine Gemeinde begründen könnten sind mir nicht ersichtlich. Naja solange die Stufe steigt vllt nicht so schlimm. Umgekehrt stellt sich mit schon eher so manche Frage.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5527 am: 09.04.2023 13:11 »
Der Mindestlohn soll zum 1.1.2024 ja um 15+x% steigen, wie man heutigen Medienberichten entnehmen kann. Aktuell warten wir ja alle auf die Umsetzung des BMI Entwurfs, da kommt ja schon mal gut Geld für die meisten (ich weiß, hier wollen viele noch mehr, vielleicht haben wir ja Glück), aber müsste die Anhebung beim Mindestlohn uns nicht auch noch ein paar weitere EUR bringen ab 2024? Ich rechne aktuell mit ca. 600 EUR mehr im Monat + Tarifverhandlung. Also vermutlich Richtung 1000 (ich weiß, leider brutto…). Wegen zukünftig geplanter Neuanschaffung, was sagen die Experten hier? Wirkt eine derartige Mindestlohnerhöhung auch auf unsere Besoldung und es würde noch etwas mehr geben? Dann könnte ich noch umplanen (Tesla Long-Range statt Standard-Range). Alles nicht so einfach mit diesen Unsicherheiten, total blöd wie lange das alles dauert  :-\ Ich will mich bloß nicht ärgern später, wenn das drin gewesen wäre.

Konkolos

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5528 am: 09.04.2023 14:25 »
Ich habe mal eine allg. Frage zu der Thematik

Profitieren nur Beamte von der verfassungskonformen Alimentation?

Oder bsp SAZ? Bei der BW? die sage ich mal erst seit 2019 im Dienst sind?

Wie verläuft das? Kann das jemand in einem kurzen Satz erläutern?
Dass ich das bspw. weiteren Soldaten erläutern könnte.

MfG
Konkolos

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5529 am: 09.04.2023 15:41 »
Ich habe mal eine allg. Frage zu der Thematik

Profitieren nur Beamte von der verfassungskonformen Alimentation?

Oder bsp SAZ? Bei der BW? die sage ich mal erst seit 2019 im Dienst sind?

Wie verläuft das? Kann das jemand in einem kurzen Satz erläutern?
Dass ich das bspw. weiteren Soldaten erläutern könnte.

MfG
Konkolos

Für Beamte und Soldaten gleichermaßen, ist ja auch die selbe Tabelle nach der besoldet wird.

Sofern ab 2019 Widerspruch eingelegt wurde und die Verfahren dazu noch offen sind, profitieren die Kollegen davon. Ansonsten gilt, unbedingt Widerspruch einlegen und die ganze Thematik weiterverbreiten.

Einfach mal den Thread genauer anschauen, da wird jeder fündig. Suchfunktion eignet sich auch gut 👍

Beste Grüße

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5530 am: 09.04.2023 16:22 »
Der Mindestlohn soll zum 1.1.2024 ja um 15+x% steigen, wie man heutigen Medienberichten entnehmen kann. Aktuell warten wir ja alle auf die Umsetzung des BMI Entwurfs, da kommt ja schon mal gut Geld für die meisten (ich weiß, hier wollen viele noch mehr, vielleicht haben wir ja Glück), aber müsste die Anhebung beim Mindestlohn uns nicht auch noch ein paar weitere EUR bringen ab 2024? Ich rechne aktuell mit ca. 600 EUR mehr im Monat + Tarifverhandlung. Also vermutlich Richtung 1000 (ich weiß, leider brutto…). Wegen zukünftig geplanter Neuanschaffung, was sagen die Experten hier? Wirkt eine derartige Mindestlohnerhöhung auch auf unsere Besoldung und es würde noch etwas mehr geben? Dann könnte ich noch umplanen (Tesla Long-Range statt Standard-Range). Alles nicht so einfach mit diesen Unsicherheiten, total blöd wie lange das alles dauert  :-\ Ich will mich bloß nicht ärgern später, wenn das drin gewesen wäre.

Ich weiss ja nicht vorher du deine Informationen her hast. Ber mir bringt der aktuelle Referentenentwurf lächerliche 99€ im Monat + Anhebung des Beihilfebemessungsatzes auf 70% + eventuelle Übernahme des Tarifabschlusses. Da sind wir noch ganz weit weg von 600-1000 EUR. Aber vielleicht kannst du zur Erhellung aller hier beitragen?

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5531 am: 09.04.2023 16:35 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5532 am: 09.04.2023 16:42 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.

Was wäre daran unglaublich?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5533 am: 09.04.2023 18:43 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

In meinem Fall A12, 1 Kind und ebenfalls Mietenstufe 6. Der AEZ im Referentenentwurf in deinen Fall ebnet fast die Differenz zur A12 mit einem Kind ein. Extrem, aber ich gönne es jedem. Das Thema amtsangemessene Alimentation hat aber noch gravierenden Nachbesserungsbedarf.

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.

Das halte ich für unwahrscheinlich, da die Beschlüsse des BVerfG sich explizit auf das Grundsicherungsniveau und nicht den Mindestlohn beziehen.

Bastel

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« Antwort #5534 am: 09.04.2023 19:42 »
A10, 2 Kinder Mietstufe 6. Und angenommene 8 % (2023 4 %, 2024 4%). Das sind 1000 EUR mehr.

Das mit der Beihilfe hatte ich verdrängt, das sind auch nochmal paar EUR bei den Kindern, top  8).

Aber die Frage war, werden diese Zuschläge nochmal angehoben wegen Mindestlohn? Wäre zwar unglaublich, aber konsequent denk ich. Wegen Mindestabstand.

Wenn deine Ortschaft nächstes Jahr nur noch Stufe 3 ist, war’s das mit dem Geldsegen. Wärst nicht der erste Betroffene ;)